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Antrag 127/I/2023 Keine Abschiebungen nach Afghanistan und in den Iran

27.04.2023

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung und des Bundestages auf, Abschiebungen nach Afghanistan weiterhin auszusetzen bzw. sich für die Aussetzung einzusetzen. Abschiebungen in das Land, das von den Taliban terrorisiert wird, sind nicht vertretbar. Insbesondere für einen Rechtsstaat. Ungeachtet der Personen, die die Abschiebung betreffen würde.

 

Die Berliner Bundestagsabgeordneten fordern wir auf, sich öffentlich gegen Überlegungen zur Abschiebung von Schutzsuchenden nach Afghanistan zu stellen.

 

Des Weiteren fordern wir die Bundesregierung auf, endlich einen Abschiebestopp über den Iran zu verhängen.

Antrag 126/I/2023 Wohnungssuchende vor sexueller Belästigung schützen!

27.04.2023

Die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion und die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung und des Senats werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass sexuelle Belästigungen im Zusammenhang mit der Wohnungssuche unter Strafe gestellt werden. Insbesondere soll es unter Strafe gestellt werden, dass eine Person für die Vermietung von Wohnraum sexuelle Handlungen fordert.

 

Eine solche Strafbarkeitsnorm ist auch mit Blick auf die völkerrechtliche Verpflichtung Deutschlands aus der Istanbul-Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt dringend geboten. Artikel 40 („Sexuelle Belästigung“) der Konvention verlangt nämlich, jede Form von ungewolltem sexuell bestimmtem verbalem, nonverbalem oder körperlichem Verhalten mit dem Zweck oder der Folge, die Würde einer Person zu verletzen, unter Strafe zu stellen. Die aktuell bestehende Strafbarkeitslücke ist deshalb zu schließen.

Antrag 120/I/2023 Für eine faire Berechnung der Tagessätze als Geldstrafe im deutschen Strafrecht

27.04.2023

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Deutschen Bundestages, der Bundesregierung und des Bundesrats werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass Geldstrafen im deutschen Strafrecht konsequenter an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit bemessen werden.

 

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Deutschen Bundestags, der Bundesregierung und des Bundesrats werden aufgefordert, geeignete Regelungen zu prüfen, um sicherzustellen, dass Menschen, die ein niedriges Einkommen und kein Vermögen haben, bei die Berechnung von Geldstrafen nicht über das Maß ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit hinaus belastet werden und ein Einwirkungsübermaß vermieden wird.

 

Die Staatsanwaltschaft soll in die Lage versetzt werden, ohne erheblichen bürokratischen Mehraufwand das Einkommen von beschuldigten Personen zu ermitteln. Zu diesem Zweck soll die Einrichtung eines elektronischen Auskunftsystems geprüft werden. Das elektronische Auskunftssystem soll so gestaltet werden, dass die Staatsanwaltschaft durch eine einzige Auskunftsanfrage erfährt, bei welchen Banken der oder die Beschuldigte Konten hat und welche Zahlungseingänge und -ausgänge es in dem von der Staatsanwaltschaft bestimmten Zeitraum gegeben hat.

 

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Deutschen Bundestags, der Bundesregierung und des Bundesrats werden zudem aufgefordert, sich für eine verständliche Gestaltung von Strafbefehlen einzusetzen. Insbesondere sollten Beschuldigte im Strafbefehl klar erkennen können, nach welchem geschätzten Einkommen sich die Höhe der beantragten Geldstrafe bemisst, und ausdrücklich auf die Möglichkeit hingewiesen werden, dass sich ein Einspruch auch allein auf die angestrebte Tagessatzhöhe beschränken kann. Es ist zu prüfen, ob Strafbefehlen im Sinne der Verständlichkeit und des einfacheren Zugangs zum Recht ein Formular zur Erhebung eines Einspruchs beigefügt werden sollte.

Antrag 118/I/2023 Migrations-Dashboard ganzheitlich gestalten: für ein Migrationsmanagement, das Integration fördert und regionale Strukturen stärkt

27.04.2023

Am 16. Februar 2023 lud Bundesinnenministerin Nancy Faeser Bund, Länder und Kommunen zu einem Spitzengespräch über die Situation des Migrationsmanagements in Deutschland ein, um Wege zur besseren Bewältigung der Verteilung und Unterbringung von Geflüchteten zu diskutieren.

 

Ein Ergebnis aus den Beratungen ist das sogenannte digitale „Migrations-Dashboard“, das Transparenz für Länder und Kommunen über die „aktuelle Migrationslage“ schaffen soll. Es ist ein dringend notwendiges Instrument, denn vielerorts ist der Wohnraum knapp und Integrationsangebote- und -strukturen fehlen. Es birgt zugleich das Potenzial in sich, den Mangel an digitalen Schnittstellen und Standards bei der Kooperation unter den Ländern aufzudecken und Lösungen zu entwickeln, die zu einem ganzheitlichen Ansatz im Migrationsmanagement durch Integrationsförderung und eine Stärkung regionaler Strukturen beitragen.

 

Das Migrations-Dashboard muss als ein Instrument zur Überwindung von Hürden gedacht werden, um die Kommunen zielgerichtet zu unterstützen, Deutschlands Migrationsmanagement und die Integrationsförderung besser auf künftige Fluchtbewegungen vorzubereiten und um die Akzeptanz in der Bevölkerung für die Aufnahme von Geflüchteten weiter hochzuhalten. Gleichzeitig wäre es eine vertane Chance, das Dashboard nur für die Unterbringung und Versorgung im Fluchtkontext zu konzipieren und zu nutzen. Sowohl für kurzfristige Zuwanderung als auch für dauerhafte Einwanderung müssen Integrationsparameter wie Arbeitsmarkt-, Bildungs- und Betreuungszugang, interkulturelle Kompetenz und Öffnung der Verwaltung sowie Einbürgerungen stärker in den Fokus rücken. Davon profitieren Migrant*innen und ihre nachkommenden Generationen ebenso wie alle anderen Bevölkerungsteile.

 

Deshalb soll die Bundesregierung das geplante „Migrations-Dashboard“ unter Berücksichtigung der folgenden Aspekte entwickeln:

 

  1. Das Dashboard wird als ganzheitlicher Informationspool für Migrationsmanagement entwickelt, das nicht allein den Fluchtkontext und die Unterkunftsverwaltung betrachtet, sondern auch arbeitsmarktmarkt- und qualifizierungsbezogene Daten sowie behördliche und andere regionalspezifische Indikatoren, die zu einer besseren Aufnahmefähigkeit und Integrationsförderung beitragen, berücksichtigt.
  2. Das Dashboard soll konzeptionell und kommunikationsstrategisch so entwickelt werden, dass es als ein Hilfsmittel zur Stärkung kommunaler Fähigkeiten und regionaler Strukturen verstanden wird und zu einer breiten bundesweiten Willkommenskultur beiträgt, sodass dem deutschen Selbstverständnis als Einwanderungsgesellschaft und Deutschlands Verantwortung, ein international führender Akteur der humanitären Hilfe zu sein, Rechnung getragen wird.
  3. Weil prinzipiell nicht die Aufnahme von Geflüchteten das Problem ist, sondern schlecht ausgestattete Verwaltungen und mangelhafte regionale Strukturen, wie z.B. fehlende Kita- und Schulplätze oder dauerhafter Wohnraum, soll das Dashboard als Standortatlas zur Bewertung von Verwaltungsmanagement, öffentlicher Daseinsvorsorge sowie Integrationsförderung herangezogen werden, sodass Unterstützungsleistungen und Fördergelder schnell und zielgerichtet verteilt werden können, was zugleich in die regionale Strukturförderung für die Allgemeinheit einzahlt.
  4. Weil die Aufnahme von Geflüchteten nicht allein eine humanitäre und soziale Hilfe ist, sondern trotz Notlage auch mit Chancen für die persönliche Entwicklung der Menschen und den hiesigen Arbeits- und Ausbildungsmarkt und potenziell auch später für die Herkunftsländer verbunden ist, soll das Dashboard in Zusammenarbeit mit der Wirtschaft, der Bundesagentur für Arbeit und Kultusministerkonferenz Möglichkeiten eruieren, Bedarfe, Kapazitäten und Defizite in den Bereichen Ausbildung, Arbeitsmarktintegration, Anerkennung und Qualifizierung bundesweit übersichtlich abzubilden und zu adressieren.
  5. Insbesondere die Strukturen und Angebote örtlicher Anerkennungsberatungsdienstleister und Weiterbildungsträger im Anerkennungsprozess sollen durch das Dashboard sichtbar und ausgebaut werden.
  6. Alle Prozesse von der Dateneinspeisung, Verarbeitung bis zur Auswertung sind vollständig digitalisiert. Die Entwicklung des Dashboards soll Ausgangspunkt für die Schaffung bundesweiter weitestgehend vereinheitlichter Standards in der Bündelung von einwanderungsbezogenen Eckdaten sein, die zur besseren Übersicht, Informationsvermittlung und Steuerung im Migrationsmanagement eingesetzt werden. Dabei kann auf vorhandene Strukturen, Schnittstellen, Plattformanbieter und Best-Practice-Beispiele zurückgegriffen werden.
  7. Die mittels Dashboards gewonnen Erkenntnisse sollen zu einem ganzheitlichen Ansatz für eine menschen- und integrationsorientierten Verteilung von Geflüchteten beitragen. Das Prinzip des Königsteiner Schlüssels soll damit perspektivisch ersetzt werden.
  8. Das Dashboard soll zudem zivilgesellschaftliche Strukturen und Angebote abbilden, denn ohne die lokalen Vereine, Organisationen und Verbände und ihre hauptamtlichen und ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen bzw. Helfer*innen ist eine erfolgreiche Integrationsarbeit undenkbar. Das Dashboard muss auch ein Mittel zur besseren Demokratieförderung und Stärkung der Zivilgesellschaft sein.

 

Antrag 111/I/2023 Für eine Geschlechterparität in Außen- und Sicherheitspolitik in der SPD

27.04.2023

Mit der Entscheidung Boris Pistorius als neuen Verteidigungsminister in sein Kabinett zu berufen hat Bundeskanzler Olaf Scholz ein Jahr nach Amtsübernahme das von ihm gegebene Versprechen, im Bundeskabinett der Bundesregierung Geschlechterparität einzuhalten, nicht mehr aufrechterhalten. Diese Zusage der geschlechtlichen Parität jedoch war der Zeit entsprechend und hat ein deutliches Zeichen für eine progressive Sozialdemokratie gesetzt. Den Anspruch der Geschlechtergerechtigkeit erfüllt die SPD in den Bereichen der Außen- und Verteidigungspolitik eindeutig nicht.

 

Wir wollen eine zukunftsfähige, mutige Sozialdemokratie und progressive, feministische Außen- und Sicherheitspolitik im Sinne der ausgerufenen Zeitenwende. Eine feministische sozialdemokratische Außenpolitik muss auch mit einer geschlechtergerechten Personalpolitik nach innen in der Außen- und Sicherheitspolitik einhergehen. Deshalb rufen wir den Parteivorstand auf, sicherzustellen, dass gerade auch FINTA* (Frauen, Inter Menschen, Nicht-binäre Menschen, Trans Menschen und Agender Menschen), auf allen Ebenen der Politik gestärkt und repräsentiert werden: in der Partei, dem Bundeskanzleramt, im Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) und den anderen Bundesministerien den relevanten Ausschüssen sowie auf den Wahllisten etc.

 

Hierfür müssen Instrumente und Strukturen geschaffen werden, FINTA*-Genoss*innen mit außen- und sicherheitspolitischer Expertise für ihre zukünftige Führungsverantwortung zu stärken und zu fördern. Ziel muss eine geschlechtergerechte Besetzung einschlägiger Positionen in Verwaltung und Fraktion für den Aufbau eines entsprechenden öffentlichen Profils, das Überdenken der eigenen Personalpolitik und die Aufnahme in Vertrauensnetzwerke sein. Die politische Absicht, paritätisch besetzte Parlamente auf allen Ebenen zu erreichen, muss mit konkreten, nachhaltigen Schritten umgesetzt werden.

 

Die aktuellen Zahlen sind einschlägige Belege für das Defizit an geschlechtergerechter Besetzung.

 

Beispielhaft seien genannt:

  • Im Außen- und Verteidigungsausschuss befinden sich in dieser Legislaturperiode nur 3/13 bzw. 2/11 FINTA* (Frauen, Inter Menschen, Nichtbinäre Menschen, Trans Menschen und Agender Menschen), davon keine im Juso-Alter. Die Sprecher*innen- und Vorsitzendenposten sind durch Männer besetzt. Im Bundestag ist die große Mehrheit der Fraktionsreferent*innen für Außen und Verteidigung männlich. Geschlechtergerechte Repräsentanz muss auch für international tätige Gremien außerhalb des Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (AwZ) und des Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) gelten.
  • Auch im Europaparlament ist aus der SPD Europa im Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten (AFET) das einzige vollwertige Mitglied ein Mann; im Unterausschuss für Sicherheit und Verteidigung (SEDE) ein Mann das einzige (stellvertretende) Mitglied.
  • Im Bereich der inneren Sicherheit ist die strukturelle Diskriminierung ebenso ersichtlich: 7 der 8 durch die SPD gehaltenen Innenministerien der Bundesländer werden von Männern geführt.
  • Eine paritätische Besetzung der Staatssekretär*innen ist richtig und wichtig. Doch werden im Bundeskanzleramt und im BMVg die für die Außen- und Sicherheitspolitik zuständigen (Unter)abteilungen und Referate (Gruppe 21/23 sowie Abt. Politik) – auf politischer sowie auf Beamtenebene – ausschließlich durch Männer geleitet.
  • Im WBH arbeitet seit 2019 keine FINTA* mehr zu internationaler Politik.

 

Parteinahe Stiftungen und Vereine sind in den Feldern der Außen- und Sicherheitspolitik ebenfalls in den mittleren und höheren Führungsebenen stark männlich dominiert.