Die Bundesregierung, die SPD-Bundestagsfraktion und die sozialdemokratische Fraktion des EU-Parlaments werden aufgefordert, sich in den internationalen Beziehungen mit Großbritannien und den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) für die Freilassung des im Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh in England wg. Hochverratsvorwürfen in den USA in Auslieferungshaft verwahrten Gründer der Plattform Wikileaks Julian Assange einzusetzen und seine Freilassung unverzüglich zu erwirken.
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Antrag 86/I/2022 Die SPD fordert das Ende der Verfolgung und den Schutz von Julian Assange
17.05.2022Antrag 35/I/2022 Städte geschlechtergerecht entwickeln!
17.05.2022Um Gleichstellung in der Stadtentwicklungspolitik voranzutreiben, werden alle Partei-, Fraktions- und Regierungsmitglieder der SPD in Bund und Land aufgefordert, sich für folgende Maßnahmen einzusetzen:
- Die Einführung einer umfassenden Datenbank aufgeschlüsselt nach Geschlechtern ist die wichtigste Grundlage, um geschlechtergerechte Städte verlässlich entwickeln zu können. Diese muss auf Bundesebene geschaffen werden. Neben Informationen zu Arbeitsentgelt, Haushaltseinkommen, Familienstruktur, Eigentums- und Vermögensverhältnissen und Nutzung von Verkehrsmitteln und anderen öffentlichen Dienstleistungen soll sie auch Daten zur Identifikation von Orten liefern, an denen es häufig zu sexistischen Übergriffen kommt. Es bedarf einer Übersicht, welche geschlechtsspezifischen Daten auf Städteebene in der EU verfügbar sind.
- Die Festsetzung von Gender Budgeting und Gender Mainstreaming auf allen Verwaltungsebenen ist ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer geschlechtergerechten Stadtentwicklung. Dies muss sich vor allem auch in der Implementierung von gleichstellungspolitischen Kriterien im öffentlichen Vergaberecht, im Haushaltsrecht, im Zuwendungsrecht und bei der Entwicklung von Städtebauprogrammen widerspiegeln. Laut der Gleichstellungsstrategie für 2020-2025 legt die EU-Kommission einen Fokus darauf, mit der Richtlinie für sozialverantwortliche öffentliche Auftragsvergabe auch Geschlechtergerechtigkeit bei allen öffentlichen Aufträgen beachten zu wollen. Dieses Ziel muss auch in Deutschland auf allen Verwaltungsebenen eingehalten werden. Um die oftmals versteckten Auswirkungen von Programmen und Maßnahmen auf unterschiedliche Bevölkerungsgruppen auch auf unteren Verwaltungsebenen bestmöglich analysieren zu können, sollte auf Bundesebene eine Taskforce eingesetzt werden, die einen Leitfaden zur Hilfe bei der Analyse und Aufstellung von Programmen und Haushalten, erstellt.
- Ein verstärkter Fokus muss auf die Interdisziplinarität in allen Ausführungsschritten der Stadtplanung gelegt werden: So müssen beispielsweise auch bei der Aufstellung der Bebauungsplänen und im gesamten Bauplanungsprozess noch stärker Interessenvertreter:innen und Expert:innen für Gleichstellung einbezogen werden, um den Ansprüchen an eine „Stadt für Alle“ gerecht zu werden.
- Die verbindliche Einbeziehung der lokale Interessenvertretungen (z.B. Frauen-, Gleichstellungs-, Queer-, Migrations-, und Senor:innenbeauftragte, Fraueninstitutionen, Frauenprojekte, Frauenrat, Frauenhäuser, Vertreterinnen von Frauen mit Behinderung, etc.), Jugendämter und Gender Mainstreaming Expert:innen im frühen Stadium der Planung, der Durchführung und Evaluation von städtebaulichen Vorhaben ist erforderlich.
- Bei Digitalisierungsprozessen in der Verwaltung und bei städtebaulichen Vorhaben müssen Gleichstellungsexpert:innen einbezogen werden, um die oft fehlende Repräsentation in MINT-Berufen (MINT = Mathematik-Informatik-Naturwissenschaften-Technik) von Frauen auszugleichen. Auf EU-Ebene stellen Männer mehr als acht von zehn Arbeitnehmer*innen in MINT-Berufen. Diesem Mangel an Vielfalt muss in der Planung und Durchführung aktiv begegnet werden. Es gilt, bereits bestehende Technologien auf Gendergerechtigkeit zu untersuchen und Gender Mainstreaming-Expert:innen aktiv in kommenden Prozessen auf allen Verwaltungsebenen einzubinden.
- Die paritätische Besetzung von Gremien und Jurys, die städtebauliche Vorhaben und Wettbewerbe begleiten und ausschreiben, ist sicherzustellen.
- Polyzentrische Strukturen müssen geschaffen werden: Städtebauliches Ziel ist die Entwicklung lokaler Zentren, in denen Dienstleistungs- und Infrastruktureinrichtungen und Wohngebiete dezentral organisiert, gut vernetzt und aufeinander abgestimmt werden, um so den diversen Fortbewegungsarten von Frauen Rechnung zu tragen. Frauen legen häufiger Versorgungswege zurück und sind häufiger mit ihren Kindern unterwegs. Dies erfordert insbesondere den Ausbau eines umweltfreundlichen ÖPNV (Taktung, Zeiten etc.), sicherer und gut ausgebauter Radwege und breiternbarrierefreier Gehwege.
- Erforderlich ist die Bereitstellung eines breiten Spektrums an Wohnungstypen und bezahlbarem Wohnraum, um auch alleinerziehenden Elternteilen, Senior:innen und weiteren diversen Bevölkerungsgruppen ein lebenswertes Zuhause in allen Stadtbereichen zu ermöglichen. Da Frauen und Senior:innen im Durchschnitt weniger Einkommen oder Rente beziehen, sind sie überdurchschnittlich hart von den stark steigenden Mieten in Ballungsgebieten betroffen.
- Die Ausweitung von qualitativ hochwertigen öffentlichen Nutzungsflächen und Grünanlagen muss systematisch voran getrieben werden, um Treffpunkte innerhalb von Quartieren zu schaffen.
- Gendergerechtes Bauen und gendergerechte Stadtentwicklung ist zum verbindlichen Bestandteil von Lehrplänen einschlägiger Studienrichtungen zu machen.
Der vorliegende Antrag ist ein Diskussionsauftakt. Im Rahmen einer folgenden Landesfrauenkonferenz soll die ASF Berlin sich mit dem Thema gendergerechte Stadtplanung und gendergerechte Mobilität im Detail beschäftigen.
Antrag 98/I/2022 Frauenrechtler*innen in Afghanistan schützen!
17.05.2022Wir fordern von der Berliner Innensenatorin und den SPD-Mitgliedern des Abgeordnetenhauses und aus Berlin stammende sozialdemokratische Mitglieder des Bundestages dafür Sorge zu tragen, dass Frauenrechtsaktivist*innen bei der Ausreise unterstützt werden und ihnen und ihren Familien Asyl in Deutschland und ein sicherer Hafen in Berlin gewährt werden.
Antrag 97/I/2022 Geflüchteten muss es ermöglicht werden Asylanträge in deutschen Auslandsvertretungen zu stellen
17.05.2022Wir fordern die SPD-Bundestagsfraktion sowie die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung auf, sich dafür einzusetzen, das Asylrecht und die Praxis dahingehend zu ändern, dass
- eine Antragstellung in jeder Auslandsvertretung der Bundesrepublik Deutschland außerhalb der Europäischen Union, unabhängig von Herkunftsland oder sonstigen Zuständigkeiten erfolgen kann.
- die vorläufige Prüfung eines Asylantrags in den Auslandsvertretungen zuzulassen, womit dem Antragstellenden im positiven Fall eine begrenzte Einreiseerlaubnis nach Deutschland erteilt werden kann.
- Wir unterstützen diesbezüglich eine gesamteuropäische Lösung.
Die Kriminalisierung der Flüchtenden, dass in Kauf nehmen der Lebensgefahr, in die sie sich begeben müssen, um einen Asylantrag stellen zu können und die oft menschenunwürdigen Bedingungen in den Unterkünften in Deutschland, in denen Flüchtende darauf warten müssen, einen Asylantrag stellen zu können, sind unserer Partei nicht würdig. Die Sozialdemokratische Partei Deutschlands ist die Partei des sozialen Wandels und Aufbruchs.
Das derzeitige System der Antragstellung nur in Deutschland kriminalisiert Schutzbedürftige, vergrößert die Gefahr sexueller und sonstiger Ausbeutung, insbesondere für Frauen und Mädchen, belastet die sozialen Sicherheitssysteme und Ressourcen Deutschlands und trägt bei all dem nicht dazu bei, die Zahlen nicht asylberechtigter Antragsteller zu vermindern. Es ist organisatorisch wie auch humanitär ein Totalausfall. Wir fordern daher, die Stellung eines Antrags auf Asyl ohne eine Länderbindung in den deutschen Auslandsvertretungen der EU zu ermöglichen. Die Stellung eines Asylantrags muss für jeden Menschen in den deutschen Auslandsvertretungen der EU möglich sein.
Asyl ist ein Grundrecht. Das Recht auf Asyl ist in Art. 18 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (EU) verankert, und jeder Mensch, der aus seinem Herkunftsland fliehen muss, hat das Recht, einen Antrag auf internationalen Schutz zu stellen. Die in Deutschland vorherrschende Praxis, das Stellen eines Asylantrags nur in Deutschland zu erlauben, führt jedoch dazu, dass gefährdete und bedrohte Menschen kriminalisiert werden. Um einen Antrag auf internationalen Schutz zu stellen, müssen sich bedrohte Menschen Schlepper*innen anvertrauen und sich damit den Gefahren des human trafficking (Menschenhandel) aussetzen. Wir fordern daher, diese menschenverachtende Praxis zu beenden und die Stellung eines Asylantrags für jeden Menschen an jeder deutschen Auslandsvertretung zu ermöglichen.
Antrag 102/I/2022 Anerkennung der beruflichen Qualifikation bei Personen mit weitreichender Berufserfahrung aber ohne geregelten Ausbildungsgang erleichtern
17.05.2022Die sozialdemokratischen Bundestagsabgeordneten mögen sich bei der geplanten Überarbeitung des Einwanderungsrechts dafür einsetzen, dass Personen aus Drittstaaten, die über keinen dem deutschen Berufsabschluss gleichwertigen Berufsabschluss aber über nachweisbare Berufserfahrungen in ihrem Beruf verfügen, die Einwanderung nach Deutschland und die Berufsausübung in ihrem Beruf erleichtert werden.