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Antrag 232/I/2018 Zahlungsverpflichtung des Bundes für Beiträge zur Rentenversicherung von Empfängern von ALG II

30.04.2018

Die SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag wird aufgefordert, einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der den Bund zur Zahlung von Beiträgen an die gesetzliche Rentenversicherung für Personen verpflichtet, die Arbeitslosengeld II beziehen. Die Höhe der Beiträge soll sich an der vor Rechtslage mit Gültigkeit vor 1997 orientieren. So sind der Beitragsbemessung 80 Prozent des vor der Arbeitslosigkeit erzielten Arbeitsentgeltes, mindestens aber 450 Euro monatlich zugrunde zu legen.

Antrag 51/I/2018 Keine Veräußerung staatseigener Flächen und Wohnungen entgegen öffentlicher Belange- Baulandspekulation und Luxusbauten verhindern

30.04.2018

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestages und der Bundesregierung werden sich beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur und beim Bundesministerium der Finanzen dafür einsetzen, dass bei den geplanten Veräußerungen von innerstädtischen, nachhaltig nicht mehr betriebsnotwendigen Grundstücken und Wohneinheiten des Bundeseisenbahnvermögens den landeseigenen Wohnungsbauunternehmen ein Vorkaufsrecht eingeräumt wird.

Antrag 103/I/2018 Sprache – Familiennachzug zu Deutschem

30.04.2018

Die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die Ehepartner Deutscher Staatsbürger zu ihrem Ehemann/ihrer Ehefrau  nachziehen dürfen, wenn sie in ihrem Herkunftsland keine deutschen Sprachkenntnisse erworben haben. Die Nachziehenden werden verpflichtet, die deutsche Sprache nach der Einreise bei staatlichen anerkannten schulischen Institutionen zu erlernen.

Antrag 101/I/2018 Sprache – Familiennachzug – Niederlassungserlaubnis

30.04.2018

Die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die Ehepartner von Migranten, die seit mehr als 8 Jahren rechtmäßig in Deutschland leben, die Niederlassungserlaubnis erworben haben und alle sonstigen Voraussetzungen erfüllen, auch dann zu ihrem Ehemann/ihrer Ehefrau nachziehen dürfen, wenn sie in ihrem Herkunftsland keine deutschen Sprachkenntnisse erworben haben.

 

Die Nachziehenden werden verpflichtet, die deutsche Sprache nach der Einreise bei staatlichen anerkannten schulischen Institutionen zu erlernen.

 

Antrag 100/I/2018 Quasi-Ausländer

30.04.2018

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und die SPD- Abgeordnetenhausfraktion werden aufgefordert, durch die Änderung der Ausführungsvorschriften der Berliner Ausländerbehörde dafür Sorge zu tragen, dass jeder Ausländer, der in Deutschland geboren und aufgewachsen ist, ausländerrechtlich als „Quasi-Inländer“  behandelt wird und nicht abgeschoben werden darf. Das gilt auch dann, wenn ein in Deutschland aufgewachsener Jugendlicher straffällig geworden ist.