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Antrag 501/I/2025 Demokratie schützen: Verfahren zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit der „Alternative für Deutschland” jetzt einleiten!

24.05.2025

Weiterleitung: als Initiativantrag wegen neuer Entwicklungen an den SPD-Bundesparteitag sowie als Antrag zur Umsetzung an die Landesgruppe Berlin der SPD-Bundestagsfraktion und die Landesgruppe Ost der SPD-Bundestagsfraktion sowie als Antrag an den SPD-Parteivorstand

Adressat*innen: SPD-Bundestagsfraktion, sozialdemokratische Mitglieder der Bundesregierung, sozialdemokratische Mitglieder des Bundesrats, sozialdemokratische Mitglieder aller Landesregierungen, sozialdemokratische aller Landtage (MdA, MdBB, MdHB, MdL)

 

Als Sozialdemokrat*innen sind wir uns der Gefahr bewusst, die von der Partei „Alternative für Deutschland“ als parlamentarischem Arm der Neuen Rechten, die wir zur extremen Rechten zählen, für unsere Demokratie ausgeht. Ebenso ist uns klar, dass ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit einer Partei nach Artikel 21 Absatz 2 Grundgesetz das äußerste Mittel der wehrhaften Demokratie darstellt.

 

Wir verkennen nicht, dass ein solches Verfahren allein die zugrunde liegenden gesellschaftlichen Einstellungen, die Menschen zur Wahl der „Alternative für Deutschland“ bewegen, nicht verändern wird. Doch dies darf kein Grund sein, ein solches Verfahren zu unterlassen, da dieses nicht zuletzt dazu dient, die staatlichen Institutionen vor Verfassungsfeinden zu schützen.

 

Mit der Einstufung der „Alternative für Deutschland“ als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) liegen ausreichende Anhaltspunkte dafür vor, dass sie nach ihren Zielen und/oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger*innen darauf ausgeht, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen.

 

Die Partei „Alternative für Deutschland“ ist unserer Ansicht nach das Zentrum des deutschen Rechtsextremismus – die Zeit des Abwartens und Beobachtens ist nun abgeschlossen. Jetzt ist entschlossenes Handeln gefragt. Als Sozialdemokrat*innen müssen wir nun unserer Verantwortung für die Demokratie einmal mehr gerecht werden – und wir nehmen diese Herausforderung selbstbewusst an.

 

Es ist für die drei antragsberechtigten Verfassungsorgane geboten, bei Vorliegen der Voraussetzungen des Artikel 21 Abs. 2 GG auch einen entsprechenden Antrag an das Bundesverfassungsgericht zu stellen.

 

Wir fordern daher:

  • Die SPD setzt sich auf allen politischen Ebenen dafür ein, dass ein Verfahren zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit der AfD gemäß Artikel 21 Absatz 2 Grundgesetz zeitnah eingeleitet wird. Das heißt, die SPD-Abgeordneten im Deutschen Bundestag, die SPD-Mitglieder im Bundesrat sowie in der Bundesregierung wirken aktiv darauf hin.
  • Für den Fall, dass ein entsprechender Antrag auf die Gesamtpartei bezogen bis zum 31. Dezember 2025 von den Initiant*innen Bundestag, Bundesregierung oder Bundesrat noch nicht beantragt worden ist, fordern wir die sozialdemokratischen Mitglieder der Landesregierungen und Landtage (der Bürgerschaften, des Abgeordnetenhauses) auf, sich dafür einzusetzen, dass die Landesregierungen mit sozialdemokratischer Beteiligung oder die Landesparlamente bei Vorliegen der Voraussetzungen einen Antrag auf Entscheidung, ob der jeweilige Landesverband der Partei „Alternative für Deutschland“ verfassungswidrig ist, und hilfsweise einen Antrag auf Entscheidung über den Ausschluss von staatlicher Finanzierung beim Bundesverfassungsgericht stellen.
  • Die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung und die SPD-Bundestagsfraktion wirken darauf hin, dass das Gutachten des Bundesamts für Verfassungsschutz unter Wahrung des Quellen- und Methodenschutzes so schnell wie möglich den antragsberechtigten Verfassungsorganen sowie der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird.
  • Wir fordern alle sozialdemokratischen Landesregierungen auf in ihren jeweiligen Ländern, sich für eine Neubewertung aller AfD Landesverbände einzusetzen.
  • Parallel dazu sind umfassende Maßnahmen zu erarbeiten und umzusetzen, um dem Erstarken menschenfeindlicher, autoritärer und demokratiegefährdender Einstellungen in der Gesellschaft wirksam entgegenzutreten. Diese Maßnahmen müssen zügig, aber mit der gebotenen Gründlichkeit, auf allen Ebenen politisch vorangetrieben werden.

 

 

Antrag 59/I/2025 Sicherheit für Genoss*innen bei der politischen Arbeit im internen und externen Sinne

23.04.2025

Die politische Arbeit steht unter dem Eindruck zahlreicher innen- und außenpolitischer Krisen und Konflikte. Dadurch verschärfte sich das Klima innerhalb der deutschen Bevölkerung, wodurch die Unsicherheit für die Wahlkämpfenden, aber auch für externe Akteure (zivilgesellschaftliche Organisationen) steigt.

 

Dafür wurde eine Handreichung zum Umgang mit Gewalt aus dem Jahr 2024 durch die Bundes-SPD zur Verfügung gestellt. Diese hätte jedoch noch aktiver und gegebenenfalls in kürzerer Form an die Vorsitzenden der verschiedenen Organisationseinheiten innerhalb der SPD rausgegeben werden sollen. Hier empfiehlt es sich eine Aktualisierung, hinsichtlich der veränderten Rahmenbedingungen, kontinuierlich vorzunehmen.

 

Darüber hinaus sollten Workshops für Wahlkämper*innen und auch Genoss*innen generell angeboten werden. Diese könnten in unterschiedliche Themenschwerpunkte unterteilt und in einer Art Modularsystem angeboten werden. Dabei ist auch die Strategieänderung der Angreifenden zu berücksichtigen.

 

Für die Genoss*innen gilt grundsätzlich, dass man ihnen die Ängste durch Beistand nehmen kann und sie zielgerichtet fragen sollte welche Art von Unterstützung sie benötigen. Dabei können die Vorsitzenden der verschiedenen Organisationseinheiten innerhalb der SPD eine wichtige Schnittstellenfunktion einnehmen.

 

Darüber hinaus ist die Frage zu stellen, wo sich die Betroffenen – gerade im suburbanen und ländlichen Raum – melden sollen und welche Art von Reaktion dies auslösen kann/wird.

 

Hier wäre auch eine besondere Aufbauorganisation in Form eines Security Operations Center (SOC) denkbar. Diese Kräfte benötigen das Wissen, das Geschehnis zu dokumentieren („Meldewichtige Ereignisse“), Anzeigen vorzubereiten (hierbei auch Schwellen des Anzeigeverhaltens festlegen), die Versorgung der Betroffenen zu gewährleisten und auf qualifizierte Zeugenaussagen vorzubereiten.

 

Zu überlegen ist auch, wie Sicherheitsstrukturen aufgebaut werden können, die mitgliedsschwache Flächengebiete abdecken sollen. Dies kann zum Beispiel landkreisübergreifend in den Unterbezirken organisiert werden. Inhalt der Sicherheitsstrukturen sollten neben dem Einsatz von Abwehrmitteln/ Maßnahmen, die geeignet sind, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff abzuwehren, auch andere Kreis-, Abteilungs- und Formatspezifische Maßnahmen festlegen. Dazu zählen beispielsweise auch eine Übersicht der umliegenden Krankenhäuser sowie Ansprechstellen der psychosozialen Notfallversorgung (PSNV).

 

Wenn etwas passiert ist, sollte ein Plan vorliegen, wie durch die unterschiedlichen Ebenen vorzugehen ist. Dies beinhaltet die bereits genannten Vorschläge, aber auch die Anteilnahme und das Signal „wir kümmern uns um unsere Leute“.

 

Forderung:

Die politische Arbeit steht unter dem Eindruck zahlreicher innen- und außenpolitischer Krisen und Konflikte. Dadurch verschärfte sich das Klima innerhalb der deutschen Bevölkerung, was die Unsicherheit für Genoss*innen bei der politischen Arbeit sowie für externe Akteure, wie zivilgesellschaftliche Organisationen, erhöht.

Um dem entgegenzuwirken, fordern wir:

 

  • Eine verstärkte und gezielte Verbreitung der Handreichung zum Umgang mit Gewalt (2024) an Vorsitzende der verschiedenen Organisationseinheiten innerhalb der SPD sowie eine kontinuierliche Aktualisierung in Anbetracht sich wandelnder Rahmenbedingungen.
  • Die Einführung von Workshops für Wahlkämpfer*innen und Genoss*innen allgemein, die modular aufgebaut sind und unterschiedliche sicherheitsrelevante Themenschwerpunkte abdecken. Dabei muss die Anpassung an sich ändernde Strategien von Angreifenden berücksichtigt werden.
  • Eine klare Strukturierung der Unterstützung für Betroffene durch die Vorsitzenden der verschiedenen Organisationseinheiten, um Ängste abzubauen und bedarfsgerechte Hilfsangebote bereitzustellen.
  • Die Einrichtung eines Security Operations Centers (SOC), insbesondere zur besseren Erfassung und Bearbeitung von sicherheitsrelevanten Vorfällen. Das SOC soll:
    • meldewichtige Ereignisse dokumentieren,
    • die Vorbereitung von Anzeigen unter Berücksichtigung von Schwellenwerten des Anzeigeverhaltens unterstützen,
    • die Versorgung von Betroffenen gewährleisten,
    • qualifizierte Zeugenaussagen vorbereiten.
  • Die Entwicklung und Implementierung von Sicherheitsstrukturen zur Abdeckung mitgliedsschwacher Flächengebiete, insbesondere durch kreisübergreifende Kooperationen in den Unterbezirken. Diese sollen:
    • Abwehrmaßnahmen gegen rechtswidrige Angriffe beinhalten,
    • Kreis-, Abteilungs- und Formatspezifische Maßnahmen zur Sicherheit festlegen,
    • Eine Übersicht über umliegende Krankenhäuser und Anlaufstellen der psychosozialen Notfallversorgung (PSNV) enthalten.
  • Die Erstellung eines klaren Handlungsplans für den Ernstfall, der neben organisatorischen und sicherheitsrelevanten Maßnahmen auch die kommunikative Begleitung und solidarische Anteilnahme sicherstellt.