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Antrag 55/I/2018 Bezahlbarer Wohnraum und Stärkung von Mieter*innenrechten: Unsere Forderungen für ein Gesetzespaket „Wohnraumoffensive“

30.04.2018

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestages, der Bundesregierung und des Bundesrates werden aufgefordert, bei den Verhandlungen über das von der Großen Koalition geplante Gesetzespaket „Wohnraumoffensive“ folgende Inhalte möglichst weitreichend umzusetzen:

 

I. Städtebaurecht, Boden- und Liegenschaftsrecht

 

  • Die Sicherung bezahlbaren Wohnens durch Aktivierung von Bauland allein reicht zur Bekämpfung der Wohnungsnot nicht aus. Aus diesem Grund werden die Festsetzungsmöglichkeiten im Recht der verbindlichen Bauleitplanung erweitert, das sich bisher auf die soziale Wohnraumförderung beschränkt. Zusätzlich sollen in Zukunft Festsetzungen zur Befriedigung der Wohnbedürfnisse aller Einkommensgruppen und zur Vermeidung von Verdrängungseffekten vorgesehen werden. Die Planungsziele in § 1 BauGB werden um die „Schaffung bezahlbaren Wohnraums für alle Kreise der Bevölkerung“ ergänzt.
  • Im Baurecht soll die Möglichkeit zum Erlass von Baugeboten verankert werden, um die Spekulation mit der Entwicklung von Baulandpreisen einzuschränken. Wer Baugrundstücke nicht bebaut, soll höhere Grundsteuern zahlen.
  • Die Landesregierungen werden ermächtigt, die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in Milieuschutzgebieten für eine begrenzte Zeit nicht nur einem Genehmigungsvorbehalt zu unterstellen, sondern gänzlich zu untersagen. Eine Umwandlung zu Zwecken einer energetischen Sanierung soll eingeschränkt werden. Eine rechtliche Grundlage für verbindliche Mietobergrenzen nach Modernisierung in Milieuschutzgebieten, die auch den Neubau von Wohnraum umfasst, wird geschaffen.
  • Der Auftrag für die geplante Enquête-Kommission für „Nachhaltige Baulandmobilisierung und Bodenpolitik“ umfasst eine grundlegende Reform des Bodenrechts. Eine solche Reform soll zeitnah eine stärkere steuerliche Abschöpfung von Bodenwertzuwächsen bebaubarer Grundstücke sowie von Planungsgewinnen ermöglichen. Des Weiteren soll das kommunale Vorkaufsrecht ausgebaut werden.
  • Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) wird ihre Grundstücke zuerst den Ländern und Kommunen zu Zwecken der Beschaffung bezahlbaren Wohnraums und ohne das Ziel einer Gewinnerzielung zur Verfügung stellen.
  • Missbräuchliche Gestaltungen bei der Grunderwerbssteuer durch Share Deals werden sofort beendet.

 

II. Soziale Wohnraumförderung und Wohnungsbau

 

  • Über die zweckgebundene Bereitstellung von mindestens zwei Milliarden EUR für den sozialen Wohnungsbau in den Jahren 2020/2021 hinaus wird eine zeitlich nicht begrenzte soziale Wohnraumförderung des Bundes wieder eingeführt. Hierfür ist das Grundgesetz zu ändern. Ziel ist die Wiederherstellung der Rechtslage, die vor der Föderalismusreform I herrschte.
  • Die Förderung von nicht gewinnorientierten Akteuren des Wohnungsbaus und der Wohnungswirtschaft zur Stimulierung von Neubau allein reicht nicht aus. Deshalb wird die Förderung der Wohnungsgemeinnützigkeit für kommunale Wohnungsunternehmen und solchen des Landes sowie für Genossenschaften wieder- bzw. neu eingeführt.

 

III.  Mietrecht

 

  • Der qualifizierte Mietspiegel als Instrument wird gestärkt. Im Einzelnen soll der Bezugszeitraum auf mindestens 10 Jahre verlängert und die Regelung zur Kappungsgrenze dahingehend verschärft werden, dass innerhalb von drei Jahren die Mieten um insgesamt höchstens 10 %, in Gebieten mit erhöhtem Wohnungsbedarf um maximal 6 % erhöht werden dürfen (statt wie bisher 20 % bzw. 15 %). Der qualifizierte Mietspiegel muss auf eine zuverlässige Datengrundlage gestellt werden.
  • Die Möglichkeit der Kündigung eines Mietvertrages wegen Eigenbedarfs wird gesetzlich auf den Eigentümer selbst, Eltern, Kinder und Geschwister beschränkt. Ein Missbrauch löst Schadensersatzansprüche gegen den Vermieter aus.
  • Die Modernisierungsumlage wird ersatzlos gestrichen. Jedenfalls soll die Regelung auf fünf Jahre begrenzt ausgesetzt und die Außerkraftsetzung anschließend evaluiert werden. Nur so kann das im Koalitionsvertrag bezeichnete „Herausmodernisieren“ verhindert werden.
  • Eine Verletzung der gesetzlichen Auskunftspflicht des Vermieters bzgl. der Vormiete wird mit einer effektiven Sanktion belegt.
  • Für Kommunen soll eine rechtliche Grundlage zur Einführung einer pauschalen und flächendeckenden Mietpreisbindung bei angespanntem Wohnungsmarkt zur Gewährleistung einer ausreichenden Versorgung von allen Teilen der Bevölkerung mit Wohnraum geschaffen werden.

 

Antrag 129/I/2018 Ausführliche Kennzeichnung von Lebensmitteln

30.04.2018

Die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass in deutschen Handelseinrichtungen auf den Verpackungen von Lebensmitteln und bei Losewahren an den Auslagen sämtliche enthaltenen Inhaltsstoffe eindeutig angegeben werden müssen. Zurzeit sind nicht immer alle Inhaltsstoffe (vollständig) auf / bei allen Lebensmitteln angegeben.

 

Antrag 146/I/2018 Deutschland braucht ein Paritätsgesetz

30.04.2018

In der aktuellen Legislaturperiode des Deutschen Bundestags muss für die Wahlen zum Bundestag ein verfassungskonformes Paritätsgesetz auf den Weg gebracht werden. Hierzu ist das Wahlgesetz dahingehend zu ändern, dass sich die geschlechterparitätische Verteilung der Bevölkerung im Deutschland Bundestag widerspiegelt.

 

Fast 100 Jahre nach Einführung des Frauenwahlrechts ist Gleichberechtigung in der Politik nur mit verbindlichen gesetzlichen Regelungen – wie einem Paritätsgesetz – machbar. Deshalb wird die SPD-Bundestagsfraktion aufgefordert, einen entsprechenden Gesetzentwurf zu erarbeiten und in den Deutschen Bundestag einzubringen.

Antrag 151/I/2018 Nur Ja heißt Ja!

30.04.2018

Die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung sowie die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion sollen sich für die Einführung eines Zustimmungsgesetzes „Ja heißt Ja“ nach schwedischem Vorbild einsetze.

 

Rechtlich muss es nicht nur um Abwehr oder Nein-Sagen gehen – sondern um ein klares Einverständnis. Nur, wenn alle Involvierten explizit „Ja“ zum Sex oder sexuellen Handlungen sagen oder dies auf andere Art eindeutig signalisieren, sind diese einvernehmlich. Sex muss freiwillig sein, ist er nicht freiwillig, ist es strafwürdig.

Antrag 63/I/2018 Mietpreispolitik der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA)

30.04.2018

Die Mitglieder der SPD Bundestagsfraktion und die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert sich dafür einsetzen, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen, die die Geschäftsführung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) regeln, geändert werden. Ziel einer Änderung des „Gesetzes über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben“ (BImAG) ist, dass die Immobilien der BImA nicht mehr ausschließlich „nach kaufmännischen Grundsätzen“ zu verwalten sind. Vgl. § 1 Abs. 1 S. 5 BImAG. Vielmehr soll eine an sozialen Grundsätzen orientierte Mietpreisgestaltung nicht nur möglich sein, sondern explizit gefordert werden. Im Vorgriff auf eine Änderung des BImA-Gesetzes sollen sich die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion und die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung dafür einsetzen, dass der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages im Rahmen seiner Kompetenzen in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Finanzen die Geschäftsführung der BImA zu einer entsprechenden Mietpreispolitik verpflichtet.

 

Um die Gesetzesinitiative möglichst schnell anzutreiben sollen die sozialdemokratischen Mitglieder im Berliner Abgeordnetenhaus und die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats eine Bundesratsinitiative einbringen, um einen Ausschuss zu bilden, in dem die BImA ihre Geschäftspolitik mit den Ländern erläutert.