Archive

Antrag 45/I/2021 Für eine gemeinsame europäische Rüstungsexportpolitik

21.03.2021

Der Landesparteitag/Bundesparteitag begrüßt und teilt die von der Bundestagsfraktion in ihrem Positionspapier vom 25.11. 2019 Schärfung der  Kontrolle und Genehmigung von Rüstungsexporten – europäische Abstimmung intensivieren  vorgenommene Bewertung, dass die vom Bundeskabinett am 26.6.2019 neu gefassten „Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“ nicht ausreichen, die Lücke zwischen den seit Jahrzehnten von der deutschen Politik vertretenen Grundsätzen einer restriktiven Rüstungsexportpolitik und der tatsächlichen Genehmigungspraxis für Rüstungsexporte und deren Kontrolle zu schließen.

 

Wir unterstützen die an diese Diagnose geknüpften Forderungen der Bundestagsfraktion, die praktische Umsetzung dieser Grundsätze  durch eine Rüstungsexportkontrollgesetz und weitere Maßnahmen zur Sicherung der rechtlichen Verbindlichkeit der Vorgaben für Rüstungsexporte und der Wirksamkeit der Kontrollen der tatsächlich getätigten Rüstungslieferungen zu gewährleisten.

 

Wir erkennen an, dass die von der Bundestagsfraktion in ihrem Papier aufgestellten Forderungen  geeignet sind, die Kluft zwischen Anspruch und Wirklichkeit in der deutschen und europäischen Rüstungsexportpolitik zu verringern und bei konsequenter Anwendung einen Rahmen für die Realisierung des in den „Politischen Grundsätzen…“ formulierten Leitziels „durch eine Begrenzung und Kontrolle der deutschen Rüstungsexporte einen Beitrag zur Sicherung  des Friedens und der Menschenrechte, zur Gewaltprävention sowie einer nachhaltigen Entwicklung der Welt zu leisten“ zu schaffen.

 

Die notwendige Weiterentwicklung der Rüstungsexportpolitik Deutschlands und der EU muss den grundsätzlichen Widerspruch zwischen normativen Grundsätzen und gängiger Praxis einer „restriktiven Rüstungsexportpolitik“ auflösen:

 

Bei Rüstungsexporten in sog. Drittländer ist das „grundsätzliche“  Verbot solcher Exporte in

Länder, die gegen die Kriterien sowohl der

 

  • Politische Grundsätze als auch des
  • Gemeinsamen Standpunkts der EU betreffend die Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern von 2008

 

verstoßen, längst zur Ausnahme, die mit besonderen sicherheitspolitischen Belangen Deutschlands zu begründende Ausnahme dagegen  in der Genehmigungspraxis zu Regel geworden.

 

Verschärfung bisheriger Maßnahmen und zusätzliche Maßnahmen zur Umsetzung und Durchsetzung einer restriktiven Rüstungsexportpolitik

 

Ein Rüstungsexportkontrollgesetz sollte folgende in dem SPD-Positionspapier und darüber hinaus aus unserer Sicht erforderliche Verschärfungen und Präzisierungen enthalten:

 

  1. Eine verbindliche, mit zielgerichteten Sanktionierungen verbundene gesetzliche Normierung der in dem Abschnitt Allgemeine Prinzipien der aktuellen Fassung der Politischen Grundsätze aufgeführten Kriterien sowie der acht Kriterien des Gemeinsamen Standpunkts der EU.
  2. Gesetzliche Fixierung der Berichtspflichten der Bundesregierung mit folgenden Elementen:

 

  • quartalsweise Berichterstattung
  •  Angaben zu konkreten Rüstungsgütern und nicht lediglich zu Waffenkategorien
  • Aufnahme von Herstellungsgenehmigungen, Lizenzerteilungen und Reexporten in die Berichterstattung
  • Angaben über die im Berichtszeitraum tatsächlich erfolgten Rüstungslieferungen und tatsächlich erfolgten Abschlüsse von Rüstungskooperationen und nicht nur zu den Genehmigungen
  • Statistik der im Bundessicherheitsrat  und im übrigen Geschäftsgang der sonstigen Genehmigungsbehörden erfolgten Genehmigungen und Ablehnungen
  • Angaben zu den auf Grund von Ausnahmetatbeständen entgegen den unter 1. genannten Kriterien erfolgten Genehmigungen im Verhältnis zu den auf Grund dieser Kriterien erfolgten Ablehnungen und ggf. Erklärungen für ein aus diesen Zahlen resultierendes, das Prinzip einer restriktiven Rüstungsexportpolitik in Frage stellendes Missverhältnis

 

  1. Gesetzliche Fixierung einer Regelung, welche eine Auslagerung von Rüstungsproduktionen ins Ausland zur Umgehung der strengen deutschen Exportrichtlinien verhindert
  2. Veröffentlichung alle abschließenden Entscheidungen des Bundessicherheitsrats in transparenter Form im Internet
  3. Regelmäßige Post-Shipment-Berichte der Bundesregierung zur Sicherung der Endverbleibskontrolle von gelieferten Rüstungsgütern
  4. Einführung einer Sonderberichtspflicht der Bundesregierung zu bereits erfolgten und noch nicht genehmigten, aber geplanten (z.B.  durch Voranfragen auf den Weg gebrachten) Rüstungslieferungen und Rüstungskooperationen bei Bekanntwerden besonders schwerer Verstöße gegen Menschenrechte und das Kriegsvölkerrecht unter Einsatz von Waffen deutscher Herkunft auf Verlangen eines Drittels der Mitglieder des Bundestags
  5. Regelhafte Begrenzung der Laufzeit von Genehmigungen von Rüstungslieferungen auf zwei Jahre, Möglichkeit einer früheren Rücknahme oder Aussetzung von Genehmigungen bei nachträglichem Bekanntwerden von  Verstößen gegen Genehmigungskriterien
  6. Verlagerung der Verantwortung für die Genehmigung von Rüstungsexporten vom Wirtschaftsministerium auf das Auswärtige Amt
  7. Verpflichtung der Bundesregierung zu einer konkreten sicherheitspolitischen Begründung jeder Genehmigung von Rüstungslieferungen und Rüstungskooperation, die unter Berufung auf Ausnahmetatbestände von den vorgegebenen Kriterien abweicht.

 

Zusätzliche mittelfristige Maßnahmen zur Sicherung der Einhaltung der Grundsätze und Kriterien für deutsche Rüstungsexporten und Ziels der Reduzierung der der Rüstungsexporte:

  1. Unterzeichnung des ATT-Vertrags (UN-Vertrag über den Waffenhandel) als verbindliches Kriterium für Verträge mit Drittstaaten
  2. Erhöhung von Zahl und Umfang der  Post-Shipment-Kontrollen, verbindlicher Ausschluss von Ländern, welche diese Kontrollen ver- oder behindern oder sonst gegen die Regeln der Transparenz des Endverbleibs gelieferter Rüstungsgüter verstoßen und kein Offenlassen von Schlupflöchern mit Hilfe des Terminus „grundsätzlich“ wie in der aktuellen Fassung der „Politischen Grundsätze“
  3. Senkung der „de Minimis“-Grenzen für Einsprüche Deutschlands gegen Regelverletzungen des Kooperationspartners bei übernationalen Rüstungsexportprojekten. Wahrnehmung des deutschen Mitsprache- und ggf. Vetorechts gegen eine regelwidrige Durchführung derartiger Projekte im Sinne der Grundsätze der postulierten wertegebundenen deutschen Rüstungsexportpolitik und nicht in der Form einer reinen „salvatorischen Klausel“.
  4. Start einer diplomatischen Initiative zu Verhandlungen mit den wichtigsten Rüstungsproduzenten und Rüstungsexportländern dieser Erde zu einer  numerischen Reduzierung der Waffenproduktion und der Rüstungsexporte auf  allen Seiten um 10%.

 

Stärkere Einbeziehung der europäischen Ebene:

 

Die in diesem Antrag geforderten nationalen Maßnahmen reichen nicht aus und können ihre Ziele nicht erreichen, wenn nicht zugleich politisch-institutionelle Grundlagen für eine in der Praxis wirksame gemeinsame Rüstungsexportpolitik der EU geschaffen werden. Der Gemeinsame Standpunkt vom 8.12.2008 ist zwar als Beschluss des Europäischen Rates für die EU- Mitglieder rechtsverbindlich, enthält aber keinerlei Überprüfungs- und Sanktionsmöglichkeiten für Verletzungen der in ihm festgelegten Regeln und Kriterien für Rüstungsexporte und auch keine ausreichenden Informationspflichten gegenüber den anderen Mitgliedstaaten und gegenüber EU-Organen. Zudem bilden die im Vertrag über die Arbeitsweise der EU (Art. 346(b)A-EUV) festgeschriebenen Souveränitätsrechte der Mitgliedsstaaten ein Hindernis, diese im Hinblick auf eine einheitliche Anwendung des „Gemeinsamen Standpunkt“ stärker in der Pflicht zu nehmen. Daher treten wir für folgende Maßnahmen auf EU-Ebene ein:

 

  1. Verabschiedung einer gemeinsamen Rüstungsexportstrategie durch den Europäischen Rat und das Europäische Parlament
  2. Schaffung eines europäischen Rüstungsexportkontrollregimes mit einem Überprüfungsorgan auf der Ebene der Kommission oder des EADs
  3. Präzisierung zentraler Kriterien des „Gemeinsamen Standpunkts“ und Stärkung seiner Rechtsverbindlichkeit durch eine Neuformulierung als EU-Verordnung
  4. Stärkung der europäischen Rüstungskooperation mit dem Ziel, diese von Exporten in Drittländer unabhängig zu machen
  5. Abschluss bindender Verträge zwischen den Mitgliedsstaaten zu gemeinsamen Rüstungsexportstandards. Nutzung der deutsch-französischen Zusammenarbeit zu einem bilateralen Modellvertrag als ersten Schritt auf dem Weg zu gesamteuropäischen Standards. Sollten die Verhandlungen für einen solchen Modellvertrag scheitern oder stocken sind europäische Vorhaben sowie gemeinsame Vorhaben mit anderen EU-Partnerstaaten prioritär zu behandeln, um die europäische Standardsetzung voranzutreiben.

 

Antrag 41/I/2021 Demokratisierung der europäischen Verteidigungs- und Sicherheitspolitik!

21.03.2021

Die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung, die SPD-Bundestagsfraktion sowie die S&D-Fraktion im Europäischen Parlament werden dazu aufgefordert, ihre Zustimmung zu einer verstärkten Europäisierung der Sicherheitspolitik an Bedingungen zu knüpfen, die einer intergouvernementalen Entkoppelung von demokratischer Kontrolle und den zunehmenden Kapazitäten im Bereich der Verteidigungs-und Sicherheitspolitik vorbeugen.

 

Wir unterstützen explizit die Entwicklung des strategischen Kompasses als neuem Grundlagendokument der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) der Europäischen Union (EU) sowie das Ziel, gemeinsame europäische Sicherheits- und Verteidigungsinteressen zu verfolgen. Allerdings muss die Ausweitung der militärischen Kapazitäten und der Verteidigungspotentiale der EU im Ganzen mit einer Verstärkung der parlamentarisch-demokratischen Kontrolle durch das EU-Parlament und die nationalen Parlamente verbunden werden.

 

Mit der Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit (PESCO) wurde ein erster wichtiger Schritt zu mehr supranationaler Gemeinsamkeit in der europäischen Sicherheits-, Verteidigungs- sowie Rüstungspolitik getan. Dieser Prozess hin zu einer echten Europäischen Sicherheits- und Verteidigungsunion muss nun entschlossen vorangetrieben und gleichzeitig einer effektiven demokratischen Kontrolle unterworfen werden:

 

  • Eine sozialdemokratische Sicherheits- und Verteidigungspolitik hat zum Ziel, demokratische Kontrolle, sog. „Checks und Balances“, aufzubauen und aufrechtzuerhalten. Anstatt weitere Kapazitäten und Fähigkeiten auf zwischenstaatlicher Ebene zu schaffen – etwa um Größenvorteile in der Handlungsfähigkeit zu gewinnen –, sollte eine Neugestaltung supranationaler europäischer Kompetenzbefugnisse in der GSVP im Fokus stehen. Wir fordern daher eine stärkere Beteiligung des EU-Parlaments an der Überprüfung, Billigung und strategischen Lenkung gemeinsamer GSVP-Ressourcen.
  • Für EU-Missionen im Ausland muss für das EU-Parlament ein Parlamentsvorbehalt Anwendung finden, der dem des Bundestages für Auslandseinsätze der Bundeswehr entspricht. Für die EU im Ganzen betreffenden sicherheits- und verteidigungspolitischen Maßnahmen müssen die Kontroll- und Mitentscheidungsrechte des Europäischen Parlaments – analog zum ordentlichen Gesetzgebungsverfahren – das gleiche Gewicht haben wie Beschlüsse des Europäischen Rats und des Ministerrats.
  • Außerdem halten wir es für zwingend notwendig, dass das Europäische Parlament an der Aufstellung, Entwicklung und Evaluation des Erfolgs von Strategien für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der Union (GASP) und der GSVP, wie zum Beispiel bei der Aufstellung von gesamteuropäischen Prioritäten (strategischer Kompass), aktiv mit einbezogen wird, damit es seine demokratische Rolle als Kontrollorgan der Exekutive ausüben kann und demokratische Verantwortlichkeiten aufgebaut werden.
  • Um demokratisch entkoppelten Kapazitäten entgegenzutreten und um parlamentarisch-demokratische Verantwortlichkeit zu schaffen, fordern wir auch, dass sich Agenturen wie FRONTEX vor dem Europäischen Parlament zu verantworten haben, wenn es zu Verletzungen von Menschenrechten oder der Missachtung des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen (UNCLOS) durch seine Beamte kommt.

 

Antrag 63/I/2021 Gewährleistung einer bedarfsgerechten und wirtschaftlichen Krankenhausversorgung

21.03.2021

Die zuständigen sozialdemokratischen Funktionsträger*innen im Bund und in den Ländern werden aufgefordert, sicherzustellen, dass die Krankenhäuser die für die Sicherstellung ihres Versorgungsauftrags notwendige Finanzierung erhalten,

 

  • zugleich ihre Leistungen wirtschaftlich erbringen,
  • eine gute Versorgungsqualität gewährleisten sowie
  • gute Arbeitsbedingungen und Löhne für die Beschäftigten garantieren.

 

Um dies zu erreichen, muss vor allem das Fallpauschalensystem (DRG-System) überwunden und durch ein bedarfsorientiertes Finanzierungssystem ersetzt werden. Zudem muss vorrangig der Investitionsstau in den Bundesländern abgebaut werden. Darüber hinaus sind Sicherstellungszuschläge eine Möglichkeit, um die Existenz ländlicher Krankenhäuser zu gewährleisten. Um eine gute stationäre Versorgung auch längerfristig zu sichern, sind eine länderübergreifende Krankenhausplanung sowie die Einbeziehung der demografischen Entwicklung in die Krankenhausplanung notwendig. Zudem ist eine Verbesserung der Transparenz in Bezug auf die Versorgungsqualität anzustreben sowie eine stärkere Berücksichtigung der Patient*innenperspektive in der Qualitätssicherung der Krankenhäuser.

Antrag 13/I/2021 Bauen für eine lebenswerte Zukunft

19.03.2021

Die gewählten Vertreter*innen auf allen Ebenen – Bezirk, Land und Bund – werden aufgefordert, sich für eine Wende in der Baupolitik einzusetzen. Jede Ebene soll einen Zeitplan erarbeiten und vorstellen, bis wann die vorgeschlagenen Maßnahmen umgesetzt werden. Die Wende muss beinhalten:

 

  • Der Marktpreis von Baumaterialien soll alle Umweltfolgekosten, also u.a. CO2-Wert, Energie- und Wasserverbrauch, Rohstoffgewinnung, Produktion, Transport, Wiederverwertbarkeit bzw. Entsorgungsaufwand, berücksichtigen. Wo dies nicht der Fall ist, muss durch geeignete Mittel nachgesteuert werden. Denkbar ist etwa eine höhere Besteuerung von besonders umweltschädlichen, bisher jedoch günstigeren Baumaterialien bzw. die Subventionierung von besonders umweltfreundlichen, bisher aber teureren, Baumaterialien. Die eingesetzten Instrumente müssen so ausgewogen sein, dass insbesondere der Bau von Wohnungen und von dem Gemeinwohl dienenden Einrichtungen im Ergebnis nicht noch teurer wird.
  • Bei der Förderung wie der Kreditvergabe durch die KfW sollte die Graue Energie neben den bestehenden Gebäudezertifizierungen berücksichtigt werden, um die Klimafolgen über die gesamte Lebensdauer eines Gebäudes zu berücksichtigen. Abriss soll möglichst vermieden werden, und ggf. auf Sozial- und Klimaverträglichkeit bewertet werden. Eine angemessene Bautätigkeit, besonders ein angemessener Wohnungsbau, darf nicht gegen den Nachhaltigkeitsgedanken Ausgespielt werden. Darum denken wir bei unseren Forderungen soziale und ökologische Nachhaltigkeit selbstverständlich zusammen.

 

Gebäude sind für die Zukunft gedacht. Wir schaffen mit ihnen die Fundamente für das Leben zukünftiger Generationen. Aber die Baubranche ist für einen erheblichen Anteil des Energieverbrauchs verantwortlich und trägt zur Klimaerwärmung bei. Es werden große Mengen an Rohstoffen der Natur entnommen und es entstehen Abfälle. Weltweit ist der Bausektor für fast 40% der weltweiten CO2-Emissionen verantwortlich. In Deutschland verursachen der Bau und der Betrieb von Gebäuden ca. 40% der CO2-Emissionen und verbrauchen 90% der mineralischen, nicht nachwachsenden Rohstoffe in der Baustoffproduktion. Das muss sich ändern.

 

Die Emissionen aus der Herstellung von Baumaterialien (graue Emissionen) und der zugehörige Energieverbrauch (graue Energie) sind beim Neubau entscheidende Stellschrauben für den Klimaschutz. Die graue Energie umfasst die Energie zum Gewinnen von Materialien, zum Herstellen und Verarbeiten von Bauteilen, zum Transport von Menschen, Maschinen, Bauteilen und Materialien zur Baustelle, zum Einbau von Bauteilen im Gebäude sowie zur Entsorgung. Bei einem energieeffizienten Neubau (KfW 55-Standard) macht die graue Energie ca. 50% des Energieverbrauchs im Lebenszyklus des Gebäudes aus. Bisher beziehen sich das Gebäude-Energie-Gesetz und die KfW- Förderung nur auf die Nutzungsphase eines Gebäudes, dadurch wird der wichtige Teil der grauen Energie und der grauen Emissionen ignoriert. Wird bspw. der Holzrahmenbau angewendet, können die grauen Emissionen um 45% gemindert werden und die Mehrkosten liegen im unteren einstelligen Prozentbereich.

Antrag 66/I/2021 Politische Konsequenzen aus “The children of Pornhub” ziehen!

19.03.2021

Pornoseiten gehören zu den täglich am häufigsten besuchten Websites der Welt. Während der ersten Corona Welle in Italien macht Pornhub Werbung damit, dass man jetzt ein kostenloses Premium Abo abschließen könne und auch in den Vereinigen Staaten von Amerika, die sexualisierte Inhalte im öffentlichen Raum sonst strengstens regulieren, macht Pornhub Werbung auf Werbetafeln am Time Square in New York. Ein ganzheitlicher Anspruch und Sex-Positivität, das ist der Anstrich, den Mindgeek (eine der größten Betreiberfirmen für Pornoseiten) seinem “Frontrunner”, seiner “Cash Cow“, also seiner besten Einnahmequelle, verpassen will. Kostenlose Pornos für alle und von allen, für die kalten einsamen Stunden in der Corona-Isolation.

 

Mitte Dezember 2020 verschwindet dann auf einmal mehr als 80 Prozent des Inhalts von Pornhub. Die Betreiberfirma Mindgeek hat entschieden, alle Videos von nicht verifizierten Uploader*innen zu löschen. Dem vorausgegangen war eine Recherche der New York Times – “The children of Pornhub”. Darin sind die Aspekte von Pornhub beschrieben, die so weit weg von Ganzheitlichkeit und Sex-Positivität entfernt sind wie man sich nur vorstellen kann. Videos von Minderjährigen und Vergewaltigungen können von allen hoch- und heruntergeladen, tausendfach vervielfältigt und weiterverbreitet werden – und dabei die Leben der Opfer komplett ruinieren. Ein einfacher Schulwechsel hilft nichts, wenn man einem Video entkommen will, das täglich von mehreren tausenden Personen weltweit und völlig legal abgerufen wird.

 

Die Details dieser Recherche sind im Analyseteil dieses Antrags fehl am Platz, aber mit den Schlussfolgerungen und Konsequenzen sollten wir uns beschäftigen. Nachdem Pornhub und Mindgeek die darin beschriebenen Vorgänge erstmal als unbegründet von sich wiesen, beschlossen sie auf Druck von Mastercard und Visa, die (genauso wie PayPal schon vor mehr als einem Jahr) die Zahlungsabwicklung für Mindgeek einstellten, ein radikales Umdenken. Uploads von nicht verifizierten Accounts wurden verboten, die Downloadfunktion für Videos wurde gesperrt, die Suchfunktion angepasst: So liefert jetzt z.B. nicht mehr nur ‘rape’ sondern auch ‘r*pe’ keine Suchergebnisse mehr. Mindgeek versprach, das Moderationsteam der Website erheblich auszubauen um Beschwerden schnell bearbeiten zu können und illegales Material schnellstmöglich zu löschen.

 

Dass diese Schritte erst eingeleitet wurden, als es ums Geld ging, zeigt, dass diese Maßnahmen nicht aus Gründen des Opferschutzes ergriffen wurden. Und Pornhub ist nicht die einzige Pornowebsite, Mindgeek nicht die einzige steuervermeidende, internationale Firma, die in diesem Milliardengeschäft mitspielt.

 

Weil wir uns nicht auf das Wohlwollen des Marktes verlassen können, müssen politische Konsequenzen folgen. Es reicht eben nicht, wenn Pornhub die Sache selbst (vermeintlich) regelt. Der Staat muss seine Bürger*innen schützen. Videos werden immer ihren Weg ins Internet finden, aber die Verbreitung und Monetarisierung von Videos mit illegalen Inhalten auf massenhaft aufgerufenen Plattformen sollte vom Staat reguliert werden.

 

Wir fordern:

 

  • Website-Betreiber*innen, die pornographische Inhalten in Deutschland verbreiten, gesetzlich zu verpflichten, dass:
    • Uploads nur von verifizierten Accounts erfolgen dürfen
    • Beim Upload ein ‘Proof of consent’, eine Bestätigung der Darsteller*innen, dass alle im Video gezeigten Handlungen einvernehmlich geschehen sind und der Verbreitung des Videos zugestimmt wird, mitgeliefert wird
    • sie keine Funktionalität bereitstellen, die darauf abzielt, eine lokale, persistente, also auf Dauer angelegte Kopie dieser Videos zu erstellen
    • Moderationsteams in Deutschland aufgebaut und deren Erreichbarkeit für alle Nutzer*innen klar erkennbar auf den Websites dargestellt wird. Dabei müssen die Moderator*innen der psychisch belastenden Tätigkeit angemessen bezahlt werden und eine Infrastruktur zur psychologischen Betreuung der Moderator*innen muss gewährleistet sein
    • Eine empfangsberechtigte Ansprechperson in Deutschland benennen
    • Gemeldete Inhalte innerhalb von 24h zu löschen sind und deren Wiederupload wirksam durch geeignete technische Mittel zu verhindern ist.
  • Der Zugriff auf Angebote, die nicht diesen Regularien entsprechen, aus Deutschland soll erschwert werden. Suchmaschinen sollen verpflichtet werden, entsprechende Websiten nicht mehr in ihren Suchergebnissen zu listen
  • Die Haftung für die auf den Websites verbreiteten Inhalte muss zumindest in Teilen bei den Betreiberfirmen liegen, vor allem, wenn sie nicht alles Mögliche unternehmen, um die Verbreitung illegaler Inhalte zu verhindern
  • Gemeinsam mit Künstler*innen sollen Regelungen entsprechend der Bedürfnisse und Möglichkeiten alleine oder in kleinen Kollektiven arbeitenden, freier erotischer Künstler*innen erarbeitet werden. So wird sichergestellt, dass die Einrichtung dieser notwendigen Schutzmaßnahmen nicht zu einer Konsolidierung erotischer Kunst bei großen Webseiten-Betreiber*innen führt und freie Künstler*innen von diesen Plattformen unabhängig bleiben können, sofern sie dies wünschen. Dies beugt auch der Kommerzialisierung von Kunst vor
  • Auf europäischer Ebene müssen ebenfalls entsprechende Regularien beschlossen werden.

 

Dieser Antrag ist in keinem Fall ein Antrag gegen Pornowebsites und Pornographie im Allgemeinen. Um es mit den Worten des NY Times Journalisten zu sagen: “Es sollte möglich sein, Sex-positiv und PornHub-negativ zu sein.”