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Antrag 87/II/2017 Act smart – get safe: Gerätehersteller*innen verpflichten, Konsumenten schützen!

14.10.2017

Immer mehr Geräte verfügen über eine Internetanbindung, egal ob PCs, Smartphones, Tablets, Wearables, Smart-TVs oder smarte Haushaltsgeräte, wie Kühlschränke. Wenn alles mit jedem kommuniziert, kommt dem Aspekt der Geräte-Sicherheit eine besondere Rolle zu. Während bei Computern regelmäßige Sicherheitsupdates bei den gängigen Betriebssystemen (Windows, MacOS, Linux) mittlerweile die Regel sind, stellt sich die Situation bei den anderen internetfähigen Geräten, insbesondere bei Smartphones, problematischer dar. So laufen Medienberichten zufolge beispielsweise 90% aller Android-Geräte mit veralteter Software. Die Ursache liegt dabei in erster Linie nicht bei den User*innen, denn viele Hersteller*innen bieten notwendige Sicherheitsupdates entweder gar nicht, nur in unregelmäßigen Abständen oder nur für ihre aktuellsten Geräte an.

 

Leidtragende sind die Nutzer*innen, denn die von ihnen verwendeten Geräte können auf unterschiedlichste Art und Weise angegriffen werden. Da auf Mobilgeräten vielerlei persönliche Daten zusammenlaufen (E-Mail, Banking, Social Media, Fotos), sind die Auswirkungen möglicher Attacken enorm. Mittlerweile sind immer mehr klassische Haushaltsgegenstände mit dem Internet verbunden. Auch Angriffe auf Smart-Home Technologien oder die Bordccomputer in modernen Autos sind mit enormen Risiken verbunden. Schon alleine, weil auch hier zahlreiche persönliche Daten gespeichert und verwertet werden.

 

Dieses Risiko ist minimierbar! Hierzu müssen die Hersteller*innen Sicherheitsupdates kontinuierlich bereitstellen. Am Beispiel des Android-Betriebssystems lässt sich feststellen, dass Google notwendige Updates aktuell freiwillig bereitstellt, diese jedoch nur von wenigen Hersteller*innen an die Nutzer*innen weitergegeben werden.

 

Da nicht zu erwarten ist, dass sich diese Situation ohne Eingreifen der Politik verbessern wird, muss der Gesetzgeber zum Wohle der Verbraucher*innen tätig werden und die kontinuierliche Versorgung mit Sicherheitsupdates gegenüber den Hersteller*innen durchsetzen. Die Hersteller*innen müssen verpflichtet werden, regelmäßige Sicherheitsupdates der auf den Geräten installierten Software durchzuführen. Insbesondere muss die Haftung im Schadensfall bei den Hersteller*innen und nicht bei den Nutzer*innen liegen.

 

Aufgrund der Schnelllebigkeit der heutigen Technologie sind Updates über einen unbegrenzten Zeitraum jedoch nicht sinnvoll umzusetzen. Deshalb müssen für die verschiedenen Gerätegattungen jeweils verbindliche Zeiträume durch den Gesetzgeber festgelegt werden, in denen eine kontinuierliche Versorgung mit Softwareupdates durch die Hersteller*innen sichergestellt sein muss.

 

Grundlage für die Festlegung einer Mindestunterstützung mit Sicherheitsupdates könnte die jeweilige durchschnittliche Nutzungsdauer der Geräte sein. So wird ein Smartphone im Schnitt 2,5-3 Jahre verwendet. Kühlschränke jedoch werden in der Regel 7 Jahre verwendet und sollen durch die Hersteller*innen über einen entsprechenden Mindestzeitraum ab Kauf aktualisiert werden, sofern sie internetfähig sind. Die Versorgung mit Sicherheitsupdates soll dabei das zweieinhalbfache der jeweiligen durchschnittlichen Nutzungsdauer der Geräte, wie sie das Bundesfinanzministerium angibt, ab Kauf keinesfalls unterschreiten. Um eine langfristige Weiterverwendung der Geräte sicherzustellen, soll im Falle keiner weiterer Updates durch den Hersteller – auch nach der Mindestunterstützung von Sicherheitsupdates – dieser dazu verpflichtet sein, den Quellcode für nicht-kommerzielle Zwecke bereitzustellen, so dass eine Weiterentwicklung durch die Öffentlichkeit und von Privatpersonen möglich ist.

 

Darüber hinaus sollen Hersteller*innen verpflichtet werden, ihre Unterstützung mit Sicherheitsupdates transparent vor Kauf darzulegen, beispielsweise durch eine Kennzeichnungspflicht nach dem Vorbild der europäischen Energieverbrauchskennzeichnung.

 

Es ist sicherzustellen, dass nur Geräte in den Verkehr gebracht werden dürfen, die diese Anforderungen erfüllen. Halten die Hersteller*innen ihre Verpflichtungen nach Kauf nicht ein, sollen sie wirksam in Regress genommen werden können. Hierfür sind entsprechende Regelungen mit empfindlichen Strafen auf europäischer Ebene zu schaffen.

 

Wir fordern die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion und der S&D-Fraktion im Europäischen Parlament auf, entsprechend tätig zu werden.

Antrag 10/I/2017 Mehr Geld für Lehrkräfte von Integrationskursen

20.04.2017

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung und des Bundestages auf, darauf hinzuwirken, dass jede Arbeit der Lehrkräfte in den Integrationskursen tarifvertraglich entlohnt wird.

Antrag 19/I/2017 Das Erfolgsmodell Sozialpartnerschaft stärken!

20.04.2017

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über ihre Vorteile aufklären! Gründung von Betriebsräten erleichtern!

 

Die Mitglieder der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion und Fraktion im Abgeordnetenhaus, sowie die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung sind aufgefordert eine gesetzliche Verpflichtung für Betriebe und Berufsschulen zu schaffen, die Vertreterinnen und Vertretern von Gewerkschaften, regelmäßig die Möglichkeit gibt, die Belegschaft, bzw. die Berufsschülerinnen und Berufsschüler, über ihre Arbeit, die Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und die Vorteile gewerkschaftlichen Engagements aufzuklären.

 

Daher fordern wir:

  1. Der Arbeitgeber wird verpflichtet, sofern in seinem Betrieb die Voraussetzungen für die Wahl eines Betriebsrates erfüllt sind, dieser aber noch nicht besteht, einmal im Kalenderjahr eine Mitarbeiterversammlung durchzuführen, auf der er über die Rechte und Pflichten nach dem Betriebsverfassungsgesetz informiert und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Gelegenheit zur Aussprache gegeben wird. Nach der Mitarbeiterversammlung ist eine geheime Wahl in Abwesenheit des Arbeitgebers zur Anberaumung einer Wahlversammlung zur Wahl des Wahlvorstandes durchzuführen. Für die Auszählung ist ein Versammlungsleiter unter den Anwesenden zu wählen. Vertreterinnen oder Vertreter einer im Betrieb vertretenden Gewerkschaft können an dieser Mitarbeiterversammlung teilnehmen und die Versammlungsleitung übernehmen.
  2. Das vereinfachte Wahlverfahren wird bei der Erstwahl eines Betriebsrates auch für Betriebe mit bis zu 100 Wahlberechtigten ohne Zustimmung des Arbeitgebers analog zum vereinfachten Wahlverfahren für Kleinbetriebe ermöglicht. Die Option auf vereinfachtes Wahlverfahren in Betrieben ab 200 MA soll es ebenfalls geben.

 

Immer weniger Betriebe ermöglichen es Arbeitnehmer*innen ihre Interessenvertretung gegenüber Arbeitgeber*innen wahrzunehmen, das liegt auch an systematischen Methoden auf Seite der Arbeitgeber*innen, die Gründung von Betriebsräten zu verhindern. Wir Sozialdemokrat*innen wissen um die allseitigen Vorteile einer starken Sozialpartnerschaft, aber auch um die Wichtigkeit dieser für den Schutz abhängig Beschäftigter.

 

Um das zu erreichen, wollen wir analog § 17 Abs. 3 Satz 1 Personalvertretungsgesetz eine jährliche Informationsveranstaltung für Betriebe ohne Betriebsräte verpflichtend machen. Oft scheitert es bereits am Wissen der Beschäftigten um ihre Rechte und an der Kenntnis der rechtlichen Grundlagen für eine Betriebsratsgründung.

 

Um die Gründung von Betriebsräten zu erleichtern, ist es sinnvoll, das vereinfachte und verkürzte Wahlverfahren aus der Betriebsverfassung auch für mittelgroße Betriebe zu ermöglichen.

 

Sinkende Mitgliederzahlen in Gewerkschaften (mit Ausnahme der IG Metall) sind betrüblich, nicht nur für die Gewerkschaften selbst oder für uns Sozialist*innen, sondern auch für die Stärke von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Deutschland insgesamt.

 

Klar ist, je stärker eine Gewerkschaft und je organisierter die Belegschaft, desto einfacher sind beispielsweise Tarifverhandlungen und desto arbeitnehmerfreundlicher der Betrieb in dem die Kolleginnen und Kollegen organisiert sind. Dabei liegt mangelnde Organisation häufig nicht am Unwillen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, oder an der Schwäche der Gewerkschaft insgesamt, häufig liegt fehlende Organisation an mangelnden Informationen der Belegschaft über gewerkschaftliche Arbeit und deren Vorteile.

 

Gerade in vielen Dienstleistungsunternehmen aber auch und vor allem in der sich schnell entwickelnden Start-Up Szene ist dies ein Problem und resultiert in geringen oder nicht vorhandenen Organisationsgraden in den Betrieben. Wenn wir für Auszubildende an den Berufsschulen und für die gesamte Belegschaft in den Betrieben, eine kollektive Informationsveranstaltung schaffen, in der Gewerkschaften ihre Arbeit, aber auch die Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern deutlich machen kann, wird die Mitgliederzahlen der Gewerkschaften aber auch die Organisation in einer Vielzahl von Betrieben sich spürbar positiv entwickeln.

Antrag 43/I/2017 Kooperationsverbot aufheben – Gemeinschaftsschulen und Ganztagsbetrieb bundesweit ausbauen

20.04.2017

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses, des Berliner Senats, des Bundesrats, der Bundestagsfraktion sowie der Bundesregierung werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass das Kooperationsverbot aufgehoben wird.

 

Darüber hinaus soll die Bundesebene ihre Schwerpunkte bei der Schulfinanzierung auf

  • den bundesweiten Neu- und Ausbau der Gemeinschaftsschule (1. – 13. Klassenstufe) sowie
  • auf den Ausbau eines flächendeckenden Ganztagsschulbetriebs in Verbindung mit einem individuellen Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung

 

legen.

 

Bundesweiter Ausbau der Gemeinschaftsschule

Wir wollen, dass strukturell mehr Schüler*innen, die Bildung an Gemeinschaftsschulen in Anspruch nehmen können und wollen den Ausbau der Gemeinschaftsschulen bundesweit aktiv vorantreiben.

 

Dazu soll auf Bundesebene das Kooperationsverbot aufgehoben werden und der Ausbau der Gemeinschaftsschule vom Bund zielgerichtet finanziert und gefördert werden.

 

Die Finanzierung des Ausbaus der Gemeinschaftsschule umfasst:

  • die Neugründungen und den Neubau von Gemeinschaftsschulen,
  • den Erweiterung von bestehenden Gemeinschaftsschulen durch eine Primarstufe und/oder eine Sekundarstufe II (gymnasiale Oberstufe),
  • den Umbau von Integrierten Gesamtschulen (IGS) und Stadtteilschulen in Gemeinschaftsschulen (1.-13. Klassenstufe),
  • die Umwandlung einer bestehenden Oberschule (Haupt-, Real-, Gesamtschule oder Gymnasium) in eine Gemeinschaftsschule,
  • eine bessere räumliche, materielle Ausstattung und Ausgestaltung der Gemeinschaftsschule.

 

Ziel des Ausbaus der Gemeinschaftsschulen ist die Schaffung eines bundesweit flächendeckenden Angebots an in sämtlichen Kommunen erreichbaren und verfügbaren Gemeinschaftsschulen, das der Nachfrage der Eltern und Kinder gerecht werden kann.

 

Bundesweiter Ausbau des Ganztagsschulbetriebs und Rechtsanspruch

Durch den Ganztagsbetrieb entwickeln sich Schulen durch eine sinnvolle Verknüpfung von Bildung, gemeinsamem Lernen und einem reichhaltigen Freizeit- und Nachmittagsangebot zu Lern-, Erfahrungs- und Lebensorten für Schüler*innen. Wir wollen, dass der Ganztagsschulbetrieb flächendeckend an jeder Schule bundesweit ausgebaut wird. Von jedem Wohnort in Deutschland aus muss eine Schule mit Ganztagsbetrieb erreichbar sein und für alle Kinder bei Bedarf zur Verfügung stehen.

 

Dazu soll auf Bundesebene das Kooperationsverbot aufgehoben werden und an jeder Schule der Ganztagsschulbetrieb zielgerichtet ausgebaut werden.

 

Die Aufgaben des Bundes beim Ausbau des Ganztagsschulbetriebs umfassen:

  • die Schaffung einen individuellen Rechtsanspruchs auf die Betreuung in einem Schulganztag an allen Schulformen,
  • Ausbau des Ganztagsschulbetriebs bundesweit an allen Schulen,
  • die räumliche und materielle Ausstattung und Ausgestaltung des Ganztagsschulbetriebs,
  • Förderung von und Abbau von bürokratischen Hürden für Kooperationen mit Kitas, Vereinen, Sportvereinen, Jugendzentren, Bildungsträgern und Initiativen zur Schaffung eines reichhaltigen und qualitativen Ganztagsschulangebots .

 

Die Gemeinschaftsschulen schaffen einen einzigartigen Bildungsraum, in dem Schülerinnen und Schüler von der 1. Klasse bis zum Abitur eine gemeinsame, bruchlose und inklusive Bildung und Erziehung bekommen können. Mit dieser reformpädagogischen Ausrichtung beweist die Gemeinschaftsschule als eine Schule für alle, dass es möglich ist, den Bildungserfolg von der sozialen Herkunft der Schülerinnen und Schüler zu entkoppeln. Dieser Erfolg wurde mehrfach wissenschaftlich belegt.

 

Der Ganztagsschulbetrieb leistet einen wichtigen Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

 

Der Ganztagsschulbetrieb schafft Raum und Zeit für ganzheitliche und soziale Lernerfahrungen und verbessert die Möglichkeiten der Schule, Schüler*innen individuell besser zu fördern. Damit mindert der Ganztagsschulbetrieb soziale Ungleichheiten und schafft mehr Chancengleichheit und höhere Bildungschancen für alle.

 

Der bundesweite Ausbau von Gemeinschaftsschulen und des Ganztagsschulbetriebs führt das Bildungswesen in Deutschland einen entscheidenden Schritt näher zum Ziel der Chancengleichheit und guter Bildung für alle.

 

Um ein flächendeckendes Angebot von Gemeinschaftsschulen und eines Ganztagsbetriebs zu schaffen und für eine den Aufgaben und Anforderungen entsprechend ausgiebige Finanzierung zu gewährleisten, ist der Bund gefragt.

 

Das Kooperationsverbot, das nach wie vor eine Schulfinanzierung durch den Bund verhindert, muss dafür aufgehoben werden.

 

Damit ein gerechtes Bildungssystem auf Bundesebene entsteht und die finanzielle Situation des Bundesland, nicht zum Nachteil der dort aufwachsenden Schüler*innen wird.

Antrag 78/I/2017 Finanzierung von Dolmetscher*innen und Sprachmittler*innen in der medizinischen Versorgung

20.04.2017

Die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion werden aufgefordert, ein Konzept für die Finanzierung und Abrechnung von Dolmetscher*innen und Sprachmittler*innen in der medizinischen Versorgung zu entwickeln und umzusetzen.

 

Denkbar wäre beispielsweise eine Aufnahme der Dolmetsch- und Mittlungsleistungen in den Leistungskatalog der Krankenversicherungen, so wie es bereits bei Gebärdendolmetscher*innen für Gehörlose gehandhabt wird. Die Bundesärztekammer fordert die Einführung einer geeigneten gesetzlichen Regelung seit Langem.