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Antrag 95/II/2014 Verwaltungsgerichtsordnung: Wiedereinführung einer unmittelbaren zweiten Tatsacheninstanz

14.10.2014

Die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung und die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion werden aufgefordert, die Verwaltungsgerichtsordnung dahingehend zu ändern, dass das Verfahren zur Zulassung einer Berufung wieder abgeschafft wird und die Entscheidungen der Verwaltungsgerichte durchgängig wieder in einer zweiten Tatsacheninstanz angegriffen werden können.

Antrag 110/II/2014 Elternnachzug

14.10.2014

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundeskabinetts und der SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag werden aufgefordert, durch gesetzliche Regelung zu ermöglichen, dass Migranten, die die deutsche Staatsbürgerschaft erworben haben, ihre Eltern nach Deutschland holen dürfen, um sie zu pflegen, wenn diese pflegebedürftig geworden sind und im Herkunftsland eine hinreichende Versorgung nicht gewährleistet ist, durch Angehörige ersten Grades.

Antrag 112/II/2014 Besuchserlaubnisse

14.10.2014

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundeskabinetts und der SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag werden aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die Eltern von Migranten, die die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben oder mit einem deutschen Ehepartner zusammenleben, ihre Kinder und Enkel auch dann in Deutschland besuchen können, wenn sie keinen Nachweis dafür erbringen können, nach Ablauf der Besuchszeit in ihre Heimat zurückzukehren.

Antrag 55/II/2014 Transatlantische Freihandelsabkommen CETA und TTIP

14.10.2014

Freihandelsabkommen, bi- sowie multilaterale, können einen positiven Beitrag zur wirtschaftlichen und damit indirekt auch sozialen Gestaltung der Globalisierung leisten. Sie bergen aber zugleich beachtliche Gefahren und Risiken, denen durch klare Grundbedingungen sozialer Politik begegnet werden muss.

 

Verbindliche Regelungen zu den ILO-Kernarbeitsnormen sind für die SPD unabdingbare Voraussetzung, um einem Freihandelsabkommen zuzustimmen. Investor-Staat-Schiedsverfahren (ISDS) lehnen wir ab.

 

Wir fordern:

  • Die CETA- und TTIP-Vertragstexte, welche dem EU-Parlament sowie den nationalen Parlamenten zur Abstimmung vorgelegt werden, dürfen keine Investitionsschutzklauseln enthalten, insbesondere keine Klagerechte von Unternehmen gegen Staaten vor Schiedsgerichten.
  • Die Liberalisierung von Dienstleistungen erfolgt über eine Positivliste. Ein solcher Positivlistenansatz verhindert, dass Bereiche liberalisiert werden können, die nicht ausdrücklich aufgelistet sind. Die Liberalisierung von Dienstleistungen muss kritisch und transparent gestaltet sein, einen Automatismus wie bei einem Negativlistenansatz lehnen wir ab.
  • Die Einhaltung und Umsetzung aller ILO-Kernarbeitsnormen wird verbindlich gewährleistet. Zu diesem Zweck müssen die Vertragspartner ein Zeitfenster vereinbaren, innerhalb dessen die Ratifizierung, Umsetzung und Überwachung der ILO-Kernarbeitsnormen geregelt wird. Außerdem müssen entsprechende Überprüfungs-, Beschwerde- und Sanktionsmechanismen zwingend im allgemeinen Streitbeilegungsmechanismus verankert werden.
  • Die Erhöhung von Umwelt- und Verbraucherschutzstandards wird ausdrücklich als Ziel der Regulatorischen Zusammenarbeit festgeschrieben. Die Regulatorische Zusammenarbeit darf ausschließlich Vorschläge erarbeiten. Endgültige Entscheidungen müssen ausschließlich den Parlamenten vorbehalten bleiben.
  • Stillhalte- und Sperrklinken-Klauseln werden nicht im Vertragstext vereinbart. Mithilfe dieser Klauseln könnten künftig politisch gewollte Re-Kommunalisierungen verhindert werden.
  • Sollten diese Forderungen im Vertragstext eines Freihandelsabkommens nicht erfüllt werden, so lehnt die SPD dieses Abkommen ab. Diese Grundbedingungen sind für uns nicht verhandelbar. Sie sind elementare sozialdemokratische Überzeugungen, diese werden wir unter keinen Umständen preisgeben.

 

Antrag 32/II/2014 Verkauf der BimA-Wohnungen zum Verkehrswert an Kommunen und deren städtische Wohnungsbaugesellschaften ermöglichen

14.10.2014

Die Mitglieder der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion und sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert, sich für eine Änderung der Verkaufsbedingungen der Wohnungen der Bundesanstalt für Immobilien (BimA) zügig einzusetzen.

 

Wir fordern die Bundesregierung auf, anstehende Wohnungsverkäufe in Berlin solange auszusetzen bis das Angebot des Landes Berlins bzw. der städtischen Wohnungsbaugesellschaften zum Ankauf der Wohnungen vorliegt.

 

Die aktuelle Geschäftspolitik der BimA wird durch die Berliner SPD verurteilt. Während in Bonn derzeit so gut wie keine Wohnungsverkäufe erfolgen, obwohl die Anzahl der Bundesbeschäftigten sinkt, wird in Berlin aufgrund hoher Immobilienpreise und steigender Mietpreise verkauft. Dies obwohl die Anzahl der Bundesbeschäftigten in Berlin zunimmt. Die Zahl der Bundesbediensteten in Berlin hat sich von rund 25.000 im Jahr 1999 auf rund 32.000 im Jahr 2013 erhöht. In Bonn dagegen ist sie um mehrere tausend gesunken. Der Bund kommt seiner Verantwortung im Bereich der Wohnungs- und Mietenpolitik trotz geplanter Mietenbremse nicht nach. Der Bund will große Quartiere im Berliner Stadtgebiet wie die Cité Foch in Reinickendorf, die Siedlung in der Kafkastraße in Kladow und die Siedlung an der Themsestraße im Wedding bis 2017 verkaufen.

 

Wir begrüßen daher die Initiative des Senators für Stadtentwicklung und Umwelt Michael Müller sich der Bundesratsinitiative der Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz zu den Regelungen der BimA -Wohnungsverkäufe als Land Berlin anzuschließen zu wollen. Nur mit einem durch das Land Berlin bzw. den städtischen Wohnungsbaugesellschaften auszuübenden Vorkaufsrecht kann diese Fehlentwicklung gestoppt werden. Zwingende Voraussetzung hierfür ist die Änderung der Verkaufsvorschriften der BimA bei Wohnungsverkäufen. Städtische Wohnungsbaugesellschaften müssen im Auftrag des Landes zum von einem unabhängigen Sachverständigen ermittelten Verkehrswert kaufen können.