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Antrag 166/I/2022 Den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) noch stärker in den Dienst der Gesellschaft stellen – Kein Anbieter-Wettbewerb zulasten der Bürger*innen und der Daseinsvorsorge

17.05.2022

Die SPD-Fraktion fordert den Senat auf, auf das Land Brandenburg und den VBB einzuwirken, die Vergabepraxis im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) grundlegend zu ändern.

 

Wir wollen

  • mehr direkten öffentlichen Einfluss auf den SPNV statt Unsicherheit bei der Leistungserbringung durch instabile Verkehrsunternehmen;
  • höheres Engagement für einen leistungsfähigen SPNV statt langwierige und kostspielige Ausschreibungsverfahren;
  • die schrittweise Umstellung des bisherigen Ausschreibungswettbewerbs hin zu gemeinsamen Vergaben mit Brandenburg an ein landeseigenes Verkehrsunternehmen sowie Direktvergaben an bewährte Anbieter*innen;
  • die Prüfung des Aufbaus eines Landeseisenbahnunternehmens und die Einrichtung eines Fahrzeugpools der beiden Länder.

 

Außerdem soll sich der Senat auf Bundesebene dafür einsetzen, den politischen Einfluss auf die DB AG zu nutzen, um das Bundeseisenbahnunternehmen stärker in den Dienst der Gesellschaft zu stellen.

 

Unser Ziel ist es, aufwändige und zeitraubende Vergabeverfahren mit hohen Kosten zu vermeiden. Diese sollen nur dann durchgeführt werden, wenn sie zwingend erforderlich erscheinen. Gleichzeit soll die Qualität der Verkehrsleistung gesichert und zu einem angemessenen und wirtschaftlichen Leistungspreis vergeben werden.

 

Wir wollen verhindern, dass Verkehrsunternehmen durch unrealistisch niedrige Angebote, die zu Lohndumping durch Wettbewerb führen, zunächst den Zuschlag erhalten und anschließend mit Nachforderungen Druck auf die öffentlichen Aufraggeber ausüben.
Oder ihre Leistung einstellen und damit die Mobilität der Bürgerinnen und Bürger massiv beeinträchtigen und der Daseinsvorsorge schaden.

Antrag 178/I/2022 Kein Geld für umweltschädliche Technologien! Erdgas und Atom gehören nicht in die EU-Taxonomie!

17.05.2022

Zur Bekämpfung des menschengemachten Klimawandels und zur Einhaltung der Paris-Ziele ist eine erfolgreiche Energiewende in ganz Europa innerhalb von zwei Jahrzehnten unabdingbar. Es handelt sich dabei um die schnellste Transformation des Energiesektors, die es auf unserem Kontinent je gegeben hat. Sie kann nur durch ein deutlich erhöhtes Tempo beim Ausbau der Erneuerbaren gelingen.

 

Erdgas kann keine Brückentechnologie mehr sein, dafür wurde zu spät gehandelt. Es ist richtig, dass die CO2-Emissionen im Vergleich zur Kohleverstromung deutlich geringer sind. Das Ziel der EU-Kommission ist aber keine bloße Reduktion der Emissionen mehr, sondern eine vollständige Emissionsfreiheit in ganz Europa bis spätestens 2050. Ein Ausbau von Gaskraftwerken steht diesem Ziel im Wege.

 

Atomenergie aus Kernspaltung ist ebenfalls nicht nachhaltig. Es stimmt, dass bei der Verstromung selbst kein CO2 produziert wird. In dieser simplen Betrachtung werden aber vollständig die ökologischen Folgen des aufwändigen Baus und des jahrzehntelangen Abbaus eines AKW unterschlagen. Auch die Folgen von Abbau, Verarbeitung und Transport des radioaktiven Materials werden ignoriert. Dazu kommt die nach wie vor ungelöste Problematik der Endlagerung des Atommülls.

 

Der Krieg in der Ukraine hat uns vor Augen geführt, welche Folgen eine Abhängigkeit von diesen beiden Energieträgern hat. Durch die Abhängigkeit von russischem Erdgas finanziert Europa jeden Tag Putins Krieg mit. Die angestrengten Versuche, Erdgas aus anderen autoritären Staaten zu beziehen, eröffnen nur neue Abhängigkeiten. Auch das Sicherheitsproblem von Atomkraftwerken wurde durch den russischen Angriff auf das AKW Saporischschja erneut deutlich. Neben direkter militärischer Bedrohung macht auch die Gefahr von Cyberangriffen Atomkraftwerke zu kritischen Punkten der Infrastruktur.

 

Die EU-Taxonomie-Verordnung ist eine Klassifikation der Nachhaltigkeit verschiedener Wirtschaftsformen. Durch sie soll EU-weit einheitlich geregelt werden, welche Aktivitäten als nachhaltig gelten. Das soll Investor*innen als Orientierung dienen und Investitionen in die gewünschte Richtung lenken. Nun sollen laut Plänen der EU-Kommission Erdgas und Atomkraft im Rahmen dieser Taxonomie als nachhaltig eingestuft werden. Das Hauptproblem daran ist, dass dadurch die dringend benötigten Investitionen in den Ausbau der Erneuerbaren an anderer Stelle getätigt werden und damit dort fehlen, wo sie gebraucht werden. Ohne diesen massiven Ausbau wird die Energiewende in Europa und damit auch der Kampf für die Ziele des Pariser Abkommens scheitern. Gleichzeitig können Unternehmen ihr klimaschädliches Handeln als nachhaltig verkaufen – offiziell von der EU zertifiziert.

 

Ein Greenwashing umwelt- und klimaschädlicher Technologien ist nicht hinzunehmen. Deshalb fordern wir die deutsche Bundesregierung und alle sozialdemokratischen Mitglieder des europäischen Parlaments dazu auf, sich entschieden gegen die Einstufung von Erdgas und Atomkraft als nachhaltig im Rahmen der EU-Taxonomie einzusetzen. Insbesondere die Unterstützung der deutschen Bundesregierung zur nachhaltigen Einstufung von Erdgas muss revidiert werden.

 

 

 

Antrag 179/I/2022 Energiepreis-Entlastungsmaßnahmen sozial gerecht ausgestalten

17.05.2022

Die in dem Entlastungspaket der Bundesregierung vorgesehene Energiepauschale ist ein gutes Instrument um gestiegene Energiepreise zu kompensieren. Geplant ist, allen einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen die Energiepauschale von einmalig 300 Euro zu zahlen, aber Personen in Ausbildung (Studierende und Azubis) sind davon bisher ausgenommen. Aus Gerechtigkeitsgründen sollte die Energiepauschale allen Personen in Ausbildung (Studierende und Azubis) mit eigenem Hausstand zugutekommen.

 

Antrag 182/I/2022 Energiepreise deckeln – Inflation begrenzen – wirtschaftliche Win-Win-Situation ermöglichen

17.05.2022

Die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung und der Bundestagsfraktion werden aufgefordert, dafür zu sorgen, dass ein Gesetzesentwurf zur temporären Energiepreis-Deckelung unter Gewährung von steuerbaren Zuschüssen an die Energieversorger erarbeitet und umgesetzt wird, ähnlich wie in Frankreich. Die Zuschüsse sind später entsprechend zurückzuzahlen. Das Ziel soll sein, die Inflation zu stoppen sowie soziale Ungleichheiten abzufedern und außerdem Wettbewerbsvorteile der EU durch stabile energieabhängige Erzeugerpreise für den europäischen Export zu generieren sowie das Wachstum des Bruttoinlandsprodukts zu stärken. Steuersenkungen dagegen wirken nicht inflationshemmend und werden nicht zwangsläufig an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergereicht.

 

Zur Kontrolle der Maßnahmen sollen die Bundesnetzagentur sowie die zuständigen Kartellbehörden eingesetzt werden.

Antrag 185/I/2022 Anreize für eine Plastik-Kreislaufwirtschaft stärken

17.05.2022

Wir fordern den SPD Parteivorstand, die SPD Bundestagsfraktion und die S&D Fraktion im Europäischen Parlament auf sich für eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für eine geschlossene Kreislaufwirtschaft von Kunstoffen auf allen Ebenen einzusetzen. Wir müssen Kunststoffe als Wertstoffe begreifen und bestehende Wertstoffe wiederverwenden.

 

Lasst uns Plastik vermeiden, soweit es geht, aber auch die Wiederverwertung fördern, um nicht auf ein vielseitiges Material komplett zu verzichten.

 

Die bestehende Priorisierung der Kreislaufwirtschaft – Müllvermeidung vor Verwertung und Beseitigung muss beibehalten und konsequenter umgesetzt werden.

 

Darum fordern wir:

  • Die Beendigung der staatlichen Subventionierung von Rohöl: Diese Subventionen haben zur Folge, dass neuer Kunststoff günstiger ist als recyceltes Grundmaterial. Der Wertstoffkreislauf wird damit finanziell uninteressant.
  • Des Weiteren fordern wir eine europäische gesetzliche Regelung, die den virtuellen Wasserverbrauch in Nahrungsmitteln und Konsumgütern schrittweise senkt: Bisher ist das einzige Augenmerk bei der Produktion von Kunststoffen die für die Nutzung notwendige Materialeigenschaft. Diese wird durch komplexe Verbindungen unterschiedlicher Kunststoffe und der Zugabe von Additiven erreicht. Durch das Einführen von Vergünstigungen für “Recyclingeigenschaften” werden hier weitere Anreize geschaffen. Dabei ist besonders auf die Energiebilanz der Recyclingprozesse zu achten, welche unter einem festgelegten Grenzwert liegen soll.
  • Einen festgelegten Mindestrecyclatanteil für neue Produkte: Dieser darf nicht aus Design-Gründen unterschritten werden. Nur mögliche sicherheitsrelevante Aspekte dürfen berücksichtig werden.
  • Die Etablierung von Standards für Recyclate für die Lebensmittelindustrie. Diese  Standards sollen die Möglichkeit schaffen, zukünftig auch Lebensmittelverpackungen aus recyceltem Material herzustellen.
  • Investitionen in die Entwicklung von effizienteren Sortiermethoden: Lediglich 52.5 Prozent der Kunststoffe, die in Wertstoffanalagen ankommen, werden durch moderne Maschinen sortiert. Die Sortierung liefert den Grundstein für die Trennung, impliziert aber nicht die Quote des tatsächlich wiederverwerteten Materials. Diese beträgt nur 12,3 Prozent. Dennoch ließe sich durch verbesserte Sortierungsmechanismen hier eine deutliche Verbesserung herbeiführen.
  • Forschung an “Biokunststoffen” als eine Alternative. Diese soll allerdings nur gefördert werden, wenn der „Biokunststoff“ nicht aus hierfür extra angebauten Rohstoffen hergestellt wird, da dieses Verfahren in Konkurrenz mit der Lebensmittelproduktion steht.  Stattdessen soll die Verwendung ohnehin anfallender Abfälle gefördert werden.
  • Forschung an weiteren Alternativen zu Kunststoffprodukten: Plastikmüll ist und bleibt ein Problem. Deswegen ist es unabdingbar, weiter auch in die Erforschung von Alternativen zu investieren. Dabei sollen der Umweltverträglichkeit, der Wiederverwertbarkeit und der Energiebilanz der Herstellung und des Recyclingprozesses eine hohe Priorität beigemessen werden.