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Antrag 75/II/2015 Gegen eine Deregulierung des Datenschutzes!

16.10.2015

Einleitung

Im Januar 2012 wurde von der Europäischen Kommission ein umfassender Entwurf für eine Datenschutzgrundverordnung, als Teil der EU-Datenschutzreform, vorgelegt. Inhalt des Entwurfes waren die Modernisierung des Rechtsrahmens für den Schutz personenbezogener Daten, die Harmonisierung aller bestehenden Vorschriften in der EU und eine Sicherung des bestehenden Datenschutzniveaus. Aktuell und nach drei Jahren der Diskussion um diesen Entwurf innerhalb der Kommission sowie dem Parlament, hat der Rat der Europäischen Union entschieden, einen eigenen Entwurf zu präsentieren, der Basis für die Verhandlungen im „Trialog“ zwischen dem EU-Parlament, der Kommission und der Präsidentschaft des Rates der Europäischen Union ist. Dieser Trialog begann am 24. Juni 2015 in Brüssel und beinhaltet vor allem die Thematiken der Datensparsamkeit, der Datenvermeidung sowie der Zweckbindung von Datenerhebung.

 

Forderungen

 

Gebot der Datensparsamkeit und Datenvermeidung darf nicht untergraben werden!

Der Entwurf der Europäischen Kommission zur „General Data Protection Regulation“ sieht eine Abkehr vom Prinzip der Datensparsamkeit und Datenvermeidung vor, hin zu einer nicht exzessiven Datennutzung. Dabei ist nicht definiert, was als nicht exzessiv angesehen wird. Diese Beurteilung unterliegt lediglich den Datenverarbeitenden und Datenerhebenden. Wir fordern, es dürfen nur die personenbezogenen Daten erhoben werden, die für die jeweilige Anwendung unbedingt notwendig sind. Das Gebot der Datensparsamkeit und Datenvermeidung darf nicht untergraben werden.

 

Zweckbindung der Datenerhebung muss erhalten bleiben!

Der derzeitige Entwurf erlaubt das Weiterverarbeiten von Daten, wenn historische, wissenschaftliche oder statistische Gründe vorliegen. Dabei sind Datenverarbeitende nicht mehr an den ursprünglichen Zweck der Erhebung gebunden. Daher fordern wir, dass die Zweckbindung nicht geschwächt werden darf. Einmal erhobene personenbezogene Daten, sollen nur für den ursprünglichen Zweck verwendet werden dürfen.

Antrag 74/II/2015 Mitbestimmung der Patientenvertreter*innen im Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA)

16.10.2015

Die SPD Berlin spricht sich für eine Veränderung im SGB V, dahingehend aus, dass den Patientensprecher*innen, welche dem GBA beisitzen, zukünftig Stimmrecht eingeräumt wird.

 

Antrag 72/II/2015 Lebensrettende Blutspende freigeben

16.10.2015

Die SPD-Bundestagsfraktion wird aufgefordert, sich im Rahmen der Gesetzgebung dafür einzusetzen, dass das Verfahren der Blutspende in den folgenden Punkten angepasst wird:

 

  • Dass Fragen nach der sexuellen Identität sowie nach etwaigen Gefängnisaufenthalten aus dem Fragebogen gestrichen werden
  • Dass homo- und bisexuelle Männer nicht mehr generell und dauerhaft von der Blutspende ausgeschlossen werden.
  • Dass keine sexuelle Abstinenz gefordert wird.

 

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats werden aufgefordert, sich für eine entsprechende Bundesratsinitiative des Landes Berlin einzusetzen.

Antrag 71/II/2015 Fasst Euch ein Herz - Organspendepraxis verbessern

16.10.2015

Die Etablierung der Organtransplantation in den 1950er Jahren ist zweifellos ein Meilenstein in der Medizingeschichte und rettete bis heute ungezählten Menschen das Leben. Eine Reihe von Skandalen in der Zuweisung von Organen um das Jahr 2012 führte aber zu einem alarmierenden Einbruch der Spendenzahlen, der bis heute nicht überwunden ist. Um verlorenes Vertrauen zurückzugewinnen und insgesamt einen höheren Erfolg bei Organtransplantationen zu erreichen, sollen daher folgenden Maßnahmen beschlossen werden:

 

1) Widerspruchslösung einführen

 

Forderung: Das Transplantationsgesetz soll dahingehend überarbeitet werden, dass alle in Deutschland verstor­benen Personen grundsätzlich als Organspender*innen gel­ten und diesen Status erst durch einen schriftlichen Widerspruch verlieren. Alle Staatsbürger*innen mit Wohnort in Deutschland müssen in regelmäßigen Abständen über die relevanten medizinischen und organisatorischen Aspekte der Organspende informiert sowie deutlich erkennbar auf die Mög­lichkeit zum Widerspruch hingewiesen werden.

 

Zu prüfen ist auch die Einführung einer separaten Information und Widerspruchsmöglichkeit für Personen, die sich nur kurzzeitig im Bundesgebiet. Vor jeder Organentnahme muss überprüft werden, ob zu Lebzeiten ein Widerspruch eingelegt wurde. Jede*r muss einen Widerspruch unkompliziert und kostenfrei erklären können. Die Widerspruchslösung wird gültig mit Eintritt in die Volljährigkeit. Bei potentiellen minderjährigen Organspender*innen sollen die nächsten Angehörigen dem mutmaßlichen Willen des oder der Minderjährigen entsprechend über eine Organspende entscheiden. Bei Personen, die wegen geistiger Behinderung, langfristiger Bewusstlosigkeit o. ä. zu keinem Zeitpunkt als Erwachsene Widerspruch einlegen konnten, entscheiden die Angehörigen über eine Organspende.

 

Analyse: Im Jahr 2013 standen in Deutschland 876 tatsächlichen Organspenden über 10.000 bedürftige Patienten*innen gegenüber. Dieses Missverhältnis ist hauptsächlich durch eine geringe Mobilisie­rung der Bevölkerung zu erklären: Obwohl 68 % der Menschen zu einer Organspende bereit sind, besitzen nur 28 % einen Spendenausweis und gaben damit eine eindeutige Entscheidung ab. Von 1.370 potentiellen Organspenden 2013 wurden 402 durch die Ablehnung der Angehörigen verhin­dert. Um diesen umfassenden Mangel zu beheben und für klare Entscheidungen zu sorgen, wird gemäß des Votums des 113. Ärztetag aus dem Jahr 2010 eine Widerspruchslösung nach Vorbild Österreichs, Belgiens und anderen Ländern eingeführt.

 

2) Werbung für Organspende intensivieren

 

Forderung: Angesichts der rückläufigen Spendebereitschaft müssen auf allen Ebenen die Aufklärung über und Werbung für eine größere Aufmerksamkeit in der breiten Bevölkerung umgesetzt werden. Dazu soll eine Verstärkung der physischen Präsenz durch Informationsstände und Vorträge an Schulen erwogen werden.

 

3) Qualitätsmanagement im medizinischen Bereich stärken

Forderung: Das Bundesgesundheitsministerium wird in Zusammenarbeit mit Fachverbänden der Pflege und Medizin bereits in medizinischen Ausbildungen ein stärkeres Bewusstsein für problematische Arbeitsabläufe sowie die Bereitschaft zu deren Kritik und Verbesserung schaffen. Ansatzpunkte kann eine vertiefende Einführung oder Weiterentwicklung von Fehlermeldesystemen sein.

 

4) Überstundenregelungen für Krankenhauspersonal durchsetzen

Forderung: Das Bundesgesundheitsministerium wird in Zusammenarbeit mit Gewerkschaften eine effektive Er­fassung und Begrenzung von Überstunden für ärztliches und pflegerisches Personal durchsetzen. Dazu sollen die Einführung von elektronischen Arbeitszeiterfassungssystemen vorgeschrieben und die Gewerbeaufsichtsämter zu einer stärkeren Kontrolle motiviert werden. Ebenfalls muss die Krankenhausfinanzierung entsprechend geändert werden, um die durch die Reduzierung der Überstunden nötigen zusätzlichen Arbeitskräfte einstellen zu können.

Analyse: Im MB-Monitor 2013 gaben von den dort befragten Ärzt*innen etwa 75 % an, mehr als 48 Stunden pro Woche zu arbeiten; 3 % davon sogar 80 Stunden oder mehr. 71 % der Beschäftigten verspürten Krankheitserscheinungen wie Schlafstörungen oder Übermüdung als Folge von Überstunden.Im Pflege-Thermometer 2009 gaben von den dort befragten Pflegekräften 40 % der Befragten an, zwischen 46 und 70 Überstunden geleistet zu haben. „Hochgerechnet auf alle Gesundheits- und Krankenpflegenden in Krankenhäusern in Deutschland wurden damit in den letzten sechs Monaten vor der Befragung Überstunden für rund 15.000 zusätzliche Vollzeitkräfte in Deutschland geleistet.“ Die Folgen solcher Belastungen für die menschliche Leistungsfähigkeit können bei der Arbeit im Krankenhaus zu schwerwiegenden Fehlern führen: Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung MDK stellte in seiner Behandlungsfehler-Begutachtung für das Jahr 2014 insgesamt 155 Todesfälle und 1.294 Fälle von verschieden ausgeprägten Dauerschäden durch medizinische Behandlungsfehler fest. Der MDK-Leiter Patientensicherheit Max Skorning stellt unter den vielfältigen Ursachen für Behandlungsfehler auch Übermüdung fest. In Umfragen unter Ärzt*innen aus Japan 2005 und Neuseeland 2007 räumten 42 % bzw. 26 % ein, Fehler aus Schlafmangel begangen zu haben. Auch um erfolgreiche Organtransplantationen zu gewährleisten, muss die Ausbeutung durch Überstundenarbeit beseitigt werden. Ansatzpunkt bildet dabei die mangelhafte Verwaltung: Bei 53 % der im MB-Monitor 2013 Befragten werden Überstunden nicht einmal ausreichend dokumentiert, womit die Grundlage für eine berechtigte Abgeltung fehlt.

 

Zur Lösung trägt zunächst die Einsetzung von elektronischen Arbeitszeiterfassungssystemen bei, die im Vergleich zu handschriftlichen Alternativen meist weniger leicht manipulierbar sind. Selbst wenn nachweislich mehr Arbeit als erlaubt geleistet wird, sehen sich viele Beschäftigte nicht in der Lage, ihr Anrecht gegenüber den Vorgesetzten einzufordern, weil dies nur mit einer verringerten Betriebsfähigkeit der Klinik und damit auf Kosten der Patienten*innen einher gehen würde. Daraus ergeben sich zwei Anforderungen: Zum Einen müssen stärkere Kontrollen der Arbeitszeitvereinbarungen durch die zuständige Gewerbeaufsicht durchgeführt werden, wie sie der Marburger Bund seit Langem fordert. Zum Anderen wird eine angemessene Neuregelung der Krankenhausfinanzierung nötig, weil das deutsche System diagnosebezogener Fallgruppen („German Diagnosis Related Groups“, G-DRG), die Investitionskostenzuschüsse der Länder und andere Finanzierungsquellen der Krankenhäuser gegenwärtig unzureichend sind – es ist zu befürchten, dass bei einer angemessenen Begrenzung von Überstunden die derzeitige Personalstärke in den meisten Krankenhäusern nicht ausreichen würde, um einen ordnungsgemäßen Betrieb zu leisten.

Antrag 70/II/2015 Sichere Nahrungsmittelversorgung durchsetzen

16.10.2015

Laut UNO-Statistik leben 800 Mio. Menschen weltweit permanent unterernährt und alle 7 Sekunden stirbt ein Kind aufgrund mangelnder Ernährung. Von 200 kg Getreide kann man einen Menschen ein Jahr lang gut ernähren – oder sein Auto zweimal volltanken. Mit der Verbreitung elektrischer Antriebe in PKW´s muss deshalb die Herstellung von Biokraftstoffen, die aus landwirtschaftlicher Produktion entstehen, sukzessive auf Null gefahren werden. Deshalb möge sich die SPD in der Bundesregierung für eine Revidierung der 2003 geänderten Mineralölsteuer-Durchführungsverordnung (Art. 17 StÄndG 2003; BGBl. Jg. 2003 Teil I Nr. 62 ausgegeben zu Bonn am 19.12.2003) einsetzen, die durch Steuererleichterungen Anreize für die Herstellung von Biokraftstoffen setzt und somit die Nutzung von Raps, Mais, Rüben und anderen landwirtschaftlichen Produkten als Nahrungsmittel, auch für diesbezügliche Katastrophenhilfen in der 3. Welt, einschränkt.

 

Um den Zwischenhändlern und Preisspekulanten den Boden zu entziehen, möge sich die SPD in der Bundesregierung des weiteren dafür einsetzen, dass die staatliche Lageranzahl und -kapazität für lagerfähige landwirtschaftliche Nahrungsmittel erhöht wird und Überschüsse, die den Bedarf einer möglichen Notversorgung der Bevölkerung übersteigen, in den Markt gegeben werden, um damit Preisstabilität zu gewährleisten. Es ist an der Zeit, dass das Menschenrecht auf angemessene Ernährung (Artikel 11, Absatz 2 UN-Sozialpakt) weltweit verwirklicht wird. So kann dazu beigetragen werden, dass soziale Spannungen, die weltweit zu Flucht und kriegerischen Auseinandersetzungen führen, vermieden werden.