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Antrag 45/I/2024 Mietenwucher stoppen - Für eine Mietpreisbremse ohne Ausnahmen!

21.04.2024

Die Mieten in deutschen Großstädten sind in den letzten Jahren dramatisch angestiegen, was zu einer erheblichen Belastung für die Bewohner*innen der Städte führt. Die Mietpreisbremse wurde eingeführt, um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, jedoch gibt es eklatante Lücken in den Regelungen, die von Vermieter*innen skrupellos ausgenutzt werden.

 

Obwohl die Mietpreisbremse grundsätzlich auch für möblierte Wohnungen gilt, ermöglicht die derzeitige Gesetzeslage Vermieter*innen, durch überhöhte Möblierungszuschläge die Preisregulierung zu umgehen. Diese Praxis führt dazu, dass Mieter*innen überhöhte Mieten zahlen müssen, ohne dass dies gerechtfertigt wäre.

 

Die Nichtberücksichtigung von „Wohnen auf Zeit“ ist ein weiterer wichtiger Aspekt, der im Zuge der Mietpreisregulierung beachtet werden sollte. Häufig wird möblierter Wohnraum unter dem Vorwand des „Wohnens auf Zeit“ vermietet, um die Mietpreisbremse zu umgehen. Dies führt dazu, dass Mieter*innen überhöhte Preise zahlen, ohne langfristige Sicherheit zu erhalten. Eine klare Definition und Regulierung von „Wohnen auf Zeit“ ist daher erforderlich, um Missbrauch zu verhindern und faire Bedingungen für alle Bürger*innen sicherzustellen.

 

Es ist höchste Zeit, dieser ungerechten Praxis ein Ende zu setzen und eine faire Mietpreisregulierung für alle Wohnungen in Berlin durchzusetzen. Wir dürfen nicht zulassen, dass Vermieter*innen weiterhin von einer Gesetzeslücke profitieren, während die Mieter*innen unter unbezahlbaren Mieten leiden.

 

Wir müssen uns als Partei für bezahlbaren Wohnraum für alle einsetzen und gegen Ausbeutung und Ungerechtigkeit auf dem Wohnungsmarkt vorgehen. Wir fordern diesen dringenden Handlungsbedarf anzuerkennen und konkrete, bindende Maßnahmen zur Beendigung dieser ungerechten Praxis zu ergreifen.

 

Daher fordern wir:

Eine effektive Deckelung der Mieten für möblierte Wohnungen: Überhöhte Möblierungszuschläge dürfen nicht länger toleriert werden. Wir fordern klare und faire Richtlinien für die Berechnung dieser Zuschläge, um Mieter*innen vor überhöhten Mietpreisen zu schützen.

 

Transparenz und Offenlegung der Möblierungszuschläge: Vermieter*innen sollen verpflichtet werden, die Kosten und den Zeitwert der Möblierung transparent im Mietvertrag offenzulegen, um Missbrauch zu verhindern und die Mieter*innen über ihre Rechte zu informieren. Ausgenommen sind kurzzeitige Untervermietungen, die nicht gewerbsmäßig stattfinden – bspw. ein WG-Zimmer während eines Auslandssemesters. Zudem soll aufgrund der Abnutzung von Möbeln eine jährliche Reduzierung des Möbilierungszuschlags erfolgen.

 

Keine Ausnahme der Mietpreisbremse für „Wohnen auf Zeit“: Es sollte eine umfassende Gesetzesänderung geben, die sicherstellt, dass Wohnungen auf Zeit nicht von der Mietpreisbremse ausgenommen sind. Dies würde eine gerechte Mietpreisregulierung gewährleisten und verhindern, dass Vermieter*innen von möblierten Wohnungen oder Wohnungen auf Zeit unangemessen hohe Mieten verlangen können.

Antrag 98/I/2024 Für eine gerechte Zukunft: Stoppt die Horror-Briefe vom Jobcenter zum 18. Geburtstag!

21.04.2024

Im Rahmen der Bürger*innengeldreform wurde festgelegt, dass nur Kinder, die zum 18. Geburtstag ein Vermögen von mehr als 15.000€ vorweisen können, für zu Unrecht gezahlter Leistungen ihrer Eltern in Haftung genommen werden dürfen. Wer jetzt am 18. Geburtstag weniger als 15.000 Euro auf dem Konto hat, kann eine Befreiung von den durch die Eltern verursachten Schulden beantragen. Dies ist jedoch nicht für Betroffene vor der Gesetzesänderung möglich – diese bleiben auf ihren Schulden sitzen. Dies ist zumindest ein kleiner Fortschritt. Denn beispielsweise eine kurzfristig ausgeübte Beschäftigung der Eltern führt oftmals ungewollt zu Beitragsüberzahlungen. Dennoch sehen wir weiterhin dringenden Handlungsbedarf, um junge Erwachsene vor belastenden Forderungen des Jobcenters zu schützen. Insbesondere die Praxis, junge Menschen zum 18. Geburtstag mit für sie nicht nachvollziehbaren Forderungen zu konfrontieren, lehnen wir ab. Denn als sozialistischer Verband sind wir gegen jede Form von Diskriminierung.

 

Der Eintritt in die Volljährigkeit kann grundsätzlich ein herausfordernder Lebensabschnitt sein. Der Staat sollte junge Menschen dabei unterstützen ein unabhängiges und selbstbestimmtes Leben führen zu können. Sie in diesem bedeutsamen Moment mit JobCenter-Briefen über vierstellige Rückforderungsaufforderungen zu konfrontieren, die aufgrund der finanziellen Situation ihrer Eltern entstanden sind, ist nicht nur unfair, sondern auch erniedrigend. Es stellt eine enorme psychische Belastung dar und macht sie rechtlich zu Schuldner*innen. Dies provoziert Armut und Ausgrenzung und erschwert ihnen den Start ins Erwachsenenleben und verstärkt die Stigmatisierung und Diskriminierung von Familien in prekären Lebenslagen. Unsere Gesellschaft muss junge Erwachsene unterstützen, anstatt sie für Umstände verantwortlich zu machen, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen.

 

Seit dem Bürgergeld-Gesetz können junge Menschen nun eine Beschränkung der Minderjährigenhaftung bei einem Eigenvermögen von unter 15.000 € beantragen. Die Korrespondenz klärt allerdings nicht klar verständlich über die mögliche Beschränkung der Minderjährigenhaftung auf. Weiterhin bedarf dies das proaktive Ausfüllen eines Formulars und ändert nichts an das vorerst entstandene rechtliche Schuldner*innenverhältnis.

 

Daher fordern wir die SPD-Mitglieder der Bundesregierung und die SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag auf:

  • Die grundsätzliche Abschaffung des Prinzips der Minderjährigenhaftung, das heißt, junge Erwachsene dürfen nicht mehr für die Schulden ihrer Bedarfsgemeinschaft verantwortlich gemacht werden, die während ihrer Kindheit entstanden.
  • Im ersten Schritt aber muss die Pflicht der proaktiven Beantragung der Minderjährigenhaftung entfallen. Vor Ausstellung einer Rückzahlungsforderung soll eine verständliche Erklärung über die rechte des jungen Erwachsenen erfolgen und lediglich das aktuelle Vermögen erfragt werden.
  • Die Regelungen zur Beschränkung der Minderjährigenhaftung im Rahmen des Bürgergeldes müssen sofort rückwirkend anwendbar werden, um auch jenen jungen Erwachsenen zu unterstützen, die in der aktuellen Gesetzgebung ausgegrenzt werden. Behörden müssten dies aktiv ohne Beantragung umsetzen.

 

Weiterhin mit Nachdruck, dass die von uns und der SPD beschlossene Kindergrundsicherung schnellstmöglich umgesetzt wird. Diese muss so ausgestaltet sein, dass eine Konfrontation der jungen Leute mit Rückforderungsaufforderungen ausgeschlossen ist. Die Kindergrundsicherung soll Kindern und Jugendlichen gleichwertige Startchancen ins Leben ermöglichen und das darf nicht durch Rückforderungsaufforderungen gefährdet werden.

Antrag 27/II/2023 Familien mit besonderen Herausforderungen entlasten - Angebote des Kurzzeitwohnens schaffen

21.08.2023

Die sozialdemokratischen Amtsträger:innen in Regierung und Parlament werden aufgefordert, sich für ein landeseigenes Angebot des Kurzzeitwohnens für junge, versorgungsintensive Menschen einzusetzen. Für das Angebot des „Kurzzeitwohnens“ und den Prozess zur Einführung gelten die folgenden Rahmenbedingungen:

 

  1. Das Angebot muss allen minderjährigen Menschen mit einer (drohenden) wesentlichen Behinderung sowie deren Familien niedrigschwellig und wo erforderlich (insbesondere in Krisensituationen) möglichst kurzfristig zur Verfügung stehen.
  2. Zur strukturierten Aufnahme des Prozesses der Einführung des Angebotes ist durch die zuständigen Verwaltungen eine differenzierte und an den Bedarfen der jungen Menschen sowie ihren Familien orientierte Leistungsbeschreibung zu erstellen. Das Kindeswohl, die Kinderrechte und der Kinderschutz auf der einen Seite und die Unterstützung der Angehörigen, der Zusammenhalt innerhalb der Familie und die Entlastung aufgrund dauerhafter enormer Herausforderungen für das familiäre Umfeld müssen Dreh- und Angelpunkt der Leistungsbeschreibung sein.
  3. Die erforderlichen finanziellen Mittel für das Kurzzeitwohnen sind im Haushalt bereitzustellen – zunächst im Rahmen einer Zuwendungsfinanzierung des Modellprojektes, im Folgenden durch eine verstetigte Finanzierung. Die beteiligten Verwaltungen einigen sich auf eine Regelung zu der Mischfinanzierung und zu der Verteilung der finanziellen Aufwendungen untereinander.
  4. Die Angebote ermöglichen – je nach Bedarf des jungen Menschen und der Angehörigen – Wohnformen für eine Unterbringung ohne Familie und Möglichkeiten für eine gemeinsame Unterbringung mit (Teilen) der Familie.
  5. Die Unterstützung bei dauerhafter Belastungssituation ist entsprechend dem individuellen Bedarf in den Mittelpunkt des Kurzzeitwohnens zu rücken. Dies muss (unter anderem) die Aspekte „kurzfristige Krisensituationen“, „Übergänge der Versorgungssituation (z. B. von der stationären Behandlung in die häusliche Sphäre, Wechsel von Betreuungseinrichtungen etc.)“ und „individuelle Auszeit für die Angehörigen“ umfassen.
  6. Kurzzeitwohnen muss jedenfalls die folgenden Angebote umfassen: tagesstrukturierende Angebote und Fördermaßnahmen (eigene Angebote und/oder Möglichkeit der Fortsetzung der bestehenden Maßnahmen), pflegerische Leistungen, Unterkunft und Verpflegung, Förderung der Vernetzung der diversen Akteur:innen, Unterstützung und Beratung der Familien als Ganzes.
  7. Quantitativ ausreichendes und qualitativ bedarf- und standardgerechtes Fachpersonal ist sicherzustellen. Für das Personal müssen Möglichkeiten der Weiterbildung und des strukturierten Austausches (z. B. Supervision) gewährleistet sein. Die Teams arbeiten multiprofessionell und in enger Abstimmung zusammen. Auch der enge Austausch mit Akteur:innen außerhalb der Einrichtung des Kurzzeitwohnens (z. B. Familie, Therapeut:innen, Lehrer:innen, Erzieher:innen, Ärzt:innen) ist zu sichern.
  8. Eine Dokumentation der einzelnen Prozesse und eine Evaluation der Einzelprozesse sowie der Einrichtung im Gesamten sind sicherzustellen.

 

Antrag 38/II/2017 Parkplatzpflicht bei Neubauten

14.10.2017

Die SPD-Fraktionsmitglieder im Berliner Abgeordnetenhaus werden aufgefordert, sich im Abgeordnetenhaus für eine Änderung der Bauordnung einzusetzen, wonach bei allen Neubauvorhaben ausreichend Stellplätze der Wohnungen ein Parkplatz vorzuhalten ist.

Antrag 29/I/2017 Keine weiteren Mikroapartments in Berlin! Für eine soziale Wohnungspolitik!

20.04.2017

Die SPD lehnt den Bau weiterer Häuser, die ausschließlich hochpreisig möblierte oder teilmöblierte Apartments (sog. „Mikroapartements“) enthalten, in Berlin ab. Stattdessen soll bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden. Hierzu gehört auch bezahlbarer Wohnraum für Studierende, dessen Mieten sich an den BAFöG-Sätzen orientieren. Investoren die Mikroapartments bauen, sollen in Zukunft keine Baugenehmigungen mehr erhalten. Die Bezirke werden aufgefordert, hierfür alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen bzw. die rechtlichen Rahmenbedingungen z.B. durch entsprechende Bebauungspläne zu schaffen.