27.04.2023
§ 2 des „Gesetz zur Schaffung eines Gesetzes zu Artikel 29 der Verfassung von Berlin und zur Änderung des Kindertagesbetreuungsgesetzes“ (Neutralitätsgesetz) ist in der Praxis ein pauschales Kopftuchverbot und damit, wie vom Bundesverfassungsgericht bereits 2015 entschieden, verfassungswidrig.
Das Bundesverfassungsgericht stellte 2015 klar, dass eine konkrete Gefährdung des Schulfriedens vorliegen muss. Bis heute gibt es keine wissenschaftlich fundierten Belege dafür, dass Lehrerinnen und Pädagoginnen mit Kopftuch an Berliner Schulen den Schulfrieden gefährden.
Daher fordern wir die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats auf, rechtsstaatliche Prinzipien durchzusetzen und eine Abschaffung des Gesetzes in die Wege zu leiten, damit eine verfassungskonforme und diskriminierungsfreie Einstellungspraxis gewährleistet werden kann und auf diese Weise dem strukturellen Rassismus und der strukturellen Benachteiligung insbesondere von Kopftuch-tragenden Frauen entgegenwirkt wird.
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27.04.2023
§ 2 des sog. Berliner Neutralitätsgesetzes ist in der Praxis ein pauschales Kopftuchverbot und damit, wie vom Bundesverfassungsgericht bereits 2015 entschieden, verfassungswidrig.
Das Bundesverfassungsgericht stellte 2015 klar, dass eine konkrete Gefährdung des Schulfriedens vorliegen muss. Bis heute gibt es keine wissenschaftlich fundierten Belege dafür, dass Lehrerinnen und Pädagoginnen mit Kopftuch an Berliner Schulen den Schulfrieden gefährden.
Daher fordern wir die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats auf, rechtsstaatliche Prinzipien durchzusetzen und eine Reformierung des § 2 des Gesetzes in die Wege zu leiten, damit eine verfassungskonforme und diskriminierungsfreie Einstellungspraxis gewährleistet werden kann und auf diese Weise dem strukturellen Rassismus und der strukturellen Benachteiligung von Kopftuch-tragenden Frauen entgegenwirkt wird.
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16.10.2015
Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhaus und des Senats dazu auf, die im aktuellen Schulgesetz bereits verankerten Partizipationsmöglichkeiten für Schülerinnen und Schüler auch konsequent auf die Grundschule zu übertragen und gesetzlich zu verankert.
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16.10.2015
Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhaus und des Senats auf, die Aus- und Weiterbildung von s.g. Quereinsteiger*innen in den Lehrer*innenberuf zu verbessern.
Ziel dieser Verbesserung soll sein, Quereinsteiger*innen mehr Zeit in der Fortbildung, mehr individuelle Förderung, eine bessere Betreuung sowie eine größere Entlastung an Unterrichtsstunden zu ermöglichen, um die – insbesondere die didaktischen – Kompetenzen der angehenden Lehrer*innen sinnvoll zu fördern und positiv zu unterstützen.
Nichtsdestotrotz sind wir der Meinung, dass das Quereinsteiger-Programm eine Übergangslösung darstellt und das Land nicht davon entbindet, mehr regulär ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer einzustellen.
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14.10.2014
Die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats und des Abgeordnetenhauses werden aufgefordert, einen Index für Inklusion im Schulsport zu erarbeiten und umzusetzen.
Die dafür notwendige personelle und finanzielle Ausstattung ist sicherzustellen. Dieser [Index] sollte konkrete Aussagen zur Umsetzung der
- Aus- und Fortbildung von Sportlehrerinnen und -lehrern
- Verankerung von Behindertensport in den Lehrplänen
- Ausstattung mit geeigneten Sportgeräten
- Barrierefreiheit von Sportanlagen
- Zusammenarbeit mit Vereinen und Verbänden
beinhalten.
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