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Antrag 110/I/2015 Europa neu begründen – politische Wende in Griechenland für eine nachhaltige Bewältigung der Euro-Finanzkrise nutzen

15.05.2015

Die SPD-Mitglieder der Bundesregierung, die Bundestagsfraktion und der Bundesvorstand werden aufgefordert, sich – auf der Grundlage des von eine Reihe von Gewerkschaftsvorsitzenden und Mitgliedern des Europäischen Parlaments und des Bundestags mit getragenen Aufrufs der Initiative „Europa neu begründen“

 

„Griechenland nach der Wahl – keine Gefahr, sondern eine Chance für Europa“

für folgende Grundsätze und Einzelforderungen im Umgang mit den Zahlungsproblemen Griechenlands und der Euro-Finanzkrise im Ganzen einzusetzen:

 

  1. Die Verhandlungen mit Griechenland zur Lösung seiner aktuellen Liquiditätsprobleme dürfen sich nicht allein an dem Ziel der kurzfristigen Aufrechterhaltung bzw. Wiederherstellung der Zahlungsfähigkeit Griechenlands im Interesse der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus den bisherigen „Rettungspaketen“ und den von der Vorgängerregierung akzeptieren Vorgaben der Troika-Memoranden orientieren, sondern müssen dem Willen der neuen griechischen Regierung Rechnung tragen, wirksame Reformen zur Herstellung eines nachhaltigen Finanzrahmens für die Griechenland mit einer Rücknahme oder wenigstens Abmilderung der größten Härten der bisherigen Troika-Politik zu verbinden.
  2. Dem griechischen Volk und auch der Wählerschaft der anderen in besonderer Weise durch Arbeitslosigkeit – vor allem eine exorbitante Jugendarbeitslosigkeit, Sozialabbau und Verarmung  betroffenen Mitgliedsländer der EU um das Mittelmeer muss auf diese Weise die Hoffnung vermittelt werden, mit demokratischen Wahlen und demokratischem Engagement ihre Lebensverhältnisse verbessern zu können und nicht weiterhin  der Willkür der Finanzmärkte in einer „marktkonformen Demokratie“  ausgeliefert zu werden.
  3. Erfolg versprechende Reformvorhaben Griechenlands zur Wiederherstellung seiner finanziellen, wirtschaftlichen und sozialen Stabilität, vor allem bei der Schaffung eines effektiveren und gerechteren Besteuerungssystems, der Bekämpfung von Korruption und Klientelismus und des Aufbaus verlässlicher Verwaltungsstrukturen müssen mit einem für das Land tragbaren Management der Staatsschulden, etwa einem Moratorium in der Schuldentilgung bzw. der Vereinbarung  von Zahlungsfristen und  Zahlungskonditionen honoriert werden, welche überhaupt erst Chancen für einen Erfolg der genannten Reformvorhaben eröffnen.
  4. Entscheidend für einen Erfolg des griechischen Reformprogramms sind eine Beendigung der ausschließlich auf einen Haushaltsüberschuss zur Bedienung der Forderungen der internationalen Gläubiger gerichteten reinen Austeritätspolitik der „Troika“, die weiterhin wesentlich von Deutschland forciert wird und die rasche Einleitung einer Politik nachhaltiger Impulse für Wachstum und Beschäftigung im Lande selbst wie in der gesamten EU.
  5. Die SPD unterstützt kurzfristig u.a. folgende Maßnahmen auf EU-Ebene zur Flankierung des Ziels der Wiedergewinnung der Wachstumsdynamik in Griechenland und den anderen Krisenländern als Basis für die Stärkung von Demokratie, menschenwürdige Lebensverhätnisse,  sozialen Zusammenhalt und die Abwehr rechtsextremistischer und reaktionärer Tendenzen:– Umsetzung der in einem ausgereiften Konzept vorliegenden Finanztransaktionssteuer auf einer breiten Basis (mit Einbeziehung von Derivaten und Devisengeschäften und Verwendung eines maßgeblichen Teils der Erträge (neben einem Anteil für die Entwicklungszusammenarbeit) für die Aufstockung der Investitionsprogramme der EU-Kommission– Umsetzung des Konzepts einer europäischen Jugendgarantie, deutliche Aufstockung der Mittel zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit in der EU– Schärfere Maßnahmen zur Regulierung der Finanzmärkte mit dem Ziel der Umlenkung der für Spekulationsgeschäfte verwendeten Mittel in Investitionen im Bereich der Realwirtschaft– Heranziehung der Verursacher der Krise durch Einführung wirksamer Methoden der Besteuerung von Kapitalerträgen (Ersetzung der Abgeltungssteuer durch das für realwirtschaftliche Geschäfte geltende Besteuerungsverfahren, Revision von Doppelbesteuerungsverfahren mit dem Ziel der Vermeidung einer „doppelten Nichtbesteuerung“) sowie die Einführung einer einmaligen europäischen Vermögensabgabe auf große Privatvermögen– Effektive Beschneidung der Möglichkeiten transnationaler Unternehmen zur Steuerverkürzung und Steuervermeidung z.B. durch Lizenzvergaben an Töchter in Billigsteuerstandorten
  6. Deutschland unterstützt Griechenland effektiv bei Maßnahmen zur Durchsetzung der Steuerpflicht der Reichen durch Verwaltungshilfen für die griechische Steuerverwaltung, Kontrollmitteilungen über in Deutschland angelegte Gelder von griechischen Steuerflüchtlingen und andere geeignete Maßnahmen.

 

Antrag 115/I/2015 JA zu einem fairen und nachhaltigen Handel – Stoppt TTIP, TISA und CETA!

15.05.2015

Wir fordern die Abgeordneten im Europarlament, im Bundestag und im Abgeordnetenhaus von Berlin sowie die sozialdemokratischen Vertreterinnen und Vertreter in der Bundesregierung und im Senat von Berlin auf:

  • CETA abzulehnen;
  • sich für den sofortigen Abbruch der Verhandlungen zu TTIP und TISA sowie vergleichbarer Verträge einzusetzen. Es macht keinen Sinn, auf Basis von Mandaten zu verhandeln, deren Kernpunkte aus sozialdemokratischer Sicht zu massiven Nachteilen für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Kommunen führen und demokratische und rechtsstaatliche Prinzipien grundlegend verletzen;
  • sich im Falle eines Abschlusses der Verhandlungen zu TTIP und TISA für eine Ablehnung der selbigen Verträge einzusetzen bzw. deren Ratifikation abzulehnen;
  • sich bei der Europäischen Kommission dafür einzusetzen, die Europäische Bürgerinitiative „Stopp TTIP“ zuzulassen;
  • sich für ein neues und transparentes Verhandlungsmandat einzusetzen, das zum Ziel hat, soziale und ökologische Mindeststandards für den Handel innerhalb der WTO oder mindestens zwischen Weltregionen zu etablieren. Besonderes Augenmerk soll dabei auf entwicklungsfördernde Abkommen mit Entwicklungs- und Schwellenländern gelegt werden.

 

Antrag 162/I/2015 Sexistische Werbung verbieten

15.05.2015

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung und des Deutschen Bundestages auf, das Verbot von sexistischer Werbung zu erreichen, in dem das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) um folgende Norm erweitert wird:

 

㤠7a UWG Diskriminierende Werbung

(1) Eine geschäftliche Handlung, durch die Marktteilnehmende in diskriminierender Weise angesprochen werden, ist unzulässig, wenn nicht verfassungsrechtlich geschützte Interessen ausnahmsweise überwiegen. Die Diskriminierung kann sich aus der Aussage einer Werbung, ihrem Gesamteindruck oder der Gesamtheit der einzelnen Teile einer Werbekampagne ergeben.

(2) Werbung ist geschlechtsdiskriminierend, wenn sie Geschlechtsrollenstereotype in Form von Bildern oder Texten wiedergibt oder sich in sonstiger Weise ein geschlechtsbezogenes Über-/Unterordnungsverhältnis zwischen den Personen in der Werbung oder im Verhältnis zu den von der Werbung adressierten Personen ergibt. Werbung ist insbesondere geschlechtsdiskriminierend, wenn sie

  1. Menschen aufgrund ihres Geschlechts Eigenschaften, Fähigkeiten und soziale Rollen in Familie und Beruf zuordnet oder
  2. sexuelle Anziehung als ausschließlichen Wert von Frauen darstellt oder
  3. Frauen auf einen Gegenstand zum sexuellen Gebrauch reduziert, insbesondere indem weibliche Körper oder Körperteile ohne Produktbezug als Blickfang eingesetzt werden oder der Eindruck vermittelt wird, die abgebildete Frau sei wie das Produkt käuflich.“

 

Antrag 164/I/2015 Auch im neuen Prostituiertenschutzgesetz: Keine Stigmatisierung der Sexarbeit!

15.05.2015

Die Bundesregierung und die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion mögen sich dafür einsetzen:

Die geplante Novellierung des Prostituiertenschutzgesetzes (ProsSchG) durch die Große Koalition hat es sich zum vorrangigen Ziel gesetzt, das Selbstbestimmungsrecht der Sexarbeiter*innen zu stärken. Einige geplante Änderungen stehen diesem Ziel jedoch entgegen. Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung dazu auf

  • sich gegen eine individuelle Anzeige- bzw. Anmeldepflicht einzusetzen. Der Beruf ist in der öffentlichen Wahrnehmung noch immer mit einem Stigma besetzt, sodass viele Sexarbeiter*innen ihre Tätigkeit nicht öffentlich machen wollen. Melden sie sich nicht an, arbeiten sie jedoch illegal und werden sich bei Problemen, wie beispielsweise Gewalt, nicht an Hilfseinrichtungen wenden.
  • Verpflichtenden regelmäßigen Gesundheitsuntersuchungen zu verhindern, da diese verfassungsrechtlich fragwürdig sind und Sexarbeiter*innen im gesellschaftlichen Durchschnitt keine höheren Infektionsraten bei sexuellen Krankheiten haben.
  • die Einführung einer Kondompflicht abzulehnen. Diese dreht die Verantwortung beim Schutz vor übertragbaren Krankheiten zulasten der Sexarbeiter*innen um, die Verantwortung für geschützten Sex liegt damit ausschließlich bei ihnen.
  • Sich stattdessen für den Ausbau von kommunalen Beratungs- und Betreuungsangeboten einzusetzen, an die sich die Sexarbeiter*innen vertrauensvoll und anonym wenden können.

 

Antrag 41/I/2015 Umgehung Mindestlohn

15.05.2015

Die Bundestagsfraktion wird gebeten, Möglichkeiten der Umgehung des Mindestlohns zu unterbinden.

Eine ausreichende personelle Ausstattung der Kontrollorgane muss gesichert werden.