Die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses und des Senats von Berlin werden aufgefordert, sich für die zeitnahe Einrichtung von Kinder- und Jugendparlamenten in allen Berliner Bezirken im Rahmen eines zentralen Landesprogrammes einzusetzen. Insgesamt sind jedem Bezirk zur Einrichtung eines Kinder- und Jugendparlamentes jährlich 15.000 Euro aus Mitteln des Landes zu gewähren. Mind. 20% von dieser Förderung soll den Kinder- und Jugendparlamenten als ein eigener Etat pro Jahr zur Verfügung stehen, über den die Gremien im Rahmen ihrer eigenen Geschäftsordnungen und im Rahmen gesetzlicher Möglichkeiten selbstständig entscheiden können.
Die Kinder- und Jugendparlamente sollen für denselben Zeitraum bestehen, wie die Bezirksverordnetenversammlungen, wobei regelmäßige Wahlen und Wahlperioden durch die Kinder- und Jugendlichen selbst gestaltet werden sollen.
Es ist zu gewährleisten, dass bei den Sitzungen der Kinder- und Jugendparlamente Vertreter_innen der bezirklichen Verwaltung sowie der in der Bezirksverordnetenversammlung vertretenen Fraktionen anwesend sind, insbesondere um Fragen zu beantworten, Anregungen und Ideen direkt aufnehmen zu können und um die politische Meinungsbildung in den Kinder- und Jugendparlamenten unmittelbar zu verfolgen.