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Antrag 15/II/2021 Verbesserung der Situation von Au-pairs in Deutschland

9.11.2021

Wir möchten den Austausch zwischen Ländern und Kulturen über Au-Pairs und deren Gastfamilien verbessern. Dazu ist es erforderlich, gegen Ausbeutung von Au-Pairs wirksam vorzugehen und Qualität in den Au-Pair Beziehungen zu sichern. Wir fordern die SPD-Bundestagsfraktion im Bundestag dazu auf, sich für eine Stärkung der Maßnahmen einzusetzen, die eine Ausbeutung von Au-pairs in Deutschland verhindern sollen.

 

Hierzu sind unter anderem folgende Punkte umzusetzen:

  • Gastfamilien und in Deutschland ankommende Au-pairs dürfen ausschließlich über akkreditierte Agenturen vermittelt werden. Die Akkreditierung wird von einer staatlichen Stelle oder von einer vom Staat beauftragten Organisation durchgeführt.
  • Für eine Akkreditierung muss eine Au-pair-Agentur die Vorgaben des RAL-Gütezeichen Au pair incoming oder einen vergleichbar anspruchsvollen Prüfkatalog erfüllen. Dabei ist verstärkt darauf hinzuwirken, dass Au-pairs umfassend und verbindlich über ihre Rechte und Anlaufstellen aufgeklärt wer-den.
  • Eine regelmäßige Anpassung des Mindesttaschengeldes gemäß der Verbraucherpreisentwicklung.

 

Antrag 25/II/2021 Die angespannte Lage der kieznahen Gewerbetreibenden verbessern!

9.11.2021

1. Wir fordern zur Schaffung von mehr Transparenz die Entwicklung und Einführung eines Gewerbemietspiegels, mit folgenden Kriterien:

 

  • Der Gewerbemietspiegel soll neben der Höhe der Gewerbemieten auch Auskunft über den Leerstand von Gewerberäumen geben. Leerstehende Gewerbeeinheiten sind derzeit überall sichtbar.
  • Die Festlegung angemessener Gewerbemieten muss durch bezirks- und quartiersbezogenen Kriterien, die durch Beschlusslagen gesteuert werden können, erfolgen. Entsprechende Kriterien sind durch breite und repräsentative Beteiligungsprozesse zu definieren. Als leitende Kriterien sind Faktoren der Daseinsvorsorge und Angespanntheit der Gewerbemietentwicklung analog zur Ausweisung von Milieuschutzgebieten zu verfolgen.
  • Es soll eine inhaltliche Bestimmung von Gewerbequalität im Interesse der Wohnenden geben. Hierzu soll zusammen mit der Wohnbevölkerung Kriterien entwickelt werden, welche Gewerbeeinheiten bevorzugt zu schützen sind. Die Auflagen gegen Wettbüros und Spielhallen sind zu verschärfen.

 

2. Darüber hinaus fordern wir:

 

  • Bei Gewerbemietenden sollen in Analogie zur Debatte des Nettoeinkommens für Wohnungsmietende geprüft werden, inwiefern der erwirtschaftete Umsatz und das Einkommen der Beschäftigten und Selbständigen in ein angemessenes Verhältnis zur Miethöhe gesetzt werden kann. Es bedarf einer Berücksichtigung der individuellen ökonomischen Situation des Gewerbetreibenden bei Miethöhe und Mieterhöhungen.
  • Bei bereits länger leerstehenden Gewerbeimmobilien soll es klare zeitliche und inhaltliche Kriterien für eine neue Nutzungen geben. Priorisiert werden sollen Neuvermietungen an Träger mit sozialen Funktionen (z.B. Kitas).

 

Antrag 47/II/2021 Für einen europapolitischen Aufbruch mit einer neuen Bundesregierung!

9.11.2021

Die Bildung einer neuen Bundesregierung unter Führung der SPD bietet eine enorme Chance für eine neue Europapolitik. Diese Chance muss die neue Regierung nutzen und Deutschland endlich zu einem Impulsgeber in Europa machen. Viel zu lange stand die Bundesrepublik auf der Bremse, wenn es um weitere Schritte der europäischen Einigung ging. Bundeskanzlerin Merkel hat Macrons Reformvorschläge jahrelang ignoriert und nur in Krisensituationen reagiert. Eine neue Regierung unter einem Bundeskanzler Olaf Scholz muss diesen Modus des Reagierens und Abwartens endlich überwinden und eine aktive Rolle bei der Gestaltung eines souveränen Europas einnehmen. Es soll nicht wieder dazu kommen, dass zwar Europa prominent im Koalitionsvertrag platziert wird, es dann aber bei schönen Worten bleibt. Stattdessen brauchen wir eine Bundesregierung, die die zentralen Baustellen der Europapolitik endlich mit neuer Entschlusskraft angeht. Im Sinne einer Fortentwicklung der europäischen Integration gehört hierzu:

 

  • die Verstetigung des Wiederaufbaufonds! Wir müssen den „Hamilton-Moment“ der Coronakrise nutzen und dauerhaft europäische Projekte über gemeinschaftliche Kredite finanzieren sowie zu deren Tilgung neue eigene Einnahmen der EU einführen.
  • die Weiterentwicklung des Stabilitäts- und Wachstumspakts hin zu einem Nachhaltigkeitspakt! Die europäischen Fiskalregeln müssen mit einem neuen Fokus auf öffentliche Investitionen in die klimaneutrale und digitale Transformation grundlegend überarbeitet werden.
  • die Verwirklichung des Sozialen Europas! Der Aktionsplan der Europäischen Kommission zur Umsetzung der Europäischen Säule sozialer Rechte ist dabei ein erster Schritt. Wir brauchen weiterhin armutsfeste europäische Mindestlöhne, eine Erhöhung der Tarifbindung in allen EU-Staaten, mehr Mitbestimmung und gute Arbeitnehmer:innenrechte, einen Rahmen für angemessene Mindesteinkommen sowie die Verstetigung und Weiterentwicklung des Programms SURE zu einer echten europäischen Arbeitslosenversicherung. Ziel muss dabei eine Angleichung der Lebensverhältnisse in der gesamten EU im Sinne einer Aufwärtskonvergenz sowie langfristig auch einklagbare soziale Rechte sein.
  • ein Souveränes Europa auch in der Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik! Damit Europa eine selbstbewusste Friedensmacht sein kann, bedarf es dringend einer Vertiefung der außen-, sicherheits- und verteidigungspolitischen Integration mit der Möglichkeit von Mehrheitsentscheidungen im Rat. Dieser Prozess hin zu einer echten Europäischen Sicherheits- und Verteidigungsunion muss entschlossen vorangetrieben und gleichzeitig einer effektiven demokratischen Kontrolle durch das Europäische Parlament unterworfen werden.
  • eine ambitionierte Umsetzung des Pariser Klimaschutzabkommens! Damit Europa Vorreiter beim Klimaschutz wird, muss der Europäische Green Deal zügig und entschlossen umgesetzt werden. Das Paket „Fit for 55“ der EU-Kommission ist dabei ein erster wichtiger Schritt. In der Gemeinsamen Agrarpolitik muss es mittelfristig zu einem Systemwechsel nach dem Prinzip „Öffentliches Geld für öffentliche Leistungen“ kommen.
  • die Konferenz zur Zukunft Europas zu einem Erfolg machen! Dabei müssen am Ende dieses Prozesses auch Vertragsreformen möglich sein. Hierzu gehört vor allem eine Vervollständigung der Mitentscheidungsrechte des Europäischen Parlaments inklusive eines echten Initiativrechts. Auch brauchen wir ein einheitliches Wahlrecht zur Wahl der europäischen Volksvertretung, das deren Handlungsfähigkeit garantiert und der Zersplitterung des Parlaments vorbeugt, sowie eine Wiederherstellung und vertragliche Verankerung des Spitzenkandidat:innenprinzips und die Möglichkeit eines konstruktiven Misstrauensvotums.
  • echte Fortschritte in der Asyl- und Migrationspolitik! Anstatt die Abschottung der EU durch „Abschiebepatenschaften“ weiter voranzutreiben, soll eine ‚Koalition der Willigen‘ bei der Aufnahme und Verteilung Geflüchteter vorangehen. Zudem soll ein Fonds bei der EU aufgelegt werden, bei dem sich einzelne europäische Kommunen bewerben können, die in Eigeninitiative zusätzliche Geflüchtete aufnehmen wollen. Diese Gemeinden sollen nicht nur die entstehenden Kosten erstattet bekommen, sondern darüber hinaus auch Mittel erhalten, die sie für die Verbesserung ihrer kommunalen Infrastruktur verwenden können. Die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache muss grundlegend reformiert und eine staatliche Seenotrettung im Mittelmeer garantiert werden.

 

Antrag 51/II/2021 Demokratie bewahren! Faire Wahlen in Ungarn garantieren

9.11.2021

Wir fordern die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion und die SPD-Europaabgeordneten dazu auf, sich bei der EU-Kommission für freie und faire Wahlen bei den kommenden Parlamentswahlen in Ungarn im Jahr 2022 einzusetzen. Aufgrund der Erfahrungen der beiden letzten Parlamentswahlen sollte bereits vor den Wahlen auf Folgendes hingewirkt werden:

 

  1. Kandidat*innen sollen sich schon vor dem Beginn der Wahlkampfperiode registrieren können, um rechtzeitig öffentliche Gelder für den Wahlkampf erhalten zu können.
  2. Transparenz bei der Wahlkampffinanzierung, z.B. durch öffentliche Berichte, die ausreichend detailliert die Einnahmen und Ausgaben für Kandidat*innen und Parteien aufschlüsseln. Diese sollten spätestens einen Tag vor der Wahl in einem digitalen und durchsuchbaren Format einsehbar sein.
  3. Meinungsvielfalt in den Medien mit einem möglichst barrierefreien Zugang zu diesen, sowie die Wiederherstellung der Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks mit redaktionellem Pluralismus, einem transparenten Auswahlprozess bei der Benennung von leitenden Angestellten und einem transparenten und nachhaltigem Finanzierungssystem.

     

    Zudem soll es einen unabhängigen internationalen Wahlbeobachtungsprozess geben, welcher ausreichend unabhängige internationale Beobachter*innen insbesondere im ländlichen Raum zur Verfügung stellt, die den Wahlprozess begleiten und ihn unter Berücksichtigung internationaler Standards neutral und objektiv bewerten sowie gegebenenfalls etwaige Unregelmäßigkeiten offenlegen können.

    Antrag 52/II/2021 Menschenrechte grenzenlos: Für einen wirksamen Schutz von LSBTI-Rechten in der Außen- und Entwicklungspolitik

    9.11.2021

    Das Versprechen der Menschenrechte umfasst die Möglichkeit, die eigene sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität frei und ohne Angst zu leben sowie gleichberechtigt an der Gesellschaft teilzuhaben. Dieses Versprechen ist weit davon entfernt, eingelöst zu sein. Im Gegenteil: Weltweit sind lesbische, schwule, bisexuelle, trans- und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI) Gewalt und Diskriminierung ausgesetzt, in vielen Ländern sogar staatlicher Verfolgung und Kriminalisierung. Während vielerorts die Sichtbarkeit queerer Menschen steigt, kommt es teilweise auch zu gewaltsamen queerfeindlichen Backlashs.

     

    Für die Außen- und Entwicklungspolitik folgt aus diesem Befund ein klarer Handlungsauftrag. Ziel muss es sein, die Lage queerer Menschen zu verbessern und ihre Selbstbestimmung zu stärken. Dabei ist nicht moralisierendes Verurteilen gefragt, sondern gelebte Solidarität mit den Menschen, die wegen ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität Gewalt, Drohungen und Diskriminierung ausgesetzt sind. Wenn wir uns für die Rechte queerer Menschen einsetzen, dann wollen wir damit reale Veränderungen bewirken.

     

    Das im März 2021 vorgelegte LSBTI-Inklusionskonzept der Bundesregierung für die Auswärtige Politik und die Entwicklungszusammenarbeit ist ein wichtiger Schritt, um diesen Handlungsauftrag zu erfüllen und das Leitprinzip der Agenda 2030 – „Leave no one behind“ – in die Praxis umzusetzen. Das Konzept muss in der kommenden Wahlperiode mit Leben gefüllt, strukturell in der Arbeit der zuständigen Stellen verankert und mit den erforderlichen finanziellen Mitteln unterlegt werden.

     

    Die Covid-19-Pandemie hat den Druck auf queere Communities weiter verstärkt. Gerade jetzt muss unsere Priorität daher sein: “keep the movement alive”.

     

    Die SPD-Bundestagsfraktion sowie die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung werden daher aufgefordert, sich für folgende Maßnahmen einzusetzen:

     

    1. Das LSBTI-Inklusionskonzept der Bundesregierung muss operationalisiert und konsequent in die Praxis umgesetzt werden. Dazu zählen Konkretisierungen für spezifische Aufgaben und Politikfelder, einschließlich der Arbeit der Auslandsvertretungen. In diesem Rahmen sind im Dialog mit der Zivilgesellschaft konkrete Zielvorgaben zu entwickeln und regelmäßig zu überprüfen. Um die effektive Koordinierung der LSBTI-Menschenrechtspolitik sicherzustellen, muss eine klare Aufgabenzuweisung in den Ressorts und den Auslandsvertretungen sichergestellt sein.
    2. Die Stärkung der Menschenrechte von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen muss selbstverständlicher Teil der deutschen Außenpolitik sein. Dazu zählt auch, diese Themen sowohl auf Arbeitsebene als auch in hochrangigen Gesprächen bilateral gegenüber Partnerländern zu thematisieren und in internationalen Foren bei entsprechenden Themen eine Vorreiterrolle einzunehmen.
    3. Zentral für den Erfolg von LSBTI-Menschenrechtspolitik ist der Dialog mit Aktivist*innen und anderen zivilgesellschaftlichen Akteuren in Partnerländern. Die Auslandsvertretungen sind hier in erster Linie gefordert, geeignete Foren und Formate zu schaffen, um einen solchen Dialog zu organisieren und einen kontinuierlichen Austausch zu ermöglichen. Ziel muss es sein, dass deutsche Auslandsvertretungen weltweit als LSBTI-freundliche und ansprechbare Orte wahrgenommen werden.
    4. Auf diesem Dialog aufbauend muss ein Schwerpunkt des außen- und entwicklungspolitischen Handelns der Bundesregierung  auf den Bedürfnissen von Aktivist*innen vor Ort liegen und sich nach Möglichkeit an ihren Prioritäten ausrichten. Im Rahmen von entwicklungspolitischen Maßnahmen sollten Aktivist*innen vor Ort über partizipative Strukturen Entscheidungs- und Gestaltungsmacht erhalten, um sicherzustellen, dass die beabsichtigte Unterstützung das Ziel erreicht und in ausreichendem Maße auf die Bedürfnisse der jeweiligen LSBTI-Communities zugeschnitten ist. Dazu kann auch eine partizipative Evaluierung bestehender Instrumente und Programme durch die Betroffenen zählen. Die Bundesregierung sollte sich im europäischen und internationalen Rahmen für einen Austausch von best practices einsetzen, um von den Erfahrungen anderer Geberländer – etwa den Niederlanden, Schweden und Kanada – profitieren zu können.
    5. Damit deutsche Unterstützung vor Ort ankommt, muss insbesondere kleinen und nicht registrierten Organisationen ein einfacher und unbürokratischer Zugang zu Fördermöglichkeiten gewährt werden. Dabei braucht es flexible Instrumente, einschließlich cash grants, die leicht auf die spezifischen Bedürfnisse von LSBTI-Aktivist*innen und -Communities zugeschnitten werden können. Auch Themen wie Wohnen, Bildung, Gesundheits- und Finanzdienstleistungen sollten dabei abgedeckt werden können.
    6. Daneben sind bestehende Programme und Instrumente kontinuierlich darauf zu überprüfen, ob sie hinreichend inklusiv gegenüber lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen ausgerichtet sind. Bei Programmen, die nicht ausdrücklich auf queere Menschen ausgerichtet sind, muss mindestens das “do no harm”-Prinzip gelten. Insbesondere das BMZ soll innovative Maßnahmen zur Integration von queeren Menschen und ihrer Bedarfe in seinen Vorhaben fördern.
    7. Der Schutz von LSBTI-Menschenrechten muss sich auch beim Umgang mit queeren Geflüchteten beweisen. Hierzu muss die Bundesregierung sicherstellen, dass sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität als Fluchtgründe anerkannt werden und dies in der Praxis effektiv umgesetzt wird. Angesichts der Verfolgungs- und Unterdrückungserfahrungen queerer Menschen erfordert das einen besonders sensiblen Umgang – auch mit Blick auf die bisweilen berechtigte Angst, dass Angaben und Informationen weitergegeben und im Heimatland bekannt werden könnten. Wenn Geflüchtete im Heimatland die eigene sexuelle Orientierung oder geschlechtliche Identität zu verheimlichen versucht und auf die Ausübung ihrer Rechte verzichtet haben, um Verfolgung zu entgehen, kann dies einem Schutzanspruch nicht entgegenstehen. Ein “Diskretionsgebot” darf es nicht geben, auch nicht durch die Hintertür. Die Beurteilung der Verfolgungswahrscheinlichkeit bei Rückkehr anhand einer Prognose „diskreten“ Verhaltens lehnen wir ebenso ab wie den Verweis auf „interne Fluchtalternativen“ in Staaten mit LSBTI-feindlicher Gesetzgebung. Angesichts der oft massiven inneren Hürden, die mit einem Outing verbunden sind, dürfen Asylfolgeanträge nicht mehr mit der Begründung abgelehnt werden, dass sich die Asylsuchenden bereits im Erstverfahren hätten outen müssen.