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Antrag 283/I/2024 Jetzt schon an Übermorgen denken - Revolution der gesetzlichen Rente

21.04.2024

Jeder Mensch hat das Recht auf ein würdiges Leben in jeder Lebensphase. Die Aufgabe des Sozialstaats, dieses zu gewährleisten, beginnt ab der Geburt mit der Kindergrundsicherung, verstetigt sich im Erwachsenenleben mit dem Bürger*innengeld bei Erwerbslosigkeit und mündet im Alter in die Rente. Die Aufgabe des Sozialstaats bleibt dabei aber nicht darauf beschränkt, Ungleichheiten und finanzielle Unterschiede zu korrigieren. Ein gerechter Sozialstaat garantiert allen Menschen ein Leben in Teilhabe und ohne Existenznot, ein Leben in Freiheit. Er ist gestaltet, um die Spaltung durch den Kapitalismus aufzubrechen und ihm etwas entgegenzusetzen.

Unser Verständnis eines Sozialstaats ist nicht das des Korrektivs, sondern eines der aktiven Rolle eines Staates, Ungleichheiten frühzeitig vorzubeugen und sie in allen Ansätzen stets mitzudenken. Insbesondere in fehlender Teilhabe durch eine finanziell schlechte Lebenssituation manifestieren sich Ungleichheiten der Gesellschaft und werden zu einer Spirale, die sich über Generationen fortsetzt. Werden Kinder in einem von Armut betroffenen Haushalt geboren, braucht es durchschnittlich fünf Generationen, um aus dieser Armut herauszukommen. Wer hingegen in eine reiche Familie geboren wird, kann mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit sagen, auch in Zukunft zum reichen Teil der Gesellschaft zu gehören und sich fast ausschließlich in dieser soziokulturellen Subgruppe zu bewegen. Besonders verstärkt wird dieser Faktor für FINTA*-Personen, BIPoC, Menschen mit Behinderung, niedrigeren Bildungsabschlüssen und Menschen aus Ostdeutschland. Unser Sozialstaat muss dies erkennen und besonders berücksichtigen. Es braucht ein intersektionales (der Begriff der Intersektionalität ist geprägt von der Juristin Kimberlé Crenshaw und beschreibt das Überschneiden von Diskriminierungen, bspw. race, class und gender)  Verständnis der verschiedenen Instrumente, denn nur so können wir zu unserer Gesellschaft der Freien und Gleichen gelangen, in der jeder Mensch sich frei entfalten kann.

 

Aber es gilt auch, diese Instrumente ständig zu überarbeiten, anzupassen und zu verbessern – besonderen Reformationsbedarf gibt es dabei momentan bei der Rente, denn: Unsere Rente ist in großer Gefahr.

 

Wie funktioniert die Rente heute

Die gesetzliche Rente ist das Fundament der Altersvorsorge der meisten Bürger*innen. Erhalten kann sie, wer das Mindestalter erreicht hat und eine Mindestversicherungszeit von fünf Jahren erfüllt. Auf die Mindestversicherungszeit wird die Zeit angerechnet, in der Menschen angestellt oder (unter bestimmten Umständen) selbständig waren, aber auch Kindererziehung oder häusliche Pflege zählen als anrechenbar für die Mindestversicherungszeit. Nicht einzahlen tun zum Beispiel Beamt*innen, Richter*innen und Berufssoldat*innen. Um die volle Rente zu erhalten, muss außerdem ein Mindestalter erreicht werden – dies liegt momentan in der Regel bei 67 Jahren. Wer davor aufhört zu arbeiten, muss mit einer niedrigeren Rente auskommen.

 

Die gesetzliche Rente ist nach dem Umlageverfahren organisiert. Das heißt konkret: mit dem heute eingezahlten wird kein Kapitalstock für die Einzahler*innen angelegt. Stattdessen finanziert das heute eingezahlte die Rente der heutigen Rentner*innen. Für die Rente der heutigen Einzahler*innen kommen dann die auf, die zur Zeit ihres Ruhestands in die Rentenkasse einzahlen. Die jetzige Generation Arbeitnehmer*innen finanziert also die Generation vor ihnen. Wer in die Rente einzahlt, erhält dadurch einen Anspruch, selbst im Alter abgesichert zu sein. Die Renteneinzahlung wird zur Hälfte vom Bruttolohn finanziert, die andere Hälfte wird vom Arbeitgeber*in eingezahlt. Der Rentensatz liegt momentan bei 18,6 % – Arbeitnehmer*innen geben also 9,3 % von ihrem Bruttolohn an die Rentenkasse, Arbeitgeber*innen ergänzen dies um weitere 9,3 %. Selbstständige oder Freiberufler*innen können freiwillige Beiträge an die Rente leisten. Auch heute gibt es bereits Berufsgruppen, die trotz Selbstständigkeit zur Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung verpflichtet sind, zum Beispiel Selbstständige, die Lehrtätigkeiten erbringen. Eine Vereinheitlichung ist hier notwendig.

 

Diese Beiträge in die Rentenkasse reichen aber leider schon lange nicht mehr, um die gesetzliche Altersvorsorge zu tragen. Der Staat finanziert die Rente zu großen Teilen mit. Im Jahr 2021 gab der Bund 106 Milliarden Euro mit in den Rententopf – das entspricht ca. einem Fünftel des Bundeshaushalts.

 

Ein großer Grund für dieses Defizit ist der demographische Wandel: Menschen werden immer älter und beziehen die Rente daher für eine längere Zeit. Zusammengenommen mit der Tatsache, dass immer weniger Kinder geboren werden stehen immer mehr Rentner*innen immer weniger Einzahler*innen gegenüber – so verschiebt sich die Balance.

 

Dieses Problem lässt sich nicht lösen, indem man das Renteneintrittsalter immer weiter in die Höhe schiebt oder durch Kürzung der Rentenhöhe. Es braucht tatsächliche Veränderungen im Rentensystem, um ein Altern in Würde für alle zu gewährleisten.

 

Dies gilt insbesondere, da das ganze Erwerbssystem ohnehin von Ungerechtigkeit nur so strotzt. Diese Ungerechtigkeiten multiplizieren sich im Alter zunehmend und führen zu einer extremen Spaltung der Gesellschaft, die die Arbeit nicht mehr wertschätzt. Das große Problem der Rente ist also nicht der demografische Wandel, sondern – wie so häufig – Kapitalismus, Rassismus und Patriarchat. FINTAs, von Armut betroffene Menschen, migrantisierte Menschen, nicht-vermögende Menschen und Menschen mit Behinderungen sind im Erwerbsleben viel größeren Hürden ausgesetzt, werden häufig schlecht(er) bezahlt und in den Niedriglohnsektor gedrückt bzw. dort gehalten. All dies hat massive Auswirkungen auf ihre Altersvorsorge und bedeutet im schlimmsten Fall eine Rente, deren Höhe kaum zum Leben reicht.

 

Eine Verbesserung gibt es seit 2021: die Grundrente. Die Grundrente ist ein Zuschlag zur eigenen Rente. Anspruch hat man, wenn man selbst viele Jahre in die Rentenkasse eingezahlt hat und trotzdem nur den Anspruch auf eine sehr kleine Rente hat. Die Grundrente stockt die niedrigen Rentenzahlungen auf, ist aber leider noch lange nicht genügend Umverteilung, um von einem würdevollen Leben im Alter zu träumen.

 

Zusammengefasst: Die Rente ist ungerecht, weil die Erwerbsarbeit ungerecht ist. Ein gerechtes System ist unser einziger Garant für eine gerechte Rente. Konkrete, kurzfristige Maßnahmen sind aber dennoch möglich und dringend nötig. Leider verliert sich die Politik in der Suche nach Lösungen für die Krise des Rentensystems in den immergleichen, erfolglosen Ideen.

 

Zu allererst positionieren wir uns daher klar gegen:

  • eine Anhebung des Renteneintrittsalters
  • eine Kürzung des Rentenanspruchs
  • eine Anhebung des Rentenbeitrags auf Arbeitnehmer*innenseite

 

Neben diesen unkreativen und ungerechten Dauerbrennerideen, gibt es andere kreative, aber weiterhin größtenteils nutzlose Ideen zur Rettung der Rente:

 

Keine Spekulation mit unserer Rente – keine Aktienrente

Das Umlageverfahren der gesetzlichen Rentenversicherung basiert auf einer Solidarität zwischen der arbeitenden Generation, die heute einen Teil des von ihr Erwirtschafteten abgibt, um die Rente der heutigen Rentner*innen zu finanzieren. Diese Solidarität besteht nur zwischen bestimmten Berufs- und Einkommensgruppen, muss aber in Zukunft alle umfassen.

 

Kapitalgedeckte Rentenmodelle, wie die Aktienrente, basieren nicht auf einer Solidarität, sondern beuten Arbeitnehmende und ihren erwirtschafteten Profit weiter aus. Rentenbeiträge von heute werden am Kapitalmarkt investiert und im Alter aus Zinsen, Dividenden und Wertsteigerungen ausgezahlt. Das kapitalistische System wird so weiter befeuert. Eine staatliche Beteiligung an solchen Modellen lehnen wir strikt ab. Spekulationen durch den Staat  auf dem Rücken der Arbeitnehmenden, die so die Wirtschaft immer weiter zu einem unermesslichen Wachstum treiben müssten, um ihre Rente zu steigern, für die ihr Profit wieder und wieder ausgebeutet wird, entspricht nicht dem Verständnis eines sozialen Staates als Versuch eines Gegenpols zum Kapitalismus. Generationengerechtigkeit kann nicht über Spekulationen und Unsicherheiten erreicht werden. Es braucht eine solide und solidarische Finanzierung der Rente!

 

Privatisierung in der Rente – nein, danke!

Eine gesetzliche Rentenversicherung muss den Anspruch haben, alle Bezieher*innen abzusichern. Es kann nicht sein, dass sich der Staat aus der Affäre ziehen will, indem er sich darauf verlässt, dass sich die Leute zusätzlich privat absichern, aus Sorge, dass ihre Ansprüche aus der gesetzlichen Altersvorsorge keine genügende Lebensgrundlage darstellen. Es muss die staatlichen Institutionen beschämen, dass Menschen die Notwendigkeit sehen, sich privat abzusichern, weil die gesetzliche Rente nicht genügend leisten kann, stattdessen wird dies teils durch die staatliche Förderung privater Rentenversicherungen belohnt. Fehler wie Riester und Rürup (die Riester- und Rürup-Rente sind private Altersvorsorgemodelle mit staatlicher Förderung. Die jeweiligen Sparer*innen erhalten hierdurch vor allem Steuervorteile, entziehen Geld also dem solidarisch angelegten Steuersystem, während auch die eigentlich versprochenen Vorteile dieser Modelle nur in seltenen Fällen tatsächlich bei den Sparer*innen ankommen) dürfen nicht erneut gemacht werden. Es gilt ein neues gesetzliches Rentensystem zu schaffen, dass allen ein würdevolles Altern erlaubt und das private Rentenversicherungen überflüssig macht.

 

Nachdem nun besprochen wurde, was keine Lösungsansätze sind, wird es Zeit, sich mit tatsächlichen Lösungsideen zu beschäftigen:

 

First things first:

  • Um die Rente langfristig lebensfähiger zu machen, muss ein Konzept erarbeitet werden, das die Rentenpunkte loslöst vom Schein des Durchschnittsgehalts, welches durch die wachsende Schere zwischen Arm und Reich verzerrt wird. Stattdessen müssen die Rentenpunkte an die reellen Gehälter der Beitragszahler*innen angepasst werden.
  • Das grundsätzliche Prinzip in der Rente und der staatlichen Finanzierung dieser bleibt die Umverteilung; wir unterstreichen daher unsere Forderungen nach einer Vermögenssteuer sowie Reformen der Erbschafts- und Schenkungssteuer, die die Grundlage für echte Sozialpolitik (und so viel mehr) bilden werden
  • Das Mindestlohnniveau muss kontinuierlich angepasst werden, so dass es nach 35 Beitragsjahren zu einem Rentenanspruch oberhalb der Grundsicherung führt
  • Es braucht eine staatliche Rentenaufklärung, denn die (eigene) Rente ist häufig viel zu intransparent, Rentenansprüche unklar, Menschen verwirrt; dem ist entgegenzuwirken

 

Eine gesetzliche Rentenversicherung, die von ALLEN für ALLE getragen wird

Solidarität ist das Gebot der Stunde – auch bei der Rente. Ein System, in das alle einzahlen und von dem alle profitieren. Aber zahlen denn eigentlich alle Bürger*innen in die Rentenkasse? Nein! Beamt*innen, Richter*innen, Soldat*innen: Berufsgruppen, die nicht zur Rentenkasse beitragen und stattdessen Pension kassieren. Pensionär*innen erhalten im Alter im Durchschnitt 3 Mal so viel Geld wie Rentner*innen – Tendenz steigend. Während die Rente als Umlagesystem funktioniert – wer arbeitet, finanziert mit seinen*ihren Rentenbeiträgen die momentane Rente von Ruheständler*innen – wird die Pension aus dem Steuertopf finanziert. Doch es sind nicht nur Beamt*innen, die nicht in den Topf der gesetzlichen Rente einzahlen. Auch die freien Berufe, die über ihre Versorgungswerke abgesichert sind, gilt es einzubinden. Berufsständische Versorgungswerke sind Sondersysteme, die für die kammerfähigen Freien Berufe der Ärzt*innen, Apotheker*innen, Architekt*innen, Notar*innen, Rechtsanwält*innen, Steuerberater*innen, Tierarzt*innen, Zahnärzt*innen, Ingenieur*innen, sowie Psychotherapeut*innen die Pflichtversorgung bezüglich der Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung ihrer Mitglieder sicherstellen. Auffallend bei all diesen Ausnahmeregelungen von der Rentenzahlung ist natürlich das traditionell hohe Entgelt dieser Berufsgruppen.

 

Diese Ungerechtigkeiten sind durch nichts zu rechtfertigen. Die Rente soll als solidarisches Umlagesystem funktionieren, dafür muss sie von allen gleichermaßen getragen werden – auch von “Staatsdiener*innen” und den freien Berufen. Auch Selbstständige sollen sich in einem gesamtgesellschaftlichen Solidarsystem beteiligen. Einerseits gibt es häufig genug Selbstständige, die aufgrund fehlender Altersvorsorge auf staatliche Unterstützung angewiesen sind. Andererseits können bisher nicht-pflichtversicherte Selbstständige einen wichtigen Beitrag zu einer solidarischen Rente beitragen und sind so nicht auf private Altersvorsorgesysteme angewiesen.

 

 

Erbschaften – die Rente für Reiche

Private Altersvorsorge hat viele Gesichter. Ist es für die Einen, den Großteil der Gesellschaft, mehr die Alterssorge, kann sich ein anderer Teil weiter aus dem Fenster der Bequemlichkeit lehnen, denn durch Schenkungen und Erbschaften, vor allem auch von Betriebseigentum und Immobilien, ist man gut abgesichert.

 

Erbschaften dienen keineswegs der Umverteilung auf mehrere Schultern, auf eine breitere Masse der zukünftigen Generation, auch wenn dies gerne behauptet wird. Vor allem große Erbschaften finden stattdessen in den immer gleichen westdeutschen, gut gebildeten, weißen Familien statt, vor allem unter Männern – und sie erfahren eine immer stärkere Wertsteigerung. Ein Vermögenszuwachs findet aber nur bei dem reichsten 1 Prozent der Bevölkerung statt. Mit einer effektiven Erbschaftssteuer muss diese übermäßige Akkumulation von Vermögen bei Einzelnen verhindert werden. Auch Betriebsvermögen müssen konsequenter und stärker besteuert werden. Neben der wichtigen Diskussion über ein Maß an Zumutung der Existenzgrenze braucht es vor allem auch eine Obergrenze für Reichtum und eine Beschränkung der maximalen Erbschaften.

 

The limit does exist – für eine Maximalrente

Die Rente basiert auf dem Äquivalenzprinzip, heißt: Höhe und Dauer des durch Beitragszahlungen belegten Arbeitseinkommens sind entscheidend dafür, wie viel Rente man schlussendlich erhält. Prozentual zahlen alle gleich viel: 18,6 %. Die Hälfte davon wird von Arbeitgeber*innen, die andere Hälfte von Arbeitnehmer*innen gezahlt. Wer also ein besonders hohes Gehalt hat, zahlt also auch besonders viel in den Rententopf ein, richtig? Falsch!

 

Wer momentan mehr als 7.300 € brutto in West- bzw. 7.100 € in Ostdeutschland ist von der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze betroffen. Alles, was darüber an Entgelt erhalten wird, ist nicht rentenversicherungspflichtig. Dem Rententopf geht somit einiges an Geld verloren. Was es daher braucht, ist eine Abschaffung eben dieser Beitragsbemessungsgrenze. Die Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenze ist notwendig für die gerechte Verteilung der steigenden Kosten für Alterssicherheit.

 

Dies darf jedoch nicht dazu führen, dass die Rentenauszahlungen ins Unermessliche steigen. Auf alles, was über dem Wert der momentan bestehenden Beitragsbemessungsgrenzen künftig eingezahlt wird, besteht dann kein Rentenpunkteanspruch. Das bedeutet also: alles, was man darüber einzahlt, stockt die Rentenauszahlung nicht weiter auf. Dies entspricht einer Annäherung an das Solidarprinzip, wie es auch die gesetzlichen Krankenversicherungen praktizieren.

 

Care-Arbeit ist Arbeit – für eine feministische Rente

Die Rente wird ausbezahlt, basierend auf dem, was man im Erwerbsleben in die Rentenkasse eingezahlt hat. Was passiert allerdings dann, wenn die Erwerbsarbeit unterbrochen, verringert oder beendet wird, um sich stattdessen zum Beispiel Kindererziehung oder häuslicher Pflege zu widmen?

 

Im Falle der Kindererziehung ist die momentane Regel, dass bis zu drei Jahre Care Arbeit auf die Rente anrechenbar sind. Konkret heißt das: Für drei Jahre der Kindererziehung wird einem Elternteil der durchschnittliche monatliche Einzahlungsbetrag für die Rente gutgeschrieben. Die Kindererziehungszeit wird auch gutgeschrieben, wenn das beantragende Elternteil neben der Erziehung weiterarbeitet.

 

Soweit so gut. Problem ist leider nur, dass sich die ungleiche Verteilung der Kindererziehung selten nach dem dritten Lebensjahr des Kindes ändert. Das zwingt Eltern – hauptsächlich dabei FINTAs – oft zur Teilzeit- oder Minijob-Beschäftigung, welche sich massiv negativ auf die Rente auswirken.

 

Diese Care-Arbeit muss auch über das dritte Lebensjahr des/der Kinder hinweg wertgeschätzt werden. Diese Wertschätzung in Form von Rentengutschrift muss mindestens bis zum Eintritt des Kindes in die Grundschule sichergestellt werden. Für eine gerechte Arbeitswelt und Gesellschaft bedarf es dazu dem massiven Ausbau von kostenlosen Kindergartenplätzen und kostenloser Ganztagsbetreuung an allen Schulen und den damit einhergehenden Ausbildungs- und Finanzierungsmaßnahmen.

 

Gleiches gilt für Care-Arbeit in Form von häuslicher Pflege. Jede Form der häuslichen Pflege muss auf die Rente angerechnet werden. Es wird wichtige Arbeit verrichtet, auf diese muss ein Rentenanspruch gelten.

Antrag 84/II/2017 Darstellenden Künstlern den Zugang zu ALG I erleichtern

14.10.2017

Die Mitglieder der Bundestagsfraktion der SPD werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass darstellenden Künstlern der Zugang zu ALG I erleichtert wird.

Antrag 73/II/2015 Kostenlose Verhütungsmittel für ALLE!

16.10.2015

In der Bundesrepublik ist es jungen Frauen* nur bis zu ihrem 20ten Lebensjahr möglich sich die Pille von ihrer gesetzlichen Krankenversicherung finanzieren zu lassen. Für uns ist es selbstverständlich, dass jeder Mensch, egal welchen Geschlechts, sexueller Orientierung oder Alters ein Anrecht auf kostenlosen Schutz vor Krankheiten und ungewollten Schwangerschaften hat. Das Gesellschaftsbild, das hinter der Kostenübernahme der Pille bis zum Alter von 20 Jahren steht, lehnen wir ab. Verhütungsmittel sollen der sexuellen Selbstbestimmung aller Menschen dienen, nicht der Kontrolle und Steuerung Sexualität und Fortpflanzung aller Geschlechter durch den Staat.

Die Pflicht, als Einzelperson Verhütungsmittel bezahlen zu müssen, setzt voraus, dass diese sich alle leisten können. Dies ist nicht der Fall. Als Jungsozialist*innen ist es für uns jedoch selbstverständlich, dass alle unabhängig vom Einkommen, ein Anrecht auf Schutz vor Geschlechtskrankheiten und ungewollten Schwangerschaften hat. Sexuelle und gesundheitliche Selbstbestimmung  sind  Menschenrechte.

 

Daher fordern wir:

  • Den kostenlosen Zugang für alle zur jeweils gewählten Verhütungsmethode, der Zugang zu Kondomen soll kostenlos sein
  • Den kostenlosen Zugang zu einem anonymen Beratungsgespräch, auch über sexuell übertragbare Krankheiten, um das richtige Verhütungsmittel zu wählen
  • Den weiteren Ausbau der Aufklärungsarbeit im Bereich Verhütung und geschlechtlich übertragbaren Krankheiten


Antrag 61/II/2015 Jungen Geflüchteten helfen – statt Menschenbeschau!

16.10.2015

Wir fordern die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft, die zuständigen Stadträt*innen in den Bezirken und die Mitglieder des Abgeordnetenhauses auf, dafür zu sorgen, dass keine demütigenden, die Menschenwürde verletzenden Altersfeststellungen bei jungen (unbegleiteten) Geflüchteten mehr stattfinden. Es sind insbesondere die Ganzkörperbeschauung – einschließlich des Genitalbereiches – und medizinisch nicht notwendigen Röntgenaufnahmen sofort einzustellen. Stattdessen muss die Altersangabe der*des Geflüchteten maßbeglich sein.

 

Eine demütigende Praxis in Berlin und Hamburg

In Berlin – wie auch in Hamburg – finden Untersuchungen statt, die den Genitalbereich der Geflüchteten einschließt. Außerdem werden in beiden Städten Röntgenaufnahmen – z.B. der Handwurzelknochen und dem Schlüsselbein-Brustbein-Gelenk – angefertigt. Die Charité nimmt diese Prozeduren im Auftrag der Jugendämter vor. Die Jugendämter nehmen offensichtlich die hohen Kosten für die Untersuchungen in Kauf, um den Geflüchteten die Leistungen der Jugendhilfe verweigern zu können. Ihren eigenen Angaben wurde in diesen Fällen nicht geglaubt. In den letzten Jahren berichteten Medien wiederholt davon, wie so Ämter versuchten, für junge Geflüchteten von der Jugendhilfe fernzuhalten.

 

Medizinisch hochfragwürdige Untersuchungen

Diese Altersfeststellungen sind medizinisch mindestens fragwürdig, wenn nicht ganz und gar unhaltbar. Die Kritik von anerkannten Mediziner*innen wurde bisher in Berlin leider bisher gänzlich ignoriert. Schon wenn nur ein Zweifel an den Untersuchungen bestünde, dürften sie nicht über Schicksale entscheiden.

 

Eine scheinbare „Freiwilligkeit“

Die hin und wieder suggerierte „Freiwilligkeit“ ist ein Trugschluss. Sich den Untersuchungen zu verweigern, bedeutet schlicht nicht die Unterstützung als anerkannter Minderjähriger zu erhalten. Entsprechende Papiere, mit denen sie ihr Alter beweisen könnten, führen die Jugendlichen nach einer beschwerlichen, lebensgefährlichen Flucht häufig nicht mit sich – wenn sie diese Nachweise im Herkunftsland überhaupt bekommen konnten.

 

Fehlende Rücksicht gegenüber Jugendlichen

Viele von ihnen sind traumatisiert. Sie haben nicht selten Gewalt erfahren – darunter möglicherweise auch sexualisierte Gewalt. Es kann deshalb nicht verantwortet werden, sie derartigen Situationen auszusetzen. Zudem sind die betroffenen jungen Geflüchteten noch in einer Sexualentwicklung, sodass sie die Untersuchungen als besonders demütigend wahrnehmen könnten.

 

Ungerechtfertigte Röntgenaufnahmen

Unter Mediziner*innen ist es anerkannte Lehrmeinung, dass medizinisch unbegründete Röntgenstrahlungen zu vermeiden sind. Eine Altersfeststellung stellt nach unserer Auffassung keinen hinreichenden Grund da, Jugendliche dieser Gesundheitsgefährdung gezielt auszusetzen.

 

Zügige Hilfe ist möglich

Vielmehr müssen die Jugendhilfe-Angebote für Geflüchtete genutzt und ausgeweitet werden. Weil ohnehin individuelle Entwicklungsstände der Ansatz für alle diese Maßnahmen sein sollten, besteht gar keine Notwendigkeit das exakte Alter auf den Monat oder Jahr genau – was wie gesagt gar nicht möglich wäre – zu bestimmen.

 

Andere Bundesländer sehen keine Notwendigkeit solcher Altersfeststellungen

Alle anderen Bundesländer – außer Hamburg – verzichten gänzlich auf nicht medizinisch gesicherten Altersfeststellungen und stellen in der Regel jungen Geflüchtete nicht unter Generalverdacht, falsche Altersangaben zu machen. Die Vorgaben sind in den meisten Bundesländern, den Aussagen der Geflüchteten zu glauben. In massiven Zweifelsfällen werden Gespräche mit Sozialpädagog*innen oder anderen Expert*innen herangezogen. Fehlerhafte Beurteilungen können dabei zwar auftreten, aber die Demütigung fällt weg. Schlussendlich hilft nur, dass die Behörden die Geflüchteten nicht als Problem ansehen, sondern die Chancen einer sofortigen, individuellen Unterstützung sehen.