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Antrag 05/I/2017 Leiharbeit reduzieren

20.04.2017

Das Modell der Lohn und Zeitarbeiter*Innen wurde geschaffen um Auftragsspitzen in einzelnen Unternehmen abzufedern. Jedoch kann in den letzten Jahren beobachtete werden, dass die Auftragsspitze zum Normalfall wurde und Leih- und Zeitarbeiter*innen dauerhaft beschäftigt werden.

 

Wir fordern: Leih- und Zeitarbeiter*innen sollen nach französischem Vorbild 130% des Lohnniveaus bekommen, das Festangestellte im selben Betrieb erhalten.

 

Leih- und Zeitarbeiter*innen können einem Betrieb bei personellen Engpässen helfen und Einstiegsmöglichkeiten für Arbeitssuchende sein.

 

Leider sehen wir in den momentanen Verhältnissen, das Unternehmer*innen diesen Gedanken des Leih- und Zeitarbeitsgesetzes ausnutzen um Festanstellungen zu umgehen. Arbeitgeber*innen stellen immer weniger Arbeitnehmer*innen fest ein, bzw. befristen diese, um ihr Grundpersonal zu decken, sondern bedienen sich Leih- und Zeitarbeiter*innen um billigere Arbeitskräfte anzustellen. Diese verrichten in den Betrieben die gleichen Arbeitsprozesse und haben die gleichen Arbeitszeiten, wie festangestellte (Fach-)Kräfte. Im Sinne der Gerechtigkeit müssen wir deshalb eine Verteuerung von Kurzbeschäftigung fordern.

 

Oft genug werden Leih- und Zeitarbeiter*innen für zwei Jahre beschäftigt um dann auf den Tag genau dann gekündigt zu werden, wenn die Unternehmen sie übernehmen müssten, nur damit dieser Platz erneut mit einem*r anderen Leih- und Zeitarbeiter*in besetzt wird. Wir sehen darin einen kapitalistischen Ausbeutungszyklus um höhere Löhne und Mitbestimmung in den Betrieben zu verhindern. Diesen müssen wir entschieden bekämpfen, indem wir diese Art der Dauerbeschäftigung von Leih- und Zeitarbeiter*innen unattraktiv machen. Zeitarbeitsfirmen beuten ihre Arbeitnehmer*innen oft aus, indem sie Großteile des von den Betrieben erwirtschafteten Geldes einbehalten und möglichst geringe und willkürliche Löhne zahlen.

Antrag 13/I/2017 Kein fiktives Mindesteinkommen für freiwillig gesetzlich Versicherte

20.04.2017

In das Bundeswahlprogramm der SPD wird aufgenommen:

 

Das fiktive Mindesteinkommen für die Berechnung der Höhe des Krankenversicherungsbeitrages für freiwillig gesetzlich Versicherte führt zu überproportional hohen Kosten für Selbstständige mit kleinen Gewinnen. Das fiktive Mindesteinkommen soll daher abgeschafft und die Höhe der unteren Grenze der Beitragsbemessung auf die Höhe der Minijob-Entgeltgrenze festgelegt werden.

Antrag 14/I/2017 Betriebsrat – Betriebliche Mitbestimmung braucht eine Imagekampagne

20.04.2017

Unternehmen stehen heute unter ständigem Veränderungsdruck und gerade Startups im Bereich der Digitalwirtschaft sind stark auf die Ideenschöpfung ihrer Mitarbeiter*innen angewiesen, um überleben zu können. Dennoch setzen sich gerade diese Unternehmen kaum für den Schutz von Arbeitnehmer*innenrechten ein. Darüber hinaus ist betriebliche Mitbestimmung  für viele Beschäftigte in dieser Branche ein Fremdwort. Laut dem IAB-Betriebspanel[1] waren im Jahr 2015 nur 41% der Arbeitnehmer*innen in der deutschen Privatwirtschaft durch Betriebsräte*innen repräsentiert. Besonders gering fällt dieser Anteil in kleinen Unternehmen (5 bis 50 Beschäftigte) und im Informations-, Kommunikations- und Dienstleistungsbereich aus.

 

Begründung: die beschriebenen Konsequenzen (absolute Konkurrenz, Selbstoptimierung, Individualisierung) sind vor allem neoliberale Phänomene und sollten so benannt werden  trägt zum schlechten Image der betrieblichen Mitbestimmung. Die Konkurrenz auf dem Arbeitsmarkt wird Studierenden täglich bewusst gemacht und an vielen Hochschulen predigen konservative Wirtschaftsprofessor*innen die furchtbaren Konsequenzen der Arbeit von Gewerkschaften und Betriebsräten. Junge Beschäftigte sind daraufhin nach ihrem Berufseinstieg erst recht dazu motiviert, sich von ihren Kollegen*innen abzuheben und gegenüber den Chefs zu profilieren, indem sie sich gegen die Gründung eines Betriebsrats aussprechen. Aus diesen Gründen liegt der inhaltliche Schwerpunkt dieses Antrags auf Hochschulabsolventen, aber betriebliche Mitbestimmung sollte selbstverständlich jedem*r Arbeitnehmer*in zugänglich sein.

 

In einem Startup, das nur aus den Gründer*innen besteht mag eine Arbeitnehmer*innen Vertretung nicht notwendig sein, jedoch gibt es viele Startups mit wachsenden Beschäftigungszahlen. In diesen Unternehmen wird das familiäre Gefühl weiterhin in den Vordergrund gestellt und drängt so Mitarbeiter*innen oftmals durch sozialen Druck dazu, unter prekären Arbeitsbedingungen zu arbeiten. Arbeitsforscher*innen sind sich jedoch darüber einig, dass die neue Generation am Arbeitsmarkt einen stärkeren Wert darauf legt, autonom und in demokratische Prozesse eingebettet zu arbeiten. Dennoch wird in vielen Startups propagiert, dass Gewerkschaften und Betriebsräte*innen der „old economy“ zugehören, die Arbeitsvorgänge verlangsamen und auf Dauer zum Verlust von Arbeitsplätzen führen. Es gehört heute zur Arbeitsrealität, dass Mitarbeiter*innen entlassen werden, die sich über die Gründung einer Arbeitnehmer*innenvertretung informieren und sich gewerkschaftlichen Beistand suchen. Diese Kultur der Einschüchterung und kapitalistischen Herrschaft des Managements über die Arbeitnehmer*innen schafft prekäre Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten und schadet den Unternehmen, da sie Kreativität im Keim erstickt. Schließlich können Ideen nur dort dauerhaft gedeihen, wo die grundlegenden Bedürfnisse der Beschäftigten nach einem sicheren Arbeitsplatz und guten Arbeitsbedingungen erfüllt sind.

 

Die zunehmende Vernetzung der Arbeitnehmer*innen und neue technische Möglichkeiten erleichtern die Anwendung von direktdemokratischen Elementen, wie beispielsweise Abstimmungen zu Unternehmensprozessen über mobile Kommunikationsplattformen. Diese Formen der Mitbestimmung in der Arbeitswelt 4.0 werden noch zu wenig abseits der Arbeitsforschung diskutiert und müssen der jungen Generation am Arbeitsmarkt als in der Praxis realisierbare Instrumente präsentiert werden. Sie zeigen, dass die Arbeitswelt  4.0 über Potential für eine Verbesserung der Situation von Beschäftigten verfügt, obwohl wir bisher eher ihre negativen Konsequenzen sehen, wie die Entgrenzung der Arbeit und den Zwang zur ständigen Erreichbarkeit von Arbeitnehmer*innen. Auf lange Sicht sollten neuen Formen der betrieblichen Mitbestimmung, die sich in der Praxis als erfolgreich erweisen, im Betriebsverfassungsgesetz rechtlich institutionalisiert werden.

 

Forderungen

 

Deshalb fordern wir Jusos:

  • dass Schüler*innen als potentielle zukünftige Arbeitnehmer*innen bereits in allen weiterführenden Schulformen und Berufsschulen über die Möglichkeiten zur betrieblichen Mitbestimmung und zum Schutz ihrer Rechte im Arbeitsalltag aufgeklärt werden. Ferner sollten zu den Unterrichtsinhalten auch die Geschichte der Gewerkschaftsbewegung gehören, um ein Verständnis für die Arbeit von Gewerkschaften bekommen zu können. Schließlich verfügen Schüler*innen im Schulalltag bereits über Möglichkeiten zur Mitbestimmung und es sollte ihnen verdeutlicht werden, dass sich das Teilhabe an Entscheidungsprozessen durch ihr ganzes Leben ziehen kann. Das Betriebsverfassungsgesetz sollte keinem*r Schulabgänger*in komplett unbekannt sein. Daher soll das Thema der betrieblichen und gewerkschaftlichen Mitbestimmung fest im Rahmenlehrplan diverser Fächer (wie z.B. WAT, GW, Geschichte und Politik u.a.) integriert und verpflichtend unterrichtet werden.
  • Die Möglichkeit für und Förderung von gewerkschaftlich organisierten Workshops an Hochschulen und beruflichen Schulen für Studierende als potenzielle Arbeitnehmer*innen, da so der Weg zu einer erfolgreichen Arbeitnehmer*innenvertretung und mehr Demokratisierung in Unternehmen darlegt wird. Negative Propaganda gegen Betriebsräte*innen kann auf diesem Weg ebenfalls kritischer evaluiert werden von jungen Beschäftigten.
  • Eine Image-Kampagne des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales für Betriebsratsarbeit, da jungen Menschen über die sozialen Medien ihre Rechte als Arbeitnehmer*innen vermittelt werden können und sie erfahren, was sich prekären Arbeitsbedingungen entgegen setzen lässt. Für den Hashtag ‚Betriebsrat‘ lassen sich bisher nur 651 Einträge finden – da geht noch mehr!
  • Die Unterstützung vonDemonstrationen, Flyeraktionen und Diskussionsveranstaltungen der SPD, da sie Solidarität mit Arbeitnehmer*innen, die in Startups unter prekären Arbeitsbedingungen arbeiten ausdrücken und Aufmerksamkeit auf diese Problematik lenken. Hierbei sollte auf die Expertise der Gewerkschaften zurückgegriffen werden, da sie ursprünglich für diesen Arbeitsbereich zuständig sind und viele Erfahrungen mit solchen Aktionen besitzen.
  • Generell eine stärkere Zusammenarbeit und einen vertieften Austausch der SPD mit den Gewerkschaften, um Kampagnen wie die der „offensive Mitbestimmung“ vom DGB voranzutreiben.

 

 

[1] Das Betriebspanel des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit ist eine jährliche repräsentative Arbeitgeber*innenbefragung zu beschäftigungspolitischen Themen.

[2] Das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) der Hans Böckler Stiftung führt eine repräsentative Panel-Befragung von Betriebsräten*innen in Unternehmen ab 20 Beschäftigten durch.

Antrag 15/I/2017 Betriebe daran hindern Betriebsräte zu verhindern!

20.04.2017

Die Mitglieder der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion, sowie die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung sind aufgefordert eine Erweiterung des KschG (Kündigungsschutzgesetz) einzubringen, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in ihrem Betrieb, einen Betriebsrat gründen wollen, explizit unter den Schutz des „§ 15 Abs. 3 dieses Gesetzes zu stellen und die Lücken des Kündigungsschutzes zu schließen.

 

Zudem muss es auch kollektivrechtliche Instrumente zum Schutz von Wahlinitiator*innen und Wahlvorständen gegenüber Behinderungen durch die Arbeitgeberseite geben.

 

Daher fordern wir:

  1. Die Mitglieder des Wahlvorstands werden für den Zeitraum bis zur nächsten Betriebsratswahl in die Schutzbestimmungen des § 78 BetrVG aufgenommen.
  2. Der Kündigungsschutz nach § 15 III KSchG wird auf Wahlvorstandsbewerber ab dem Zeitpunkt ihrer Bewerbung erweitert; die Dauer des Kündigungsschutzes in § 15 III KSchG wird auf 24 Monate verlängert. Der Kündigungsschutz nach § 15 III a soll dabei auf alle Beschäftigte, die in der Einladung oder Antragsstellung genannt werden, ausgeweitet werden.
  3. Die Mitglieder des Wahlvorstands und die Beschäftigten, die erstmalig die Wahl eines Betriebsrates einleiten und offiziell eine Absichtserklärung abgeben, werden als zu schützende Personen in den § 119 I Nr. 3 BetrVG aufgenommen.
  4. Die Fraktion soll prüfen, ob bei der Verfolgung von Straftaten nach § 119 BetrVG strukturelle Defizite bestehen und wie diese ggf. behoben werden können. Insbesondere die Bildung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften soll ins Auge gefasst werden.

 

Wir erleben im betrieblichen Alltag, dass Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, Betriebsräte in ihren Betrieben scheuen. Um die Einrichtung eines solchen zu verhindern, greifen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber dabei gerne zur Abschreckung, zum Mittel der Kündigung. Eine Begründung für die Kündigung haben sie dabei noch immer gefunden. Dies ist ein Grund für die niedrige und zunehmend sinkende Zahl an Betrieben mit Arbeitnehmervertretungen.

 

Um diese Möglichkeit der Unterbindung gewerkschaftlicher Organisation von Kolleginnen und Kollegen durch die Vertreterinnen und Vertreter des Unternehmens zu verhindern, müssen die organisierenden Kolleginnen und Kollegen vor Kündigungen geschützt werden. Dieser Sonderkündigungsschutz braucht dabei die gesetzliche Absicherung im Kündigungsschutzgesetz.

Antrag 18/I/2017 Widerrufsrecht im Arbeitsverhältnis - Überrumpelungen in Arbeitsverhältnissen verhindern

20.04.2017

In das Bundeswahlprogramm wird aufgenommen:

 

Die SPD tritt für die Einführung eines Rechts von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein, eigene Erklärungen im Arbeitsverhältnis und über dessen Beendigung innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen.