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Antrag 265/I/2024 Privatjets als Triebwerke der Umverteilung

21.04.2024

Die Verantwortungsträger*innen der SPD in der Landesregierung werden aufgefordert, für den Flughafen BER auf Basis der 37% landeseigenen Anteile Einfluss zu nehmen um dort folgende Regelungen umzusetzen:

 

  • Start- und Landeverbote ab 2027 für nicht in der Gesamtbilanz, also inklusive Kompensationsmechanismen, klimaneutral betriebene, private Flugzeuge ab einem Gewicht von 5670 kg
  • die konsequente Verpflichtung zum Einsatz von nachhaltigen Flugtreibstoffen (Sustainable Aviation Fuels, kurz SAFs) für die genannten Luftfahrzeuge mit einem Mindestanteil im Treibstoffgemisch von
  • 20% ab 2030
  • 40% ab 2035
  • 70% ab 2040

Antrag 240/I/2024 Barrierefreiheit im Berliner ÖPNV verbessern

21.04.2024

Die U-Bahn zur Uni, Schule, Arbeitsplatz nehmen, mal schnell den Bus zu Freund*innen besuchen oder mit der S-Bahn zu einer Juso-Sitzung fahren – das ist für die meisten von uns Alltag in Berlin.

 

Doch für viele Berliner*innen ist die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) mit allerhand unnötigen Schwierigkeiten und Barrieren verbunden. Allen Menschen, unabhängig von ihren körperlichen oder intellektuell-kognitiven Beeinträchtigung, die Teilhabe zu ermöglichen, wird Barrierefreiheit genannt. Unter dieser wird oft in erster Linie an Menschen mit Mobilitätseinschränkungen verstanden. Beim ÖPNV wären dies etwa ebenerdige Bahn- und Bus-Türen, funktionierende Fahrstühle oder die Vermeidung von Kanten. Während für diese Barrieren bereits in der Politik und zum Teil in der Gesellschaft ein Bewusstsein vorhanden ist, ist dafür gerade in Berlin noch viel zu tun. Doch die Frage der Barrierefreiheit ist noch deutlich vielfältiger als das. Eine der Dimensionen ist die Teilhabe an der Gesellschaft und an scheinbaren Selbstverständlichkeiten wie den ÖPNV für Menschen mit Sinnesbeeinträchtigungen. Menschen, die weniger hören oder sehen, sind weniger sichtbar im Alltag, haben jedoch häufig mit einer Welt zu kämpfen, die perfektes Gehör und Sehen voraussetzt.

 

Es ist unstrittig, dass Teilhabe für alle ein Grundsatz einer gerechten Welt ist, für die wir arbeiten. Den ÖPNV ein Stück weit von Barrieren zu befreien und damit mehr Menschen Mobilität und damit die Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen oder zu vereinfachen, ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.

 

Das Recht auf gleichberechtigten Zugang zu Transportmitteln ist zudem im Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen (UN-Behindertenrechtskonvention) festgeschrieben. Dieses hat Deutschland ratifiziert, womit es bindendes Recht ist.

 

Die Barrierefreiheit im ÖPNV zu verbessern, ist zudem ein Beitrag zum klimaneutralen Umbau der Stadt: Die Verkehrswende ist gut für das Klima und für die Lebensqualität Berlins – ohne Barrierefreiheit jedoch nicht zu machen. Wenn wir erwarten, dass mehr Menschen auf den motorisierten Individualverkehr, also in erster Linie das Auto, verzichten, müssen die Alternativen für alle Menschen zugänglich und damit barrierefrei sein.

 

Die Hürden im Alltag sind dabei nicht schwer zu erkennen, sobald man entsprechend sensibilisiert den ÖPNV nutzt: Anzeigentafeln in Bahnhöfen und in den Zügen sind schlecht aus Entfernung zu lesen und Ansagen sind zu leise und schlecht zu verstehen. Diese Probleme wären bereits in der Gestaltung von Bahnhöfen und Verkehrsmitteln vermeidbar. Doch Menschen mit Sinnesbeeinträchtigungen werden bei der Gestaltung von Bahnhöfen und ÖPNV nicht eingebunden und vergessen.

 

Daher fordern wir, dass:

  • alle Anzeigentafeln in den Berliner Bahnhöfen, Zügen und Bussen auf ihre gute Sichtbarkeit überprüft werden; die DIN-Norm 1450, die die Leserlichkeit von Beschriftungen, z.B. auf Schildern regelt, soll dabei als Maßgabe gelten. Wo notwendig sollen die Anzeigetafeln erneuert bzw. ersetzt werden.
  • die Audio-Anlagen für Durchsagen in Bahnhöfen und Verkehrsmitteln müssen modernisiert und auf Verständlichkeit überprüft werden.
  • bei der Umgestaltung und Bau von Bahnhöfen sollten Verbände von Menschen mit Sinnesbeeinträchtigungen eingebunden.
  • In Zukunft sollen Leitstreifen zur besseren Sichtbarkeit in der Farbe Gelb verlegt werden. Am Bahnhof soll die Bedeutung der Leitstreifen für alle verständlich erklärt sein (z.B. in Form eines Plakats), da viele Menschen nicht wissen, wofür diese da sind und deshalb auf ihnen stehen.
  • Weiterhin fordern wir die komplette barrierefreie (Um-)Gestaltung vom ÖPNV in Berlin. Dazu gehört insbesondere der Einbau von Fahrstühlen an allen Bahnhöfen.
  • Alle Bahnhöfe müssen mit einem Rollstuhl erreichbar sein, dieses Recht soll möglichst schnell umgesetzt werden.

 

Antrag 243/I/2024 Eine neue TRAM-Linie für Marzahn-Hellersdorf – Blumberger Damm und Clean-Tech-Business-Park sinnvoll erschließen

21.04.2024

Der Landesparteitag der SPD Berlin möge beschließen:

Die Fraktionen der SPD in der BVV Marzahn-Hellersdorf und im Abgeordnetenhaus von Berlin sollen sich dafür einsetzen, dass eine neue TRAM-Linie im Bezirk zwischen U-Bahnhof Elsterwerdaer Platz, dem Blumberger Damm mit Anschluss an das Unfallkrankenhaus Berlin, dem Knotenpunkt Landsberger Allee, der Wuhletalstraße, der Wolfener Straße mit Anschluss an den Clean-Tech-Business-Park, dem S-Bahnhof Raoul-Wallenberg-Straße und den Lückenschluss zur Jan-Petersen-Straße geprüft wird. Bei Bedarfsfeststellung soll die neue Linie in das laufende Investitionsprogramm Berlin aufgenommen werden.

 

Antrag 260/I/2024 Sharing is Caring

21.04.2024

CarSharing ist in den letzten Jahren als Bestandteil des modernen Mobilitätssystem Berlins, aber auch anderer Großstädte in seiner Bedeutung stark gestiegen. Vor allem in Großstädten wie Berlin können viele Menschen in weiten Teilen auf ein eigenes Auto verzichten. Für Menschen, die trotzdem ab und zu ein Auto nutzen möchten oder müssen, ist Carsharing eine gute Alternative zu den eigenen vier Rädern.

 

Aktuell gibt es deutschlandweit ca. 34.000 Carsharing-Fahrzeuge sowie ca. 4,5 Mio. Fahrberechtigte. Die Zahlen sind in den letzten 10 Jahre um ein Vielfaches gestiegen.

Rund 7700 Carsharing-Autos sind in Berlin unterwegs. Das geht aus einer Antwort der Senatsverkehrsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt auf eine FDP-Anfrage hervor. Die Zahlen geben den Stand von Juni 2021 wieder. Die genaue Anzahl der Autos wollte der Senat wegen Vereinbarungen mit den Firmen nicht nennen.

 

Gleichzeitig stieg die Zahl der zugelassenen Pkw (Personenkraftwagen) in Berlin auf 1.233.625 (Stand 3. März 2022). Das antwortete die Senatsverwaltung auf eine Anfrage der Linken. 2017 waren es noch rund 1.192.000 Pkw.

 

Vorteile von Carsharing in Berlin

  • Flexibilität: Carsharing-Fahrzeuge können rund um die Uhr an jedem Ort innerhalb des Geschäftsgebiets genutzt werden.
  • Kostenersparnis: Carsharing ist in vielen Fällen günstiger als die Anschaffung und Nutzung eines eigenen Autos.
  • Umweltschutz: Carsharing trägt dazu bei, den Verkehr zu reduzieren und die Umwelt zu schonen.
  • Situationsangepasst: Je nach Zweck und Personenanzahl kann zwischen verschiedenen Automodellen gewählt werden.
  • Verbesserung des Stadtklimas: Carsharing ermöglicht die Entsiegelung von Parkplätzen, da weniger private Pkw gebraucht werden und die Carsharing-Fahrzeuge einen deutlich größeren Anteil des Tages in Verwendung sind als private.

 

In Berlin haben wir aktuell verschiedene Anbieter, welche zu unterschiedlichen Konditionen CarSharing anbieten.

Aktuell sehen wir insbesondere im sogenannten Free-floating CarSharing für Berlin ein großes Potenzial, um private Pkw überflüssig zu machen.

 

Allerdings muss auch festgestellt werden, dass Fahrten, insbesondere für geringe Einkommen, teilweise noch zu teuer sind. Zudem sind vor allem die Randgebiete noch in einem solchen Maße vom CarSharing-Angebot ausgeschlossen, als dass ein Umstieg hier nicht vollumfänglich möglich ist.

 

Als guter Ansatz kann die Jelbi App von der BVG angesehen werden. Hier können Berlins Öffentliche Verkehrsmittel und Sharing-Angebote in nur einer App und mit nur einem Account genutzt werden. Dies reicht aber bei weitem nicht aus.

 

Aus diesem Grund fordern wir:

  • Ein öffentliches CarSharing-Modell. Hierfür soll schnellstmöglich, jedoch allerspätestens bis 2030 ein landeseigenes Unternehmen gegründet werden, um das Angebot aufzubauen und langfristig sicherzustellen.
  • Es muss allgemeinwohlorientiert und somit höchstens kostendeckend arbeiten, sodass alle Menschen die Möglichkeit der flexiblen Mobilität, auch mit einem Auto erhalten. Hierfür kommt zum Beispiel ein Abo-Modell in Frage, als Ergänzung zum BVG-Monatsticket
  • Das gesamte Berliner Stadtgebiet soll als sogenanntes Geschäftsgebiet ausgewiesen werden, sodass die Fahrzeuge überall in der Stadt abgestellt werden können.
    Zum späteren Zeitpunkt soll auch das Berliner Umland mit eingeschlossen werden.
  • Die Fahrzeuge sollen von Beginn an ausschließlich batterieelektrisch betrieben werden. Dazu muss insbesondere als Vorleistung zeitnah ein angemessene Lade-Infrastruktur bereitgestellt werden, da manche Bezirke in diesem Bereich noch erhebliche Defizite aufweisen.
  • Die Ausrichtung und Handlungen dieses landeseigenen Unternehmens dürfen den Bestrebungen, den ÖPNV als Rückgrat der Mobilitätswende auszubauen und Straßen und Quartiere fuß- und radverkehrsfreundlich umzubauen nicht im Wege stehen und müssen diesen Interessen untergeordnet werden.
  • Carsharing und die damit verbundene Infrastruktur, wie z.B. Ladestationen, soll für mobilitätseingeschränkte Nutzer*innen und/ oder Passagiere besser zugänglich gemacht werden. Es sollten Familien- und Freundeskreise unterstützt werden, in denen Angehörige mit mobilen Einschränkungen und/oder Mehrfachbehinderung leben, die sich kein eigenes Fahrzeug oder keinen entsprechenden Umbau leisten können und/oder den ÖPNV deshalb nicht nutzen können. Behindertengerechte Fahrzeuge zur Nutzung durch diese Zielgruppe sollten beschaffen und in den Fuhrpark aufgenommen werden, sodass niemand aus dem Umstieg auf Carsharing ausgeschlossen wird.
  • Das landeseigene Unternehmen soll mit Arbeitgeber*innen zusammenarbeiten, um Carsharing vermehrt für berufliche und geschäftliche Fahrten zu nutzen.
  • In Anbetracht der zu erwartenden zeitlichen Planungs- und Umsetzungsdauer fordern wir, dass kurzfristig für die Übergangszeit alle möglichen Maßnahmen zur Ausweitung der bereits bekannten Carsharing-Modelle ergriffen werden. Den Betreibern ist die Erweiterung ihrer Angebote größtmöglich zu erleichtern, wobei beispielsweise ein Vorrecht auf bereits bestehende Parkmöglichkeiten oder bezirkliche Zusammenarbeit in der Planung in Betracht gezogen werden könnte.
  • Es ist sicherzustellen, dass das Carsharing weder im Modal Split, noch bei den Flächenverhältnissen auf der Straße auf Kosten des Umweltverbunds geht.

 

Antrag 254/I/2024 Treppensteigen durch Lieferengpässe? Instandsetzungspflicht von Aufzügenbei den Servicepartner*innen unserer Landesunternehmen

21.04.2024

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats werden aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass landeseigene Wohnungsunternehmen und die BVG im Rahmen ihrer Verträge mit ihrer Servicepartner*innen klare Vereinbarungen treffen, um defekte Aufzüge innerhalb einer angemessenen Zeit, in der Regel jedoch nicht länger als drei Tage, wieder instand zu setzen.

 

Weitere Landesbetriebe und Gebäude der Berliner Verwaltung (bspw. Bildungseinrichtung) sollen hierbei ebenfalls berücksichtig werden.