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Antrag 03/II/2014 Fair-Fashion: Unternehmenshaftung statt CSR und Produktzertifizierung

14.10.2014

Wir begrüßen die Initiative der Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Andrea Nahles, und dem Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Gerd Müller, zur Erarbeitung und Einführung eines Siegels für ökologische und soziale Standards in der gesamten Lieferkette der Textilindustrie. Der Einsturz der Rana Plaza-Textilfabrik in Bangladesch im April 2013, mit mehr als 1.100 Toten und mehr als 2.000 Verletzten, hat die krassen Missstände in der Textilproduktion und die Notwendigkeit von Veränderungen erneut in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt.

 

Eine freiwillige unternehmerische Selbstverpflichtung, wie bisher von Gerd Müller noch angedacht, halten wir jedoch nicht für ausreichend. Diese Möglichkeit besteht bereits im Rahmen von Corporate Social Responsibility-Maßnahmen (CSR-Maßnahmen) und einer Vielzahl von Siegeln und Zertifikaten mit arbeitsrechtlichen und/oder sozialen Kriterien – diese haben allerdings zu keinem Ende der systematischen ArbeiterInnenausbeutung in der Textilindustrie geführt.

 

Wir fordern daher gesetzliche Maßnahmen, die Unternehmen wirklich zur Einhaltung sozialer Mindeststandards entlang der ganzen Produktions- und Verkaufskette verpflichten – vom Baumwollfeld bis zur Kasse.

Unsere Hauptforderung ist deshalb die gesetzlich verpflichtende  Einhaltung der Kernarbeitsnormen für Unternehmen, wie sie von der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) in acht internationalen Übereinkommen vereinbart wurden. Diese umfassen u.a. die Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Kollektivverhandlungen, die Beseitigung der Zwangsarbeit, das Verbot von Kinderarbeit, das Verbot der Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf und haben den Charakter von universellen Menschenrechten – und somit Gültigkeitsanspruch in allen Ländern der Welt. Um diese sozialen Mindeststandards entlang der ganzen Produktionskette gewährleisten zu können, haben wir vier Forderungen für faire Kleidung erarbeitet:

 

1. Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen:

Wir fordern eine gesetzliche Regelung, die es Unternehmen verbietet, ihre Textilwaren auf dem deutschen und europäischen Markt anzubieten und ggf. dafür haftbar macht, wenn es bei der Produktion zu einer Verletzung der ILO-Kernarbeitsnormen kommt – auch wenn dies in Tochterunternehmen oder Zulieferbetrieben geschieht.

 

2. Transparenzpflicht für Unternehmen:

Um die Einhaltung auch wirklich überprüfen zu können, ist eine vollständige Offenlegung über die an allen Produktionsschritten beteiligten Akteur*innen notwendig – von der Rohstoffgewinnung bis zum fertigen Endprodukt. Nur wenn ersichtlich ist, welche Zulieferer*innen in die Herstellung des Produkts involviert sind, kann wirklich faire Kleidung garantiert werden.

 

3. Staatliche Kontrolle der Offenlegung:

Zur Überprüfung der Vollständigkeit/Richtigkeit der Unternehmensangaben braucht es zudem eine unabhängige und öffentlich finanzierte Kontrollinstanz. Bei falscher Auskunft von Unternehmensseite sind angemessene Strafzahlungen zu verhängen.

 

4. Von regionaler zu globaler Verantwortung:

Freiwillige Selbstverpflichtungen bezüglich Menschen- und Arbeitsrechten zeigen meist nur geringe Wirkung, da die Unternehmen die sich daran halten, auf dem Textilmarkt oft weniger wettbewerbsfähig sind. Deshalb braucht es auf lange Sicht nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung für Unternehmen auf nationalstaatlicher Ebene, sondern auch weltweit gültige und verbindliche Regelungen, die effektiv einklagbar sind. Die Bundesregierung wird dazu aufgefordert, sich hierfür einzusetzen.

 

Darüber hinaus setzen sich wir uns dafür ein, den Konsument*innen eine umfassendere Informationsgrundlage über die einzelnen Produktionsschritte in der Textilindustrie zu ermöglichen – denn nur so ist überhaupt solidarischer und verantwortungsbewusster Konsum möglich. Dafür nötig sind neben einer weitreichenden Transparenz der Produktionskette auch entsprechende (Weiter-)Bildungsangebote – von der verstärkten Einbindung des Themenbereichs in die Lehrpläne an den Schulen bis zur Unterstützung von zivilgesellschaftlichen Organisationen, die im Bereich Erwachsenenbildung tätig sind.

 

(Zur Überweisung an die SPD-Bundestagsfraktion + Zur Überweisung an die S&D-Fraktion im Europäischen Parlament)

Antrag 155/II/2014 Plastikmüll systematisch reduzieren – Verbot von Einwegplastiktüten!

14.10.2014

Plastiktüten, die nicht aus nachhaltig hergestelltem und ökologisch abbaubaren Material bestehen, sollen verboten werden. Vorbild ist hier das französische Modell. Ziel ist das Sparen von knappen Ressourcen und die Reduzierung von Plastikmüll, besonders im Ökosystem der Meere/Ozeane.

Die SPD verpflichtet sich ebenfalls, vor allem bei Wahlkampfmaterial darauf zu achten, auf Plastikverpackungen weitestgehend zu verzichten (z.B. Einzelverpackungen von Give-Aways).

Antrag 09/I/2014 Öffentlicher Parteikonvent

13.10.2014

a) Alle weiteren SPD-Parteikonvente tagen parteiöffentlich. Dazu ist der Spielraum zu nutzen, den das Organisationsstatut bereits heute bietet.

Dort heißt es im § 28,6: „Der Parteikonvent gibt sich eine Geschäftsordnung. Er kann auf Antrag die nichtöffentliche Tagung beschließen.“

 

b) Um zukünftig Missverständnisse auszuschließen, ist der §28,6 des Organisationsstatuts der SPD neu zu fassen.

 

Bisher: Der Parteikonvent gibt sich eine Geschäftsordnung. Er kann auf Antrag die nichtöffentliche Tagung beschließen.

Antrag 179/I/2014 Wiedervorlage: Minderjährige in der Bundeswehr von Ausbildung und Dienst an der Waffe ausnehmen

13.10.2014

Die SPD-Bundestagsfraktion wird aufgefordert, gesetzlich dafür Sorge zu tragen, dass Minderjährige, die ihre Ausbildung im Bereich der Bundeswehr beginnen, vor Erreichen der Volljährigkeit nicht im Dienst an der Waffe ausgebildet und eingesetzt werden.