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Antrag 299/II/2019 Keine Zusammenarbeit mit rechtspopulistischen, rechtsradikalen und neofaschistischen Parteien

22.09.2019

Die SPD bekräftigt und erweitert den Beschluss, mit rechtspopulistischen, rechtsradikalen und neofaschistischen Parteien in keinster Form eine Zusammenarbeit anzustreben, einzugehen, zu tolerieren oder zu ermöglichen. Es kann seitens der SPD keine Verständigung, Zusammenarbeit oder auch nur sachlichen Austausch mit Faschist*innen geben.

 

Das umfasst auch

  • Koalitionen, Zähl- oder Fraktionsgemeinschaften auf allen politischen Ebenen und in allen politischen Gremien
  • die Wahl von Mandaten, Funktionen, Referent*innen, Dezernent*innen, Vorsitzenden von Ausschüssen und allen anderen Wahlämtern – auch wenn diese qua Zahlverfahren oder Proporz von Vertreter*innen dieser Parteien zu besetzen sind
  • die Bestellung von Vertreter*innen dieser Parteien in Gremien von Stiftungen, Aufsichtsräten, Trägerversammlungen, Vorständen und ähnlichen Funktionen, wenn diese aus politischen Gremien besetzt werden, in Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts, sämtlichen Betrieben der öffentlichen Hand, in Sport, Kultur, Erziehung und allen anderen Bereichen
  • die inhaltliche oder sachliche Unterstützung von Anträgen, die von Gruppierungen, Fraktionen oder Einzelpersonen dieser Parteien eingebracht werden

 

Antrag 159/II/2019 Ehrenamtliche Mitarbeit für soziale Zwecke mit steuerlich absetzbaren Spendenbescheinigungen für die nächsten 5 Jahre unterstützen

22.09.2019

Wir fordern die SPD-Bundestagsfraktion dazu auf, zu prüfen, inwieweit eingetragene soziale, gemeinnützige Vereine und Organisationen Spendenquittungen ausstellen können, die den ehrenamtlichen Helfer*innen die Möglichkeit bieten, diese Quittungen bei ihrer Steuererklärung einzureichen und diese von ihrer Steuer abzusetzen.

Antrag 58/II/2019 Soziale Vermieter*innen bei der Erbschaftssteuer belohnen: Vereinbarungen zur Mietpreisbindung ermöglichen!

22.09.2019

Wir fordern die Berücksichtigung der tatsächlich gezahlten Mieten bei der Festsetzung der Erbschaft- und Schenkungsteuer für Mietshäuser, sofern sich die Vermieter*innen verpflichten, die Mieten langfristig (30 Jahre) zu binden und Eigenbedarfskündigungen auszuschließen. Die Bindung sollte an die Steigerung der örtlichen Vergleichsmiete oder die Inflationsrate gekoppelt werden. Die Höhe der Erbschaftsteuer sollte sich in der Folge an dem reduzierten Ertragswert der Immobilien orientieren.

 

Wird der Mietpreisbindung zugestimmt, erfolgt die Berechnung des Werts des Mietshauses im Rahmen des Ertragswertverfahrens nicht auf Basis der am Markt erzielbaren Mieten, sondern auf Basis der real erzielten Mieten. Die gegenwärtige Untergrenze durch den Bodenwert (§184 (3) S.2 BewG) der Immobilie darf in diesem Fall nicht gelten. Die Vereinbarung über die Mieten muss im Erbschaftssteuerbescheid, im Grundbuch und den Mietverträgen verankert werden. Verstöße gegen die Mietpreisbindung müssen zu einer verzinsten Nachzahlung der erlassenen Erbschaftsteuer führen.

Antrag 60/II/2019 Soziale Infrastruktur erhalten - Gewerbemieter*innen besser schützen

22.09.2019

Die SPD im Bund wird aufgefordert, den erforderlichen Rechtsrahmen zu schaffen, um einen effektiven Schutz von kleinen und mittleren Gewerbemieter*innen im Mietrecht zu gewährleisten. Dazu sind zahlreiche Maßnahmen in Betracht zu ziehen. Dazu zählen unter anderem:

 

  • Vermieter*innen dürfen nur noch angemessene Mieterhöhungen verlangen. Eine Mieterhöhung ist nur dann angemessen, wenn die Miete seit einem Jahr unverändert geblieben und die ortsübliche Vergleichsmiete nicht überschritten ist. Ein eigener Mietspiegel für Gewerbeflächen muss dafür erstellt werden.
  • Kündigung von Gewerbemietverträgen soll nur aus berechtigtem Interesse der Vermieter*innen (Gründe für fristlose Kündigung, Unzumutbarkeit der Fortführung des Mietverhältnisses) möglich sein. Eine Kündigung zum Zweck der Mieterhöhung wird ausgeschlossen.
  • Bei Neuvermietungen darf der Mietpreis nur entsprechend der Mietpreisbremse erhöht werden.
  • Diese Regelungen sind auf Gebiete mit einem Mangel an Gewerberäumen anzuwenden, die durch die jeweilige Landesregierung ausgewiesen werden.

 

Antrag 130/II/2019 Echte Verbesserungen für die betriebliche Ausbildung durch die BBiG-Novelle erreichen

22.09.2019

Die Mitglieder der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion sind aufgefordert, sich klar hinter die Forderungen des DGB und der Mitgliedsgewerkschaften für eine deutliche Verbesserung der betrieblichen Ausbildung durch die Novelle des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) einzusetzen. Der von der Bundesbildungsministerin Karliczek vorgelegte Entwurf für die geplante BBiG-Novelle ist unzureichend und bietet keine Antworten auf die sich ändernden Erfordernisse in der betrieblichen Ausbildung. Die SPD muss dafür sorgen, dass die BBiG-Novelle die von den DGB-Gewerkschaften eingebrachten Forderungen vollständig umfasst. Insbesondere die Einführung einer Mindestausbildungsvergütung (MiAV) unter 660 € im ersten Ausbildungsjahr muss ausgeschlossen werden. Eine MiAV von unter 660 € reicht generell nicht zum Leben aus und schränkt junge Menschen in der Wahl des Wohnortes und der Wahl des Ausbildungsberufes stark ein.

 

Nachdem sich das duale Studium in den letzten Jahren bewährt hat, muss die Ausweitung des Geltungsbereiches des BBiG auf das duale Studium endlich umgesetzt werden. Die SPD muss sich klar positionieren und darf keine Kompromisse als Koalitionspartner mit der CDU eingehen, die zu Lasten der Ausbildungsqualität von Auszubildenden und dual Studierenden gehen.