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Antrag 123/I/2018 § 219a StGB jetzt abschaffen – für Informationsfreiheit und sexuelle Selbstbestimmung

30.04.2018

Wir fordern die SPD-Bundestagsfraktion und die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung dazu auf, den von der SPD-Bundestagsfraktion am 11.12.2017 eingebrachten Gesetzentwurf auf Abschaffung des § 219a StGB in dieser Form weiter zu verfolgen und für sexuelle Selbstbestimmungsrechte einzustehen! Wir sprechen uns gegen eine Kompromisslösung aus, die nicht die vollständige Streichung des §219a StGB vorsieht.

Antrag 134/I/2018 Kinder schützen und Eltern besser informieren: Impfpflicht in Deutschland einführen!

30.04.2018

Die SPD verschreibt sich dem Ziel, gefährliche und/oder ansteckende Krankheiten, wie zum Beispiel Masern, Röteln und Keuchhusten in Deutschland zu eliminieren. Hierzu unterstützt die SPD umfassende Maßnahmen, die dazu geeignet sind, die Impfquoten gemäß der Empfehlung der Ständigen Impfkommission(STIKO) zu erhöhen.

 

1.

Die SPD setzt sich für die Einführung einer Impfpflicht für Kinder zur Prävention besonders schwerer und/oder ansteckender Krankheiten ein. Die Impfpflicht soll die aktuell von der STIKO empfohlenen Impfungen umfassen. In der abschließenden Liste enthalten sind folgende Krankheiten: Tetanus (Wundstarrkrampf), Diphterie (Bräune), Pertussis (Keuchhusten), Poliomyelitis (Kinderlähmung), Hepatitis B, Masern, Mumps, Röteln, Hib (Haemophilus influenzae Typ b), Varizellen (Windpocken), Meningokokken, Pneumokokken, Rotaviren und HPV (Humane Papillomaviren).

 

Die Bundestagsfraktion wird aufgefordert, einen Gesetzentwurf zu erarbeiten, der

a) die STIKO am Robert-Koch-Institut (RKI) in Berlin beauftragt, regelmäßig Vorschläge für die Anpassung der Liste schwerer vermeidbarer Erkrankungen zu erstellen und die Bundesregierung entsprechend zu beraten. Die Ergänzung der oben genannten Liste impfpflichtiger Krankheiten bedarf der Gesetzesform.

b) ein wirksames mehrstufiges Sanktionierungsverfahren – wie z.B. bei der Durchsetzung der Schulpflicht – enthält. Um ein wirksames und durchsetzungsfähiges mehrstufiges Sanktionierungsverfahren aufzubauen, soll geprüft werden, ob neben der Einführung eines Bußgeldtatbestands bei Impfverweigerung bestimmte Leistungen und Angebote des Bundes, der Länder und der Kommunen mit dem Nachweis der Impfungen gemäß der STIKO verknüpft werden können.

 

2.

Die sozialdemokratischen Mitglieder der Regierung und der SPD-Bundestagsfraktion werden aufgefordert, die nötigen Voraussetzungen zu schaffen, um den Zugang zu Impfungen möglichst einfach zu gestalten. Die sozialdemokratischen Mitglieder von Landesregierungen werden aufgefordert, im Rahmen ihrer Zuständigkeiten entsprechend zu handeln.

 

Hierzu zählt u.a.:

a) Eine gezielte Kampagne der Bundeszentrale für Gesundheitliche Aufklärung soll die Internetpräsenz von einfach verständlichen, wissenschaftlich fundierten Informationen zu Impfungen erhöhen. Analog zur Broschüre zum Plötzlichen Kindstod sollen in Krankenhäusern bei der U2 Informationen zu Impfungen verteilt werden.

b) Ein Erinnerungssystem soll eingeführt bzw. bestehende Systeme ausgebaut werden, um sowohl an Erst- als auch an Auffrischungsimpfungen flächendeckend zu erinnern.

c) Fehlende Impfungen sollen im Rahmen der Schuleingangsuntersuchungen durch die Gesundheitsämter nachgeholt werden.

d) Um die Impfquote in allen Altersklassen zu erhöhen, soll geprüft werden, ob Impfungen fachübergreifend durch Ärzt*innen durchgeführt und abgerechnet werden können zum Beispiel bei Impfungen der Eltern durch Kinderärzt*innen.

e) Die bezirklichen öffentlichen Gesundheitsdienste (ÖGD) sind finanziell so auszustatten, dass es ihnen ermöglicht wird, bei schwer erreichbaren Bevölkerungsgruppen, eine aufsuchende Impfberatung durchführen zu können.

Begründung

 

Antrag 55/I/2018 Bezahlbarer Wohnraum und Stärkung von Mieter*innenrechten: Unsere Forderungen für ein Gesetzespaket „Wohnraumoffensive“

30.04.2018

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestages, der Bundesregierung und des Bundesrates werden aufgefordert, bei den Verhandlungen über das von der Großen Koalition geplante Gesetzespaket „Wohnraumoffensive“ folgende Inhalte möglichst weitreichend umzusetzen:

 

I. Städtebaurecht, Boden- und Liegenschaftsrecht

 

  • Die Sicherung bezahlbaren Wohnens durch Aktivierung von Bauland allein reicht zur Bekämpfung der Wohnungsnot nicht aus. Aus diesem Grund werden die Festsetzungsmöglichkeiten im Recht der verbindlichen Bauleitplanung erweitert, das sich bisher auf die soziale Wohnraumförderung beschränkt. Zusätzlich sollen in Zukunft Festsetzungen zur Befriedigung der Wohnbedürfnisse aller Einkommensgruppen und zur Vermeidung von Verdrängungseffekten vorgesehen werden. Die Planungsziele in § 1 BauGB werden um die „Schaffung bezahlbaren Wohnraums für alle Kreise der Bevölkerung“ ergänzt.
  • Im Baurecht soll die Möglichkeit zum Erlass von Baugeboten verankert werden, um die Spekulation mit der Entwicklung von Baulandpreisen einzuschränken. Wer Baugrundstücke nicht bebaut, soll höhere Grundsteuern zahlen.
  • Die Landesregierungen werden ermächtigt, die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in Milieuschutzgebieten für eine begrenzte Zeit nicht nur einem Genehmigungsvorbehalt zu unterstellen, sondern gänzlich zu untersagen. Eine Umwandlung zu Zwecken einer energetischen Sanierung soll eingeschränkt werden. Eine rechtliche Grundlage für verbindliche Mietobergrenzen nach Modernisierung in Milieuschutzgebieten, die auch den Neubau von Wohnraum umfasst, wird geschaffen.
  • Der Auftrag für die geplante Enquête-Kommission für „Nachhaltige Baulandmobilisierung und Bodenpolitik“ umfasst eine grundlegende Reform des Bodenrechts. Eine solche Reform soll zeitnah eine stärkere steuerliche Abschöpfung von Bodenwertzuwächsen bebaubarer Grundstücke sowie von Planungsgewinnen ermöglichen. Des Weiteren soll das kommunale Vorkaufsrecht ausgebaut werden.
  • Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) wird ihre Grundstücke zuerst den Ländern und Kommunen zu Zwecken der Beschaffung bezahlbaren Wohnraums und ohne das Ziel einer Gewinnerzielung zur Verfügung stellen.
  • Missbräuchliche Gestaltungen bei der Grunderwerbssteuer durch Share Deals werden sofort beendet.

 

II. Soziale Wohnraumförderung und Wohnungsbau

 

  • Über die zweckgebundene Bereitstellung von mindestens zwei Milliarden EUR für den sozialen Wohnungsbau in den Jahren 2020/2021 hinaus wird eine zeitlich nicht begrenzte soziale Wohnraumförderung des Bundes wieder eingeführt. Hierfür ist das Grundgesetz zu ändern. Ziel ist die Wiederherstellung der Rechtslage, die vor der Föderalismusreform I herrschte.
  • Die Förderung von nicht gewinnorientierten Akteuren des Wohnungsbaus und der Wohnungswirtschaft zur Stimulierung von Neubau allein reicht nicht aus. Deshalb wird die Förderung der Wohnungsgemeinnützigkeit für kommunale Wohnungsunternehmen und solchen des Landes sowie für Genossenschaften wieder- bzw. neu eingeführt.

 

III.  Mietrecht

 

  • Der qualifizierte Mietspiegel als Instrument wird gestärkt. Im Einzelnen soll der Bezugszeitraum auf mindestens 10 Jahre verlängert und die Regelung zur Kappungsgrenze dahingehend verschärft werden, dass innerhalb von drei Jahren die Mieten um insgesamt höchstens 10 %, in Gebieten mit erhöhtem Wohnungsbedarf um maximal 6 % erhöht werden dürfen (statt wie bisher 20 % bzw. 15 %). Der qualifizierte Mietspiegel muss auf eine zuverlässige Datengrundlage gestellt werden.
  • Die Möglichkeit der Kündigung eines Mietvertrages wegen Eigenbedarfs wird gesetzlich auf den Eigentümer selbst, Eltern, Kinder und Geschwister beschränkt. Ein Missbrauch löst Schadensersatzansprüche gegen den Vermieter aus.
  • Die Modernisierungsumlage wird ersatzlos gestrichen. Jedenfalls soll die Regelung auf fünf Jahre begrenzt ausgesetzt und die Außerkraftsetzung anschließend evaluiert werden. Nur so kann das im Koalitionsvertrag bezeichnete „Herausmodernisieren“ verhindert werden.
  • Eine Verletzung der gesetzlichen Auskunftspflicht des Vermieters bzgl. der Vormiete wird mit einer effektiven Sanktion belegt.
  • Für Kommunen soll eine rechtliche Grundlage zur Einführung einer pauschalen und flächendeckenden Mietpreisbindung bei angespanntem Wohnungsmarkt zur Gewährleistung einer ausreichenden Versorgung von allen Teilen der Bevölkerung mit Wohnraum geschaffen werden.

 

Antrag 36/I/2018 Arbeitsplätze in der Insolvenz sichern

30.04.2018

Die SPD-Bundestagsfraktion und die Landesregierungen mit sozialdemokratischer Beteiligung werden aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass die Ziele der Insolvenzordnung in § 1 InsO so gefasst werden, dass bei Unternehmen auch deren Sanierung und der damit verbundene Erhalt von Arbeitsplätzen als Verfahrensziele im Gesetz verankert werden.

Antrag 117/I/2018 Arbeitnehmervertreter in Gläubigerausschüsse einsetzen

30.04.2018

Die SPD-Bundestagsfraktion und die Landesregierungen mit sozialdemokratischer Beteiligung werden aufgefordert, die Mitarbeit von Arbeitnehmervertretern in nach der Insolvenzordnung zu bildenden – vorläufigen – Gläubigerausschüssen abzusichern, indem sichergestellt wird, dass diesen Ausschüssen immer Arbeitnehmervertreter angehören. Die diesbezügliche „Soll“-Vorschrift im Gesetz ist in eine „Muss“-Vorschrift umzuwandeln. Zudem ist klarzustellen, dass Arbeitnehmervertreter auch dann dem Gläubigerausschuss angehören müssen, wenn die Arbeitnehmer keine Gläubiger im technischen Sinne sind. Die Arbeitnehmervertreter sind durch eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung zu Lasten der Masse gegen Haftungsrisiken abzusichern.