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Antrag 206/II/2018 Wir fordern eine vollständige Rentenversicherungspflicht von geringfügigen

12.10.2018

Beschäftigungsverhältnissen und die Abschaffung der sog. „opt-out“ Alternative

 

Wir fordern eine volle Rentenversicherungspflicht von Mini-Jobs ohne Ausnahmeregelung. Dabei soll im gewerblichen Bereich der Arbeitnehmeranteil vollständig vom Arbeitgeber getragen werden. So integrieren wie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in geringfügiger Beschäftigung umfassend in die Leistungen der deutschen Rentenversicherung. Durch diese Regelung besteht kein Anreiz mehr für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sich von der Rentenversicherungspflicht zu befreien, da der Nettolohn in voller Höhe erhalten bleibt. Im Bereich der Beschäftigung in privaten Haushalten soll, auch unter Berücksichtigung des Spannungsverhältnisses zwischen legaler Anmeldung und Schwarzarbeit, grundsätzlich die Regelung gelten.

Antrag 205/II/2018 Trennungsgebot beitragsgedeckter und versicherungsfremder Leistungen gesetzlich verankern

12.10.2018

Um die gesetzliche Rente als Garant einer lebensstandardsichernden Altersrente zu sichern, sind wir überzeugt, dass sie nicht durch versicherungsfremde Leistungen finanziell geschwächt werden darf.

 

Der Bund soll gesetzlich verpflichtet werden diese Leistungen aus Steuergeldern in gleicher Höhe zu ersetzen. Dabei handelt es sich nicht um einen Zuschuss, sondern um einen Pflichtanteil aus dem steuerfinanzierten Bundeshaushalt. Dieser Pflichtanteil dient als Ausgleichszahlung des finanziellen Aufkommens versicherungsfremder Leistungen.   

 

Wir fordern daher nicht beitragsgedeckte Leistungen (versicherungsfremde Leistungen) per Gesetz genau zu definieren!

Antrag 204/II/2018 Neue Definition der Rentenbeitragszeit

12.10.2018

Erweiterung um Kindererziehungszeiten um drei Jahre für alle Mütter und Väter und neue Regelung bei Arbeitslosigkeit

 

Zu den Beitragsjahren in der gesetzlichen Rentenversicherung sollen auch Kindererziehungszeiten um drei Jahre für alle Mütter und Väter gelten. Bei Unterbrechungen durch Arbeitslosigkeit soll folgendes gelten: Während der Bezugszeit des Arbeitslosengeld I wird der Rentenbeitrag zu 100% des vor Eintritt der Arbeitslosigkeit bestehenden Beschäftigungsverhältnisses aus Steuermitteln fortgezahlt, sodass auch in dieser Zeit Beitragsjahre entstehen.

Antrag 167/II/2018 Privatsphäre auch online sichern! Schutz des Online-Briefgeheimnisses. E-Privacy-Verordnung endlich annehmen!

12.10.2018

Spätestens der Datenskandal um Cambridge Analytica und Facebook hat uns vor Augen geführt, wie persönlichen Daten und das Online-Verhalten von Internetnutzern für kommerzielle und politische Zwecke missbraucht werden und wie selbst das Wahlverhalten beeinflusst werden kann. Jedes Surfverhalten wird minuziös analysiert und jeder Schritt im Internet wird verfolgt. Multinationale Unternehmen sammeln innerhalb von wenigen Sekunden eine Menge an Nutzerdaten ohne, dass es irgendjemand bemerkt. Die Privatsphäre muss in der digitalen Welt endlich Vorrang haben: EU-Bürger*innen müssen wissen, welche Daten wie und von wem benutzt werden. Vor allem soll eins gelten: die Vertraulichkeit der elektronischen Kommunikation. Darauf haben wir uns auch im Koalitionsvertrag geeinigt.

 

Deshalb fordern wir die Bundesregierung und das verantwortliche Bundesministerium auf, sich im Rat für ein Ende der Blockade einzusetzen, damit wir das Dossier „ePrivacy“ vor den Europawahlen abschließen. Nur so sorgen wir für die Einhaltung von Bürgerrechten im 21. Jahrhundert.

Antrag 199/II/2018 Auf dem Weg zur Abschaffung von Hartz IV! Ein weiterer Schritt: sogenannte Bedarfsgemeinschaften gerecht gestalten

12.10.2018

Die Mitglieder der SPD-Fraktion im Bundestag sowie die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung sollen sich dafür einsetzen, dass das System der Bedarfsgemeinschaft bei Leistungen nach dem zweiten Sozialgesetzbuch umgestaltet wird. Insbesondere soll umgesetzt werden, dass in Haushalten mit Kindern und Jugendlichen bis zu 25 Jahren diese keinen Teil der Bedarfsgemeinschaft mit ihren Eltern bilden, sondern eine eigene Bedarfsgemeinschaft darstellen. Außerdem sollen Kürzungen keinen finanziellen Nachteil mehr darstellen, der das gemeinsame Wohnen von Bezugspersonen miteinander benachteiligt.