25.02.2019
Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder im Bundestag, Bundesregierung und Europaparlament auf, sich umgehend für folgende Ziele einzusetzen:
- Solidarisierung mit allen Menschen auf der Flucht
- Schaffung von sicheren Fluchtwegen auf deutscher und europäischer Ebene
- Menschenwürdige Aufnahme in Europa für Menschen, die fliehen mussten
- Entkriminalisierung von Seenotretter*innen
Wir begrüßen die Bemühungen des Berliner Senats ausdrücklich, Berlin als sicheren Hafen anzubieten.
Um mittelfristig der Migration von Geflüchteten weltweit gerecht zu werden, bedarf es umfassender Reformen auf europäischer Ebene.
Dazu zählen:
- ein humanitäres Seenotrettungsprogramm der EU, das nicht vom Militär getragen wird und nicht mehr die Seenotrettung libyschen Söldner*innen überlässt
- Ein neues Dublin-System, das Anrainer entlastet und für eine gleichmäßige Verteilung sorgt
- eine breite europäische Debatte mit dem Ziel eines europäisches Asyl- und Einwanderungsgesetzes
- die Einrichtung eines europäischen Integrationsfond, um alle Mitgliedsländer in die Lage zu versetzen, eingewanderten und geflüchteten Menschen ein Recht auf Integration zu ermöglichen
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25.02.2019
Die SPD setzt sich für die Einrichtung eines europäischen Wirtschafts- und Finanzministeriums ein, welches über einen angemessenen Haushalt verfügt und eine schrittweise Angleichung der Steuer- und Finanzpolitik in den einzelnen Mitgliedsstaaten schnellstmöglich erreichen soll.
Um die demokratische Grundlage zu schaffen, ein solches europäisches Wirtschafts- und Finanzministerium einzuführen, müssen die europäischen Verträge angepasst werden. Es muss zumindest der*die Kommissionspräsident*in vom europäischen Parlament gewählt werden, welche dann den*die Finanz- und Wirtschaftsminister*in zu ernennen hat.
Die unterschiedliche Besteuerung und besonders vergünstigte Steuersätze in einigen EU-Staaten führen zu unsolidarischer Steuervermeidung insbesondere von internationalen Großkonzernen.
Auch eine gemeinschaftliche Haushaltspolitik unterstützt ein solidarisches Europa und stärkt die Gemeinschaft sowohl nach innen, als auch im globalen Wettbewerb.
Dabei soll der*die europäische Finanzminister*in eine Harmonisierung der Unternehmenssteuersätze anstreben. Unternehmenssteuersätze sollen 25% nicht unterschreiten. Bei 25% liegt derzeit der Durchschnitt der europäischen Unternehmenssteuersätze. Auch die Kapitalertragssteuer soll harmonisiert werden.
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25.02.2019
Die Mitglieder der SPD-Fraktion des Deutschen Bundestages, sowie die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert, sich für die Einführung und Standardisierung der medizinischen Aspekte von Schwangerschaftsabbrüchen in die Curricula (Lehrpläne) einzusetzen.
Dieses soll unverzüglich jedoch spätestens nach einer gesetzlichen Neuregelung des Schwangerschaftsabbruches außerhalb des Strafgesetzbuches geschehen. Betroffen sind die, Curricula der Hochschulen für Humanmedizin und der Weiterbildungsordnungen der Landesärztekammern für Facharzt-/Fachärztinnenausbildung im Fachgebiet Frauenheilkunde und Geburtshilfe.
Weiterhin soll auf die Erstellung von Leitlinien für die medizinischen Aspekte von Schwangerschaftsabbrüchen unter Federführung der medizinischen Fachgesellschaft (Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe) hingewirkt werden.
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25.02.2019
Wir fordern:
- Verstärkte Zusammenarbeit gleichgesinnter Staaten für die Gleichstellung der Geschlechter
- Mehr Sichtbarkeit der Gleichstellungspolitik durch:
– Jährliche Treffen der EU Gleichstellungsminister/innen (2018 erstmals wieder ein solches Treffen seit 2011)
– Die Europäische Kommission legt eine eigenständige Gleichstellungsstrategie auf
- Insbesondere im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft im 2. Halbjahr 2020 die Gleichstellung von Männern und Frauen weiter voranzutreiben durch:
– Themensetzung (z.B. Bekämpfung Gewalt gegen Frauen)
– Konferenzen zu gleichstellungspolitischen Themen
– Ratsschlussfolgerungen
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25.02.2019
Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Deutschen Bundestags auf, das ElterngeldPlus für geringe Einkommen so anzuheben, dass das Haushaltseinkommen der Elternpaare die Armutsgefährdungsschwelle nicht unterschreitet. Insbesondere ist zu prüfen, inwiefern das ElterngeldPlus in derartigen Fällen um einen Betrag ergänzt werden kann, mit dem das gemeinsame Einkommen auf einen Betrag oberhalb der Armutsgefährdungsschwelle angehoben wird.
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