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Antrag 145/II/2024 Physisch oder digital - Zuhälterei ist illegal!

24.10.2024

Als die Funk-Recherche-Netzwerke des Y-Kollektivs und STRG_F Ende letzten Jahres die Strukturen der deutschen Coaching-Seite „ChampLife“ untersucht haben, wurde aufgedeckt, dass neben der „Self improvement“ und „Alpha Male“ Coachings auch Anleitungen zur gezielten Manipulation und Ausbeutung von Frauen Teil des Programms sind. Diese Form der Manipulation wird LoverBoy Methode genannt. Teilweise wird hier gezielt über Facebook Gruppen auf Frauen, bevorzugt aus Osteuropa, zugegangen und eine Beziehung versprochen. Die Betroffenen werden strukturiert von ihren Familien und ihrem sozialen Umfeld isoliert und dann in die Prostitution gedrängt. Zwischen den Tätern und den Opfern besteht dadurch ein starkes Abhängigkeitsverhältnis und Machtgefälle, oft beherrschen die Frauen auch nicht die deutsche Sprache. Ausgebeutete werden durch gezielte mentale und körperliche Manipulation dazu gebracht, ihren Körper digital über Seiten wie OnlyFans zu zwangsprostituieren. Der digitale Raum bietet eine zusätzliche Isolationsmöglichkeit bzw. Abschirmung der Ausgebeuteten von der Außenwelt.

 

Die Männer übernehmen dann das Management dieser Accounts, verwalten die Einnahmen und behalten diese überwiegend für sich. Im Gegensatz zu Personen, die sich freiwillig für Sexarbeit entscheiden, werden diese Frauen sowohl finanziell als auch mental und körperlich zu diesen Handlungen gedrängt. Sie geben durch Scheinverträge die Selbstbestimmung über ihren Content und das verdiente Geld auf. Dies sind Strategien, die durch Programme wie „ChampLife” angeboten und als „einfache Geldquelle” falsch dargestellt werden.

 

Ähnliche Strategien werden ebenfalls schon lange von Zuhältern im Bereich der Zwangsprostitution verwendet.

 

Der momentane §181a des Strafgesetzbuches bestraft Zuhälterei nur, wenn eine Person eine andere Person zu sexuellen Handlungen bringt und ihre wirtschaftliche und persönliche Unabhängigkeit beeinträchtigt. Wie die Recherche zeigt, fängt der Zwang zur Prostitution durch andere aber nicht erst bei der physischen sexuellen Handlung an, sondern kann bereits bei Zwangsprostitution im Netz beginnen. Die, die sich daran bereichern, handeln als Zuhälter und sollten deshalb auch als solche bestraft werden.

 

Deshalb fordern wir:

  • eine Anpassung des § 181a Strafgesetzbuch, der die Zuhälterei nicht erst beim Zwang zur physischen sexuellen Handlung, sondern auch beim Zwang zur Prostitution im Netz, was unter anderem das Verkaufen getragene Unterwäsche, Bilder, Videomaterial, Livestreams oder auch Tonaufnahmen der Ausgebeuteten sein können, bestraft.

Antrag 120/II/2024 Blutige Wahrheiten anerkennen: Gegen Periodenarmut und das Patriarchat in der Periode

24.10.2024

Sichere und zugängliche Periodenprodukte:

In den vergangenen Monaten erhielt eine Studie aus den USA, welche in Tampons verschiedene Metalle nachwies, medial große Aufmerksamkeit. Auch wenn die Studie nicht aufzeigen kann, in welchem Maße die Metalle durch das Tampon in den Körper aufgenommen werden, zeigt sich das Problem, dass Hersteller*innen ihre Periodenprodukten nicht auf (Schwer-)metalle testen und diese Werte nicht angeben müssen.  Dies liegt in Deutschland daran, dass Periodenprodukte Bedarfsgegenstände sind und somit nicht anders als andere Produkte nicht unter die Deklarationspflicht fallen und deshalb auf giftige Metalle getestet werden müssen.

Wir fordern:

  • dass Hersteller*innen Periodenprodukte zukünftig auf gesundheitsschädliche Stoffe, wie z.B. Pestizide, Schwermetalle oder andere giftige Metalle testen und den Schwermetallgehalt ihrer Produkte kontrollieren und angeben müssen
  • dass vermehrt unabhängige Kontrollen und Studien zur Belastung von Periodenprodukten stattfinden
  • eine Deklarationspflicht zu Inhaltsstoffen in Periodenprodukten
  • dass die Forschung zu und Entwicklung von gesundheitlich-unbedenklichen und nachhaltigen Menstruationsprodukten gefördert wird

 

Auch der Zugang zu Periodenprodukten gestaltet sich für Personen in Deutschland nicht immer einfach. In einigen Kommunen, so bspw. in einigen Berliner Bezirken, gibt es bereits kostenlose Periodenprodukte in öffentlichen Gebäuden. Jedoch ist dies nicht überall der Fall. Für manche menstruierende Personen sind die Kosten für Periodenprodukte eine finanzielle Belastung, was das Leben der betroffenen Personen massiv einschränkt. Auch die Sorge vor einer fehlenden Toilette oder eingeschränkter Hygienesituation sorgt dafür, dass Menstruierende sich aus Sorge dafür entscheiden, zuhause zu bleiben und somit erneut eingeschränkt werden.

Ein Arbeitsplatz oder eine Bildungsstätte mit sauberen und zugänglichen Toiletten, ausgestattet mit Periodenprodukten, kann für Menstruierende eine Möglichkeit sein, diese Einschränkungen zu verringern.

Wir fordern deshalb:

  • die Änderung des Arbeitsschutzgesetzes durch die Ergänzung der Bereitstellung von Periodenprodukten zusätzlich zu Toilettenpapier am Arbeitsplatz oder einer alternativen Lösung, welche Periodenprodukte am Arbeitsplatz bereitstellen
  • zusätzlich halten wir an unserer Forderung der kostenlosen Periodenprodukte an öffentlichen Orten/ Einrichtungen und in Bildungsstätten fest
  • Zusätzlich sollen auf allen Toiletten und den Kabinen Mülleimer bereitgestellt werden. Konkret bedeutet dies, dass Mülleimer in den Kabinen und Periodenprodukte auf oder vor allen Toiletten bereitgestellt werden.

 

Periodenprodukte in der Steuerpolitik:

Studien ergeben, dass 3/4 aller menstruierenden Personen es schwierig finden, sich ausreichend mit Binden und Tampons zu versorgen. Die Umsatzsteuer sehen wir aufgrund ihrer überdurchschnittlichen Belastung für untere Einkommen insgesamt kritisch und bekräftigen unsere Forderung nach ihrer Abschaffung. Besonders bei Periodenprodukten halten wir mit Blick auf die weit verbreitete Periodenarmut auch die mittlerweile reduzierte Umsatzsteuer für eine ungerechte Belastung von Menstruierenden und fordern daher ihre Abschaffung, zumal diese Steuersenkungen nach neuesten Erkenntnissen nicht an die Verbraucherinnen weitergegeben wurden. Dadurch wird Periodenarmut bekämpft und die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen und öffentlichen Leben nicht mehr erschwert. Des Weiteren fordern wir, dass wirklich alle Periodenprodukte wie z.B. auch Slipeinlagen gleich besteuert werden und nicht manche Produkte nach wie vor mit 19% besteuert werden.

 

In der Partei:

Wir möchten bei allen Parteiveranstaltungen und in Gebäuden der SPD Periodenprodukte bereitstellen, um Menstruierenden zu unterstützen. Die Partei kümmert sich darum, dass stets verschiedene Produkte, wie z.B. Binden oder Tampons auf oder vor allen Toiletten und Mülleimer in den Kabinen vorhanden sind. Dies entlastet sowohl Mitglieder der Partei, als auch Mitarbeiter*innen und Besucher*innen. Abschaffung der Umsatzsteuer auf Periodenprodukte und Slipeinlagen; eine daraus folgende gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen und öffentlichen Leben; dass auf allen Partei-Veranstaltungen der SPD kostenlose Periodenprodukte und ausreichend Mülleimer bereitgestellt werden.

Antrag 77/II/2024 Sicherheitspaket ohne Abschottung – Europäische Solidarität statt Grenzkontrollen. Für einen starken Schengen-Raum und gegen nationale Alleingänge

23.10.2024

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung und des Bundestages dazu auf, sich dafür einzusetzen, dass die im Zusammenhang mit dem „Sicherheitspaket“ beschlossenen Grenzkontrollen an den deutschen EU-Binnengrenzen zurückgenommen werden.

Antrag 108/II/2024 Auch morgen noch Kraftvoll zubeißen!

23.10.2024

Die geltenden Beschlusslagen zu den Themen Einführung der Bürgerversicherung sowie der 100% Übernahme der Kosten von Brillengläsern, Zahnspangen und Zahnersatz, sofern diese medizinisch notwendig sind, werden in Gesetze umgesetzt. Zur Gegenfinanzierung wird die Beitragsbemessungsgrenze und die private Krankenversicherung abgeschafft. Die heute gesetzlich und privat Versicherten werden in die Bürgerversicherung überführt.

 

Der Parteivorstand wird aufgefordert bis zum Ende der laufenden Legislaturperiode für die in der laufenden Legislatur nicht durchgesetzten Beschlusslagen in den vorbezeichneten Bereichen ein tragfähiges Konzept zu erarbeiten, in den Wahlprogrammprozess einzubringen und zur Grundlage einer eventuellen Koalition nach der Bundestagswahl 2025 zu machen.

Antrag 100/II/2024 Daseinsvorsorge nach Bedarf bei Krankenhausleistungen

23.10.2024

Der Landesparteitag Berlin und der Bundesparteitag der SPD mögen auch zwecks Aufnahme in zukünftige Wahlprogramme beschließen:

 

Die Mitglieder der Bundestagsfraktion der SPD werden aufgefordert, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass sich das Vergütungsinteresse des Krankenhausträgers für einen Krankenhausaufenthalt am tatsächlichen Behandlungsbedarf ausrichtet und nicht an möglichst häufiger und intensiver Krankenhausbehandlung, wie dies durch das jetzige Fallpauschalen-System gefördert wird.