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Antrag 325/I/2025 Die Strompreise müssen runter – für eine sozial gerechte und schnelle Energiewende

24.04.2025

Durch ein konsequentes Vorantreiben durch die Ampel-Regierung hat die Energiewende in Deutschland in den letzten Jahren deutlich an Fahrt aufgenommen. Dabei ist die Energiewende in drei zentrale Sektoren zu unterteilen:

 

  • Strom: Ende der Verstromung von Kohle und Erdgas und Ersetzen durch Erneuerbare Energien wie Wind und Photovoltaik
  • Wärme: Abschaffung aller fossilen Öl- und Gasheizungen sowie der fossilen Fernwärme und Ersetzen durch klimaneutrale Heizungen, allen voran Wärmepumpen
  • Verkehr: Abkehr vom Verbrennungsmotor und Ersetzen durch klimaneutrale Antriebe, allen voran durch die Verlagerung des Individualverkehrs auf den öffentlichen Verkehr, die Verlagerung der Güter von der Straße auf die Schiene und ergänzend der Antriebswechsel von Verbrennerfahrzeuge auf elektrische

 

In der ersten Phase der Energiewende wurde vor allem die Stromwende vorangetrieben: Hier liegt der Anteil der Erneuerbaren mittlerweile bei ca. 60% und der Ausbau von Wind- und Solarenergie boomt. So ist 100% erneuerbarer Strom in ca. einem Jahrzehnt in Deutschland realistisch. Jetzt tritt Deutschland in eine neue Phase der Energiewende, die Dekarbonisierung im Wärme- und Verkehrssektor müssen genauso vorangetrieben werden wie der klimaneutrale Umbau der Industrie und Landwirtschaft.

 

Auffällig ist hierbei, dass die meisten klimaneutralen Technologien auf elektrischem Strom als Energieträger basieren. In den nächsten 20 Jahren sollen in Deutschland viele Millionen Wärmepumpen und E-Autos verkauft werden. Auch die Produktion von grünem Wasserstoff soll massiv hochgefahren werden. Für all diese Anwendungen wird sehr viel günstiger grüner Strom benötigt.

 

Deutschland wird in einigen Jahrzehnten erstmals an den Punkt gelangen, an dem elektrischer Strom der wichtigste Energieträger wird, der alle alltäglichen Lebensbereiche durchzieht. Strom wird ein menschliches Grundbedürfnis wie fließendes, sauberes Wasser. Daher muss es aus sozialer Perspektive unser Ziel sein, dass die Strompreise so weit wie nur irgendwie möglich sinken. Auch die Energiewende wird in diesem Fall schneller vorankommen, da niedrige Strompreise für niedrige Betriebskosten von klimaneutralen Technologien sorgen und so Privatpersonen wie auch Unternehmen eher auf diese umsteigen. Die Verteuerung fossiler Energieträger soll primär durch den konsequenten Abbau umweltschädlicher Subventionen und durch steigende CO2-Kosten erfolgen. Die freiwerdenden staatlichen Mittel sind gezielt in die Erforschung, Entwicklung und Skalierung klimaneutraler Technologien zu investieren, um deren Wettbewerbsfähigkeit im Energiemarkt strukturell zu stärken. Auch niedrige Strompreise tragen zur Senkung der Kosten klimaneutraler Technologien bei. Niedrige Strompreise sind also sowohl sozial- als auch klimapolitisch unbedingt notwendig. Sie sind einer der, wenn nicht der wichtigste Baustein für das weitere Gelingen der Energiewende.

 

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat zum 01.04.2024 einen durchschnittlichen Strompreis für Haushaltskunden von 41,59 ct/kWh angegeben. Dieser setzt sich aus folgenden Anteilen zusammen:

 

  • Beschaffung, Vertrieb und Marge: 18,10 ct/kWh
  • Netzentgelt: 13,22 ct/kWh
  • Steuern, Abgaben und Umlagen: 10,27 ct/kWh

 

Die Kosten, die beim stromproduzierenden Unternehmen, wie beispielsweise Vattenfall, anfallen, machen also weniger als die Hälfte des Strompreises aus.

 

Gleichzeitig ist davon auszugehen, dass die Netzentgelte aufgrund des hohen Investitionsbedarfs für den Netzausbau weiter steigen werden. Die enormen Kosten können weder allein aus dem Eigenkapital privater Betreiberfirmen gedacht werden noch ohne spürbare Belastung auf die Verbraucher*innen umgelegt werden. Deshalb muss der Staat handeln! Das Stromnetz ist Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge und Strom muss als soziales Grundrecht anerkannt werden. Der Betrieb der Stromnetze muss vollständig in die öffentliche Hand überführt werden und dabei rein kostendeckend ohne Gewinnabsicht erfolgen. Dabei soll der Ausbau des Stromnetzes im Sinne der Allgemeinheit erfolgen. Das bedeutet, durch einen flächendeckenden Ausbau der erneuerbaren größtmöglich die kostengünstige Vor-Ort-Nutzung von Strom zu ermöglichen, sodass der Ausbaubedarf des Stromnetzes bestmöglich reduziert wird. Dies spart Eingriffe in die Natur sowie finanzielle Mittel für den Netzausbau ein. Die Netzentgelte sollen aus Haushaltsmitteln finanziert werden. Zudem ist due Stromsteuer sozial ungerecht. Sie muss in einem ersten Schritt auf das europarechtlich zulässige Minimum abgesenkt werden. Langfristig soll auf europäischer Ebene auf eine vollständige Abschaffung hingearbeitet werden. Alle weiteren Steuern Abgaben, Umlagen und die Margen sollen vollständig entfallen. Es muss sichergestellt werden, dass durch die Streichung und Überführung in die öffentliche Hand die Steuerlast für Konsumierende tatsächlich sinkt und nicht Mehrgewinne für Unternehmen eingefahren werden.

Antrag 59/II/2024 Benutzeroberflächen der Berliner Universitäten weitestgehend vereinheitlichen und eine Interoperabilität sowie einen reibungslosen Austausch zwischen den Universitäten sicherstellen

23.10.2024

Die SPD-Fraktionen im Berliner Abgeordnetenhaus und die zuständigen Senatsverwaltungen werden aufgefordert darauf hinzuwirken, dass die Berliner Universitäten und Hochschulen eine einheitliche Plattform bzw. einheitliche oder zumindest interoperabele Systeme für die Studierenden erhalten und ein Austausch zwischen den Universitäten reibungslos möglich ist.

Dies umfasst insbesondere folgende Systeme:

  • Plattform für die Semesterverwaltung und notwendige Bescheinigungen
  • Plattform für die Prüfungsanmeldungen und -abmeldungen sowie die Notenübersicht
  • Plattform für die Kursbelegung und Einreichung von Prüfungsleistungen
  • Plattform für die Kursdokumente und ggf. die Onlineseminare
  • Übergreifendes Wissens- und Bibliotheksmanagement

 

Überdies werden folgende Maßnahmen nötig sein:

  • Prüfung einer Ertüchtigung über Auflagenbeschlüsse des Abgeordnetenhauses zum Hochschulhaushalt nach § 87 BerlHG,
  • Prüfung einer Ertüchtigung über § 2 BerlHG und § 2a (1) BerlHG.

 

Antrag 127/I/2015 Echte Beteiligung der Jugend: Kinder- und Jugendparlamente für alle Berliner Bezirke

15.05.2015

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses und des Senats von Berlin werden aufgefordert, sich für die zeitnahe Einrichtung von Kinder- und Jugendparlamenten in allen Berliner Bezirken im Rahmen eines zentralen Landesprogrammes einzusetzen. Insgesamt sind jedem Bezirk zur Einrichtung eines Kinder- und Jugendparlamentes jährlich 15.000 Euro aus Mitteln des Landes zu gewähren. Mind. 20% von dieser Förderung soll den Kinder- und Jugendparlamenten als ein eigener Etat pro Jahr zur Verfügung stehen, über den die Gremien im Rahmen ihrer eigenen Geschäftsordnungen und im Rahmen gesetzlicher Möglichkeiten selbstständig entscheiden können.

 

Die Kinder- und Jugendparlamente sollen für denselben Zeitraum bestehen, wie die Bezirksverordnetenversammlungen, wobei regelmäßige Wahlen und Wahlperioden durch die Kinder- und Jugendlichen selbst gestaltet werden sollen.

 

Es ist zu gewährleisten, dass bei den Sitzungen der Kinder- und Jugendparlamente Vertreter_innen der bezirklichen Verwaltung sowie der in der Bezirksverordnetenversammlung vertretenen Fraktionen anwesend sind, insbesondere um Fragen zu beantworten, Anregungen und Ideen direkt aufnehmen zu können und um die politische Meinungsbildung in den Kinder- und Jugendparlamenten unmittelbar zu verfolgen.