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Antrag 109/I/2024 Für mehr Diversität in Post-Conflict Settings - Verpflichtende Beteiligung von FINTA in Friedensprozessen

21.04.2024

Die Notwendigkeit einer feministischen Außenpolitik, die die menschliche Sicherheit in den Fokus stellt, hat angesichts der zahlreichen Krisen kein Stück ihrer Bedeutung verloren. Um menschliche Sicherheit nachhaltig zu gewährleisten, braucht es die Beteiligung aller marginalisierten und systematisch benachteiligten Gruppen an Friedensprozessen.

 

Es wurde bereits bewiesen, dass die Beteiligung von Frauen in Friedensprozessen zu besserem Regierungshandeln (“Governance”) und nachhaltigerem Frieden führt. Auch forderten die Vereinten Nationen mit der Sicherheitsratsresolution 1325 bereits im Jahr 2000 die Einbeziehung von Frauen in die Prävention, das Management und die Konfliktlösung. Diese Resolution verpflichtet Staaten dazu, Frauen und ihre Perspektiven in alle Bereiche des Friedensprozesses einzubeziehen und dabei ihre besonderen Erfahrungen in Konflikten anzuerkennen. Über 20 Jahre nach dieser bedeutenden Resolution sind Frauen immer noch wenig und unterproportional an Friedensprozessen beteiligt. FINTA, also Frauen, Inter-, Nichtbinäre*, Trans- und Agender-Personen, sowie andere marginalisierte Gruppen erhalten bisher wenig bis gar keine besondere Aufmerksamkeit in politischen Entscheidungsgremien. Dies führt dazu, dass deren wichtige Sichtweisen und besondere Herausforderungen meist nicht am Verhandlungstisch diskutiert werden. Durch diese fehlenden Perspektiven kann umfassende menschliche Sicherheit nicht erreicht werden.

 

Häufig sind es insbesondere weiblich sozialisierte Menschen, die in Gemeinschaften eine proaktive soziale Rolle einnehmen: Auch wenn wir eine solche traditionelle Rollenaufteilung bekämpfen und eine gleichberechtigte Aufteilung, unabhängig von Geschlechtern anstreben, kümmern sich besonders in patriarchalen Gesellschaften kümmern noch zumeist Frauen um Kinder und andere Familien- und Gesellschaftsmitglieder. Durch häufig vorkommende Interaktionen mit anderen marginalisierten Gruppen sowie aufgrund ihrer eigenen Betroffenheit von systematischer Diskriminierung sind FINTA häufig die Herausforderungen und Schwierigkeiten marginalisierter Gruppen und Individuen bekannt. Dadurch, dass die Gruppe FINTA für Diskriminierungen eher sensibilisiert ist, sollten FINTA auch als Mediator*innen eingesetzt werden.

 

Durch die Beteiligung von FINTA Personen an Entscheidungsgremien wie Friedensverhandlungen kann also besser gewährleistet werden, dass die Perspektiven und Situationen marginalisierter Gruppen mitgedacht werden. Hierbei muss beachtet werden, dass es nicht ausreicht, eine Gruppe Frauen als Repräsentantinnen von FINTA einzuladen. Vielmehr braucht es die Beteiligung von FINTA möglichst in ALLEN am Friedensprozess beteiligten Gruppen und Parteien. Denn FINTA sind keine homogene Gruppe, die durch eine einzige Delegation an Frauen ausreichend repräsentiert ist. Die kann vielleicht durch folgendes Bild verdeutlicht werden: Cis-Männer sind in der Regel in allen an Verhandlungen beteiligten Parteien zu finden. Frauen werden oftmals scheinbar nur pro forma als eine zusätzliche Gruppe oder Partei eingeladen und nicht gleichwertig in die Prozesse eingebunden. Kaum jemand würde auf die Idee kommen, von Cis-Männern zu verlangen, nur in einer Gruppe vertreten zu sein, da damit ja “deren Perspektive bereits abgedeckt” sei.

 

Es ist wissenschaftlich bewiesen, dass die Beteiligung der Zivilgesellschaft und damit auch mehr FINTA-Personen in Friedensprozessen zu länger anhaltendem Frieden führt. Die Beteiligung von unterschiedlichen zivilgesellschaftlichen Gruppen ist wichtig, da diese als Repräsentant*innen und Vermittler*innen von marginalisierten Gruppen in der Bevölkerung dienen kann. Werden nämlich FINTA nur als Teil politischer Delegationen in Friedensverhandlungen einbezogen, besteht die Gefahr, dass wichtige Perspektiven fehlen. Denn FINTA in politischen Delegationen sind meist hochrangige Politiker*innen oder international bekannte und häufig gut ausgebildete Personen, die nicht immer mit FINTA aus der lokalen Bevölkerung gleichgesetzt werden können. Auch hier besteht also die Gefahr, nicht ausreichend die Diversität und Vielseitigkeit der FINTA abzubilden, was zu einer Reduktion an menschlicher Sicherheit aufgrund fehlender Perspektiven führen kann.

 

Wir fordern daher die Bundesregierung dazu auf, in allen Projekten, an denen sie beteiligt ist durch Friedens- oder Militärmissionen oder durch Entwicklungszusammenarbeit, alles in ihrer Möglichkeit zu tun, um folgendes sicherzustellen:

  • die Beteiligung von FINTA an Friedensprozessen (langfristig auch von allen anderen marginalisierten Gruppen) mit einer Quote von mind. 50%, möglichst in allen beteiligten Parteien.
  • die Beteiligung von zivilgesellschaftlichen Organisationen, insbesondere von Organisationen, die sich für die Rechte marginalisierter Gruppen einsetzen.
  • dass die Gruppe an Mediator*innen in jedem Friedensprozess mindestens eine FINTA umfasst. Sollte es nur eine/n Mediator*in geben und aus Sicht der Organisator*innen keine FINTA infrage kommen, muss dies schlüssig und öffentlich begründet werden. Zudem sollte mit der Gesamtanzahl an Mediator*innen auch die Anzahl an FINTA als Mediator*innen steigen.
  • Dieerpflichtenden Beratungsterminen mit unterschiedlichen lokalen Organisationen, die FINTA und marginalisierte Gruppen repräsentieren, um möglicher Homogenität, die durch die Quote entstehen könnte, vorzubeugen

 

Antrag 47/I/2024 Preissteigerung der Heizkosten begrenzen!

21.04.2024

Die sozialdemokratischen Mitglieder des deutschen Bundestags werden aufgefordert, einen wirksamen Schutz der Mieterinnen und Mieter vor unverhältnismäßigen Preissteigerungen und Nachzahlungen in der Wärmeversorgung über die bestehenden Regeln hinaus gesetzlich zu verankern.

 

Antrag 43/II/2021 50 Jahre BAföG: Umfassende Reformen jetzt!

9.11.2021

Als 1971 das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) in Deutschland eingeführt wurde, war dies mit dem Ziel geschehen, Chancengleichheit im deutschen Bildungswesen herzustellen und insbesondere jungen Menschen aus einkommensschwachen Familien ein Studium oder eine weiterführende Schulausbildung zu ermöglichen. Zieht man 50 Jahre später eine Bilanz, fällt diese jedoch ernüchternd aus.

 

Im internationalen Vergleich schneidet Deutschland besonders schlecht ab. Verglichen mit anderen Industrienationen sind Bildungsbiografien in Deutschland stark von der sozialen Herkunft abhängig. Haben die Eltern keine Berufsausbildung abgeschlossen, ist zum Beispiel auch die Wahrscheinlichkeit geringer, dass ihre Kinder einen solchen Abschluss erreichen. Darüber hinaus sinkt der Anteil der BAföG-Empfänger*innen seit Jahren kontinuierlich. Während kurz nach der Einführung noch fast 45 Prozent anspruchsberechtigt waren, erhielten im Jahr 2020 lediglich 11 Prozent aller Studierenden die Finanzierungshilfe. Aufgrund steigender Mietpreise und Inflation reicht der BAföG-Satz außerdem immer weniger zum Leben, insbesondere für Studierende in Großstädten.

 

Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit sind zentral für eine gerechtere Gesellschaft. Dass diese gar nicht bestehen, hat die Coronakrise, im Zuge welcher viele Jobmöglichkeiten für Studierende wegfielen und das BAföG bei weitem nicht ausreichte, deutlich gezeigt. Aus diesem Grund müssen wir unseren Forderungen nach einer auskömmlichen Studienfinanzierung weiterhin Nachdruck verleihen. Wir sind der Überzeugung, dass es weitreichende Reformen braucht, um den Hochschulzugang für alle junge Menschen zu eröffnen. Wir brauchen endlich eine bedarfsdeckende Studienförderung, die mehr jungen Menschen zugutekommt.

 

Wir fordern daher:

 

Das BAföG muss zum Leben reichen. Ein wichtiger Schritt ist die regelmäßige automatische Erhöhung der Bedarfssätze sowie die Zahlung eines Inflationsausgleichs. Eine solche automatische Erhöhung braucht zuerst einen Ausgangspunkt, die den tatsächlichen Kosten eines würdigen Lebens als Studierende entspricht. Davon sind die derzeitigen Bedarfssätze weit entfernt, wie die Sozialerhebung der Studierendenwerke und der Alternative BAföG-Bericht der Gewerkschaftsjugend immer wieder zeigen. Darum fordern wir, anhand eines studentischen Warenkorbs die tatsächlichen Kosten des Studiums ermitteln zu lassen und diesen Wert als Ausgangspunkt der künftigen automatischen Erhöhung zu veranschlagen. Dabei müssen unbedingt auch besondere Belastungen bedacht werden. Auch Mieten sind nicht überall gleich. Eine Wohnpauschale muss daher dem örtlichen Bedarf entsprechen. Zusätzlich zur Förderung braucht es eine bedarfsgerechte Pauschale für Lernmittel wie z. B. elektronische Geräte und Literatur.

 

Das BAföG muss mehr Studierende erreichen. In einem ersten Schritt müssen die Freibeträge weit überproportional angehoben werden, damit das BAföG wieder weiter in die Mitte der Gesellschaft hineinreicht. Bis das System familienunabhängig aufgestellt ist, müssen die Elternfreibeträge massiv und relational zu Mittelstandseinkommen erhöht werden, um die Förderquote wieder deutlich anzuheben. Hierzu ist es notwendig, dass die Freibeträge der aktuellen Einkommensentwicklung regelmäßig automatisch angepasst werden, neben dem Einkommen auch Kredite, Hypotheken und Schulden der Eltern berücksichtigt werden, und die Berechnung von Unterstützung für Kinder von selbstständigen Eltern reformiert wird, sodass mehr junge Menschen eine Förderung erhalten. Wer in der Bundesrepublik Deutschland lernt, muss auch gefördert werden können. BAföG muss deshalb für alle zugänglich sein. Egal, was auf ihrem Pass steht. Auch für Schüler*innen ab der 10 Klasse fordern wir Zugang zu BAföG und zwar unabhängig davon, ob sie bei ihren Eltern wohnen oder nicht.

 

Das BAföG muss langfristig alle erreichen. Wir sind der Überzeugung, dass Bildung ein Grundrecht ist und Bildung für alle kostenfrei zugänglich sein soll. Wir lehnen außerdem die Vorstellung ab, dass junge Menschen auch nach dem Erreichen der Volljährigkeit noch von ihren Eltern finanziell abhängig sein müssen. Zumal die Realität zeigt, dass Eltern nicht immer zahlen, auch wenn sie müssten oder aufgrund eines Kontaktabbruchs nicht bereit sind, die Anträge ihrer Kinder auszufüllen. Für Studierende ist dies besonders prekär, da sie nur dann eine BAföG-Förderung erhalten würden, wenn sie den Rechtsweg wählen und ihre Eltern verklagen. Wir werden uns daher weiterhin für eine Öffnung hin zu einer elternunabhängigen Förderung einsetzen. Die Einführung des elternunabhängigen Bafög wird erheblich zur Entbürokratisierung beitragen und Verwaltungskosten reduzieren.

 

Das BAföG muss attraktiver und unbürokratisch werden. Viele Studierende, die anspruchsberechtigt wären, scheuen die komplizierten Anträge und die Bürokratie. Wir fordern daher, dass BAföG-Anträge vereinfacht werden. Wir fordern daher die Rückkehr zum Vollzuschuss, damit die Leistungen nicht mehr zurückgezahlt werden müssen.

 

Das BAföG muss flexibler werden. Die Förderungshöchstdauer ist derzeit auf die Regelstudienzeit begrenzt. Allerdings schafft es nur weniger als die Hälfte der Studierenden, ihr Studium rechtzeitig abzuschließen. Das liegt auch an den veränderten Anforderungen an Absolvent*innen. Ein Hochschulabschluss reicht in vielen Branchen nicht mehr für einen erfolgreichen Berufseinstieg. Häufig müssen auch Praktika, Auslandsaufenthalte und ehrenamtliches Engagement nachgewiesen werden. Hinzu kommt, dass viele Studierende Care-Arbeit leisten oder gesundheitlich eingeschränkt sind. Damit alle Studierende nach ihren eigenen Vorstellungen studieren können und sich während ihres Studiums frei entfalten können, fordern wir die Abschaffung der Höchstförderungsdauer. Außerdem fordern wir, dass BAföG auch nach einem Studienfachwechsel, der nach dem dritten Semester erfolgt ist, weiterhin gezahlt wird.

 

Das BAföG muss gerechter werden. Das heißt für uns auch, dass wir grundsätzlich einen Ausbau der staatlichen Unterstützungsmöglichkeiten für jungen Menschen in Ausbildungsberufen fordern. Dies gilt beispielsweise auch für das Meister*innen-Bafög. Insbesondere junge Menschen aus nicht-akademischen Familien studieren häufiger auf dem zweiten Bildungsweg und werden durch Altersgrenzen diskriminiert. Daher fordern wir, dass alle Altersgrenzen aufgehoben werden.

 

Die BAföG-Reform muss dabei eingebettet sein in einen größeren Strauß von Umverteilungsmaßnahmen wie etwa gerechteren Vermögens-, Einkommens- und Erbschaftssteuern.

 

Die SPD hat die Bundestagswahl 2021 als stärkste Kraft gewonnen. Eine Umfassende BAföG Reform, die u.A. die Rückkehr zum Vollzuschuss und eine elternunabhängige Zahlung beinhaltet, war auch Dank dem Druck der Jusos Teil des SPD-Wahlprogramms. Im Falle einer SPD-geführten Bundesregierung muss es die Pflicht der Partei und eines Bundeskanzler:innenamtes in sozialdemokratisch geführter Hand sein diese Reform umzusetzen. Um Millionen von jungen Menschen in Deutschland das historische Versprechen von Aufstieg durch Bildung zu garantieren, und um einer neuen Generation junger Menschen zu beweisen, dass eine sozialdemokratische Regierung für ihre Interessen einsteht

Antrag 45/II/2021 Für eine corona-bedingte Verlängerung des Kindergeldes!

9.11.2021

Die sozialdemokratischen Mitglieder im Bundestag und der Bundesregierung sind aufgefordert sich für eine Corona-bedingte Verlängerung des Kindergeldes einzusetzen. Im Zuge der Corona-Pandemie wurden sämtliche Regelungen wie die Regelstudienzeit (Freisemester) sowie das BAföG angepasst. Nur das Kindergeld wurde bisher nicht verlängert. Daher soll eine coronabedingte Sonderregelung geschaffen werden, die auf Antrag eine Auszahlung des Kindergeldes bis zum 26. oder 27. Lebensjahr ermöglicht. Eine solche Regelung ist deshalb erforderlich, weil ansonsten vielen Betroffenen Einkommenseinbußen auf den letzten Metern zu ihrem Abschluss drohen.

 

Antrag 62/II/2021 Die Kinder des IS

9.11.2021

Zum Wohl der Kinder: Für eine Rückführung von ausländischen, ehemals dem Islamischen Staat (IS) angehörenden Kindern aus Flüchtlingscamps und Gefängnissen in Irak und Syrien in ihre Heimatländer

 

Die SPD-Bundestagsfraktion sowie die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert, sich für die Rückführung von ausländischen, ehemals dem Islamischen Staat (IS) angehörenden Kindern aus Flüchtlingslagern und Gefängnissen in Irak und Syrien in ihre Heimatländer, so auch Deutschland, Sinne der Kinderrechte einzusetzen:

  1. Aus menschenrechtlicher und sicherheitspolitischer wie auch humanitärer Perspektive und zum Schutz des Kindeswohls muss die Bundesregierung alle deutschen, ehemals dem IS angehörenden Kinder, sowie ihre engsten Angehörigen als Bezugspersonen, aus Flüchtlingslagern und Gefängnissen in Irak und Syrien zurückführen. Das Kindeswohl und die Interessen der Kinder sind als Gesichtspunkt in der Rückführung vorrangig zu berücksichtigen.
  2. Die Bundesregierung muss eine bedingungslose und kohärente Strategie zur Rückführung Minderjähriger entwickeln, um den Kindern eine realistische Perspektive auf eine Zukunft in ihrem Heimatland zu ermöglichen, mit Zugang zu medizinischer Versorgung, Bildung und einem funktionierenden Sozialsystem.
  3. Diese Strategie muss auf alle Minderjährigen und ihre engsten Angehörigen gleichsam abzielen, denn für alle Kinder gilt die juristische sogenannte Pariser Vereinbarung für Kindersoldat*innen. Einige Staaten haben in der Rückholung schwerpunktmäßig junge Kinder oder Waisen bevorzugt, da diese als besonders schutzbedürftig gelten. Dennoch sollten auch ältere Kinder nicht vernachlässigt werden, da diese einer viel direkteren Bedrohung durch Inhaftierung oder erneuter Rekrutierung ausgesetzt sind.
  4. In jenen Fällen, in denen sich Kinder über dem Alter der Strafmündigkeit durch den IS rekrutiert wurden, ist auch ein Strafverfahren nach ihrer Rückkehr möglich. Dies sollte jedoch im Einklang mit der Kinderrechtskonvention darauf abzielen, den Kindern die Rehabilitation und Reintegration, sowie „die Übernahme einer konstruktiven Rolle in der Gesellschaft“ zu ermöglichen (gemäß Artikel 40(1) der UN-Kinderrechtskonvention). Ebenso sollte die Inhaftierung von Kindern „nur als letztes Mittel und für die kürzeste angemessene Zeit“ in Erwägung gezogen werden (gemäß Artikel 37(b) der UN-Kinderrechtskonvention).
  5. Nach der Ankunft in Deutschland wird durch die zuständigen Behörden eine Risiko- und Bedürfnisanalyse der Kinder durchgeführt.. In diesem Feld aktive Akteure mit Expertise, die den Auswirkungen der Radikalisierung entgegenwirken und über lange Zeiträume das Umfeld für Reintegration und Rehabilitierung vorbereiten, müssen konsequente Unterstützung erfahren, dazu gehören insbesondere auch die zuständigen Jugendämter, Beratungsstellen und weitere Akteure der Sozialen Arbeit. Darüber hinaus sind die Sicherheitsbehörden, welche Fragen bezüglich der Einleitung von Strafverfahren klären zu unterstützen. Dafür relevante Faktoren sind das Alter, der Grad der Traumatisierung, die Dauer des Aufenthalts im sogenannte Kalifat und mögliche Beteiligung an terroristischen Aktivitäten, das Familienumfeld und soziale Netzwerk in Deutschland. Zugang zu Rechtsberatung sollte Kindern und Familienangehörigen ermöglicht werden. Der behördenübergreifender Ansatz, wie er bereits in vielen Bundesländern für diese Analyse verfolgt mit, der auf Bundes- und Lokalebene Polizei und Geheimdienste ebenso wie Sozialdienste, Jugendschutz, Kinder- und Jugendpsychologen, Schuldirektionen und ggfs. spezialisierte Nichtregierungsorganisationen umfasst, muss zum Zwecke von Ausbau und weiterer Professionalisierung gefördert werden. Nur auf diese Weise kann in Kooperation mit allen relevanten Akteuren eine auf das Kind zugeschnittene Rehabilitation ermöglicht werden, können etwaige Traumata behandelt und das Familien- und Schulumfeld angemessen unterstützt werden, um eine Eingliederung des Kindes zu ermöglichen und einer (weitere oder Re-) Radikalisierung entgegenzuwirken, sowie den Kindern ihren Rechten gemäß Zukunftsperspektiven zu eröffnen.
  6. Die Bundesregierung muss sich gegenüber anderen europäischen Staaten und weiteren Ländern dafür einsetzen, dass alle (und nicht nur die deutschen) ausländischen Minderjährigen und ihre engsten Angehörigen in ihre Heimatländer umgehend zurückgeführt werden.