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Antrag 62/II/2021 Die Kinder des IS

9.11.2021

Zum Wohl der Kinder: Für eine Rückführung von ausländischen, ehemals dem Islamischen Staat (IS) angehörenden Kindern aus Flüchtlingscamps und Gefängnissen in Irak und Syrien in ihre Heimatländer

 

Die SPD-Bundestagsfraktion sowie die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert, sich für die Rückführung von ausländischen, ehemals dem Islamischen Staat (IS) angehörenden Kindern aus Flüchtlingslagern und Gefängnissen in Irak und Syrien in ihre Heimatländer, so auch Deutschland, Sinne der Kinderrechte einzusetzen:

  1. Aus menschenrechtlicher und sicherheitspolitischer wie auch humanitärer Perspektive und zum Schutz des Kindeswohls muss die Bundesregierung alle deutschen, ehemals dem IS angehörenden Kinder, sowie ihre engsten Angehörigen als Bezugspersonen, aus Flüchtlingslagern und Gefängnissen in Irak und Syrien zurückführen. Das Kindeswohl und die Interessen der Kinder sind als Gesichtspunkt in der Rückführung vorrangig zu berücksichtigen.
  2. Die Bundesregierung muss eine bedingungslose und kohärente Strategie zur Rückführung Minderjähriger entwickeln, um den Kindern eine realistische Perspektive auf eine Zukunft in ihrem Heimatland zu ermöglichen, mit Zugang zu medizinischer Versorgung, Bildung und einem funktionierenden Sozialsystem.
  3. Diese Strategie muss auf alle Minderjährigen und ihre engsten Angehörigen gleichsam abzielen, denn für alle Kinder gilt die juristische sogenannte Pariser Vereinbarung für Kindersoldat*innen. Einige Staaten haben in der Rückholung schwerpunktmäßig junge Kinder oder Waisen bevorzugt, da diese als besonders schutzbedürftig gelten. Dennoch sollten auch ältere Kinder nicht vernachlässigt werden, da diese einer viel direkteren Bedrohung durch Inhaftierung oder erneuter Rekrutierung ausgesetzt sind.
  4. In jenen Fällen, in denen sich Kinder über dem Alter der Strafmündigkeit durch den IS rekrutiert wurden, ist auch ein Strafverfahren nach ihrer Rückkehr möglich. Dies sollte jedoch im Einklang mit der Kinderrechtskonvention darauf abzielen, den Kindern die Rehabilitation und Reintegration, sowie „die Übernahme einer konstruktiven Rolle in der Gesellschaft“ zu ermöglichen (gemäß Artikel 40(1) der UN-Kinderrechtskonvention). Ebenso sollte die Inhaftierung von Kindern „nur als letztes Mittel und für die kürzeste angemessene Zeit“ in Erwägung gezogen werden (gemäß Artikel 37(b) der UN-Kinderrechtskonvention).
  5. Nach der Ankunft in Deutschland wird durch die zuständigen Behörden eine Risiko- und Bedürfnisanalyse der Kinder durchgeführt.. In diesem Feld aktive Akteure mit Expertise, die den Auswirkungen der Radikalisierung entgegenwirken und über lange Zeiträume das Umfeld für Reintegration und Rehabilitierung vorbereiten, müssen konsequente Unterstützung erfahren, dazu gehören insbesondere auch die zuständigen Jugendämter, Beratungsstellen und weitere Akteure der Sozialen Arbeit. Darüber hinaus sind die Sicherheitsbehörden, welche Fragen bezüglich der Einleitung von Strafverfahren klären zu unterstützen. Dafür relevante Faktoren sind das Alter, der Grad der Traumatisierung, die Dauer des Aufenthalts im sogenannte Kalifat und mögliche Beteiligung an terroristischen Aktivitäten, das Familienumfeld und soziale Netzwerk in Deutschland. Zugang zu Rechtsberatung sollte Kindern und Familienangehörigen ermöglicht werden. Der behördenübergreifender Ansatz, wie er bereits in vielen Bundesländern für diese Analyse verfolgt mit, der auf Bundes- und Lokalebene Polizei und Geheimdienste ebenso wie Sozialdienste, Jugendschutz, Kinder- und Jugendpsychologen, Schuldirektionen und ggfs. spezialisierte Nichtregierungsorganisationen umfasst, muss zum Zwecke von Ausbau und weiterer Professionalisierung gefördert werden. Nur auf diese Weise kann in Kooperation mit allen relevanten Akteuren eine auf das Kind zugeschnittene Rehabilitation ermöglicht werden, können etwaige Traumata behandelt und das Familien- und Schulumfeld angemessen unterstützt werden, um eine Eingliederung des Kindes zu ermöglichen und einer (weitere oder Re-) Radikalisierung entgegenzuwirken, sowie den Kindern ihren Rechten gemäß Zukunftsperspektiven zu eröffnen.
  6. Die Bundesregierung muss sich gegenüber anderen europäischen Staaten und weiteren Ländern dafür einsetzen, dass alle (und nicht nur die deutschen) ausländischen Minderjährigen und ihre engsten Angehörigen in ihre Heimatländer umgehend zurückgeführt werden.

 

Antrag 06/III/2016 Silicon-Allee

22.11.2016

Berlin hat sich in den letzten Jahren den Titel als Startup-Hauptstadt Europas erarbeitet. In der Hauptstadt sorgen die Startups für immer neue Innovationen in der Industrie wie auch in der Gesellschaft. Dies macht Berlin auch für die etablierte Wirtschaft attraktiver. Deshalb sind die Startups ein wichtiger Jobmotor. Standortvorteile, wie vergleichsweise niedrige Mieten, niedrige Lebenshaltungskosten, eine gute Infrastruktur und ein reicher Pool an sehr gut ausgebildetem Personal, schaffen klare Wettbewerbsvorteile und machen Berlin, zusätzlich zu seiner kulturellen Attraktivität, hochinteressant für Unternehmen.

 

Startups unterscheiden sich dabei nicht in ihrer Form von etablierten Unternehmen, sondern in ihrem Selbstverständnis als neu gegründete, sehr dynamische und schnell wachsende Geschäftsmodelle. Die Bezeichnung als Startupunternehmen hat dabei keine Auswirkungen auf die Beschäftigungsbedingungen.

 

Ein großer Teil der Startups ist in der Digital- und Kreativwirtschaft tätig. In Berlin sind heute mehr als 70.000 Menschen in der Digitalwirtschaft – und damit auch oft in Startups- beschäftigt und es werden stetig mehr. Gut ausgebildete Arbeitskräfte aus der ganzen Welt kommen nach Berlin, um bei jungen Unternehmen zu arbeiten. Der stetige Zuwachs an Sturtups und die große Zahl an internationalen Beschäftigen stellen uns vor neue Herausforderungen, was Arbeits- und Rahmenbedingungen angeht.

 

Die meisten Arbeitsverhältnisse in Startups sind von einem hohen Grad an Flexibilisierung geprägt, welche zumeist nur den Arbeitgeber*innen zugutekommt. Viele Startups suggerieren oder praktizieren flache Hierarchien, die zu einem angenehmeren Arbeitsklima führen sollen. Zusammen mit zahlreichen Angeboten und einem neuen Verhältnis von Arbeits- und Privatleben, kommt es häufig zu einem Verschwimmen der Grenzen dieser beiden Sphären. Zwischengeschobene Termine und kurzfristig angeordnete unbezahlte Überstunden, die als Gefallen unter Freund*innen verpackt werden, führen oft zu einer weit über 40-Stunden Woche für die Arbeitnehmer*innen. Die damit einhergehende Prekarisierung der Arbeitsverhältnisse äußert sich auch in dem hohen Anteil an freiberuflich Tätigen bzw. der hohen Anzahl an Werkverträgen, kurzen Kündigungsfristen und stark befristeten irregulären Arbeitsverträgen. Diese flexiblen vertraglichen Rahmenbedingungen werden zumeist durch hohe Erwartungshaltungen der Arbeitgeber*innen bezüglich einer flexiblen zeitlichen Abrufbarkeit der Arbeitskraft, deren örtliche Einsetzbarkeit sowie des zu absolvierenden Arbeitspensums seitens der Arbeitnehmer*innen ergänzt. Dabei wird zunehmend auf eine Messung und Entlohnung der tatsächlich abgeleisteten Arbeitszeit verzichtet und stattdessen der Arbeitslohn an Projektarbeit oder komplexe Zielvorgaben gekoppelt. Dies führt dazu, dass der tatsächliche Stundenlohn häufig deutlich unter dem Mindestlohn liegt. Zudem ist es eine übliche Praxis einen Teil des Lohns in Gutscheinen, beispielsweise als Fitnessabo, auszuzahlen. Diese Boni sind in den Arbeitsverträgen oft nicht genau genug geregelt, wodurch Arbeitgeber*innen die Möglichkeit eröffnet wird, indirekte Lohnkürzungen durchzusetzen. Das Fehlen von betrieblichen Mitbestimmungsstrukturen bei vielen Startups führt zudem dazu, dass die oben beschriebene Entgrenzung der Arbeitsverhältnisse sowie die Verdichtung des Arbeitspensums für die einzelnen Arbeitnehmer*innen beinah schrankenlos weitergeführt werden können. Versuche der Mitarbeiter*innen sich zu organisieren und beispielsweise einen Betriebsrat zu gründen, werden häufig bereits im Kern erstickt. Dies geschieht beispielsweise über die Drohung jederzeit den Unternehmensstandort wechseln zu können. Durch die große Internationalität der Arbeitnehmer*innen sind viele nicht hinreichend über ihre Rechte informiert. Meist liegen Informationen zu Arbeitsrechten, Löhnen und Mitbestimmungsstrukturen nur in deutscher Sprache vor. Es ist dringend notwendig diese zu übersetzen und dadurch internationalen Gründer*innen und Arbeitnehmer*innen zugänglich zu machen. Insbesondere müssen diese über die grundlegenden Rechte für Arbeitnehmer*innen und die Möglichkeit zur Organisation beispielsweise in Gewerkschaften aufklären.

 

Die Konsequenzen von Entgrenzung und Verdichtung der Arbeit haben die Arbeitnehmer*innen zumeist allein zu tragen. Damit gemeint sind vor allem negative gesundheitliche Folgen auf Grund von Überlastung und Stress. Aber auch das Fehlen von Stabilität und die fehlende Möglichkeit das eigene Leben selbstbestimmt und langfristig planen zu können, bilden die negative Kehrseite, der allzu oft als jung, dynamisch und kreativ dargestellten Startup-Welt.

 

Obwohl wir eine große Chance in der Entwicklung von Startups in Europas sehen, betrachten wir sie gleichzeitig mit einem kritischen Blick und möchten auf die möglichen strukturellen Gefahren hinweisen. Die vermeintlich flachen Hierarchien, die Flexibilität und große Dynamik bedeuten in der Praxis keine Demokratisierung der Arbeitsstellen, Selbt- oder Mitbestimmung der Arbeitnehmer*innen. Die Unternehmenskultur, die viele Startups mitbringen, ist kein Schritt in die Richtung unserer Vorstellung von demokratischen Unternehmen, sondern ein Beispiel zur Förderung kapitalistischer Denkstrukturen. Die vermeintlich flachen Hierarchien schaffen psychischen Druck, der die Selbstbestimmung der Arbeitnehmer*innen erschwert. Im oftmals sehr persönlichen und freund*innenschaftlichen Verhältnis, werden Kritik und Beschwerden erschwert, Rechte nicht eingefordert und Lohnungleichheiten erleichtert. Letzteres wird von Geschäftsführer*innen damit begründet, dass sie auch nicht mehr verdienen würden, was jedoch ignoriert, dass diese in der Regel Unternehmensanteile besitzen. Die eingeforderte Flexibilität führt oft zu unbezahlten Überstunden und eine ständige Bereitschaft und Erreichbarkeit. Die große Dynamik der Startups bedeutet in der Regel eine große Unsicherheit der Arbeitsplätze, die die Mitarbeiter*innen zum Konkurrenzdenken statt Kooperation motiviert. Wir möchten die technischen Entwicklungen für eine bessere und gerechtere Gesellschaft nutzen und negative Konsequenzen rechtzeitig unterbinden.

 

Wie jedes andere Unternehmen sind auch Startups in der Verantwortung gute Arbeitsverhältnisse für ihre Arbeitnehmer*innen zu gewährleisten. Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften definieren “Gute Arbeit” über faires Einkommen, berufliche und soziale Sicherheit sowie Arbeits- und Gesundheitsschutz, der hilft, gesund das Rentenalter zu erreichen. Neben zwischenmenschlichen Komponenten zählen hierbei auch ausgewogene Arbeitszeiten und gute betriebliche Entwicklungsmöglichkeiten. Auch betriebliche Mitbestimmung ist elementarer Bestandteil des Leitbilds.

 

 

Wir fordern daher:

  • öffentliche Förderung von Startup-Unternehmen muss an die Erfüllung arbeitsrechtlicher Bestimmungen und in Anlehnung an die Kriterien „Gute Arbeit“ des DGB gekoppelt sein. Ebenso ist die Genderquote in Unternehmen und Geschäftsführung, sowie der gesamten Startuplandschaft ein Förderkriterium. Dazu kann eine Zweistufenförderung dienen, bei denen sich die Unternehmen  Überprüfungen unterziehen müssen.
  • der Mindestlohn muss auch in Startups gelten. Vertrauensarbeitszeiten dürfen nicht zu unbezahlten Überstunden führen.
  • Scheinselbstständigkeit und eine Unternehmenskultur nach „hire-fast – fire-fast“ müssen unterbunden werden. Der gesetzliche Kündigungsschutz muss ausgeweitet und gestärkt werden. Unter anderem muss die Mindestanzahl an Beschäftigten eines Unternehmens abgesenkt werden, um auch Start-Ups einzuschließen.
  • Prekäre Beschäftigung muss ebenso wie Union Busting (Gewerkschaftsvermeidung) skandalisiert werden. Eine Gesetzesinitiative gegen Union Busting mit Klagemöglichkeiten soll auf den Weg gebracht werden.
  • Betriebsratsgründungen und –wahlen sollen mit Förderanreizen belohnt werden.
  • Ausbildung, insbesondere im Verbund, sind zu fördern, um gerade bei Startups und Klein- und Mittelständische-Unternehmen Ausbildungsplätze zu schaffen.
  • Startups, die Betriebsratsgründung, Informationsveranstaltungen und Vernetzung mit anderen Klein- und Mittelständische-Unternehmen bzw. Start-ups durchführen, sollen davon profitieren.
  • Informationen zu Arbeitsrechten, Löhnen und Mitbestimmungsstrukturen in mehrere relevante Sprachen, mindestens jedoch in Englisch, Französisch, Spanisch und Arabisch zu übersetzten.
  • Vermeidungsstrategien und Geschäftssitzverlagerungen zur Umgehung nationaler Mitbestimmungsrechte und steuerlicher Pflichten müssen auf europäischer und internationaler Ebene unterbunden werden.

 

Antrag 02/III/2016 Änderung Anfechtungsfristen

22.11.2016

Die Mitglieder der SPD-Fraktion des Bundestages sowie das BMJ werden aufgefordert, durch eine Gesetzgebungsinitiative das Insolvenzanfechtungsrecht wie folgt zu ändern:

 

Es soll eine Anfechtbarkeit aller Sicherungen und Befriedigungen, die im letzten Monat vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag vorgenommen wurden, ohne jede weitere Voraussetzung an die Stelle der bislang in § 130 und § 131 InsO geregelten Anfechtung unter einschränkenden Bedingungen innerhalb des kritischen Zeitraumes von bis zu drei Monaten vor dem Antrag auf Eröffnung treten. Nur für nahe stehende Personen (§ 138 InsO) soll die Frist ohne weitere Voraussetzungen weiter drei Monate betragen. Die Bargeschäftsausnahme nach § 142 InsO soll allerdings auch für diese Anfechtungsmöglichkeit gelten. Soweit eine Anfechtbarkeit außerhalb von §§ 130, 131 InsO möglich ist, soll es dabei grundsätzlich verbleiben, so etwa bei Fällen vorsätzlicher Benachteiligung, wie sie jetzt von § 133 InsO erfasst sind, und für unentgeltliche Leistungen im Sinne von § 134 InsO.

 

Antrag 153/I/2014 Entwicklungsfinanzierung auf eine solide Grundlage stellen!

28.04.2016

Die SPD-Mitglieder der Bundesregierung, die Bundestagsfraktion und der Bundesvorstand werden aufgefordert, sich für eine zügige Umsetzung der Finanztransaktionssteuer in der EU unter Beteiligung einer möglichst großen Zahl von EU-Mitglieder und unter Einbeziehung eines so breit wie möglich gefassten Spektrums von Börsengeschäften und Finanzprodukten einzusetzen. Gleichzeitig soll durch verbindliche politische Vereinbarungen – etwa durch Kabinettsbeschluss – sicher gestellt wird, dass ausreichende Anteile an den auf Deutschland entfallenden Erträgen aus dieser Steuer dafür verwendet werden, um den Etat des Bundesministeriums für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

  • in der laufenden Legislaturperiode um jährlich mindestens 500 Mio. Euro
  • in der folgenden Legislaturperiode um jährlich mindestens eine Mrd. Euro

aufzustocken.

 

Sie werden darüber hinaus aufgefordert, ein Gesetz für die deutsche Entwicklungszusammenarbeit auf den Weg zu bringen, in dem ein planmäßiger, kontinuierlicher und nachprüfbarer Mittelaufwuchs für die Leistungen Deutschlands für Öffentliche Entwicklungshilfe (ODA) festgelegt wird, der eine Erfüllung des von den UN beschlossenen Ziels von 0,7 % des Bruttosozialprodukts jährlich bis spätestens zum Jahre 2025 ermöglicht.

Antrag 98/I/2014 An den Solidarpakt II mit kommunalem Strukturhilfeprogramm anschließen

28.04.2016

Die sozialdemokratischen Abgeordneten im Deutschen Bundestag und die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert sich für die Entwicklung von Förderkriterien notleidender Regionen einzusetzen. Daraus soll ein dauerhaftes Strukturhilfeprogramm für Kommunen in ganz Deutschland als Ablösung des Solidarpaktes im Jahr 2020 entwickelt werden. Zur Finanzierung können Mittel aus dem Solidaritätszuschlag genutzt werden. Ebenso ist die Bemessungsgrundlage dieser Steuer hinsichtlich der Ausdehnung auf weitere Einkommensarten zu überprüfen.