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Antrag 104/I/2020 Lehren aus Covid-19 - Öffentliche Gesundheitsdienste stärken!

29.09.2020

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats und die Berliner Abgeordneten des Bundestages werden aufgefordert:

 

1. Die aus dem „Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst“ vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel sowie weitere dauerhaft zur Verfügung zu stellende Mittel zu nutzen, um die Berliner öffentlichen Gesundheitsdienste

  • Kurzfristig besser in die Lage zu versetzen, ein lokales Wiederaufflammen der Covid 19-Infektion zu erkennen, zu dokumentieren und zu bekämpfen, und Institutionen, insbesondere Altenheime sowie besondere Risikogruppen, bei der Entwicklung von effektiven Konzepten und Maßnahmen der Vorbeugung von Erregereintragung zu unterstützen. Dazu müssen sie nicht nur finanziell und personell gestärkt sondern auch mit den entsprechenden wissenschaftlich begründeten und praktisch umsetzbaren Standardinstruktionen versehen werden.
  • Langfristig besser in die Lage zu versetzen, zukünftige Ausbrüche frühzeitig zu erkennen, zu dokumentieren, Informationen und Daten in zentrale EDV-basierte Systeme einzuspeichern und lokal zu bekämpfen.

 

Das in Berlin bereits beschlossene „Mustergesundheitsamt“ muss endlich auch in der Umsetzung in den Bezirken, insbesondere in Hinblick auf die Personalausstattung, umgesetzt werden. Der Berliner Senat und das Berliner Abgeordnetenhaus werden aufgefordert, die dazu für die Bezirke vorgesehenen Mittel entsprechend zweckzubinden und somit sicherzustellen, dass die Mittel in den Bezirken nicht anders genutzt werden. Zudem sollte der bereits im Rahmen Aufstellung des bestehenden „Mustergesundheitsamts“ festgestellte Aufgabenrahmen im Rahmen einer partizipativen Analyse der Aufbau- und Ablauforganisation die epidemiologische Kapazität und die Reaktionsfähigkeit der lokalen öffentlichen Gesundheitsdienste umfangreich gestärkt und weiter entwickelt werden.

 

2. Epidemiologisches und Public-Health-Knowhow gehören genauso zur Ausbruchsbekämpfung wie Virologie, Infektiologie, Versorgungsforschung, Allgemeinmedizin, Immunologie, Demographie, Pflegewissenschaft, Logistik, Ökonomie und andere relevante Disziplinen der Sozialwissenschaften sowie die Berücksichtigung der psychologischen und psychiatrischen Dimension.

 

  • Kurzfristig sollen die vorhandenen Kapazitäten in diesen Bereichen systematischer in Diskussions-, Beratungs- und Entscheidungsprozesse eingebunden werden, auf lokaler Aktionsebene wie auf nationaler strategischer Ebene. Die “Gesundheitsstadt” Berlin soll hier eine entschiedene Vorreiter-Rolle spielen und entsprechende Impulse in die Bundespolitik sicherstellen.
  • Langfristig sollte eine Kapazitätsanalyse von existierendem Public-Health- und Epidemiologie-Knowhow erfolgen, wie dieses praxisorientiert gestärkt werden kann und welche Mittel dazu eingesetzt werden können. Dabei sollen insbesondere auch die Bedarfe an und von weiblichen Kompetenzträgerinnen berücksichtigt werden. Auch hier soll Berlin die spezifischen Chancen einer entsprechenden Wissenschafts- und Lehr-Landschaft für eine wegweisende Rolle nutzen.

 

Epidemiologie und Public Health müssen in der Aus- und Weiterbildung der Gesundheitsberufe adäquat berücksichtigt werden – insbesondere auch in der Facharztweiterbildung der Allgemeinärzt*innen, die als Erstkontakte der Bevölkerung eine besondere Rolle spielen.

 

3. Bundesprogramm „Public Health“ auflegen

Die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen, zu fördern und Krankheit zu vermeiden stellt in Zeiten des Klimawandels, des demografischen Wandels und globaler gesellschaftlicher Transformationen unterschiedliche große Herausforderungen dar. Um auf diese angemessen reagieren zu können, wird eine koordinierte Zusammenarbeit starker Akteure aus öffentlichen Einrichtungen, Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Politik benötigt.

 

Der Berliner Senat wird aufgefordert, in der Gesundheitsministerkonferenz der Länder und des Bundes (GMK) die Bundesregierung aufzufordern, auf ein Bundesprogramm „Öffentliche Gesundheit (Public Health)“ aufzulegen. Dabei soll auch eine unabhängige Geschäftsstelle aus Bundesmitteln eingerichtet und unterstützt werden. Die Geschäftsstelle

 

  • koordiniert die Aktivitäten des Bundesprogramms Öffentliche Gesundheit;
  • dient der Politik als zentrale Ansprechpartnerin zu Fragen der Öffentlichen Gesundheit;
  • vernetzt die Akteure in Praxis, Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Politik;
  • erarbeitet gemeinsam mit den Akteuren einen Aktionsplan und unterstützt seine Umsetzung;
  • unterstützt Akteure auf verschiedenen Ebenen darin, Entscheidungen zu fachlichen und politischen Themen zu treffen;
  • beantwortet Fragen zur Öffentlichen Gesundheit in Deutschland oder leitet sie an die zuständigen Institutionen weiter;
  • leistet Aufklärung und Öffentlichkeitsarbeit rund um das Thema Öffentliche Gesundheit.

 

Durch gemeinsame Initiativen und Aktivitäten der Leopoldina-Nationalen Akademie der Wissenschaft, von Bundesbehörden, Universitäten und Hochschulen, sowie öffentlichen Einrichtungen der Bundesländer und Kommunen hat sich in den letzten Jahren eine Aufbruchsstimmung entwickelt um die Öffentliche Gesundheit zu verbessern. Um dieses Momentum zu nutzen sollte die Vernetzung der Akteurinnen und Akteure und die Bündelung der Aktivitäten in Deutschland strukturell unterstützt werden. Ein Bundesprogramm „Public Health“ soll aufgelegt werden, welches einerseits prioritäre Handlungsfelder und Maßnahmen ausgestaltet und finanziell stärkt, andererseits eine unabhängige Geschäftsstelle des Bundesprogramms Public Health einrichtet. Dies soll die Kooperation zwischen Praxis, dem Öffentlichem Gesundheitsdienst (ÖGD), Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Politik stärken – um die Öffentliche Gesundheit nachhaltig zu verbessern.

 

4. Neben einer adäquaten Einordnung der Gefährdung durch einen bestimmten Erreger ist auch eine umfassende Bewertung des Gesundheitsnutzens und der Gesundheitsgefährdungen durch die vorgesehenen Kontrollmaßnahmen erforderlich;

 

  • kurzfristig sind die existierenden Verbindungen zu anderen Diensten hierfür zu verstärken (z.B. innerhalb der Gesundheitsämter zwischen den Abteilungen für Infektionsbekämpfung und dem Kinder- und Jugenddienst, über das Gesundheitsamt hinaus mit den Jugendämtern und Sozialdiensten, sowie anderen staatlichen und nicht-staatlichen Akteuren),
  • langfristig sollen die verstärkte Vernetzung und die verbesserte Einordnung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes in den weiteren institutionellen Rahmen erfolgen (RKI, BZGA, Träger der Krankenversorgung, Träger der Kinder- Jugend- und Sozialhilfe, Betroffenen- und Selbsthilfegruppen, strategische Zusammenarbeit mit den niedergelassenen Fachärzt*innen für Allgemeinmedizin, etc.). Auch hier ist die besondere Rolle von Frauen zu berücksichtigen.

Für das Land Berlin soll eine gender- und gesellschafts-balancierte Task-Force eingerichtet und mit den notwendigen Mitteln ausgestattet werden, die in einer entsprechenden Krisen-Situation fach- und sektor-übergreifendes Know-how bündeln und effizient für Entscheidungsfindungen aufbereiten kann.

 

5. Risikoabschätzung und Risikokommunikation auf epidemiologisch-wissenschaftlicher Grundlage müssen gestärkt werden, in der Fachwelt, in den Medien, im politischen Diskurs, in den zuständigen Institutionen, und dies in einer Sprache, die es den Bürger*innen ermöglicht, die Entscheidungen in der Epidemie-Situation zu verstehen und kompetent zu bewerten. Hierzu ist eine kohärente Wissenschaftskommunikation und eine Kommunikationsstrategie erforderlich, die mit evidenzbasierten, belastbaren Daten der wachsenden Flut von „Fake News“ in einer verständlichen Sprache entgegenwirkt. Der gegenwärtige Lernprozess in der Auseinandersetzung mit der Corona-Pandemie zeigt deutlich die Schwierigkeiten, aber auch die Möglichkeiten, die einer solchen Stärkung in einer offenen Gesellschaft innewohnen.

 

Auch hier soll Berlin als Wissenschafts- und Medien-Standort eine Vorreiterrolle übernehmen. Dazu sollen Fördergelder für entsprechende Untersuchungen und Studien ausgelobt und evtl. ein diesbezüglicher multisektoraler Forschungs- und Lehr-Schwerpunkt aufgebaut werden.

 

Darüber hinaus soll Berlin entsprechende Initiativen im Bund anregen und fördern.

Antrag 193/I/2020 Einmal im Monat autofreie Kieze

29.09.2020

Wir fordern den Bezirk Mitte auf pro Kiez oder Prognoseraum einen autofreien Sonntag im Monat zu ermöglichen, damit die Bewohner*innen des Kiezes bzw. Prognoseraums die Möglichkeit haben die Straße für Aktivitäten für Austauschangebote, wie z.B. gemeinsames Essen, das zelebrieren von öffentlichen Festen, wie z.B. dem Tag des guten Lebens oder Ähnlichem zu ermöglichen. Autofrei meint dabei, dass die Haupteinfahrtsstraßen in den Kiezen gesperrt werden sollen, so dass dort die Veranstaltungen stattfinden können.

Kommerzielle Angebote wie Flohmärkte, Food Märkte oder Ähnliches sollen nicht unter das Angebot der autofreien Sonntage fallen, da diese wiederum durch Lärm und Verschmutzung negative Effekte auf die Bewohner*innen in den Kiezen haben.

Wir fordern das Land Berlin auf, sich für autofreie Tage in den Bezirken einzusetzen.

Wir fordern die Bundestagsfraktion auf sich für die Eingrenzung von Autoverkehr in Wohngebieten einzusetzen.

 

Antrag 179/I/2020 E-Scooter

29.09.2020

 

  1. Prüfung der Einschränkung von Abstellflächen für gewerblich vermietete E-Scooter im öffentlichen Raum, insbesondere innerhalb des S-Bahn-Rings durch Ausweisung von Abstellplätzen, die nicht zu Lasten des Fußgänger- und Fahrradverkehrs gehen.
    Zum Beispiel an jeder Einmündung bzw. Kreuzung, Bahnhaltestelle und Sehenswürdigkeit Umwidmung von Kfz-Parkplätzen.
  2. Prüfung der Möglichkeit, Anbieter von E-Scooter zu verpflichten, innerhalb ihrer Apps vordefinierte Abstellbereiche auszuweisen. E-Scooter die außerhalb dieser Bereiche abgestellt werden, gelten nach einer definierten Abstellfrist als Verkehrsbehinderung.
  3. Die Fraktion der SPD im Abgeordnetenhaus Berlin wird aufgefordert, eine Prüfung der Angebots-Nutzer-Relation zwecks Konzeptentwicklung zu entsprechender Begrenzung der Verbreitung gewerblich vermieteter E-Scooter auf ein an alle Verkehrsteilnehmer adressiertes Maß vorzunehmen.
  4. Die Bundestagsfraktion der SPD und die Fraktion der SPD im Abgeordnetenhaus Berlin werden aufgefordert, sich für die Prüfung zur Schaffung einer Ermächtigungsgrundlage auf Bundesebene zur Erhebung von Nutzungsgebühren für gewerblich in den Straßenverkehr eingebrachte Elektrokleinstfahrzeuge (E-Tretroller, E-Scooter) durch die Länder und Kommunen einzusetzen.

 

Antrag 212/I/2020 Grundsicherung bei Rentenbezieher*innen auch nach Ableben, analog zur gesetzlichen Rente, weitere 3 Monate auszahlen

29.09.2020

Die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion werden aufgefordert sich dafür einzusetzen, dass zukünftig auch die aufstockende Grundsicherung bei Regelaltersrente und vorzeitiger Altersrente nach dem Ableben, analog zur gesetzlichen Rentenversicherung, weitere 3 Monate ausgezahlt wird.

Antrag 210/I/2020 Antrag zum Verbot von Reserve-Antibiotika in der Viehhaltung

29.09.2020

Die Fraktion der SPD im Bundestag wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass der Einsatz von Reserve-Antibiotika in der Viehhaltung gesetzlich untersagt wird.