Antrag 72/II/2015 Lebensrettende Blutspende freigeben

Status:
Annahme

Die SPD-Bundestagsfraktion wird aufgefordert, sich im Rahmen der Gesetzgebung dafür einzusetzen, dass das Verfahren der Blutspende in den folgenden Punkten angepasst wird:

 

  • Dass Fragen nach der sexuellen Identität sowie nach etwaigen Gefängnisaufenthalten aus dem Fragebogen gestrichen werden
  • Dass homo- und bisexuelle Männer nicht mehr generell und dauerhaft von der Blutspende ausgeschlossen werden.
  • Dass keine sexuelle Abstinenz gefordert wird.

 

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats werden aufgefordert, sich für eine entsprechende Bundesratsinitiative des Landes Berlin einzusetzen.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Stellungnahme(n):
  Stellungnahme der Landesgruppe Homo- und bisexuelle Männer dürfen in Deutschland nach wie vor kein Blut spenden. Die SPD- Bundestagsfraktion stellt sich gegen jegliche Diskriminierung von Lesben und Schwulen, darunter fällt auch dieses Verbot.   Es gibt heute zwingend angewendete Tests jeder einzelnen Blutspende. Aus diesem Grund ist es auch im Hinblick auf die Versorgungssicherheit mit ausreichend Blut nicht vermittelbar, warum ein Bevölkerungsteil von der Spende ausgeschlossen ist.   Andere Staaten sind bereits weiter: In Australien, Großbritannien und Schweden wurde das Verbot durch eine zeitliche Rückstellung aufgehoben. In Österreich, Spanien und Polen wird das Blut bi- und homosexueller Männer gar nicht mehr von dem Anderer unterschieden. Die bestehenden Richtlinien in Deutschland bedürfen ebenfalls einer Überarbeitung.