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Antrag 174/II/2018 Für ein gerechtes und progressives Einwanderungsgesetz

13.10.2018

Forderungen:

Wir fordern die SPD auf, sowohl innerhalb als auch außerhalb der Regierung, weiterhin für ein gerechtes und progressives Einwanderungsgesetz zu kämpfen. Dieses muss, um vollständig und seiner Wichtigkeit angemessen zu sein, Folgendes beinhalten:

  • Die Vorschläge, die im Gesetzentwurf der SPD-Bundestagsfraktion schon enthalten sind, nämlich das Punktesystem nach kanadischen Vorbild mit einer Berücksichtigung auch für Nicht-Akademiker*innen, die Erlaubnis, die Kernfamilie mitzubringen und die Maßnahmen gegen Lohndumping, sind wichtig und sollen weiterhin erkämpft werden.
  • Außerdem muss sichergestellt werden, dass Aufenthaltstiteln nicht an bestimmten Arbeitsverträge geknüpft werden, denn das führt zu einer Situation, in der Arbeitnehmer*innen durch ihre prekäre Situation durch Arbeitgeber*innen erpressbar werden.
  • Erforderlich ist auch eine Verbesserung der Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen und eine breitere Berücksichtigung von informell erworbenen Kenntnisse.
  • Ein Einwanderungsgesetz muss sich auch mit der globalen Ungerechtigkeit befassen, die, jenseits von Fluchtgründen, die größte Ursache für Migrationswünsche sind. Es ist die humanitäre Verantwortung von den reichsten Staaten wie Deutschland ihr entgegenzuwirken: durch mehr Entwicklungszusammenarbeit, internationale Friedenspolitik und einer gerechten Handelspolitik.
  • Migration hat auch gravierende Folgen für Entwicklungsländer, die dabei ihre schon nicht ausreichenden ausgebildeten Fachkräfte verlieren. Durch Partnerschaften mit Hauptherkunftsländern muss dafür gesorgt werden, dass die Konsequenzen dieses sogenannten Braindrains kompensiert werden. Die Möglichkeit der Rückwanderung muss auch immer bestehen, und einmal erworbene Aufenthaltstitel dürfen dafür nicht einfach verloren gehen, wenn Einwander*innen für eine Zeit lang in ihre Heimat zurückkehren. Wichtig ist auch, dass eine Portabilität der erworbenen Renten- und Sozialversicherungsansprüche möglich sein muss.
  • Von nicht weniger großer Bedeutung ist die global verbreitete Ungleichheit zwischen Männern und Frauen. Der ungleiche Zugang zu Bildung wird dazu führen, dass mehr Männer als Frauen die Kriterien des Punktesystems erfüllen werden. Maßnahmen gegen dieses Ungleichgewicht müssen auch unbedingt Teil eines Einwanderungsgesetzes sein.
  • Um ein diskriminierungsfreien, gerechten und seiner Zeit entsprechendem Einwanderungssystem zu gestalten, muss ein Einwanderungsgesetz auch Zuwanderungschancen für Menschen, die nicht die Kriterien des Punktesystems erfüllen, ermöglichen. Ein Weg dorthin ist, nicht nur die Arbeitszuwanderung, sondern auch die Bildungs- und Qualifizierungszuwanderung besser zu gestalten.
  • Dazu fordern wir ein einheitliches Online-Bewerbungssystem für das Auslandsstudium in Deutschland, eine Vereinfachung und Verbesserung der Anerkennung von ausländischen Schulabschlüssen und Hochschulzugangsberechtigungen, regulären Anspruch für Einwander*innen auf staatliche Leistungen wie BAföG oder Grundsicherung und einen Rechtsanspruch auf freiwillige Integrations- und Sprachkurse.
  • Für alle Einwander*innen ist es wichtig, dass Ihnen Informationskanäle und Beratungsmöglichkeiten zur Verfügung gestellt werden, die in einfacher Form aus den Herkunftsländern zugänglich sein sollen.
  • Wichtiger Teil des kanadischen Modells ist die intensive Integrationsarbeit und auch hier in Deutschland müssen Programmen und Maßnahmen die Möglichkeiten zur gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Teilhabe erweitern. Dazu gehört auch eine Revision des Wahl- und Staatsangehörigkeitsrechts.
  • Um die notwendigen Kosten der Implementierung aller Maßnahmen, die mit einem solchen Einwanderungsgesetz verbunden sind, mindestens teilweise zu decken, werden deutschen Unternehmen, die von der Zuwanderung profitieren werden, auch ihren Beitrag leisten müssen.
  • Wir fordern einen Spurwechsel gut integrierter Personen aus dem Asylverfahren in das Einwanderungsgesetz.
  • Und als Letztes: Ein Einwanderungsgesetz muss auch Einwanderungsgesetz heißen. Im heutigen Zustand unserer Demokratie muss die Politik auch zeigen, dass sie die Antworten auf die wichtigen Fragen der Zeit hat, und so ein umfangreiches Gesetz wäre ein wichtiges Zeichen dafür.

 

Antrag 220/II/2018 Schaffung Europäischer Rundfunkanstalt(en) beschließen

13.10.2018

folgenden Antrag zwecks Aufnahme in das Programm der SPD für die Europawahl 2019 einzubringen:

Die SPD tritt für die Stärkung der Europäischen Öffentlichkeit auf EU-Ebene durch Schaffung einer oder mehrerer geeigneter europäischer (Rundfunk-)Anstalten ein, die inhaltlich identisch und simultan in allen (Amts-)Sprachen der Europäischen Union massenmedial tätig sind und alle EU-Staaten erreichen.

Antrag 130/II/2018 LGBTTI*Q-Rechte in der EU als verbindliche Rechtsnormen implementieren

13.10.2018

Die sozialdemokratischen Mitglieder im Europäischen Parlament und der Bundesregierung sind aufgefordert, darauf hinzuwirken, gleichgeschlechtlich geschlossene Ehen EU-weit anzuerkennen.

 

Antrag 209/II/2018 Für Gerechtigkeit, Partizipation und eine schnellere Energiewende: Mieterstrom endlich voranbringen

13.10.2018

Solarenergie für Mieter vom eigenen Dach ist ein sinnvoller Beitrag für den Klimaschutz. Die Förderung von direkt verbrauchtem Strom aus Photovoltaikanlagen auf Wohngebäuden mit einem Mieterstromzuschlag schafft eine langfristig wettbewerbsfähige und vor allem klimaschonende Möglichkeit für die Stromversorgung in der Stadt. Gleichzeitig bleibt die Vertragsfreiheit der Mieter bei der Auswahl eines Stromtarifs uneingeschränkt bestehen, entsprechend sind Mieter nicht dem Risiko von steigenden Strompreisen als Resultat der Förderung ausgesetzt.

 

Der aktuelle Förderungsrahmen erweist sich als ungenügend für die Entwicklung von ausreichend vielen Mieterstromprojekten. Grund hierfür sind vor allem Hemmnisse für Betreiber, die eine erhöhte Markteintrittsbarriere darstellen. PV-Mieterstrom Meldezahlen der Bundesnetzagentur zeigen, dass im Zeitraum Januar bis Mai 2018 deutschlandweit lediglich Mieterstromprojekte mit einer Kapazität von 2 MWp registriert wurden. Dem gegenüber steht die herausgestellte Bedeutung von Solarenergie z.B. im Berliner Energie und Klimaschutzprogramm 2030 (BEK 2030).

 

Die SPD-Mitglieder im Abgeordnetenhaus, im Bundestag, Bundesregierung und in den Landesregierungen  werden aufgefordert, sich für die Weiterentwicklung der Mieterstromförderung durch den Bund einzusetzen. Ziel ist es, die Umsetzung der Energiewende zu beschleunigen und gleichzeitig sowohl gerecht als auch kostengünstig zu gestalten durch:

 

1. Unterstützung  der Bundesratsinitiative der Länder Berlin und Thüringen vom 21.8.18 (BR-Drucksache 402/18) zur Einbeziehung der urbanen Zentren in die Energiewende. Dies insbesondere um Quartiersversorgungskonzepte mit Mieterstromförderung von Photovoltaikanlagen und damit auch größere Anlagen zu ermöglichen.

 

2. Sicherung der Wirtschaftlichkeit von Mieterstromprojekten durch eine erhöhte und zeitlich befristete Anschubförderung für Mieterstromprojekte. Im Sinne der Verteilungsgerechtigkeit soll die zusätzliche Förderung nicht über die EEG Umlage geschehen. Dazu bestehen ausreichend alternative Möglichkeiten: direkte Subvention aus Steuermitteln oder indirekte Subvention durch Steuersenkung für direkt verbrauchten Strom (z.B. abgesenkter Mehrwertsteuersatz).

 

3. Abbau weiterer Hemmnisse: z.B. das Zulassen von aufwendungsarmen Messkonzepten insbesondere bei kleineren Anlagen bis 10 kWp, Abschaffung der aktuellen Gewerbesteuerinfektion für Wohnungsunternehmen, Vereinfachung des bürokratischen Aufwands (z.B. aus dem Energiewirtschaftsgesetz) bei kleineren Anlagen.

 

4 . Angemessene Beteiligung  der Mieter an den preislichen und langfristigen Vorteilen dieser regenerativen Stromerzeugung. Die zusätzliche Förderung hat zur Voraussetzung, dass der Mieterstrompreis nicht nur mindestens 10%, sondern mindestens 20% unter dem Grundversorgertarif liegt.

Antrag 153/II/2018 Auf dem Weg zu einem Demokratiefördergesetz

12.10.2018

Die Abgeordneten der SPD im Deutschen Bundestag werden aufgefordert:

  1. sich für eine deutliche jährliche Erhöhung der Mittel für das Bundesprogramm “Demokratie Leben” einzusetzen
  2. mit dem insbesondere Projekte und Einrichtungen Ost-Deutschland intensiv gefördert werden
  3. ausgehend von den Mittelsteigerungen soll das Programm “Demokratie Leben” schließlich in ein Demokratiefördergesetz münden, das noch in dieser Legislaturperiode auf den Weg gebracht wird, um die dann gewachsenen regionalen und lokalen Projekte auf finanziell sichere Beine zu stellen und ihnen verlässliche Rahmenbedingungen zu bieten.