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Antrag 05/I/2014 Wiedervorlage: Ergänzung § 13 (7) des Organisationsstatuts

13.10.2014

§ 13 (7) des Organisationsstatuts wird ergänzt und lautet wie folgt:

 

Der Parteivorstand beschließt eine Verfahrensrichtlinie zur Durchführung des Begehrens und des Entscheids.
Neu: Hierbei ist Chancengleichheit für beide Abstimmungsalternativen zu gewährleisten. Insbesondere ist darauf zu achten, dass die Mitglieder über beide Alternativen in gleicher Art und gleichem Umfang informiert werden.

 

Antrag 02/I/2013 Einfügung Satz in § 6 Abs. 2 des Organisationsstatuts

13.10.2014

Unvereinbarkeit der öffentlichen Verbreitung von rassistischen oder sozialdarwinistischen Thesen mit der Mitgliedschaft in der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands

In § 6 Abs. 2 des Organisationsstatuts der SPD ist als neuer Satz 2 folgender Satz einzufügen:

„Unvereinbar mit der Mitgliedschaft in der SPD ist auch die öffentliche Verbreitung von Thesen in Schriften oder mittels Rundfunk-, Medien- oder Telediensten, in denen Menschen ihre Gleichwertigkeit aufgrund ihres Geschlechts, ihrer Abstammung, ihrer Herkunft, ihres Glaubens, ihrer religiösen oder politischen Anschauungen abgesprochen wird.“

Die bisherigen Sätze 2, 3 und 4 werden die Sätze 3, 4 und 5.