Archive

Antrag 43/I/2024 Echte Mietpreisbremse

21.04.2024

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestages werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass Mieten nicht öfter als einmal im Jahr erhöht werden und die Erhöhung auf zwei Prozent der aktuellen Miete begrenzt wird.

Antrag 87/I/2024 Bafög-Reform

21.04.2024

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestages auf, sich für eine Bafög-Reform stark zu machen, die folgende Änderungen für alle Formen des Bafög beinhaltet:

  • Wiederholungsanträge auf Bafög müssen spätestens zwei Monate nach fristgerechtem Eingang entschieden und unmittelbar mit der Auszahlung begonnen werden. Ist dies aus besonderen Gründen nicht möglich, wird an die Antragsteller*innen bei offenkundiger Berechtigung (bspw. wenn sich an den Lebensumständen nichts geändert hat) eine Abschlagszahlung in Höhe von 80 Prozent der zu erwartenden Leistung ausgezahlt.
  • Der Bezug von Bafög darf während der Durchführung von unentgeltlichen Pflichtpraktika im Rahmen einer Ausbildung nicht ausgesetzt werden.
  • Der Bezug von Leistungen des Jobcenters, die im Rahmen einer Ausbildung als Ersatz für Bafög gezahlt werden, darf im Rahmen eines Einbürgerungsantrags nicht als staatliche Transferleistung berechnet werden und damit einem Einbürgerungsantrag entgegenstehen.
  • Die Leistungen aus dem Erasmus- bzw. Erasmus-plus-Programm der EU zur Förderung von Auslandsaufenthalten von Studierenden und Auszubildenden dürfen nicht mit dem Bezug von Bafög als Einkommen verrechnet werden.

 

Antrag 83/I/2024 Rechtliche Gleichstellung von dual Studierenden

21.04.2024
  • Es müssen für die Praxisphasen des dualen Studiums analoge gesetzliche Regelungen geschaffen werden, die den Mindeststandard des BBiG nicht unterschreiten.
  • Der Geltungsbereich der §§ 10 bis 33 BBiG, die das Berufsausbildungsverhältnis, Rechte und Pflichten von Auszubildenden und Ausbildenden sowie die Eignung von Ausbildungsstätte und Personal regeln, soll auf dual Studierende in sog. praxisintegrierten Studiengängen erweitert werden.
  • Zusätzlich müssen auch dual Studierende vom Schutz des § 78a BetrVG, der analogen Regelungen in den Personalvertretungsgesetzen und sonstigen Interessenvertretungen (z.B. Mitarbeiter*innenvertretungen) erfasst werden, also vor einer Nicht-Übernahme bei Ende des Ausbildungsverhältnisses geschützt werden.

 

Antrag 18/I/2024 Benachrichtigung über Neumitglieder in der SPDqueer auf Kreisebene

21.04.2024

Der Bundesvorstand der SPD wird aufgefordert analog zu den Abteilungen und den Jusos den Vorstand der SPDqueer auf Kreisebene über Ein-, Austritte und Umzüge von Mitgliedern der AG zu informieren.

Antrag 45/I/2024 Mietenwucher stoppen - Für eine Mietpreisbremse ohne Ausnahmen!

21.04.2024

Die Mieten in deutschen Großstädten sind in den letzten Jahren dramatisch angestiegen, was zu einer erheblichen Belastung für die Bewohner*innen der Städte führt. Die Mietpreisbremse wurde eingeführt, um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, jedoch gibt es eklatante Lücken in den Regelungen, die von Vermieter*innen skrupellos ausgenutzt werden.

 

Obwohl die Mietpreisbremse grundsätzlich auch für möblierte Wohnungen gilt, ermöglicht die derzeitige Gesetzeslage Vermieter*innen, durch überhöhte Möblierungszuschläge die Preisregulierung zu umgehen. Diese Praxis führt dazu, dass Mieter*innen überhöhte Mieten zahlen müssen, ohne dass dies gerechtfertigt wäre.

 

Die Nichtberücksichtigung von „Wohnen auf Zeit“ ist ein weiterer wichtiger Aspekt, der im Zuge der Mietpreisregulierung beachtet werden sollte. Häufig wird möblierter Wohnraum unter dem Vorwand des „Wohnens auf Zeit“ vermietet, um die Mietpreisbremse zu umgehen. Dies führt dazu, dass Mieter*innen überhöhte Preise zahlen, ohne langfristige Sicherheit zu erhalten. Eine klare Definition und Regulierung von „Wohnen auf Zeit“ ist daher erforderlich, um Missbrauch zu verhindern und faire Bedingungen für alle Bürger*innen sicherzustellen.

 

Es ist höchste Zeit, dieser ungerechten Praxis ein Ende zu setzen und eine faire Mietpreisregulierung für alle Wohnungen in Berlin durchzusetzen. Wir dürfen nicht zulassen, dass Vermieter*innen weiterhin von einer Gesetzeslücke profitieren, während die Mieter*innen unter unbezahlbaren Mieten leiden.

 

Wir müssen uns als Partei für bezahlbaren Wohnraum für alle einsetzen und gegen Ausbeutung und Ungerechtigkeit auf dem Wohnungsmarkt vorgehen. Wir fordern diesen dringenden Handlungsbedarf anzuerkennen und konkrete, bindende Maßnahmen zur Beendigung dieser ungerechten Praxis zu ergreifen.

 

Daher fordern wir:

Eine effektive Deckelung der Mieten für möblierte Wohnungen: Überhöhte Möblierungszuschläge dürfen nicht länger toleriert werden. Wir fordern klare und faire Richtlinien für die Berechnung dieser Zuschläge, um Mieter*innen vor überhöhten Mietpreisen zu schützen.

 

Transparenz und Offenlegung der Möblierungszuschläge: Vermieter*innen sollen verpflichtet werden, die Kosten und den Zeitwert der Möblierung transparent im Mietvertrag offenzulegen, um Missbrauch zu verhindern und die Mieter*innen über ihre Rechte zu informieren. Ausgenommen sind kurzzeitige Untervermietungen, die nicht gewerbsmäßig stattfinden – bspw. ein WG-Zimmer während eines Auslandssemesters. Zudem soll aufgrund der Abnutzung von Möbeln eine jährliche Reduzierung des Möbilierungszuschlags erfolgen.

 

Keine Ausnahme der Mietpreisbremse für „Wohnen auf Zeit“: Es sollte eine umfassende Gesetzesänderung geben, die sicherstellt, dass Wohnungen auf Zeit nicht von der Mietpreisbremse ausgenommen sind. Dies würde eine gerechte Mietpreisregulierung gewährleisten und verhindern, dass Vermieter*innen von möblierten Wohnungen oder Wohnungen auf Zeit unangemessen hohe Mieten verlangen können.