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Antrag 165/I/2022 Autonomes Fahren im Berliner ÖPNV

17.05.2022

Autonomes Fahren ist ein relevanter Baustein zukünftiger Mobilität, dessen Potenzial für die Verbesserung des Angebots und der Servicequalität im ÖPNV zu nutzen ist. Es ermöglicht den Ausbau eines Mobilitätsangebotes rund um die Uhr in den Innen- und Außenbezirken sowie der Hauptstadtregion. Die Verbindung von autonomem Fahren und ÖPNV beugt einer Konkurrenz der Angebote vor.

Die SPD-Abgeordnetenhausfraktion, die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und die Berliner Landesgruppe im Bundestag werden aufgefordert, autonomes Fahren im ÖPNV mit folgenden Maßnahmen voranzutreiben:

 

1. Forschung und Evaluation

  • Die Senatsverkehrsverwaltung fördert Forschungs- und Pilotprojekte zum autonomen Fahren im innerstädtischen ÖPNV – unter Einbeziehung der Berliner Hochschullandschaft und Berliner Unternehmen – sowie unter Nutzung der Förderprogramme des Bundes und der EU.
  • Der Nutzen des autonomen Fahrens in Berlin ist mittels überprüfbarer und standardisierter Kriterien regelmäßig zu evaluieren.
  • Um das autonome Fahren in der Hauptstadtregion voranzubringen, wird die Senatsverkehrsverwaltung für Mobilität beauftragt, mit dem zuständigen brandenburgischen Ministerium Gespräche über entsprechende Kooperationen zu führen.
  • Die Neugründung einer Bundesstelle für Unfalluntersuchung automatisierter Verkehrssysteme bzw. eines Bundesamtes für Sicherheit im automatisierten und vernetzten Verkehr – analog zu den bestehenden Strukturen der Unfalluntersuchung der übrigen Verkehrsarten – ist voranzutreiben.
  • Die Rolle der Verkehrslenkung Berlin in der Senatsverkehrsverwaltung ist an die Anforderungen autonomen Fahrens anzupassen.
  • Der Einsatz von Steuermitteln für die Entwicklung des autonomen und vernetzten Fahrens muss in allen zukünftigen Förderrichtlinien und Subventionen für die Ertüchtigung des ÖPNV hin zum autonomen Fahren als obligatorischen Bestandteil umfassen.

 

2. Infrastruktur und Realisierung

  • Kostenintensive infrastrukturelle Maßnahmen, die autonomes Fahren auf der Straße ermöglichen, dürfen nur bewilligt werden, wenn sie eine bedarfsgerechte Förderung des ÖPNV einschließen.
  • Die bereits heute technologisch mögliche Automatisierung des Schienenverkehrs (Straßenbahn, S+U-Bahn) muss zeitnah auf ersten Strecken und perspektivisch flächendeckend umgesetzt werden. Für die Schieneninfrastruktur der S- und Regionalbahnen im Eigentum des Bundes sind entsprechende Kooperationen zwischen dem Senat und der DB AG zu vereinbaren.
  • Kommerziell genutzte autonome Fahrzeuge können in Ergänzung zum vorhandenen ÖPNV-Netz nur mit entsprechender Genehmigung als Zubringer fungieren. Die Angebote für diese Zubringerfahrten sollen vernetzt nutzbar und in den VBB-Tarif integriert werden.

3. Regulative Maßnahmen

  • Zur Vermeidung steigenden motorisierten Individualverkehrs (MIV) durch Leerfahrten sind entsprechende Lenkungsmaßnahmen für autonome und Carsharing-Fahrzeuge vorzunehmen. Tür-zu-Tür-Fahrten ist regulatorisch vorzubeugen.
  • Die wirtschaftliche Chancengleichheit zwischen Mobilitätsformen wie dem ÖPNV als Daseinsvorsorge und dem Car-Sharing ist sicherzustellen.
  • Das Straßenverkehrsrecht ist entsprechend anzupassen und darf den ÖPNV nicht benachteiligen.

 

4. Datenschutz und Arbeit

  • Der Schutz persönlicher Daten ist bereits bei der Konzipierung und Entwicklung von Software und Hardware zur Datenverarbeitung vorzusehen (Privacy-by-Design).
  • Durch die Berliner Verwaltung und die Verkehrsbetriebe sind hohe Schutzstandards für die gesammelten Informationen und deren anonymisierte Verfügbarmachung für Öffentlichkeit und Wissenschaft zu gewährleisten.
  • Berufsfelder, deren Tätigkeiten durch autonomes Fahren ersetzt werden könnten, sind frühzeitig zu identifizieren. Es sind vorausschauend geeignete Umschulungs- und Weiterbildungskonzepte im Rahmen der Personalentwicklung vorzusehen.

 

 

Antrag 166/I/2022 Den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) noch stärker in den Dienst der Gesellschaft stellen – Kein Anbieter-Wettbewerb zulasten der Bürger*innen und der Daseinsvorsorge

17.05.2022

Die SPD-Fraktion fordert den Senat auf, auf das Land Brandenburg und den VBB einzuwirken, die Vergabepraxis im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) grundlegend zu ändern.

 

Wir wollen

  • mehr direkten öffentlichen Einfluss auf den SPNV statt Unsicherheit bei der Leistungserbringung durch instabile Verkehrsunternehmen;
  • höheres Engagement für einen leistungsfähigen SPNV statt langwierige und kostspielige Ausschreibungsverfahren;
  • die schrittweise Umstellung des bisherigen Ausschreibungswettbewerbs hin zu gemeinsamen Vergaben mit Brandenburg an ein landeseigenes Verkehrsunternehmen sowie Direktvergaben an bewährte Anbieter*innen;
  • die Prüfung des Aufbaus eines Landeseisenbahnunternehmens und die Einrichtung eines Fahrzeugpools der beiden Länder.

 

Außerdem soll sich der Senat auf Bundesebene dafür einsetzen, den politischen Einfluss auf die DB AG zu nutzen, um das Bundeseisenbahnunternehmen stärker in den Dienst der Gesellschaft zu stellen.

 

Unser Ziel ist es, aufwändige und zeitraubende Vergabeverfahren mit hohen Kosten zu vermeiden. Diese sollen nur dann durchgeführt werden, wenn sie zwingend erforderlich erscheinen. Gleichzeit soll die Qualität der Verkehrsleistung gesichert und zu einem angemessenen und wirtschaftlichen Leistungspreis vergeben werden.

 

Wir wollen verhindern, dass Verkehrsunternehmen durch unrealistisch niedrige Angebote, die zu Lohndumping durch Wettbewerb führen, zunächst den Zuschlag erhalten und anschließend mit Nachforderungen Druck auf die öffentlichen Aufraggeber ausüben.
Oder ihre Leistung einstellen und damit die Mobilität der Bürgerinnen und Bürger massiv beeinträchtigen und der Daseinsvorsorge schaden.

Antrag 174/I/2022 Keine weitere Planung für den 17. Bauabschnitt der A 100

17.05.2022

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats und der Bundesregierung sowie die sozialdemokratischen Mitglieder in den Verkehrsausschüssen von Abgeordnetenhaus und Bundestag werden aufgefordert, sich gegen die weitere Planung des Bundesverkehrsministeriums für den 17. Bauabschnitt der A 100 einzusetzen.

 

Dazu gehören:

Auf Landesebene:

  • Rücknahme der Projektanmeldung zum Bedarfsplan des Bundesfernstraßen und
  • Änderung des Flächennutzungsplans hinsichtlich aller Vorhalteflächen für den
  • Bauabschnitt der A100 hin zu einer anderen Nutzung der vorgesehenen Flächen (z.B. Wohnungsbau, alternativer Angebote für den Wirtschafts- und Güterverkehr, Sportangebote, Urban Gardening, Clubkultur oder temporären Schulstandort),

 

Auf Bundesebene:

  • Zurückziehen der Ausschreibung für die Planung des 17. Bauabschnittes der A100 seitens der bundeseigenen Autobahn GmbH und
  • Entfernung des 17. Bauabschnitts aus dem Bundesverkehrswegeplan und dem dazugehörigen Fernstraßenausbaugesetz.

 

Des Weiteren werden sie aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass das Land Berlin und der Bund zügig und in enger Abstimmung eine Alternative für die Gestaltung des finalen Autobahnabschlusses am Treptower Park (16. Bauabschnitt) inklusive eines qualifizierten Mobilitätsmanagements entwickeln.

Antrag 180/I/2022 Sofortmaßnahmen Förderung Erneuerbare Energie

17.05.2022

Die SPD-Bundestagsabgeordneten mögen sich für folgende Vorhaben im Bereich des Strompreis- und Abgabensystems zur Förderung der Erneuerbaren Energien („EE“) noch in Q1/2 2022 einsetzen:

 

Präambel: Für den im Koalitionsvertrag beschlossenen beschleunigten Ausbau der Erneuerbarer Energien sind nicht nur große Freiflächenanlagen und Windparks erforderlich, sondern auch dezentrale Anlagen auf Wohn- und Gewerbegebäuden, um die Bevölkerung in der Breite an den Energiewende zu beteiligen. Schon durch Wegfall der Rohstoffkosten wirken insbes. PV- und Windenergie grundsätzlich preisdämpfend und machen von Rohstoffimporten unabhängig.

Mieterstromanlagen könnten bundesweit 3,8 Millionen Wohnungen mit sauberem, günstigem Strom versorgen. Allein in Berlin beträgt das Potential 6-10 GW, davon rund die Hälfte auf Wohngebäuden. Entsprechend hoch ist das Jobpotential. Doch administrativer Aufwand und steuerliche Belastung hemmen und blockieren seit Jahren den Ausbau dezentraler EE. Strom aus lokalen, erneuerbaren Quellen muss dauerhaft, konsequent und transparent gegenüber fossilen Energien bevorzugt, sowie einkommensschwächere Haushalte, insbes. MieterInnen, an den Vorteilen sauberer Energie und der Energiewende beteiligt werden. Da grundlegende Strommarkt- und Netzentgelt-Reformen Zeit in Anspruch nehmen, sind Sofortmassnahmen erforderlich, um den Ausbau zu beschleunigen.

 

Maßnahme 1: Prozesse für kleine EE-Anlagen wirksam verkürzen

Die Frist zur Genehmigung der Inbetriebnahme von Aufdach-PV und insbes. Mieterstromanlagen ist im EEG auf vier Wochen zu verkürzen, indem nach Ablauf der Frist eine vom Fachbetrieb installierte Anlage bis 30 kWp automatisch genehmigt ist, sofern kein ablehnender, begründeter Bescheid erfolgt ist (Genehmigungsfiktion). Die Inbetriebnahme muss bei solchen Anlagen durch einen Fachbetrieb erfolgen dürfen.

 

Maßnahme 2: Verbrauchs-Privilegien auch für Mieter- und Gewerbstrom im Quartier

Das Eigenverbrauchsprivileg, i.e. der Wegfall von Abgaben und Umlagen, ist auf Mieter- und Gewerbestromanlagen bis mindestens 30 kWp auszuweiten durch Abschaffung der Erfordernis der Personenidentität im EEG. Es ist ferner auszuweiten auf alle Gebäude, die in demselben Niederspannungsnetzstrang angeschlossen sind, was den Quartiersansatz vereinfacht.

 

Maßnahme 3: Mieterstromzuschlag statt an Grundversorgertarif an EE-Reststrom koppeln und Kennzeichnungsbürokratie abbauen

Bedingung für einen Mieterstromzuschlag wird statt des Tarifkriterium (Preis/kWh 10% unterhalb des Grundversorgertarifs) der Bezug von Reststrom mit EE-Strom mit Herkunftsnachweis. Für Mieterstrom sollte eine Ausweisung des „Anteils Mieterstrom“, bzw. der „Menge an geliefertem Mieterstrom“ ohne Formvorgaben auch einzelvertraglich erfolgen können, z.B. über eine jährliche Information. Auf die Ausweisung des Mieterstroms in der Stromkennzeichnung sollte hingegen verzichtet werden.

 

Maßnahme 4: Gewerbe- und Körperschaftssteuerunschädlichkeit für Mieterstrom

Mieterstrom hat für Wohnungsunternehmen gewerbesteuerunschädlich zu sein, wenn der Anteil nicht mehr als 30% Anteil am Gesamtumsatz beträgt. Bei Genossenschaften hat Mieterstrom körperschaftssteuerunschädlich zu sein, wenn der Anteil nicht mehr als 30% Anteil am Gesamtumsatz beträgt.

 

Maßnahme 5: Erleichterte Nutzung von Stromspeichern auch für Mieterstrom und Netzdienste

Die Beschränkung der Regelung (heute § 61l EEG), mit der Stromspeicher ohne doppelte Abgabenbelastung im Multiple-Use (Mehrfachnutzung) betrieben werden können, auf Eigenverbrauch ist aufzuheben. Die Regelung ist auf alle Stromspeicher, die an EE-Anlagen im selben Niederspannungsnetzstrang angeschlossen sind auszuweiten, also auch auf Mieter- und Gewerbestromsysteme.

Antrag 199/I/2022 Gender Pay Gap im Sport: Jetzt konsequent bekämpfen!

17.05.2022

Immer noch gibt es reale Lohnunterschieden zwischen Frauen und Männern bei gleichwertigen Tätigkeiten und die Schlechterstellung von übergehend „weiblichen“ Berufen. Man spricht von einem Gender Pay Gap von 18% Lohnunterschied. Für uns steht dabei schon lange fest, dass die strukturellen Ungleichbehandlungen, sowie die Lohnunterschiede überwunden werden müssen, damit Chancengleichheit hergestellt werden kann. Dabei ist der Gender Pay Gap auf vielfältige und sich gegenseitig bedingende Ursachen zurückzuführen. So unterscheiden sich Frauen und Männer in ihren Erwerbsbiografien und der Wahl von Berufsfeldern.  Dies führt häufig zu unterschiedlichen Karriereverläufen und zu Verdienstunterschieden. Im Wesentlichen sind es vier Ursachenkomplexe: Schlechte Bezahlung von „Frauen*typischen“ Berufen wie Erzieher*innen, Friseur*innen, Kassierer*innen etc., Reduzierung der Erwerbstätigkeit durch unbezahlte Sorgearbeit, sowie patriarchale und diskriminierende Strukturen.

 

Gerade letztere zeigen sich vermehrt im Sport. Fußballerinnen* kommen demnach durchschnittlich auf 39.000 Euro, pro Jahr. Zum Vergleich,  bereits in der dritten Liga liegt das durchschnittliche Jahresgehalt bei den Männern bei 120.000 Euro. Konkret bedeutete das bei der letzten Fußball Weltmeisterschaft 2018, dass die deutschen Spielerinnen (bei einem Gewinn) 75.000 Euro pro Person bekommen hätten. Bei den männlichen* Kollegen wären es 350.000 Euro gewesen – Sprich knapp 5 mal mehr.

 

In andere Sportarten sieht es dabei nicht wirklich besser aus. So erhalten nicht wenige männliche Nationalspieler* 500.000 Euro pro Jahr. Hingegen es für die Handballerinnen* unmöglich ist, von ihrem Sport hauptberuflich leben zu können. Dies zeigt sich auch in den Prämien, wo auch im Handball die Männer* 4 mal mehr zugesprochen bekommen als ihre Kolleginnen* in der gleichen Sportart für die gleiche Leistung.

 

Gender Pay Gap- Alternativlos? 

 

Doch woran liegt das? Die Argumentation des Deutschen Fußball Bunds, Deutschen Handballbunds  oder anderen Verbänden ist dabei seit Jahren gleich: Es könnten bei weitem nicht die gleichen Erlöse mit der Frauen*sport, wie mit dem Männer*sport erzielt werden. Somit wird die Begründung für die fehlende Gleichbehandlung ausschließlich auf die besseren Einschaltquoten und Werbe- bzw. Sponsoringverträge im Männer*sport aufgebaut. Auch wird immer wieder versucht darzustellen, dass sich die Verbände eine gleiche Bezahlung schlicht nicht leisten könnten.

 

Dabei wird jedoch schnell vergessen, dass nicht jede Sportart ein Gender Pay Gap hat. So erhalten sowohl Männer* als auch Frauen* dieselbe Vergütung bei den vier Grand-Slam-Turnieren im Tennis. Gewinner*innen beim Turnier in Wimbledon erhalten 2,5 Millionen Euro Siegprämie, ganz unabhängig vom Geschlecht.

 

Doch Beispiele gibt es genug: So wird in der australischen Liga seit 2019 ein genderübergreifendes Grundgehalt von 10.100 Euro gezahlt. In Norwegen erhalten die Nationalmannschaften bereits seit mehreren Jahren die gleichen Gehälter bzw. Prämien und nun hat es sogar die US- Fußballnationalmannschaft der Frauen* geschafft, dass die Einnahmelücke zwischen Spielerinnen* und Spielern* geschlossen wird. Zudem wurde sich auf eine Entschädigung von 22 Millionen Dollar geeinigt. Das alles zeigt: Es kann auch anders gehen!

 

Equal Pay im Equal Game!

 

Auch die Argumentation vieler Verbände, wonach die Einschaltquoten keine gleiche Bezahlung zulassen würden und auch die nicht finanziell umsetzbar sei, ist irreführend. Denn  zum einen würden das Interesse am Frauensport steigen, wenn mehr davon gezeigt würde. Das dies nicht der Fall ist, liegt auch und vor allem am Handeln der Verbände. Zum anderen ist der Sport getragen von einem gemeinnützigen und gesellschaftlichen Charakter. Diesem Charakter fühlen sich die meisten Verbände nicht nur verbunden, sondern sind durch ihre Vereinsstruktur schlicht daran gebunden. Das Argument der Gewinnorientierung darf und kann also nicht für sie gelten.

 

Und selbst, wenn dieses Argument der Gewinnorientierung, worauf sich viele Profisportvereine beziehen und strukturieren, darf es keine Ausnahme darstellen, die gleiche Arbeit ungleich zu entrichten. Denn für uns bleibt weiterhin klar, dass das Gehalt nicht vom Verhandlungsgeschick während der Gehaltsverhandlungen abhängen sollten, sondern von der Leistung! Die Leistung welche im Frauensport erbracht wird, sollte dementsprechend auch gleich bezahlt werden, wie der Männer*sport!

 

So fordern wir, dass alle Mitglieder der SPD Bundestagsfraktion, die Bundesministerin für Inneres und für Heimat Nancy Faser, sowie alle SPD Mitglieder in Sportverbänden dazu auf, sich dafür einzusetzen, dass alle Sportverbände die gleichen Prämien genderunabhängig vergeben.

 

Des Weiteren fordern wir alle Mitglieder der SPD Bundestagsfraktion, die Bundesministerin für Inneres und für Heimat Nancy Faser, sowie die Bundesregierung auf, dass:

  1. Staatliche Förderungen im Breitensport nur noch unter der Vorgabe der gleichen Prämiensätze und Bezahlung bei gleicher Leistung vergeben wird.
  2. Sämtliche Förderungen oder Unterstützungen durch öffentliche Unternehmen oder aus steuerlichen Mitteln nicht gegeben oder vergeben werden, sollten diese den Gender Pay Gap zwischen dem professionellen Männer*sport und dem professionellen Frauen*sport vergrößern oder diesen nicht verringern.
  3. Die Mindestlohnregelung auch im Falle aller Spitzensportler*innen und deren Vereine oder Kapitalgesellschaften im Sport greift, in welchem auch die Trainingszeiten Berücksichtigung finden. Denn zur Zeit verdienen ein Viertel aller Spitzensportler*innen keinen Mindestlohn, wobei dies meist auf die Sportlerinnen* zutrifft.