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Antrag 59/I/2023 Artikel 31 Istanbul-Konvention konsequent umsetzen: Sicherheit der Frauen und Gewaltschutz muss Vorrang haben vor Umgangs- und Sorgerecht

27.04.2023
  1. Die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung und des Bundestags werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass Artikel 31 der Istanbul-Konvention (IK) zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen wirksam umgesetzt wird. Das zivilrechtliche Umgangs- und Sorgerecht muss unverzüglich so ausgestaltet werden, dass der Gewaltschutz Vorrang hat.
  2. Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses werden aufgefordert zu prüfen, ob die Umsetzung des Artikel 31 IK im Wege einer Bundesratsinitiative forciert werden kann und entsprechend zu handeln.
  3. Auf Bundes- und Landesebene sind geeignete Maßnahmen zu ergreifen, damit bei Entscheidungen über das Umgangs- und Sorgerecht Gewalttaten gegen den nicht-gewalttätigen Elternteil immer berücksichtigt werden. Die Vorschläge und Empfehlungen der unabhängigen Expertenkommission (GREVIO) sind einzubeziehen.

 

[1] Artikel 31 – Sorgerecht, Besuchsrecht und Sicherheit

(1) Die Vertragsparteien treffen die erforderlichen gesetzgeberischen oder sonstigen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass in den Geltungsbereich dieses Übereinkommens fallende gewalttätige Vorfälle bei Entscheidungen über das Besuchs- und Sorgerecht betreffend Kinder berücksichtigt werden.

(2) Die Vertragsparteien treffen die erforderlichen gesetzgeberischen oder sonstigen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die Ausübung des Besuchs- oder Sorgerechts nicht die Rechte und die Sicherheit des Opfers oder der Kinder gefährdet.

[2] Group of Experts on action against violence against woman an domestic violence.

[3] https://www.bmfsfj.de/resource/blob/202386/3699c9bad150e4c4ff78ef54665a85c2/grevio-evaluierungsbericht-istanbul-konvention-2022-data.pdf

Antrag 51/I/2023 Kostenübernahme für LRS- und Dyskalkulie-Training 

27.04.2023

Die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion werden aufgefordert, sich für eine Kostenübernahme des Trainings für Menschen mit Lese-Rechtschreibstörung und Dyskalkulie durch die Krankenkassen und die Bundesagentur für Arbeit einzusetzen. 

Antrag 35/I/2023 Lasten von Eigenbedarfskündigungen gerechter verteilen

27.04.2023

Der Verlust der Wohnung durch Eigenbedarfskündigung darf nicht zu finanziellen und sozialen Verwerfungen auf Seiten des/der betroffenen Mieters/Mieterin führen.

 

Die Gesetzeslage soll entlang folgender Forderungen geändert werden:

  • Die Kosten der Wohnungssuche und des Umzugs gehen zu Lasten des/der nutznießenden Eigentümers/Eigentümerin.Die Zehnjahresfrist bei Verkauf der Wohnung und das Vorkaufsrecht bleiben davon unberührt.
  • Die Kündigungsfrist und Zeit für die Wohnungssuche soll in Gebieten mit angespannter Wohnlage im Sinne des § 201a Satz 3 und 4 BauGB um sechs Monate verlängert werden. Die Zehnjahresfrist bei Verkauf der Wohnung und das Vorkaufsrecht bleiben davon unberührt.
  • Alle Wohnungen innerhalb der auch für die Anmeldung eines Eigenbedarf heranzuziehenden nutznießenden Familienmitglieder finden bei der Frage über die Rechtmäßigkeit des Eigenbedarfs Beachtung.
  • Das Recht auf Eigenbedarfskündigung für nahe Familienangehörige entfällt.
  • Eigenbedarfskündigung darf nur zu Wohnzwecken erfolgen und nicht zu Zwecken der Wohnungsnutzung als ausgelagertes Home Office.

 

Antrag 28/I/2023 Förderung Privater Solaranlagen nach niederländischen Vorbild

27.04.2023

Die SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, die Einspeisevergütung für kleine Solaranlagen in Privathaushalten deutlich anzuheben. Dieser erhöhte Wert ist auf den Wert der bezogenen Energiemenge gedeckelt. Darüber hinaus sollen die jetzigen Werte gelten.

Hierdurch soll wie nach Niederländischem Vorbild die Wirtschaftlichkeit von Solaranlagen in Privathaushalten gesteigert werden.

 

Erklärung: Wenn dieses umgesetzt werden würde, könnten Betreiber von Solaranlagen ihre Stromrechnung deutlich reduzieren. Auch Mieter die Kleinstanlagen (Balkon Solaranlagen) betreiben könnten, einen Zählerwechsel vorausgesetzt, tagsüber Energie in das allgemeine Stromnetz einspeisen und Abends nutzen. Hierdurch könnte die Stromrechnung etwas reduziert werden.

Antrag 25/I/2023 Umgehung der Mietpreisbremse als Geschäftsmodell – Möbliertes Wohnen regulieren!

27.04.2023

Die SPD setzt sich durch Umsetzung der folgenden Maßnahmen dafür ein, dass die systematische Umgehung der Mietpreisbremse durch die befristete Vermietung von möbliertem Wohnraum verhindert wird.

  • Transparenz schaffen: Die Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zur zulässigen Miethöhe müssen so angepasst werden, dass für Vermieter*innen eine Pflicht zur Ausweisung des Möblierungszuschlags besteht.
  • Grenzen festlegen: Der Möblierungszuschlag darf monatlich höchstens ein Prozent des Zeitwertes der überlassenen Möbel im Zeitpunkt der erstmaligen Überlassung an den Mieter bzw. die Mieterin betragen.
  • Schlupflöcher schließen: Die Mietpreisbremse darf nicht durch die Ausnahme-Regelungen zur Vermietung zum „vorübergehenden Gebrauch“ (§ 549 II Nr. 1 BGB) umgangen werden. Zur Veranschlagung eines Möblierungszuschlags müssen eine Ausweisungspflicht sowie eine Obergrenze eingeführt werden. Bei der Ausnahmeregelung des § 549 II Nr. 1 BGB braucht es eine gesetzliche Klarstellung, wie „vorübergehender Gebrauch“ definiert wird.
  • in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt im Sinne des § 201a Satz 3 und 4 BauGB soll das Vermieten möblierter Wohnungen grundsätzlich verboten werden.