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Antrag 63/I/2021 Gewährleistung einer bedarfsgerechten und wirtschaftlichen Krankenhausversorgung

21.03.2021

Die zuständigen sozialdemokratischen Funktionsträger*innen im Bund und in den Ländern werden aufgefordert, sicherzustellen, dass die Krankenhäuser die für die Sicherstellung ihres Versorgungsauftrags notwendige Finanzierung erhalten,

 

  • zugleich ihre Leistungen wirtschaftlich erbringen,
  • eine gute Versorgungsqualität gewährleisten sowie
  • gute Arbeitsbedingungen und Löhne für die Beschäftigten garantieren.

 

Um dies zu erreichen, muss vor allem das Fallpauschalensystem (DRG-System) überwunden und durch ein bedarfsorientiertes Finanzierungssystem ersetzt werden. Zudem muss vorrangig der Investitionsstau in den Bundesländern abgebaut werden. Darüber hinaus sind Sicherstellungszuschläge eine Möglichkeit, um die Existenz ländlicher Krankenhäuser zu gewährleisten. Um eine gute stationäre Versorgung auch längerfristig zu sichern, sind eine länderübergreifende Krankenhausplanung sowie die Einbeziehung der demografischen Entwicklung in die Krankenhausplanung notwendig. Zudem ist eine Verbesserung der Transparenz in Bezug auf die Versorgungsqualität anzustreben sowie eine stärkere Berücksichtigung der Patient*innenperspektive in der Qualitätssicherung der Krankenhäuser.

Antrag 92/I/2021 Zentrales Mahnmal mit Dokumentationszentrum in Berlin zur Aufarbeitung deutscher Kolonialverbrechen

18.03.2021

Die deutschen Kolonialverbrechen haben unzählige Opfer gefordert. Allein bei den Völkermorden an den Herero und Nama, Damara und San verloren schätzungsweise 80.000 Menschen ihr Leben. An sie erinnert bisher einzig eine Gedenktafel auf dem Neuen Garnisonsfriedhof in Berlin-Neukölln, neben einem großen Stein aus dem Jahr 1907, welcher den Soldaten der deutschen „Schutztruppen“ gedenkt, die „am Feldzuge in Südwestafrika freiwillig teilnahmen und den Heldentod starben“.

 

Diese Verbrechen wurden bisher nicht ausreichend aufgearbeitet, wie das Beispiel der Gedenktafel deutlich zeigt. In Berlin tragen Straßennamen zudem weiterhin die Namen deutscher Kolonialherren und in Museen befinden sich historische Objekte, deren genaue Herkunft ungeklärt ist und die vermutlich widerrechtlich in den deutschen Kolonien entwendet wurden. In deutschen Schulen kommt die deutsche Kolonialvergangenheit höchstens als Nebensatz vor. Veränderungen geschehen hingegen nur schleppend, was die vor kurzem beschlossene Umbenennung der M*- Straße zeigt. Bevor solche Veränderungen in Bewegung kommen, bedarf es meist erst eine Zivilgesellschaft die dies hart erkämpft. Doch wie gelingt es, ein stärkeres Bewusstsein für unsere Vergangenheit zu schaffen, wie schaffen wir es gegen das Vergessen anzuarbeiten und Verantwortung zu übernehmen?

 

Kurz gesagt: Durch Aufklärung und aktiver Erinnerungsarbeit. Wichtige Bausteine für Aufklärungsarbeit stellen neben Schulen und Universitäten auch Lern- und Gedenkstätten dar. Gedenkstätten, die zum einen durch Forschung eine stärkere thematische Sichtweise in die Lehre bringen und zum anderen innerhalb der Gesellschaft Aufklärungsarbeit leisten und einen Erinnerungsort für alle Nachfahren von Ermordeten oder Ausgebeuteten schaffen, die nun in Deutschland leben oder zu Besuch kommen. Natürlich reichen Gedenkstätten und Mahnmäler alleine nicht aus, es bedarf einer ganzen Reihe von Maßnahmen, damit sich unsere Gesellschaft der vergangenen Taten und der daraus resultierenden Verantwortung bewusst wird. Doch sind Gedenkstätten wie auch Mahnmäler dabei ein wichtiger Motor und Begleiter.

 

Dabei ist es unbegreiflich, dass es innerhalb Europas noch keine große Gedenkstätte zu den Kolonialverbrechen gibt. Gerade in Berlin, der ehemaligen Kolonialmetropole, prägen koloniale Orte das Stadtbild. Schon im 17. Jahrhundert spielte Berlin als Haupt- und Residenzstadt Brandenburgs, von seinem Stützpunkt Groß Friedrichsburg im heutigen Ghana aus, eine entscheidende Rolle im transatlantischen Versklavungshandel.
 

 

Als Hauptstadt des Deutschen Reiches und Veranstaltungsort der sogenannten „Kongo- Konferenz“ von 1884/85 stand die Stadt zudem im Zentrum europäischer Großmachtsträume, bei der die Aufteilung des afrikanischen Kontinents zwischen den Weltmächten ausgehandelt wurde und deren Auswirkungen noch heute den Alltag prägen. Weshalb es nicht nur richtig und wichtig wäre, sondern es zudem notwendig macht, eine Gedenkstätte sowie ein Mahnmal für die Kolonialverbrechen Deutschlands in Berlin zu errichten.

 

Wir erhoffen uns von eines solchen Mahnmals mit Dokumentationszentrum, dass es als Anstoß für eine (bisher verpasste) Aufarbeitung deutscher Kolonialverbrechen dient und das Thema in die Gesellschaft trägt. Das koloniale Erbe Deutschlands muss ebenso Teil deutscher Erinnerungskultur werden, wie es beispielsweise die NS-Vergangenheit ist.

 

Die Art und Weise, wie wir mit der Vergangenheit umgehen, hat eine starke Auswirkung auf die Gegenwart und Zukunft. Das deutsche Afrika-Bild ist nach wie vor von kolonialistischen Klischees geprägt. Wie wenig Beachtung Afrika als zweitgrößter Kontinent mit über eine Milliarde Menschen in den deutschen Medien, Schulen und Öffentlichkeit spielt, ist auch darauf zurückzuführen.

 

Der gegenwärtige Rassismus in unserer Gesellschaft ermahnt uns, bisherige Ansätze zum Umgang mit unserer Geschichte, insbesondere der deutschen Kolonialzeit, zu überdenken.

 

Deshalb fordern wir, dass sich unsere Mitglieder des Abgeordnetenhauses, wie die Senatsverwaltung für Kultur und Europa sowie unsere Mitglieder des Deutschen Bundestages umgehend für die Errichtung einer zentralen Gedenkstätte bzw. eines zentralen Mahnmals, inkl. eines Lernortes und Dokumentationszentrums, der über die koloniale Verstrickungen Deutschlands informiert und an die Opfer deutscher Kolonialverbrechen erinnert, in Berlin einsetzen. Weiterhin fordern wir diese auf, Gelder sowie Aufträge dafür bereitstellen. Dabei soll mit Berliner 
Initiativen und Verbände wie bspw. Decolonize Berlin zusammengearbeitet werden und in die Prozesse miteingebunden werden.

Antrag 305/I/2020 Gerechtigkeitslücken im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) schließen (II): Bemessungszeitraum vom Elterngeld für Eltern nach einer Weiterbildung flexibilisieren

2.12.2020

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder im Bundestag und in der Bundesregierung auf, im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) eine Ausnahmeregelung zu schaffen, die den Bemessungszeitraum vom Elterngeld für Eltern nach einer beruflichen Weiterbildung vor der Geburt des Kindes flexibilisiert.

Antrag 304/I/2020 Gerechtigkeitslücken im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) schließen (I): Teilzeitarbeit in Elternzeit für alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen

2.12.2020

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder im Bundestag und in der Bundesregierung auf, eine Gesetzesänderung auf den Weg zu bringen, die im § 15 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) Absatz 7 Satz 1 ersatzlos streicht.

  • 15 im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz regelt den Anspruch von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen auf Verringerung der Arbeitszeit im Rahmen der Elternzeit und die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme. Absatz 7 Satz 1 regelt, dass ein Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit erst besteht, wenn der Arbeitgeber regelmäßig mindestens 15 Personen beschäftigt. Diese Ausnahme bedeutet leider eine konkrete Ungleichbehandlung von Millionen Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen, die es für uns Sozialdemokraten und Sozialdemokratinnen umgehend zu korrigieren gilt.

Antrag 308/I/2020 Militärische Drohnen einschränken - Bewaffnete Drohnen ächten!

2.12.2020

„Die Berliner SPD lehnt den Einsatz der umstrittenen bewaffneten Drohnen grundsätzlich ab. Die bisherigen Einsätze zeigen, dass sie den Tod vieler Zivilpersonen verursachen. Dies verstößt gegen das humanitäre Völkerrecht.

Die Berliner SPD setzt sich für die völkerrechtliche Ächtung des Einsatzes von bewaffneten Drohnen in allen internationalen Institutionen, sowie deren Kontrolle ein.

Die SPD fordert daher den Einsatz von bewaffneten Drohnen, inklusive Fernsteuerung und direkter Logistik, in Deutschland auch für stationierte Truppen anderer Staaten zu verbieten. Insbesondere ist die Erteilung von Start- und Überflugrechten für bewaffnete Drohnen zu verweigern, das Verbot der Weitergabe von Daten, die der (gezielten) Tötung mittels Kampfdrohnen dienen, die öffentliche und private Forschung an bewaffneten Drohnen zu verbieten.

Wir fordern die SPD-Bundestagsfraktion dazu auf, ab sofort keine Mittel für bewaffnete Drohnen zu bewilligen.