Archive

Antrag 103/I/2019 Leistungsort? Schule ist ein Lebensort!

25.02.2019

Soziale Teilhabe und Bildung waren die ersten Ziele der Arbeiter*innenbewegung im 19. Jahrhundert, aus der die Sozialdemokratie hervorgegangen ist. „Unsere Kinder sollen es einmal besser haben“ war ein wichtiges Motiv im Kampf vieler Menschen für eine bessere Zukunft. Diese Ziele sind also alt, jedoch aktueller denn je. Denn für eine solidarische Gesellschaft von morgen, müssen die Kinder von heute eine nachhaltige, gerechte und soziale Bildung erfahren. Dabei sind jedoch die Rahmenbedingungen entscheidend. Gute Bildung bedeutet auch, dass jede*r gesund lernt und dabei auch die nötige Zeit bekommt, um gut zu lernen.

 

So darf es nicht sein, dass Bildung nur ein Abbild unserer jetzigen Gesellschaft ist, sondern auch bereits unser Bild einer zukünftigen Gesellschaft mitdenkt. Das heißt, dass die heutige leistungsorientierte Gesellschaft nicht weiter das Schulwesen dominieren darf. Aus der sozialdemokratischen Sicht ist Schule also kein Leistungsort, sondern ein Lebensort!

 

Für viele Schüler*innen ist dies bereits Realität, sie verbringen die meiste Zeit in den Schulen, dort sind meist ihre Freund*innen, dort spielt sich ein großer Teil ihres Lebens ab. Doch es ist für sie gleichzeitig ein Leistungsort: Druck in der Klasse, Druck in den Arbeiten, Druck beim Lernen, Druck immer mithalten zu müssen… Dieser Druck sorgt für Stress und daraus folgend kann dieser Schulstress zu Krankheiten führen. Bereits heute ist jede*r zweite Jugendliche in der mittleren Klassenstufe gestresst und klagt auf Grund dessen über Kopfschmerzen, Bauchschmerzen, Schlafstörung oder Ähnlichem. Dabei können diese Krankheiten einen Einstieg für noch schwere psychische Erkrankungen darstellen.

 

Dieser Zustand ist nicht weiter hinnehmbar und zeigt, dass sich die Schule nicht weiter an einer leistungsorientierten Gesellschaft orientieren darf. Deshalb sind eine Reihe von Maßnahmen nötig, um diesen Mechanismus aufzubrechen, damit die Schule ein Ort ist, wo gut gelernt und gelebt werden kann.

 

Psychologische Hilfe- Sofort!

Zur zeit muss eine Person die einen Termin bei einem*einer Psycholog*in benötigt bis zu 20 Wochen warten. Ein alarmierender Wert. Gerade bei Heranwachsenden bedeutet diese Wartezeit eine enorme Belastung. Zudem ist nicht garantiert, dass diese*r Psychologe bzw. Psychologin dann auch dauerhaft eine Ansprechperson für den/die Betroffene*n bleibt oder doch zum/zur Nächsten weitergeschickt wird. Was ebenfalls eine Belastung darstellt. Da explizit Jugendliche eine dauerhaft feste Ansprechperson brauchen, um sich überhaupt öffnen zu können. Deshalb erfordert eine moderne Schule Teamarbeit und die Etablierung von Schulpsycholog*innen an jeder Schule. Welche sowohl kostenfreie Einzelfallberatung als aber auch Systemberatung anbieten sollen.

 

Die Einzelfallberatung richtet sich dabei an die Schüler*innen, Eltern und Lehrer*innen selbst. Bei Schüler*innen bedeutet dies, dass die Schulpsycholog*innen als erste Anlaufstelle fungieren und besonders bei Lern- Verhaltensproblemen, Mobbing oder Prüfungsängsten, Hilfeleistungen geben. Dabei muss eine enge Verzahnung von Schulpsycholog*innen zum Jugendamt, behandelnden Ärzt*innen, Psychotherapeut*innen usw.  gegeben sein. Nur so wird gewährleistet das Schüler*innen jederzeit eine feste Ansprechperson an den Schulen haben und zugleich, im Bedarfsfall, ein Termin durch den Schulpsychologen an weitere Stellen vermittelt werden kann.

 

Die Systemberatung, bedeutet, dass die Schule als System beraten wird. Hierbei werden also die Schulleitungen und Kollegien bei der Schulentwicklung, Gewaltprävention oder Gesundheitsvorsorge beraten. Auch die Teamsupervision gehört dazu, denn die moderne Schule erfordert Teamarbeit und kein Einzelkämpfer*innentum. Dadurch werden Lehrer*innen für das Thema besser sensibilisiert und gecoacht, um einen richtigen Umgang in der betreffenden Szene (im Falle einer Gewalthandlung) und mit der/den betroffenen Person/en zu gewährleisten.

 

Wir fordern somit von allen Mitgliedern der Landesregierungen und der Landesparlamente wie Abgeordnetenhäuser, sich für die Etablierung einer, je nach Anzahl der Schüler*innenschaft aufgeschlüsselten, schulpsychologischen Stelle pro Schule vor Ort (aber mind. eine volle Stelle) einzusetzen. Sowie sich weiterhin für die Aufrechterhaltung von Schulpsychologische und Inklusionspädagogische Beratungs- und Unterstützungszentren (Kurz: SIBUZ) als externe Ergänzungszentren stark zu machen.

 

Klassenrat an allen Schulen verpflichtend durchsetzen!

Schüler*innen sollen mehr Verantwortung erlernen, sich gegenseitig unterstützen und mehr Partizipation in der Schule erlangen. Kurzum: Mehr Einfluss auf ihren Unterricht und ihre Schule haben. Genau dies ist unter anderem die Aufgabe eines Klassenrates. Hier sind die Hauptakteure die Schüler*innen. Unter der Leitung eines aus der Mitte des Klassenverbandes selbst gewählten Präsidiums werden Probleme, Gestaltungswünsche, Klassenregeln usw. besprochen und beschlossen. Die genauen Themen und Gestaltungen bestimmen ausschließlich die Schüler*innen. Dieses Konzept ist nicht neu, jedoch an keiner Schule verpflichtend und dort wo es einen solchen Klassenrat gibt, opfert meist die Lehrkraft eine Stunde ihrer Freizeit, um es den Schüler*innen zu ermöglichen.

 

Wir fordern deshalb von den Mitgliedern der Kultusministerkonferenz sowie den Landesparlamenten und Abgeordnetenhäuser, dass diese die Klassenratsstunde als offizielle Schulstunde anerkennen und an allen Schulen eine Klassenratsstunde pro Woche eingeführt wird und auch als offizielle Unterrichtsstunde für die betreuende Lehrkraft gilt.

 

Schulsozialarbeit stärken

Gute Sozialarbeit ist für eine gute Bildung unabdingbar. Ob nun Einzelfallberatung, Krisenintervention, Begleitung vom Übergang von der Schule zum Beruf oder freizeitpädagogische Angebote etc. Schulsozialarbeiter*innen haben ein breites Aufgabenspektrum und bereichern durch ihre Einbeziehung jede Schule. Jedoch treten an allen Schulen Schwierigkeiten mit dem Umgang der Sozialarbeiter*innen auf. Es fehlt häufig eine adäquate räumliche Unterbringung, Sozialarbeiter*innen werden missbräuchlich als Hausaufgabenhilfe oder Vertretungslehrer*innen genutzt, wodurch sie ihr breites Aufgabenspektrum nicht mehr ausfüllen können. Des Weiteren werden Sozialarbeiter*innen meistens erst eingestellt, wenn die Probleme, wie Gewalthandlungen, bereits aufgetreten sind. Von präventiven Maßnahmen kann damit nicht mehr die Rede sein. Dies wird durch den Fakt verstärkt, dass viele Schulsozialarbeiter*innen nur befristet in Teilzeit angestellt sind. Wodurch a) keine Kontinuität für die Schüler*innen entsteht und damit kein Vertrauen aufgebaut werden kann und b) durch den Zeitmangel, keine ausreichende Problemanalyse erfolgen kann, sondern lediglich das kurzfristige Problem behoben wird.

 

Auch die Tatsache, dass es einen chronischen Mangel an Schulsozialarbeiter*innen gibt, da durch das NC-System vielen kein Studium ermöglicht wird und die Bezahlung weit unter der einer Lehrkraft liegt (in Berlin im Durchschnitt bei ca. 2.700€), sorgt dafür, dass die Probleme an Schulen nicht geringer werden.

 

Deshalb sind eine Reihe von Maßnahmen nötig, wofür sich die jeweiligen Mitglieder in den Landesparlamenten und Abgeordnetenhäuser, sowie den Landesregierungen und kommunalen Selbstverwaltungen einsetzen sollen :

 

  1. Der Wegfall des notenbasierten Zulassungsverfahren für den Fachbereich „Soziale Arbeit“ an allen Hochschulen. Zudem fordern wir stärkere finanzielle Förderung für den Fachbereich „Soziale Arbeit“ an jeder Hochschule.
  2. Fordern wir die Anhebung der Gehälter der Schulsozialarbeit*innen.
  3. Schulsozialarbeit sollte eine Schnittstellenfunktion zuteil werden und muss dafür in jedem Schulprogramm und in jedem kommunalen Jugendhilfeprogramm verankert sein, nur so kann verhindert werden, dass Schulsozialarbeit als metaphorische “Feuerwehr”- Funktion funktionalisiert wird. Stattdessen kann so eine kontinuierliche langfristige, statt befristete Schulsozialarbeit gewährleistet werden.
  4. Fordern wir eine engere Kooperation zwischen Lehrkraft und Schulsozialarbeiter*innen, sowohl während des Studiums als auch im späteren Schulbetrieb. Die Einbeziehung und Mitbestimmung bei der Schulentwicklung wie auch bei Schulkonferenzen (bei Letzterem muss eine Sitz- wie Stimmberechtigung für Schulsozialarbeiter*innen erfolgen) kann zu engerer Kooperation und Verzahnung zwischen Lehrkraft und Schulsozialarbeiter*innen im Sinne einer guten Schulentwicklung und Schüler*innenentwicklung führen.
  5. Landesprogramme, wie das Berliner “Jugendsozialarbeit an Berliner Schulen” müssen weiter aufgestockt werden. Denn 290 Stellen auf 775 Schulen in Berlin reichen bei weitem nicht aus. Außerdem muss gewährleistet werden können, dass Sozialarbeiter*innen stärker in Teams arbeiten können, um sich so gegenseitig zu unterstützen und zu entlasten. Auch muss eine Aufstockung des Jugendamtes stattfinden, um die Arbeitsabläufe zwischen Schulsozialarbeit und Jugendamt zu erleichtern.
  6. Muss bei Schulneubauten wie bestehenden Schulen Raumkonzepte erarbeitet bzw. mitgedacht werden, um eine adäquate Schulsozialarbeit stattfinden lassen zu können.

 

Freiräume einrichten- Ruhe- und Schutzräume etablieren!

Für gutes Lernen sind Erholungs- und Ruhezeiten erwiesenermaßen nicht nur nötig, sondern förderlich. Dabei gilt dies nicht nur für die Lernenden, sondern auch für die Lehrenden. Deshalb gilt es insbesondere bei den Schulneubauten Ruheräume mitzudenken, um Rückzugsorte für alle Schüler*innen und Lehrer*innen zu ermöglichen. Doch auch bei den bestehenden Gebäuden sollte geprüft werden, inwieweit eine Einrichtung dieser Räume möglich ist und sich so in das Schulgefüge gut integrieren lassen kann.

 

Hinzu muss die Etablierung von Frauen*Lesben*Inter* und Trans*(FLIT*)- Schutzräume

an Schulen kommen. Sexismus ist in unserer Gesellschaft allgegenwärtig. Hinzukommt, dass bereits über 90% der queeren* Jugendlichen, ob nun online oder im realen Alltag Diskriminierung erfahren haben. Deshalb ist es wichtig, dass für all’ jene ein Schutzraum an allen Schulen etabliert wird. Denn wer von Übergriffigkeiten betroffen ist und sich unwohl fühlt, muss die Möglichkeit haben, sich zurückzuziehen. Denn solange Sexismus alltäglich und strukturell in unsere Gesellschaft ist, sind Schutzräume nötig. Dabei muss das langfristige Ziel bleiben, solche Schutzräume überflüssig zu machen, indem das Bewusstsein bei Schüler*innen und Lehrer*innen für Diskriminierung und Sexismus vorhanden ist und mit Hilfe von Schulsozialarbeit, wie Schulpsychologie diese Strukturen bekämpft werden können. Damit die ganze Schule und Gesellschaft für alle Menschen ein Schutzraum wird.

 

Wir fordern die Einrichtung von Schutz- wie Ruheräumen in allen Schulen, bundesweit.

 

Genderneutrale Umkleiden bei Schulneubauten

Die meisten Umkleiden sind in Männer und Frauen unterteilt, hierbei handelt es sich in nahezu jeder Umkleide um Gruppenumkleideräume. Dies führt dazu, dass sich alle zusammen umziehen müssen. Dabei ist das Umziehen vor dem Sportunterricht sehr intim und alle Menschen sollten sich dabei wohlfühlen. Dies ist allerdings nicht für alle Menschen der Fall und stellt somit eine Hürde für den Sportunterricht dar: Nicht nur für Menschen, die sich keinem Geschlecht zuordnen wollen,  oder Trans*menschen, die unschlüssig sind, ob sie sich in der Umkleide ihres „biologischen  Geschlechts“ umziehen wollen oder des Geschlechtes, dessen sie sich zuordnen, ist das ein Problem. Dieser Missstand betrifft auch Menschen mit einer Behinderung und einer Begleitperson, die anderen Geschlechtes ist. Deshalb stellen wir fest, dass dies kein zustand ist, welchen wir weiter tolerieren können.

 

Deshalb fordern wir von den Mitgliedern in den Landesparlamenten/Abgeordnetenhäuser und Landesregierungen, dass bei Schulneubauten Unisexumkleiden eingerichtet werden und bei bestehenden Bauten die Schaffung von Unisexumkleiden geprüft und bei räumlichen Kapazitäten eingerichtet wird.

 

Kostenlose Nachhilfe vor Ort!

Nachhilfe kann sich nur jemand leisten, der auch das nötige Geld besitzt. Dieser Fakt verstärkt die Ungleichheit in der Bildung und widerspricht somit unserem Ideal einer gerechten Bildung. Deshalb darf Nachhilfe nicht an die Leistungsgesellschaft außerschulisch abgegeben werden, sondern muss vielmehr innerschulisch kostenfrei angeboten werden.

 

Dabei dürfen keine Hürden aufgebaut werden, stattdessen muss jede nachhilfesuchende Person diese Möglichkeit annehmen dürfen. Diese Nachhilfeangebote sollen nicht auf Kosten von Überstunden der Lehrkräfte eingerichtet werden. Vielmehr soll es die Möglichkeit geben, die Nachhilfestunden als Unterrichtsstunde normal anrechnen lassen zu können oder (gegen Bezahlung) Studierende des Lehramts als Nachhilfelehrer*innen zu engagieren. Für die Studierenden kann dadurch eine Chance geschaffen werden, neben dem sehr theoretischen Studium bereits praxisnahe Einblicke in das zukünftige Berufsfeld zu generieren. Auch soll darüber hinaus die Möglichkeit bestehen, sich diese Nachhilfestunden als Teilleistung eines entsprechenden Moduls anerkennen zu lassen.

 

Wir fordern somit, dass flächendeckende staatliche und kostenfreie Nachhilfeangebote für die Schüler*innen etabliert werden.

 

Arbeitsgemeinschaften stärken und ausbauen! 

AGs stellen eine wichtige Möglichkeit für Schüler*innen dar, ihren Interessen nachzugehen, ohne zusätzliche Kosten bezahlen zu müssen und bereits Vorerfahrungen in einem möglichen Berufsfeld zu sammeln (Schüler*innenzeitung, Schüler*innenfirma o.Ä.). An vielen Schulen ist die Partizipationsmöglichkeit der Schüler*innen jedoch stark eingeschränkt, dadurch, dass die AGs hierarchisch von der Lehrkraft initiiert werden. Hier muss sich etwas ändern. So muss eine Schülervertretung stärker in die AG-Pläne für ein kommendes Schuljahr involviert werden. Auch müssen für alle Jahrgänge die gleichen AG-Zeiten gelten. Hier darf kein regulärer Unterrichtsbetrieb stattfinden, damit auch alle Schüler*innen die Möglichkeit haben, an einer AG teilzunehmen. Auch muss mit Vereinen/Verbänden im Umkreis Kontakt aufgenommen werden. Damit die Trainingszeiten o.Ä. nicht mit den AG-Zeiten kollidieren, bedarf es einer engeren Kooperation zwischen der Schulleitung und den Vereinen/Verbänden. Viertens sollen es auch Externe (wie Journalist*innen, Künstler*innen etc.) auf Wunsch der Schülervertretung und unter Aufsicht einer Lehrkraft erlaubt sein, eine AG mit zuleiten. Prinzipiell lehnen wir den Einfluss der Wirtschaft und von privaten wirtschaftlichen Interessengruppen auf den Unterricht weiterhin ab.

 

Kurzum: Wir fordern, dass die Mitglieder der Landesparlamente und der Landesregierungen, Koordination und Kooperationen zwischen Vereinen/Verbänden und Schulen fördert. Zudem sollen die Partizipationsmöglichkeiten der Schüler*innenschaft durch Aufklärungs- und Strategiepapieren weiter gestärkt werden.

 

Ganztagsschule bedeutet kostenlose Verpflegung! 

Wir bekennen uns nach wie vor zur Ganztagsschule, insbesondere in Gemeinschaftsschulen. Dabei ist eine ausgewogene Verpflegung allerdings ein wichtiger Baustein. So forderte bereits 1891 die Sozialdemokratie im Erfurter Programm die kostenlose Verpflegung an öffentlichen Schulen. Die Forderung existiert nun seit 138 Jahren und es ist an der Zeit, dass dieser zur allgemeinen Gültigkeit verholfen wird. Dabei begrüßen wir die Vorhaben, bspw. des Berliner Senats, für Grundschüler*innen kostenloses Mittagessen zur Verfügung zu stellen mit aller Deutlichkeit. Jedoch kann dies nur der Anfang sein. Denn für jeden Menschen, doch für Heranwachsende besonders, ist eine regelmäßige und gesunde Nahrungsaufnahme sehr wichtig. Da es viele in unserer Gesellschaft gibt, die es sich schlichtweg nicht leisten können, ihre Kinder adäquat zu verpflegen oder ihnen Geld mitzugeben oder aus anderen Gründen nicht dazu imstande sind, ist es am Staat auch beim Thema Essen für Gleichbehandlung und Gerechtigkeit zu sorgen.

Kostenfreie Bildung für alle, heißt auch kostenfreie Verpflegung für alle.

 

Deshalb fordern wir von den jeweiligen Mitgliedern der Landesparlamente und Landesregierungen, dass sie sich dafür einsetzen, dass an sämtlichen öffentlichen Schulen ein optionales kostenfreies Frühstück sowie Mittagessen (mindestens eine Auswahlmöglichkeit, mit einer veganen Option) angeboten wird.

 

Schulen und Jugendzentren: Gemeinsam geht’s besser!

Zur zeit besuchen ca. 11 % der Jugendlichen von 11-17 Jahren regelmäßig ein Jugendzentrum. Dabei geht es nicht nur um Spielen, Spaß und abhängen mit Freunden. Jugendzentren bedeuten eine offene Kinder und Jugendarbeit. Gerade die, welche sich in der Schule schwer tun, lassen sich plötzlich begeistert auf eine Tätigkeit ein und schrauben stundenlang an Fahrrädern, üben ein Theaterstück ein oder programmieren Roboter. Dabei machen sie eine der wichtigsten Grunderfahrungen: Selbstwirksamkeit – „Ich kann was!“. Kurzum: Jugendzentren leisten mit ihrer Arbeit einen großen Beitrag für die positive Persönlichkeits- und Selbstbewusssteinsentwicklung der Heranwachsenden. Sie eröffnen mit ihren zahlreichen Angeboten einen neuen Zugang zur Bildung, der für viele sonst verschlossen blieb. Denn immerhin verlassen im Jahre 2018 sechs Prozent der Jugendlichen die Schule ohne einen Abschluss. Ein alarmierender Wert, welcher in manchen Bundesländern sich sogar schon gen 10% bewegt.

 

Dabei könnten außerschulische Lernangebote wie Jugendzentren, Jugendclubs und Co. einen wichtigen Schlüssel darstellen, diesem Trend entgegenzuwirken.

 

Heute schon haben 28 Prozent aller Minderjährigen in Deutschland, das sind 3,7 Millionen Kinder und Jugendliche, von zu Hause aus schlechte Startchancen – sei es, weil ihre Eltern arbeitslos oder ohne abgeschlossene Berufsausbildung sind oder weil sie in Armut leben oder davon bedroht sind.

 

Zugleich ist Jugendarbeit ein Ort der gelebten Inklusion, denn der Schritt in eine bessere Zukunft für diese Kinder führt nur über eine gleiche und gerechte Bildung. Natürlich ist das vorwiegend ein Auftrag an die Schulen, doch bedarf es eben auch weitere Akteure neben der Schule, um eine solche Gerechtigkeit herzustellen.

 

Hinzu kommt, dass die meisten Angebote in solchen Einrichtungen kostenfrei oder kostengünstig sind, was eine enorme Entlastung für die Eltern und eine erhöhte Partizipation der Jugendlichen ermöglicht und somit dem Anliegen einer solidarischen und inklusiven Gesellschaft entspricht.

 

Die Konsequenz daraus müsste also sein, Jugendzentren und ähnliche Einrichtungen zu fördern und auszubauen und für dauerhaftes ausreichendes Fachpersonal und Ausstattung zu sorgen. Die Realität in vielen Bundesländern sieht dabei anders aus. Statt Förderung – Kürzung. Statt dauerhaft- befristet. Statt Ausbau- Abbau. Schlicht: Eine Katastrophe.

 

Die Kommunen stehen vielerorts vor dem Dilemma, dass sie zwar auf kontinuierliche und qualitative Kinder – und Jugendarbeit setzen müssten, um die schwierigen sozialen Bedingungen zu verbessern. Den finanziellen Bedarf jedoch nicht decken können.

 

Diesem Dilemma muss entgegengewirkt werden.

 

Wir fordern deshalb von den Landesparlamenten und Landesregierungen den Abbau von Jugendzentren, Jugendclubs und weiteren außerschulischen Jugendeinrichtungen zu stoppen. Die Mitglieder dieser Parlamente und Regierungen fordern wir auf, sich für eine erhöhte finanzielle Förderung und Ausbau der Einrichtungen aus Landes- und Bundesgelder auszusprechen. Hinzu sollen finanzielle Anreize für besonders gelungene Jugendarbeit vergeben werden.

 

Des Weiteren fordern wir die Etablierung eines bundesweiten Jugendfonds für außerschulische Jugendeinrichtungen, wo sich mit einem Konzept beworben werden kann, um weitere Gelder zu beantragen. Dieser Fond ist strikt vom Demokratiefond zu trennen, da dieser nur kurzfristige Projekte fördert und zudem hierbei die Demokratieförderung und –bildung im Vordergrund steht. Jugendzentren sind jedoch auf langfristige Planungen angewiesen und sollten die Möglichkeit haben, vielfältige Projekte für die Kinder und Jugendlichen anzubieten.

 

Wir fordern auch, dass Jugendzentren an Schulen, dort wo möglich, räumlich angegliedert sind. Nur so lassen sich die Kinder und Jugendlichen direkt “auffangen”, hinzu kann durch die betreuenden Erzieher*innen und Sozialpädagog*innen ein direkter Bezug und Kontakt zu den Lehrkräften und Schule entwickelt werden, um so auch neue Impulse in die schulische Arbeit hineinzugeben.

Antrag 203/I/2019 Fachkräfteeinwanderungsgesetz III: Keine Zuwanderungssperren durch das Innenministerium

25.02.2019

Die Mitglieder des Bundestags, SPD geführte Ministerien und Vertreter/innen der sozialdemokratisch geführten Bundesländer sollen sich im Bundesrat dafür einsetzen, dass der Vorschlag im Referentenentwurf des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes, die Beschränkungsoptionen für das Bundesministerium des Inneren auf der Verordnungsebene (§ 99 Abs. 5 und 6 AufenthG-E), durch das es Zuwanderungssperren für bestimmte Länder erheben darf, gestrichen wird.

Antrag 200/I/2019 Fachkräfteeinwanderungsgesetz I: Anerkennungsfrist bei ausländischer Berufsqualifikation verlängern

25.02.2019

Die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung und des Bundesrats mögen sich dafür einsetzen, dass die grundsätzliche Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis begründet durch Maßnahmen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen (§ 16d Abs. 1 letzter Unterabsatz AufenthG-E) von 18 auf 36 Monate ausgeweitet wird. Der Höchstzeitraum soll sich also von bisher geplanten zwei auf drei Jahre verlängern. Die Verlängerungsoption um sechs Monate sollte Bestand haben, so dass sich im Einzelfall eine Höchstaufenthaltsdauer von 42 Monaten ergeben kann.

Es wäre wünschenswert zu prüfen, ob die Verlängerungsmöglichkeit von sechs auf zwölf Monate erhöht werden kann.

Folgende Änderung des vorliegenden Gesetzeentwurfs wird vorgeschlagen:

  • In § 16d Abs. 1 Satz 3 sind die Zahl „18″ durch die Zahl „36″ und die Wörter „zwei Jahren“ durch die Angabe „42 Monaten“ zu ersetzen. (Die vorliegende Fassung widerspricht EU-Recht und bevorzugt EU-Arbeitsmigration)
  • Anpassungslehrgänge zum Ausgleich festgestellter wesentlicher Unterschiede in der beruflichen Qualifikation dürfen nach Artikel 14 Absatz 1 der Richtlinie 2005/36/EG und in der Folge nach der Anerkennungsgesetzgebung einschließlich des Fachrechts von Bund und Ländern (beispielsweise nach § 2 Absatz 3 Satz 6 Krankenpflegegesetz) bis zu drei Jahre dauern. (Die vorliegende Fassung würde somit die Einreise von Drittstaatsangehörigen ausschließen, die für eine Anerkennung ihrer Qualifikation einen Anpassungslehrgang von mehr als 18 Monaten Dauer absolvieren müssten.)

 

Antrag 35/I/2019 Befristungen stoppen - Gleiche Bedingungen für gleiche Arbeit!

25.02.2019

Obwohl sich Deutschlands Wirtschaft erholt hat und seit Jahren stetig wächst, leiden weiterhin viele Menschen unter prekären Beschäftigungsverhältnissen. Befristete Stellen ermöglichen staatlichen wie auch privaten Arbeitgeber*innen zwar ein flexibles und profitables Wirtschaften, führen aber zu erheblichen sozialen Unsicherheiten bei Arbeitnehmer*innen und somit zu einer massiven Verschlechterung ihrer privaten und beruflichen Lebensumstände. Die ständige Angst vor Arbeitslosigkeit und die fehlende Planungssicherheit erschweren nicht nur die Entscheidung, eine Familie zu gründen oder für das Alter vorzusorgen, sie können sich auch direkt negativ auf die Gesundheit der Betroffenen auswirken. Befristete Beschäftigungsverhältnisse führen dazu, dass Arbeitnehmer*innen immer mit einem Bein in der Arbeitslosigkeit stehen, was auch ihre Möglichkeiten für betriebliche Mitbestimmung und ihre Verhandlungsbasis mit Arbeitgeber*innen massiv einschränkt. Befristete Arbeitnehmer*innen werden durch die permanente Angst vor dem beruflichen Abstieg „mundtot“ gemacht und machen dadurch oftmals nicht von ihren Rechten Gebrauch. Dies wirkt sich negativ auf ihre Entlohnung und ihre Weiterbildungsmöglichkeiten aus. In der Praxis sind befristete Arbeitnehmer*innen gegenüber ihren unbefristeten Kolleg*innen häufig benachteiligt. Befristungen führen zu Spaltungen der Belegschaft im Betrieb, da es befristete Kolleg*innen schwerer haben, sich für ihre Belange einzusetzen und beim Betriebsrat (insofern vorhanden) Gehör zu finden.

Soziale Gerechtigkeit und Solidarität sehen anders aus! Befristete Jobs machen ein „gutes Leben“ für viele Menschen und ihre Familien nahezu unmöglich. Gerade weil Befristungen so umfassende negative Auswirkungen auf das Leben von Betroffen haben, muss die SPD handeln.

Die SPD muss gute und sichere Arbeitsbedingungen in den Mittelpunkt ihrer politischen Arbeit stellen und sich auf gesetzlicher Ebene dafür einsetzen, dass nicht die Arbeitnehmer*innen weiterhin die Kosten für einen flexiblen Arbeitsmarkt tragen! Es muss gelten: Gleiche Bedingungen für gleiche Arbeit!

 

Wir fordern:

1. Die SPD Bundestagsfraktion setzt sich über den Koalitionsvertrages hinaus dafür ein, sachgrundlose Befristungen ersatzlos abzuschaffen.
Die in der Koalition erlassenen neuen Regelungen bezüglich der sachgrundlosen Befristungen sind zu schwach und stellen keine zufriedenstellende Verbesserung für Arbeitnehmer*innen dar. Diese müssen nach wie vor die Kosten der sogenannten „Flexibilisierung“ tragen. Die Regelungen verleiten immer noch zu Missbrauch, zum Beispiel, um die Probezeit von unbefristeten Stellen zu umgehen. Denn in sachgrundlosen Befristungen bestehen weder Mutter- noch Betriebsratsschutz. Zudem stellen befristete Stellen häufig auch den Beginn von Kettenbefristungen dar.

 

2. Die SPD setzt sich dafür ein, befristete Stellen für Arbeitgeber*innen unattraktiver zu machen und die finanzielle Sicherheit der Arbeitnehmer*innen zu garantieren.
Wir fordern langfristig, ein Anreizsystem für Arbeitgeber*innen zu schaffen, das dazu führt, dass befristete Stellen in unbefristete Stellen umgewandelt werden. Wir fordern hierfür eine zusätzliche Abgabesteuer der Arbeitgeber*innen auf befristete Stellen nach dem Vorbild des „indemnité de précarité“ in Frankreich zu schaffen. Diese darf nicht zu niedrig angesetzt sein, damit sich Arbeitgeber*innen nicht von befristeten Stellen „freikaufen“ können – wir empfehlen eine Abgabesteuer des betrieblichen Bruttolohns von mindestens 50%, wobei diese nicht dazu führen darf, dass die Löhne der unbefristeten Angestellten im Betrieb sinken. Die Einnahmen sollen in einen speziellen Fonds fließen, dessen Geld dazu dient, befristet Beschäftigte im Falle einer Arbeitslosigkeit zusätzlich zum allgemeinen Arbeitslosengeld abzusichern. Hiervon sind auch Stellen abgedeckt, die durch Drittmittelgelder finanziert werden. Die Kosten einer profitablen Flexibilität auf dem Arbeitsmarkt darf nicht von den Schwächsten getragen werden, sondern muss von jenen getragen werden, die davon am meisten profitieren.

 

3. Die SPD setzt sich dafür ein, die Sachgründe für Befristungen massiv einzuschränken. Zudem soll in Zukunft der Sachgrund im Arbeitsvertrag schriftlich festgehalten werden, um Transparenz zu gewährleisten. Die Sachgründe sollen wie folgt geändert werden:

3.1 Der vorübergehende Arbeitskräftebedarf ist genauer zu definieren und maximale Zeiten vorzugeben. Bei Projektarbeit muss eine Befristung der gesamten Projektlaufzeit entsprechen. Eine Befristung ist dann nur möglich, wenn der betriebliche Bedarf an der Arbeitsleistung nachweisbar nur vorübergehend besteht (§ 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 TzBfG).

3.2 Die Befristung zur Erprobung (§ 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 TzBfG) ist ersatzlos abzuschaffen.

3.3. Die Zweckbindung von Haushaltsmitteln ist abzuschaffen (§ 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 7 TzBfG).

 

4. Die SPD setzt sich dafür ein, Regelungen zu schaffen, die befristeten Beschäftigten einen grundsätzlichen Anspruch auf Verlängerung ihres Arbeitsvertrages garantiert, wenn nach Ablauf der Befristung die zu verrichtende Arbeit weiterhin anfällt.

Demnach haben befristete Beschäftigte einen grundsätzlichen Anspruch auf ein Angebot zur Entfristung ihres Arbeitsvertrages, wenn der Arbeitsauftrag in dem sie tätig sind, bzw. ein Arbeitsauftrag, der ihrer bisherigen Tätigkeit ähnlich ist, verlängert wird oder sich ihm anschließt. Dies gilt auch, wenn der Zuwendungsgeber (bei Projektarbeit) wechselt und auch, wenn das Stellenprofil der zu erfüllenden Tätigkeit sich nicht nur gleicht, sondern auch nur ähnlich ist; wobei Arbeitgeber*innen ggf. auch ihnen zumutbare Weiterbildungs- und Qualifikationsmaßnahmen tragen müssen. Unterbrechungszeiten von bis zu drei Monaten sind unschädlich.

 

5. Alle unter Punkt 1-4 dargestellten Forderungen sollen für alle Betriebe – unabhängig von der Größe – gleichermaßen gelten.

Antrag 161/I/2019 Die Gesundheitsgefährdende Chemikalie Bisphenol in der Lebensmittelindustrie zu verbieten

25.02.2019

Wir fordern ein Verbot der Chemikalie Bisphenol in Materialien, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen.