25.02.2019
Wir wollen die Situation für arbeitende Eltern verbessern. Wenn Kinder von arbeitenden Eltern erkranken und diese zu Hause bleiben, um sich um die Kinder zu kümmern, erhalten diese Mütter oder Väter oftmals höchstens nur 70% ihres Bruttolohns bzw. bis zu 90% ihres Nettolohns. Das ist so gesetzlich geregelt.
Diese Vorgabe kann zu Einkommensverlusten führen nur weil ein Kind krank geworden ist. Wir fordern daher, dass in diesen Fällen die volle Entgeltfortzahlung (durch den Arbeitgeber oder die Krankenkasse) gilt. Darüber hinaus soll geprüft werden, ob und wie dies steuerfinanziert ermöglicht werden kann.
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25.02.2019
Die Mitglieder der sozialdemokratischen Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus, die Mitglieder der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion, die sozialdemokratischen Mitglieder im Berliner Senat und die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung sind aufgefordert, eine gesetzliche Verpflichtung für Berufsschulen zu schaffen, die es Vertreter*innen von DGB-Gewerkschaften ermöglicht, regelmäßig vor Ort die Berufsschüler*innen über ihre Arbeit aufzuklären.
Die Gewerkschaftsvertreter*innen können auf diese Weise über Arbeitnehmer*innenrechte, Interessenvertretung, Mitbestimmung, die Vorteile gewerkschaftlichen Engagements, usw. informieren. In Berufsschulen müssen Möglichkeiten vorgehalten werden, bei denen die für die Berufsschüler*innen maßgebliche Gewerkschaft auf ihre Arbeit in- und außerhalb der Betriebe hinweisen und gewerkschaftliche Arbeit verständlich machen können.
Können die lokalen Gewerkschaftsorganisationen wegen fehlender personeller oder finanzieller Ressourcen oder aus anderen Gründen keine Aufklärungsarbeit in den jeweiligen Berufsschulen leisten, wird an ihrer Stelle die DGB-Jugend zur Organisation und Durchführung einer Informationsveranstaltung für die Berufsschüler*innen eingeladen. Die Berufsschulen sind hier in der Mitwirkungspflicht. In den Bundesländern, wo Gewerkschaften bereits erfolgreich Berufsschultouren durchführen, sollen ihre Konzepte stärker bei der Umsetzung der Verankerung gewerkschaftlicher Themen in die Rahmenlehrpläne für berufsbildende Schulen berücksichtigt werden.
Zur Weiterleitung an
SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus
SPD-Fraktion im Bundestag
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25.02.2019
Auf öffentliche Werbung für die freiwillige Rückkehr soll insgesamt verzichtet werden.
Daher fordern wir:
- Auf öffentliche Werbung für die freiwillige Rückkehr soll insgesamt verzichtet werden. Stattdessen sollen Geflüchtete nur auf persönlicher Ebene und bei Bedarf und von geschultem Personal über die Angebote des Staates zur freiwilligen Rückkehr informiert werden.
- „StarthilfePlus“ soll abgeschafft werden und es stattdessen Geflüchteten, die sich für die freiwillige Rückkehr entschieden haben, freisteht, mindestens 1200 Euro Unterstützung (Inklusive Rückflug) zu bekommen, egal zu welchen Zeitpunkt die Entscheidung getroffen wird und egal, ob die Entscheidung während oder nach dem Ende der Verarbeitung des Asylverfahrens getroffen wurde.
- Die 500 Millionen Euro, die mit der Abschaffung der öffentlichen Werbung gespart werden, sollen dafür genutzt werden, die finanzielle Unterstützung bei der freiwilligen Rückkehr deutlich zu erhöhen und um in Integrationsprogramme in Deutschland zu investieren.
- Zudem reicht es nicht aus, Starthilfe in Form von Geld zu geben, vielmehr müssen Strategien zur selbstständigen Unternehmensgründungen weitergegeben werden. Auch die Option einen Mikrokredit aufzunehmen, sobald ein eingereichtes Konzept vorliegt, sollte den Rückkehrenden ermöglicht werden. Denn die wirtschaftliche Unabhängigkeit ist besonders in Krisengebieten von großer Bedeutung.
Die freiwillige Rückkehr ist nur sinnvoll und gerecht, wenn die Entscheidung, zurückzukehren, tatsächlich freiwillig getroffen wird. Die jetzige Politik des Bundesinnenministeriums garantiert dies nicht. Dies wurde deutlich, als das Innenministerium im letzten November eine halbe Million Euro damit verschwendet hat, eine öffentliche Kampagne zum Thema in Auftrag zu geben. Auf Plakaten, die in fast allen Bahnhöfen in deutschen Großstädten aufgehängt wurden, konnte man in großen Buchstaben lesen: „Dein Land. Deine Zukunft. JETZT!“. In den kleineren Buchstaben wurde Geflüchtete, die bis Ende des Jahres im Rahmen der freiwilligen Rückkehr und des neuen Programms „StarthilfePlus“ ausreisen würden, ein finanzieller Bonus versprochen.
Für uns ist eine solch nationalistische und ausländerfeindliche Politik auf keinen Fall tragbar.
Das Innenministerium muss sofort aufhören, die freiwillige Rückkehr politisch zu nutzen, um somit die Zahlen der Ausreise zu vergrößern und einen ausländerfeindlichen Teil der Bevölkerung zu beruhigen. Stattdessen soll es sich um die Menschen kümmern, die hierher geflohen sind, auf der Suche nach Sicherheit und Freiheit.
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25.02.2019
Die Mitglieder der Bundestagsfraktion, Mitglieder des Bundesrats für Berlin, SPD geführte Bundesministerien sollen darauf hinwirken die Arbeits- und Beschäftigungsduldung (§60c AufenthG-E) so zu ändern, dass Ehegatten bzw. ganze Familien nicht füreinander in „Sippenhaft“ genommen werden können. Laut Gesetzesbegründung kommt die Erteilung der Beschäftigungsduldung für kein Familienmitglied in Betracht, wenn eine der beiden Ehegatten eine oder mehrere der für beide geltenden Voraussetzungen nicht erfüllt. Das Gesetz stellt die durch Art. 6 GG geschützte Ehe und Familiengemeinschaft unter immensen Druck und zwingt die Paare ggf. eine Fortsetzung der Ehe ggü. der Sicherung des Aufenthaltes abzuwägen.
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25.02.2019
Die SPD-Bundestagsfraktion wird aufgefordert, sich im laufenden Gesetzgebungsprozess zur Schaffung eines echten Einwanderungsgesetzes dafür einzusetzen, dass folgende Punkte im Gesetz ihren Niederschlag finden, um dem Einwanderungsland Deutschland endlich ein modernes und fortschrittliches Einwanderungsrecht zu geben. Dies soll dazu beitragen, dass gesellschaftlich angespannte Klima in Bezug auf die Migrationsfrage zu versachlichen und zu entspannen, indem das Einwanderungsrecht mit klaren Kriterien und Regeln strukturiert wird und künftig als gleichberechtigte zweite Säule neben dem Asylrecht steht.
- Wer eine feste sozialversicherungspflichtige Beschäftigungszusage in Deutschlandvorweisen kann, darf einwandern.
- Gut integrierten, aber abgelehnten Asylbewerber*innen wird ein Bleiberecht ermöglicht und sie dürfen Arbeitsvisa beantragen (Spurwechsel).
- Jugendliche und junge Erwachsene bis 27 Jahre dürfen auch ohne Job einwandern und müssen innerhalb von einem halben Jahr eine Ausbildung/Studium beginnen oder Arbeit finden. Dafür erhalten sie ein befristetes Aufenthaltsrecht.
- Einwanderungs- und Arbeitsberatung im Ausland
Die Botschaften Deutschlands sollten erster Anlaufpunkt für alle sein, die in Deutschland arbeiten wollen. Dazu sind entweder die Botschaften mit geeigneten Abteilungen zu verstärken oder eigene Beratungsstrukturen zu schaffen, die Interessierte über ihre Möglichkeiten der Einwanderung nach Deutschland informieren. Hierbei sind die Möglichkeiten der Digitalisierung und Onlineberatung intensiv zu nutzen und die Sozialpartner und Kammern zu beteiligen, um eine fachlich fundierte und passgenaue Beratung der Einwanderungswilligen zu ermöglichen.
- Ausländische Schul-, Universitäts- und Ausbildungsabschlüsse werden schneller anerkannt. Hierbei ist eine enge Abstimmung mit den Sozialpartnern und Kammern zu suchen.
- Bestehende Gesetze werden im Einwanderungsgesetz zusammengefasst, um ein einheitliches Einwanderungsrecht zu schaffen.
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