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Antrag 59/II/2019 Wir brauchen eine neue Wohnungsgemeinnützigkeit!

23.09.2019

Die Mitglieder der sozialdemokratischen Fraktion im Bundestag und die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung mögen sich dafür einsetzen, das Prinzip der Wohnungsgemeinnützigkeit wiedereinzuführen. Grundlage hierfür soll das Anfang der 1990er abgeschaffte Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz sein.

Antrag 144/II/2019 Handelsabkommen EU-Mercosur: Kein Abkommen zu Lasten von Menschenrechten, Umwelt- und Klimaschutz sowie bäuerlicher Landwirtschaft!

23.09.2019

Die EU und der südamerikanische Staatenbund Mercosur (Brasilien, Argentinien, Paraguay und Uruguay) wollen gemeinsam die größte Freihandelszone der Welt aufbauen. Nach jahrelangen Verhandlungen verkündete EU-Kommissionschef Jean-Claude Juncker Ende Juni 2019, dass die Vertragspartner*innen eine politische Einigung erzielt haben.

 

Das Abkommen soll über den Abbau von Zöllen und anderen Handelshemmnissen den Warenaustausch stärken und Unternehmen Kosteneinsparungen in Milliardenhöhe bringen. Der Staatenbund Mercosur ist mit einer Bevölkerung von mehr als 260 Millionen Menschen einer der großen Wirtschaftsräume der Welt. Die EU kommt sogar auf mehr als 512 Millionen Einwohner. Die Exporte von EU-Unternehmen in die vier Mercosur-Staaten beliefen sich 2018 auf rund 45 Milliarden Euro, in die andere Richtung waren es Ausfuhren im Wert von 42,6 Milliarden Euro. Die Mercosur-Staaten exportieren vor allem Nahrungsmittel, Getränke und Tabak in die EU. Von dort gehen wiederum vor allem Maschinen, Transportausrüstungen sowie Chemikalien und pharmazeutische Produkte nach Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay.

 

Laut EU-Kommission werden die Vertragspartner*innen den Entwurf nun juristisch prüfen und das endgültige Abkommen ausformulieren. Dann soll der Vertrag dem Europäischen Parlament und den nationalen Parlamenten zur Ratifizierung vorgelegt werden.

 

Umwelt- und Verbraucherschützer*innen mahnen vor den sozialen und ökologischen Risiken bei Abschluss des EU-Mercosur-Abkommens bei derzeitigem Stand des Verhandlungstextes. Sie befürchten, dass damit größere Hindernisse bei Durchsetzung von Standards zum Schutz der Umwelt, der Gesundheit und der Menschenrechte aufgebaut werden.

 

Schon heute führen der Soja-Anbau sowie das Wachstum der Rinderherden beispielsweise in Brasilien zu massiver Abholzung, Landkonflikten und einer Verschärfung der Klimakrise. Soja aus dem Mercosur landet massenhaft in den Futtertrögen der europäischen Megaställe und Mastanlagen. 94 Prozent des Sojaschrots und 52 Prozent der Sojabohnen, die die EU auf dem Weltmarkt einkauft, stammen aus dem Mercosur. Die europäische Überschussproduktion von Fleisch und Milch wäre ohne die riesige Einfuhr von Soja und anderen Futtermitteln überhaupt nicht aufrecht zu erhalten.

 

Weiterer Kritikpunkt ist die mangelnde rechtliche Verankerung des in der EU geltenden Vorsorgeprinzips. Im Entwurf des Vertragstextes findet das Vorsorgeprinzip einmalig Erwähnung im nicht-sanktionsbewährten Nachhaltigkeitskapitel. Diese ist weitgehend zahnlos, denn Verstöße gegen dessen Bestimmungen können nicht unter dem Staat-Staat-Streitschlichtungsmechanismus des Abkommens behandelt werden.

 

Das Assoziationsabkommen sieht außerdem die Einrichtung eines Unterausschusses für Lebensmittelsicherheit vor (sogenanntes SPS Subcommittee), unter dem wiederum mehrere Dialoggruppen eingerichtet werden sollen. Diese befassen sich unter anderem mit Biotechnologie, Pestizidrückständen, Tierwohl und Antibiotika-Resistenzen. Teilnehmen sollen „Repräsentant*innen der Vertragsparteien mit technischer Expertise“, was mithin auch Industrievertreter*innen oder Expert*innen mit Verbindungen zur Lebensmittelindustrie umfassen kann. Bislang sieht der Vertragsentwurf keinerlei Regelungen zur parlamentarischen Kontrolle des Unterschusses vor.

 

Die zahlreichen Landkonflikte, die der Vormarsch des Agrobusiness in den Mercosur-Staaten anheizt, machen handelspolitische Regeln zum Schutz der Menschenrechte notwendig. Im Abkommen muss ein effektiver Schutz vor Landnahme für Betroffene rechtlich verankert werden, etwa gemäß dem UN-Konzept zur freien, vorherigen und informierten Zustimmung.

 

Bislang sieht das Assoziationsabkommen keinerlei Stärkung der viel zu schwachen Menschenrechtsklausel vor, die die EU in ihre Handelsverträge integriert. Diese erlaubt zwar grundsätzlich die Aussetzung von Handelspräferenzen bei schwerwiegenden Verstößen, jedoch kam es aufgrund der hohen Hürden, die die EU für die Aktivierung der Menschenrechtsklausel errichtete, bisher nie zu Handelssanktionen. Die Wirksamkeit der Klausel wird auch durch das Fehlen effektiver Monitoring- und Beschwerdeinstanzen eingeschränkt.

 

Eine zukunftsweisende Handelspolitik entscheidet sich nicht in der Wahl zwischen radikalem Freihandel oder Protektionismus, sondern ist auf eine nachhaltige Entwicklung ausgerichtet, die die Zukunftsfragen der Menschheit wie den Klimaschutz, die Erhaltung der Biodiversität und den Schutz von Freiheits- und Grundrechten ins Zentrum rückt.

 

Die SPD-Bundestagsfraktion und die SPD-Mitglieder in der Bundesregierung sowie die S&D-Fraktion im Europäischen Parlament werden aufgefordert, sich für folgendes Ziel einzusetzen:

 

Im Handelsabkommen der Europäischen Union (EU) mit den Mercosur-Staaten (Brasilien, Argentinien, Paraguay und Uruguay) sind Menschenrechte, geltende EU-Standards im Klima-, Umwelt-, und Verbraucherschutz rechtlich zu verankern. Deren Einhaltung und Durchsetzung hat der parlamentarischen Kontrolle des Europäischen Parlaments zu unterliegen. Zudem hat der Umgang mit den diesjährigen Bränden im südamerikanischen Regenwald, die teils durch menschengelegte Feuer entstanden, gezeigt, dass insbesondere die brasilianische Regierung nicht an dem Schutz dieses enorm wichtigen Ökosystems interessiert ist. Die Nutznießer der Brandrohdungen dürfen von einem Freihandelsabkommen nicht profitieren. Im Sinne der notwendigen Anstrengungen im Kampf gegen die Klimakrise darf dem Handelsabkommen EU-Mercosur nur bei Verankerung folgender Punkte zugestimmt werden.

 

Konkret bedeutet das im Einzelnen:

  • Einhaltung des Pariser Klimaschutzabkommens (u.a. keine Ausweitung von Weide- und Anbauflächen durch Abholzung des Regenwaldes)
  • die Einhaltung der ILO-Normen
  • Stärkung und effektive Durchsetzung der Menschenrechtsklausel, u.a.  Einführung von  Monitoring- und Beschwerdeinstanzen für alle Stakeholder*innen sowie Sanktionsmaßnahmen
  • rechtliche Verankerung auf Schutz von Betroffenen vor Landnahme und Vertreibungen
  • Wahrung des EU-Vorsorgeprinzips
  • Festlegung von Standards für Tierhaltung und Umweltschutz für den transatlantischen Lebensmittelhandel (u.a. keine Absenkung von oder Verzicht auf Importkontrollen)
  • der Unterausschuss für Lebensmittelsicherheit (SPS Subcommittee) sowie die Dialoggruppen sind der Kontrolle des Europäischen Parlaments und der demokratischen Parlamente der Mercosur-Staaten zu unterstellen

 

Des Weiteren ist der Vertragstext des Assoziierungsabkommens mind. 1 Jahr vor Ratifizierung der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, damit eine kritische Auseinandersetzung und Begleitung der Beratungen in den nationalen Parlamenten sowie dem Europäischem Parlament gewährleistet ist. Auf die Schaffung von parallelen Rechtsstrukturen und Rechtssprechungsinstitutionen, die Unternehmen und Investorinnen gegenüber Verbraucherinnen, Bürgerinnen und staatlichen Institutionen bevorteilen, ist gänzlich zu verzichten. Darunter fallen insbesondere private Schiedsgerichte, multilaterale Investorinnengerichthöfe und jegliche Instrumente des Invetorinnenschutzes und der Investorinnen-Staat-Streitbeilegung.

Antrag 220/II/2019 Solidarität mit Rojava

23.09.2019

Rojava bedeutet Westkurdistan und bezeichnet das Gebiet in Nordsyrien, das an die Türkei grenzt. Seit einigen Jahren steht der Begriff jedoch ebenso für das gesellschaftliche Projekt, dass sich in dieser Region, den autonomen kurdischen selbstverwalteten Gebieten, entwickelt hat.

 

Die autonomen kurdischen Gebiete erklärten am 17. März 2016 gemäß des Konzepts des demokratischen Konföderalismus ihre Autonomie innerhalb des syrischen Staates. Seitdem gilt auf dem Gebiet Rojavas, das eine Bevölkerung von 4,6 Millionen Menschen unterschiedlicher Kulturen und Religionen umfasst, der sogenannte Gesellschaftsvertrag, ein Projekt das möglich gemacht wurde durch den Rückzug syrischer Regierungstruppen aus dem Gebiet und der Aufgabe der Kontrolle über das Gebiet durch Syrien 2013.

 

Der Gesellschaftsvertrag für Rojava bildet die Grundlage eines Projektes, dass derzeit einzigartig ist, weil es auf Selbstverwaltung basiert. Das Gebiet Rojava wird in drei Kantone – Efrîn, Kobanê und Cizîrê – unterteilt. In jedem der drei Kantone werden Kantonalräte gebildet, denen jeweils eine quotierte Doppelspitze vorsteht – ein Prinzip das überall dort greift, wo ein Vorstand benötigt wird, gleich auf welcher Ebene. Unterhalb dieser Ebene hat jede Kommune – Dörfer und Stadtteile – das Recht einen eigenen Rat zu bilden. Das Initiativrecht für Gesetze liegt bei den Kommunalräten, das Beschlussrecht bei den Kantonsräten. Der Gesellschaftsvertrag von Rojava macht kaum Vorschriften darüber wie das Leben in den Kommunen oder Kantonen zu regeln ist – das bleibt jeder Gliederung überlassen. Er bestimmt nur einige allgemeine Prinzipien: alle gesprochenen Sprachen sind Amtssprachen, absolute Gleichberechtigung von Männern und Frauen, absolute Religionsfreiheit, Abschaffung der Todesstrafe, Achtung der Menschenrechte. Ein Exekutivrat für alle drei Kantone wacht über die Einhaltung dieser Prinzipien und bei ihm können alle Menschen Beschwerde einlegen, wenn sie der Auffassung sind, dass ein beschlossenes Gesetz diesen Prinzipien widerspricht.

 

Rojava ist ein einzigartiges Projekt. Umso bemerkenswerter ist es durch die Tatsache, dass alle natürlich vorkommenden Ressourcen vergesellschaftet sind und Privateigentum nur solange existiert, wie die Eigentümer*innen es der Gemeinschaft zur Verfügung stellen. Die Revolution, die zu diesem Gesellschaftsvertrag führte ist vielleicht auch die erste, die überwiegend von Frauen* getragen wurde, und bei der der Großteil der Kämpfe – vor allem gegen den sogenannten IS – fast vollständig von reinen Frauen*milizen getragen wurde. Abgesehen davon, dass es also ein radikal-demokratisches und feministisches Projekt ist, ist es auch ein sozialistisches.

 

– Als Sozialist*innen erklären wir daher unsere Solidarität mit diesem Projekt.

Schon seit längerem plant die türkische Regierung einen Einmarsch in das Gebiet Rojavas, um eine „Pufferzone“ zu errichten. Diese Pläne stellen eine massive Bedrohung der erkämpften Autonomie der Menschen in Nordostsyrien dar.
Bereits im Januar 2018 wurde die Stadt Afrin und die umliegende Region von türkischen Truppen erobert und besetzt. Dies bedeute das Ende des emanzipatorischen und demokratischen Projekts Rojava in Afrin. Während des Einmarschs der türkischen Armee kamen auch Panzer aus deutscher Produktion zum Einsatz. Allein in den ersten fünf Monaten des Jahres 2019 genehmigte die Bundesregierung den Export von Kriegswaffen in die Türkei im Wert von 23.3 Millionen Euro.

 

–  Wir fordern daher Außenminister Heiko Maas dazu auf, darauf hinzuwirken, dass Erdogan von seinen Plänen eines Einmarschs türkischer Truppen in das Gebiet Rojavas absieht.

– Wir fordern Verhandlungen mit den beteiligten Kriegsparteien, insbesondere Russland und den USA aufzunehmen, um die kurdischen Gebiete vor Angriffen durch die Türkei zu schützen und die kurdische Autonomie weiterhin zu gewährleisten

– Wir fordern ein Ende der Genehmigungen und Ausfuhren von Waffen aus Deutschland in die Türkei. Der aggressiven und menschenverachtenden Außenpolitik der türkischen Regierung muss jegliche Unterstützung entzogen werden.

 

In den Selbstverwalteten kurdischen Gebiete in Nordost Syrien sitzen 7000 IS-Kämpfer in Gefangenschaft. Sie sind in den letzten Monaten des sogennanten IS festgenommen worden und gehören demnach zum harten Kern. Ebenso sind dort circa 70000 Frauen und Kinder, die einst zum IS-Kalifat gehörten, untergebracht. Ungefähr 400 der dort untergebrachten Personen kommen aus Deutschland. Die Gefangenen üben durch ihre bloße Anwesenheit einen enormen Druck auf die junge Selbstverwaltung aus. Beobachter des größten Lagers al-Hol gehen davon aus, dass der sogenannte IS sich dort weiter organisiert.

 

– Wir unterstützen daher die Forderung der Verwaltung Rojavas, die Personen in ihre Herkunftsländer zurückzuholen.

 

Die Bundesregierung braucht ein grundsätzliches Konzept im Umgang mit ehemaligen IS-Kämpfern und Unterstützer*innen aus Deutschland. Ehemalige IS-Anhänger*innen müssen in Deutschland angeklagt, verurteilt und gegebenenfalls zusammen mit ihren Kindern deradikalisiert werden. Deutsche Staatsangehörige müssen nach Deutschland zurückgeholt werden. Frankreich hat bereits in Einzelfällen schon so gehandelt.

Für die Möglichkeit der Rückführung ist es zwingend erforderlich, dass die Situation jeder einzelnen Person vor Ort geprüft werden kann. Dazu muss die Bundesregierung Gespräche mit den Akteur*innen vor Ort aufnehmen und ein ständige Vertretung einrichten. Die bereits bestehende Vertretung Rojavas in Berlin ist dazu erster Anlaufpunkt.

Zur Stabilisierung der Lage vor Ort und Unterstützung der Kurdischen Bewegung gehört auch ein Beitrag zur Aufarbeitung der Verbrechen des IS. Wir fordern daher die Einrichtung eines internationalen Tribunals. Eine rechtliche Aufarbeitung vor Ort soll dabei einer Rückführung nicht im Wege stehen oder gar ein Feigenblatt für eine vermeintlich gescheiterte Rückführung werden.

 

– Wir fordern daher die Aufnahme von quasi diplomatischen Beziehungen zur kurdischen Selbstverwaltung in Rojava.

– Wir fordern zudem die Rückführung der in Rojava inhaftierten deutschen Staatsbürger*innen und deren Kinder.

Als Antwort auf die Frage der IS Rückkehrer*innen beschloss der Bundestag im Juli eine Änderung des Staatsbürger*innengesetzes, die unter anderem enthält, dass Menschen, die zwei Staatsbürger*innenschaften besitzen, die deutsche aberkannt werden kann, wenn sie sich einer ausländischen Terrororganisation anschließen.
Dies ist ein fatales Signal. Es teilt Menschen in Bürger*innen erster und zweiter Klasse. Straftaten die Menschen begehen – wie etwa die Mitgliedschaft in einer Terrororganisation- werden unterschiedlich gewertet. Menschen die nur die deutsche Staatsbürger*innenschaft besitzen müssen sich dafür vor einem deutschen Gericht verantworten. Menschen die zwei Staatsbürger*innenschaften besitzen werden des Landes verwiesen in dem sie zum Teil groß geworden sind und sind teils härteren und auch der Todesstrafe ausgesetzt, obgleich sie die gleiche Tat begangen haben. Das läuft unserem Verständnis von Rechtsstaat klar entgegen.

 

– Wir fordern darum die SPD Bundestagsfraktion und die Justizministerin Christine Lambrecht auf, diese Änderung rückgängig zu machen.

 

Während die Kämpfer*innen der Volks-und Frauenverteidigungseinheiten (YPG und YPJ) medial für ihren entschiedenen Kampf gegen den sogenannten Islamischen Staat bejubelt werden, wurde in Deutschland das Zeigen ihrer Fahnen 2017 teilweise verboten. Wir bekräftigen unsere Forderung nach einem Ende der Kriminalisierung der kurdischen Befreiungsbewegung in Deutschland und Europa. Hierzu müssen alle geltenden Verbote kurdischer Organisationen in der Bundesrepublik aufgehoben werden. Die Verfolgung von antifaschistischem und emanzipatorischem Engagement muss beendet werden.

 

– Wir bekräftigen unsere Forderungen aus dem vom Bundeskongress 2018 beschlossenen Antrag „Keine Zusammenarbeit mit dem Erdogan-Regime“ und dem von der ersten LDK der Jusos Berlin 2018 beschlossenen Initiativantrag „Bijî azadî! Es lebe die Freiheit!“.

 

–  Als Ausdruck der Solidarität und Anerkennung der Demokratisierung nach jahrzehntelanger autoritärer Herrschaft und Unterdrückung durch die syrischen Baath-Partei strebt die Stadt Berlin, die für sich mit dem Slogan „Hauptstadt der Freiheit“ wirbt, eine Städtepartner*innenschaft mit einer Stadt aus Rojava an.

 

Städtepartner*innenschaften bieten eine gute Möglichkeit zur Verstetigung internationalen Austauschs auf Gebieten wie Wissenschaft, Kultur oder Wirtschaft. Als Vorbild hierfür kann die Partner*innenschaft zwischen der italienischen Hauptstadt Rom und der in Rojava gelegenen Stadt Kobane dienen

Antrag 270/II/2019 15 Punkte um die Klimakrise zu bekämpfen

23.09.2019

Das auf Wachstum und der Ausbeutung fossiler Ressourcen basierende Wirtschaftssystem führt offenkundig in die Klimakatastrophe – wenn nicht jetzt radikal umgesteuert wird. Das erkennen weltweit immer mehr Menschen, nicht erst seit mit „Fridays for Future“ jede Woche hunderttausende Schüler*innen weltweit für mehr Klimaschutz auf die Straße gehen. Die Klimakrise dominiert zurzeit viele öffentliche Debatten und Wahlkämpfe, ob in Australien oder zuletzt bei der Europawahl. Dabei ist es natürlich nicht so, als hätten wir keine anderen Probleme, die auf eine Lösung warten. Der weltweite Rechtsruck, die soziale Spaltung innerhalb der Gesellschaft und die militärischen Eskalationen an so vielen Brandherden wie nie stellt uns vor immense Herausforderungen. Viele dieser Herausforderungen sind aber eng mit dem Klimawandel verbunden. Wasser- und Ressourcenknappheit und Extremwetterkatastrophen befeuern u.a. durch Konflikte  ausgelöste Fluchtbewegungen und auch in sozialer Hinsicht trifft das Motto des DGB zu den Internationalen Klimaverhandlungen zu: „There are no jobs on a dead planet“.

 

Für uns bedeutet der Kampf gegen die Klimakrise nicht nur den Erhalt einer lebenswerten Umwelt, für uns ist es zugleich der Kampf gegen ein Wirtschaftssystem, das den Raubbau an Natur und Menschen für Profite fördert und die dramatischen Folgen der Allgemeinheit überlässt.

 

Wir stehen auf Seite all derer, die sich für ambitionierten Klimaschutz einsetzen. Dabei sind wir solidarisch mit den Aktivist*innen der Klimabewegungen wie z.B. Fridays For Future, Scientists for Future, Workers for Future, die auch mit zivilem Ungehorsam genau jene in den Fokus nehmen, die mit diesem Raubbau Milliarden verdienen. Ein radikaler Bruch mit dem fossilen Kapitalismus zwingt uns neue Fragen auf. Wie können wir die Fehler der Vergangenheit vermeiden und die notwendige Transformation dafür nutzen, dass die Zukunft aus einer Wirtschaftsordnung besteht, die auf demokratischer Kontrolle, sozialer Teilhabe und der Achtung der planetaren Grenzen beruht?

 

1. Wir bekennen uns zum Pariser Klimaschutzabkommen

Mit dem Pariser Klimaschutzabkommen ist es gelungen eine Einigung zwischen 196 (seit dem Ausstieg der USA unter Trump nun 195) Ländern auf ein allgemeines rechtsverbindliches, weltweites Klimaschutzübereinkommen zu erreichen. Zentrales Ziel des Abkommens ist es, den Anstieg der Klimaerhitzung auf 2 Grad Celsius, möglichst sogar 1,5 Grad bis Ende des Jahrhunderts zu begrenzen. Die EU und andere Industrieländer sind gehalten, ärmere Länder zu unterstützen. Denn ein Großteil der in der Atmosphäre kumulierten Emissionen stammt aus der Industrialisierung einiger weniger Staaten, während Schwellen- und Entwicklungsländer schon heute überproportional von der Klimakrise betroffen sind. Angesichts der Versäumnisse in der Vergangenheit müssen Länder wie Deutschland äußerst schnell Maßnahmen ergreifen, um ein äußerst begrenztes CO2-Budget einzuhalten und ihren Beitrag zur Einhaltung des 1,5 Grad-Limits nachzukommen. Dafür müssen alle Sektoren liefern, also insbesondere die Energieversorgung, der Verkehr, die Industrie, Wärme und die Landwirtschaft. Sämtliche Ebenen und Bereiche sind daran gehalten, effektive Maßnahmen schnell zu ergreifen, die wir dringend einfordern.

 

2. Wir fordern die schnellstmögliche Einigung auf ein Klimaschutzgesetz. Wir dürfen uns hier vom Koalitionspartner nicht mehr hinhalten lassen. Am Klimaschutz kann sich entscheiden, ob die große Koalition bis zum Ende hält. 

Deutschland hat keine gesetzlich verankerten Klimaschutzziele. Bestehende Ziele für 2020, 2030 und 2040 sind lediglich Kabinettsbeschlüsse, die von den jeweiligen Koalitionen bestätigt wurden. Auch das führt dazu, dass Deutschland sein Ziel, 40% der Emissionen bis 2020 gegenüber 1990 einzusparen, mit lediglich 32% krachend verfehlen wird. Da der Großteil der Einsparungen auf den industriellen Zusammenbruch der DDR-Wirtschaft zurückzuführen ist, kann man von einem Totalversagen sprechen. Dazu kommt, dass die nationalen Klimaziele noch immer aus dem Energiekonzept der Bundesregierung von 2010 abgeleitet werden, dass eine Emissionsminderung von 80-95% bis 2050 vorsah. Alle nachfolgenden Ziele für 2030 inklusive der Sektorziele aus dem Klimaschutzplan 2050 adressieren die 80% bis 2050. Mit der Unterzeichnung des Pariser Klimaabkommens sind diese Ziele völlig überholt. Bis 2050 muss Deutschland seine Emissionen danach um mindestens 95% reduzieren und eigentlich bereits 2040 weitgehend treibhausgasneutral sein. Das führt dazu, dass selbst die bestehenden klimapolitischen Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag per se nicht mit dem Pariser Abkommen vereinbar sind.

Nichtsdestotrotz hat die SPD nach dem Scheitern der Jamaika-Verhandlungen einige wichtige Stellschrauben für den Klimaschutz verankern können. Im Koalitionsvertrag haben sich die Regierungsparteien auf eine Klimaschutzgesetzgebung geeinigt, mit der das 2030-Ziel zur Reduzierung der CO2-Emissionen um mindestens 55% gegenüber 1990 erreicht werden soll. Dafür sollen die bisher unverbindlichen Klimaziele und die Sektorziele für 2030 gesetzlich verankert und mit einem Maßnahmenpaket unterlegt werden. Zentrales Vorhaben ist der Ausbau der Erneuerbaren Energien auf mindestens 65% der Bruttostromerzeugung. Wichtiger Baustein war auch die Einsetzung der sogenannten Kohlekommission, die den Weg und das Ende der Kohleverstromung in Deutschland beschreiben sollte. Das klimapolitisch ernüchternde Ergebnis von Anfang 2019 soll ebenfalls gesetzlich fixiert werden.

Das Zwischenfazit ist schockierend. Von Beginn der Regierungsarbeit an hat die Union alle klimapolitischen Initiativen ausgebremst und auf Zeit gespielt. Unter dem Einfluss der fossilen Lobby blockiert die Union das von Svenja Schulze eingereichte Klimaschutzgesetz, verschleppt den Kohleaussieg und verhindert wirksame ordnungsrechtliche Maßnahmen mit Verweis auf teure Anreizprogramme, deren Wirksamkeit höchst fraglich sind. Um die Blockaden irgendwie aufzulösen wurde daher ein Klimakabinett eingerichtet, im dem alle Minister*innen der relevanten Ressorts vertreten sind. Am 20. September soll hier ein ganzes Paket an klimapolitischen Maßnahmen beschlossen werden.

 

3. Wir fordern klare ordnungsrechtliche Maßnahmen in den Sektoren Energie, Verkehr, Industrie, Gebäude und Landwirtschaft sowie Förderprogramme und eine CO2-Bepreisung.

Von Beginn der Regierungsarbeit an hat die Union alle klimapolitischen Initiativen ausgebremst und auf Zeit gespielt. Unter dem Einfluss der fossilen Lobby blockiert die Union das von Svenja Schulze eingereichte Klimaschutzgesetz, verschleppt den Kohleaussieg und verhindert wirksame ordnungsrechtliche Maßnahmen mit Verweis auf teure Anreizprogramme, deren Wirksamkeit höchst fraglich sind. Die Einführung eines eigenen nationalen Emissionshandels für Wärme und Verkehr, wie von vielen in der Union favorisiert, lehnen wir ab.

 

4. Wir fordern, dass eine notwendige Anhebung der Energiesteuersätze sozial gerecht ist.

Dafür brauchen wir deutliche Entlastungen gerade der einkommensschwachen Haushalte an anderer Stelle. Ob über die Absenkung anderer Belastungen oder eine Klimaprämie, wichtig ist die sozialpolitische Verteilungswirkung. Einkommensstarke Haushalte haben im Schnitt mehr Wohnfläche zur Verfügung, fahren größere Autos und insgesamt einen deutlich höheren CO2-Fußabdruck. Mit einer sinnvollen Steuerreform anhand der CO2-Intensität ist es möglich, einkommensschwache Haushalte in Zukunft zu entlasten und zugleich einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Die Weiterentwicklung der CO2 Bepreisung muss zwei konkrete Vorausetzungen erfüllen:

  1. ökologische Lenkungswirkung: sofort umsetzbare Maßnahmen zur deutlichen Reduzierung des Ausstoßes von Treibhausgasen insbesondere bei Wärme und Verkehr mithilfe einer Erhöhung der Energiesteuersätze auf ausgestoßenes CO2
  2. soziale Lenkungswirkung: soziale Ausgestaltung der Belastung durch diese Steuererhöhung und Sicherstellung der Aufkommensneutralität

 

5. Wir fordern als ersten Schritt einen Mindestpreis von 180.- Euro die Tonne CO2 für die Industrie einzuführen, der dem ETS dann die erhoffte klimapolitische Lenkungswirkung verschaffen kann und kontinuierlich steigt.

Der ETS als marktliches Mengeninstrument hat unter dem Einfluss der fossilen Lobbyverbände in den letzten 15 Jahren kaum bis gar keine Wirkung zeigen können.

 

6. In den nicht dem ETS unterworfenen Sektoren wie Wärme und Verkehr fordern wir eine kurzfristig einführbare und wirksame CO2-Bepreisung, die über einen aufsteigenden Pfad Investitionssicherheit gibt. Diese CO2-Bepreisung soll so ausgestattet werden, dass Privathaushalte nur bei Klimaschädlichem Verhalten mehr belastet werden (Ausgleichszahlung)

Bisher sind wichtige Bereiche, wie Verkehr und Gebäude nicht in den Europäischen Emissionshandel (ETS) einbezogen. Die Einführung eines eigenen nationalen Emissionshandels für Wärme und Verkehr, wie von vielen in der Union favorisiert, lehnen wir ab. Hier hoffen die gleichen Lobbyisten wie beim ETS ihren Einfluss geltend zu machen und das Instrument schrottreif zu schießen. Zudem dauert der Aufbau eines solchen Instrumentes Jahre. Jahre, die wir in Anbetracht der Klimakrise nicht haben.

 

7. Wir fordern, endliche eine stärkere Bepreisung von Flugtickets im Rahmen einer Klimaabgabe und eine Besteuerung von Kerosin auf allen Flügen vorzunehmen.

Anzustreben wäre als vorrangige Lösung eine gemeinsame europäische Lösung für die Verteuerung des Flugverkehrs. Sollte dies nicht gelingen, sollte auf nationaler Ebene ein Weg gefunden werden.

Der Flugverkehr boomt. Wesentlicher Grund sind die niedrigen Preise für Tickets, mit denen keine Bahn mithalten kann. Verantwortlich dafür ist wiederrum, dass der Staat das Fliegen subventioniert, in dem er keine Steuer auf den Verbrauch des Kerosins erhebt. Wir brauchen jetzt die Schubumkehr. Flugpreise müssen die ökologischen Kosten enthalten.  Wir halten es für dringend erforderlich, endliche eine stärkere Bepreisung von Flugtickets im Rahmen einer Klimaabgabe und eine Besteuerung von Kerosin auf allen Flügen vorzunehmen. Anzustreben wäre als vorrangige Lösung eine gemeinsame europäische Lösung für die Verteuerung des Flugverkehrs. Sollte dies nicht gelingen, sollte auf nationaler Ebene ein Weg gefunden werden. Dabei ist unabdingbar, dass die Einnahmen aus einer stärkeren Bepreisung von Flügen in den massiven Ausbau des Schienennetzes fließen.

 

8. Wir fordern, dass umgehend zusätzliche Braunkohle-Kraftwerkskapazitäten von zwei Gigawatt gedrosselt werden sollten und die alten und klimaschädlichsten Braunkohle-Kraftwerksblöcke mit 3,1 Gigawatt bis 2020 abzuschalten sind. Bis 2022 sollten Steinkohle-Kraftwerke mit einer Gesamtkapazität von 7,5 Gigawatt abgeschaltet werden.

Der hohe Verbrauch fossiler Energieträger wie Kohle, Öl und Gas ist wesentliche Ursache für den Klimawandel, wobei Kohle die mit Abstand klimaschädlichste Energie ist. Kohlekraftwerke verursachen einen Großteil des weltweiten Ausstoßes von CO2. Die Bekämpfung der Klimakrise macht deshalb den Ausstieg aus der klimaschädlichen Kohle und den Ausbau der klimafreundlichen erneuerbaren Energien zwingend. Die  Kohlekommission hat einen Pfad empfohlen, bei dem das letzte Kraftwerk noch 2035, vielleicht sogar noch 2038 laufen soll. Das ist klimapolitisch nicht vertretbar. Wenn wir das  1,5 Grad-Limit von Paris ernst nehmen, muss der Kohleausstieg in Deutschland 2030 abgeschlossen sein. Wir fordern daher den schnellstmöglichen Ausstieg aus dem Kohlebergbau in Verbindung mit der Sicherstellung von beruflichen Perspektiven für die noch darin Beschäftigten. Dabei ist klar, dass dies nur bei einem deutlich beschleunigten Ausbau der Erneuerbaren Energien gelingen kann.

 

9. Wir fordern einen CO2-Mindestpreis im Stromsektor

Wir halten den Europäischen Emissionshandel (ETS) für äußerst problematisch und fordern, dass die Bundesregierung sich in der EU für einen CO2-Mindestpreis im Stromsektor einsetzt. 2020 sollte dieser beginnen und bis 2025 auf mindestens 40 Euro pro Tonne steigen.

 

10. Wir fordern eine Förderpolitik, die das Potenzial unterschiedlicher Technologien bei den Erneuerbaren Energien nutzt. Die technologiespezifischen Einspeisevergütungen haben dies erfolgreich bewerkstelligt und sollten daher auch in Zukunft eingesetzt werden, um erneuerbare Energien zu fördern und auszubauen

Der Ausstieg aus der Kohleverstromung kann nur gelingen, wenn Erneuerbare Energien den Platz einnehmen können. Dazu gehört nicht nur, den Ausbau der Erneuerbaren zu beschleunigen, sondern auch ihre Integration in das Stromnetz zu gewährleisten. Mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) konnte in den letzten Jahren hierfür ein großer Beitrag geleistet werden. Die jährliche Deckelung des Ausbaus von Wind- und Solarenergie sowie die schrittweise Umstellung auf Ausschreibungen als Fördermechanismus hat jedoch den Ausbau der Erneuerbaren verlangsamt und es kleineren, dezentral organisierten Energieproduzenten den Zugang zu Förderungen erschwert.

Sozialdemokratische Wirtschaftspolitik steht für eine technologieoffene Förderpolitik in der Energiewende. Technologieoffen heißt jedoch nicht neutral zu bleiben: Photovoltaik, Windmühlen an Land und auf See, Biomasse, Geothermie und Wasserkraft haben alle ihre speziellen Bedürfnisse, was Förderung und Ausbau angeht. Um das Potenzial jeder einzelnen Technologie zu entwickeln, muss die Förderpolitik ihren speziellen Bedürfnissen Rechnung tragen. Die technologiespezifischen Einspeisevergütungen haben dies erfolgreich bewerkstelligt und sollten daher auch in Zukunft eingesetzt werden, um erneuerbare Energien zu fördern und auszubauen – insbesondere, wenn es um dezentralere, lokale Energieerzeugungs- und -verbrauchssysteme geht.

 

11. Wir fordern sowohl den Ausbau der Übertragungskapazitäten von großen Wind Offshore Parks im Norden Deutschlands in den Süden zu verstärkt und ebenso Anstrengungen zu fördern, die auf dezentrale, kommunale Lösungen setzen.

Die Integration der Erneuerbaren darf nicht nur die Interessen der großen Energieerzeugungskonzernen verfolgen. Dem Netzausbau kommt hierbei eine Schlüsselrolle zu. Der Ausbau der Übertragungskapazitäten von großen Wind Offshore Parks im Norden Deutschlands in den Süden muss zwar fortgesetzt und verstärkt werden. Allerdings müssen ebenso Maßnahmen und Anstrengungen gefördert werden, die auf dezentrale, kommunale Lösungen setzen. Das betrifft den Ausbau intelligenter, dezentraler Einspeisesysteme genauso wie die Weiterentwicklung hin zu einem intelligenten Energieverbrauch, der der volatilen Energiegewinnung aus Sonnen- und Windenergie besser Rechnung trägt. Speichertechnologien kommt hier eine entscheidende Rolle zu. Es sollten daher mehr Mittel für Forschung und Produktionskapazitäten für Batterien und andere Energiespeichertechnologien mobilisiert werden.

 

12. Wir fordern, die Kosten der Energiewende fair zu verteilen.

Hohe Strompreise, die aus der Förderung der Erneuerbaren Energien, aber auch aufgrund steigender Kosten für Netzentgelte resultieren, treffen dabei ärmere Haushalte härter als reichere. Zwar geht von einem höheren Strompreis ein Anreiz für einen geringeren Energieverbrauch aus. Allerdings braucht eine fortwährende Akzeptanz der Energiewende auch akzeptable Preise für die privaten Haushalte. Die SPD setzt sich dafür ein, die Ausnahmen bei der Finanzierung der Einspeisevergütungen des EEG für die energieintensive Industrie zu verringern und stattdessen nur noch für solche Sektoren zu gewährleisten, die tatsächlich in einem international harten Kostenwettbewerb stehen. Außerdem sollte die EEG-Umlage maximal gedeckelt werden. Wenn die Kosten der Einspeisevergütung zu einer EEG-Umlage oberhalb der Deckelung führen, sollten Steuermittel zur Finanzierung bereitgestellt werden. Auf diese Weise sind eine fairere Lastenverteilung und eine klare Garantie, dass die Strompreise nicht über ein gewisses Limit steigen werden, gegeben. Um die Bezahlbarkeit der Energiekosten zu gewährleisten bedarf es allerdings auch einer allgemeinen Verbesserung der unteren und mittleren Einkommen in Deutschland. Höhere Kosten verbunden durch mehr Nachhaltigkeit sind nur dann gesellschaftlich akzeptabel, wenn die soziale Frage nach mehr Gleichheit und Verteilungsgerechtigkeit beantwortet ist.

Abgesehen vom Kostenanreiz sollten außerdem weitere Maßnahmen zur Energieeinsparung eingeleitet werden. Es sollten daher regulatorische Maßnahmen auf den Weg gebracht werden, die dazu führen, dass elektrische Geräte keine dauerhaften Kontrolllichter besitzen, sparsamer Energie verbrauchen und nutzer*innengerecht aktiviert und deaktiviert werden.

 

13. Wir fordern, den Bahnverkehr zu stärken.

Aus ökologischer Sicht ist der Bahnverkehr ein wichtiges Element der klimagerechten Verkehrswende. Zugleich gehört der öffentliche Schienenverkehr zur Grundversorgung – es ist eine staatliche Aufgabe, für die Bereitstellung einer angemessenen Eisenbahn-Infrastruktur zu sorgen. Die Stärkung des öffentlichen Nah- und Fernverkehr zum Wohl der Allgemeinheit und breiter Bevölkerungskreise war seit jeher ein sozialdemokratisches Anliegen.

Leider gibt dieser Sektor gerade kein gutes Bild ab. Die Infrastruktur wurde lange vernachlässigt. Viele Strecken sind sanierungsbedürftig. Die Bahn hat sich aus etlichen Regionen zurückgezogen, die Gleislänge stagniert. Geradezu sprichwörtlich sind Zugverspätungen geworden. Die Netzentwicklung der vergangenen Zeit – beispielsweise mit dem Abbau von Weichen – hat diesen Missstand begünstigt, weil Flexibität verloren gegangen ist.

 

14. Wir fordern eine Klarstellung, dass die Bahn ein öffentliches Unternehmen mit einem öffentlichen Auftrag ist.

Wir begrüßen das Bestreben der Bundesregierung, zukünftig die Deutsche Bahn nicht mehr auf maximalen Gewinn, sondern auf das volkswirtschaftliche Ziel der Steigerung des Personen- und Güterverkehrs auszurichten. Hierzu bedarf es einer gesetzlichen Klarstellung über den Status der Deutschen Bahn als öffentlichliches Unternehmen, um aus dem Aktienrecht ergebenden Bedenken vorzubeugen. Die angestrebte Verdoppelung der Fahrgastzahlen bis 2030 ist ein ehrgeiziges Ziel, sollte jedoch eher als geplant erreicht werden. Hierzu ist eine Aufstockung des Volumens der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung erforderlich – über den Umfang von 86 Milliarden Euro in zehn Jahren hinaus.

 

15. Wir fordern die LKW Maut auszubauen und den Mehrwertsteuersatz für Bahnfahrten abzusenken.

Die Bahn benötigt für eine Verlagerung von Personen und Gütern von der Straße auf die Schiene faire, privilegierte Wettbewerbsbedingungen. Die Lkw-Maut muss daher auf weitere Strecken ausgeweitet und angehoben werden. Für Bahnfahrten sollte hingegen der Mehrwertsteuersatz abgesenkt werden. Die DB Netz AG ist zu verpflichten, alte Strecken wieder zu ertüchtigen und in Betrieb zu nehmen – wie beispielsweise die Stammbahn zwischen Berlin und Potsdam. Auch ist das Fahrtempo zu erhöhen, Bummelstrecken zu begrenzen. Zum Gesamtkonzept gehören auch verbesserte Anschlussverbindungen – hierbei kann der geplante „Deutschland-Takt“ eine wichtige Rolle spielen.

Notwendig ist zudem die grundlegende Überarbeitung des Bundesverkehrswegeplans, der völlig an unseren Klimazielen und den Mobilitätsbedürfnissen vorbei geht. Wir brauchen keinen Neubau von Autobahnen und Landstraßen, sondern die Wiederverfügbarmachung einer flächendeckenden Gleisinfraktruktur.

Antrag 20/II/2019 Die SPD Bilddatenbank repräsentiert unsere vielfältige Gesellschaft!

23.09.2019

Deutschland ist eine vielfältige Gesellschaft und setzt sich aus Kulturen aller Welt zusammen. Die SPD setzt sich für den Respekt miteinander und eine weltoffene Gesellschaft ein! Dies wollen wir nach außen zeigen, wenn wir die Bilder der Bilderdatenbank der SPD dazu nutzen, um mit Bürger*innen in den Dialog zu treten!

 

Aus diesem Grund muss auch die SPD Bilddatenbank unsere vielfältige Gesellschaft in allen ihren Facetten widerspiegeln.

 

Deswegen fordern wir den Parteivorstand auf, eine SPD Bilddatenbank zur Verfügung zu stellen, die die Vielfalt  in allen Lebenslagen, Berufen, Situationen und Generationen widerspiegeln!