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Antrag 54/I/2024 Verbesserung der Barrierefreiheit im Wohnungswesen

21.04.2024

Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat die Rechte von Eigentümer*innen zur Herstellung von Barrierefreiheit bzw. zur Barrierereduzierung gestärkt: Eine Maßnahme zur Barrierereduzierung im Gemeinschaftseigentum ist grundsätzlich keine grundlegende Umgestaltung und kann von der Eigentümer*innengemeinschaft i.d.R. nicht verweigert werden.

Die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung und des Deutschen Bundestages werden aufgefordert, umgehend sicherzustellen, dass das Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnen (Wohnungseigentumsgesetz – WEG) diesem Urteil gemäß der Devise „§20 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 WEG schlägt §20 Abs. 4 WEG“ klarstellt und auch in entsprechenden Verordnungen und Richtlinien unmissverständlich deutlich wird. Dies gilt für Gebäude ohne bzw. mit Denkmalschutz.

 

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats und des Berliner Abgeordnetenhauses werden aufgefordert, umgehend sicherzustellen, dass auf dem Wohnungseigentumsgesetz beruhende Gesetze, Verordnungen oder Richtlinien entsprechend der Stärkung des Rechts auf Barrierefreiheit in Gebäuden mit und ohne Denkmalschutz angepasst und umgesetzt werden.

 

Sozialdemokrat*innen in exekutiver bzw. legislativer Verantwortung auf Bundes-, Landes oder Bezirksebene werden aufgefordert, intensiv zu prüfen, welche Konsequenzen und Wirkungen dieses oder ähnliche Urteile für öffentliche Gebäude bzw. für öffentliche und private Gebäude hat, in denen Mieter*innen leben.

 

Es ist davon auszugehen, dass künftige richterliche Urteile die Zulässigkeit von baulichen Veränderungen zugunsten von Barrierefreiheit bzw. Barrierereduzierung stärken werden. Die umfassende Forderung „Barrierefreiheit von Anfang an!“ gewinnt somit an großer Bedeutung.

Antrag 38/II/2017 Parkplatzpflicht bei Neubauten

14.10.2017

Die SPD-Fraktionsmitglieder im Berliner Abgeordnetenhaus werden aufgefordert, sich im Abgeordnetenhaus für eine Änderung der Bauordnung einzusetzen, wonach bei allen Neubauvorhaben ausreichend Stellplätze der Wohnungen ein Parkplatz vorzuhalten ist.

Antrag 29/I/2017 Keine weiteren Mikroapartments in Berlin! Für eine soziale Wohnungspolitik!

20.04.2017

Die SPD lehnt den Bau weiterer Häuser, die ausschließlich hochpreisig möblierte oder teilmöblierte Apartments (sog. „Mikroapartements“) enthalten, in Berlin ab. Stattdessen soll bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden. Hierzu gehört auch bezahlbarer Wohnraum für Studierende, dessen Mieten sich an den BAFöG-Sätzen orientieren. Investoren die Mikroapartments bauen, sollen in Zukunft keine Baugenehmigungen mehr erhalten. Die Bezirke werden aufgefordert, hierfür alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen bzw. die rechtlichen Rahmenbedingungen z.B. durch entsprechende Bebauungspläne zu schaffen.

Antrag 13/II/2015 Sicherung der Nahversorgung durch Aktualisierung des Baurechts

16.10.2015

In § 11 Abs. 3 BauNVO soll die Zahl „1200“ drei Mal durch die Zahl „1600“ ersetzt werden.

Antrag 12/II/2015 Förderung des Erwerbs von Wohneigentum durch Mieter/innen

16.10.2015

Der Erwerb von Wohneigentum durch die bisherigen Mieter/innen zur weiteren Selbstnutzung wird staatlich gefördert. Fördergrundbetrag, Kinderzulage und Einkommensgrenzen orientieren sich an der Eigenheimzulage (Stand 2004).