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Antrag 05/II/2025 Zukünftig kein Sponsoring von Bundesparteitagen durch zweifelhafte Arbeitgeber wie z.B. die Amazon Services Deutschland GmbH mehr!

9.10.2025

Der SPD-Bundesvorstand wird aufgefordert, zukünftig auf ein Sponsoring von Bundesparteitagen durch zweifelhafte Arbeitgeber wie die Amazon Services Deutschland GmbH zu verzichten. Er wird aufgefordert jedenfalls eine Prüfung vorzunehmen, ob die Anbieter faire Arbeitsbedingungen in ihren Unternehmen umsetzen.

Antrag 07/II/2025 Parteiinterne Strukturen zur Unterstützung bei digitaler Gewalt

9.10.2025

Auf Landes- und Bundesebene werden Strukturen aufgebaut, die Parteimitglieder, die von Hass im Netz betroffen sind, unterstützen.

 

Hierzu erarbeitet die Bundespartei gemeinsam mit den Landesverbänden Konzepte, wie folgende Hilfsstrukturen innerhalb der SPD institutionalisiert werden können:

  • Eine mit ausreichenden Ressourcen ausgestattete Anlaufstelle, die als erste Kontaktstelle für Betroffene niederschwellig erreichbar ist. Die Anlaufstelle soll:
    • in akuten Situationen da sein, Solidarität und Schutz bieten, parteiintern und öffentlich Solidarität organisieren
    • Check-Listen bereitstellen, was zu tun ist in solchen Situationen
    • helfen, Inhalte auf den Plattformen zu melden, Beweise zu sichern und Strafanzeigen zu stellen
    • Unterstützung in der Rechtsdurchsetzung vermitteln, z.B. durch Rahmenverträge mit spezialisierten Rechtsanwält*innen
    • Psychologische Unterstützung vermitteln, z.B. durch Rahmenverträge mit spezialisierten Psycholog*innen
    • Kooperationen mit spezialisierten Beratungsstellen pflegen
  • Für kommunale Amtsträger*innen, insbesondere Ehrenamtliche, sollten für akute Gefahrensituationen schnell und unbürokratisch finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, um z.B. Personenschutz oder Hotelübernachtungen zu finanzieren, wenn die Privatadresse veröffentlicht wurde.
  • Freiwillige Rapid Response Teams, die in den Kommentarspalten gegenhalten und helfen.
  • Online-Seminare anbieten (SPD On), in denen Engagierte auf den Fall einer möglichen Betroffenheit vorbereitet werden und die Hilfsangebote bekannt gemacht werden.

Antrag 11/II/2025 Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) und Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) sind freiwillig - nicht umsonst!

9.10.2025

Jedes Jahr nutzen mehr als 100.000 junge Menschen in Deutschland freiwillige Angebote wie das FSJ oder FÖJ und tragen mit diesem Engagement zu einer gestärkten Zivilgesellschaft bei. Junge Erwachsene sollen dabei meist ein Jahr lang Einblicke in die Arbeitswelt und somit wertvolle Erkenntnisse und Kompetenzen für ihre spätere berufliche Laufbahn erlangen. Die Einsatzstellen können jungen Menschen eine Orientierung anbieten und somit ihre Branchen attraktiver für neue Arbeitskräfte machen, welche sie in vielen Fällen auch dringend benötigen. Freiwilligendienste sind in der Theorie ein Win-Win für alle Beteiligten.

 

Die Realität für Freiwillige sieht jedoch anders aus. Aufgrund steigender Mieten, Lebenshaltungs- und Ernährungskosten können viele Jugendliche den Freiwilligendienst entweder nicht antreten oder müssen noch nebenbei arbeiten, was dem Sinn dieses Programms widerspricht. Hinzu kommt, dass Freiwillige nicht in einem klassischen Arbeitsverhältnis bei ihren Einsatzstellen angestellt sind und somit im Sinne des Mindestlohngesetzes (MiLoG) keinen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn haben. Deshalb müssen hier rechtliche Rahmenbedingungen und Absicherungen geschaffen werden, um einen Mindestbetrag an monatlichen Taschengeldzahlungen zu gewährleisten, damit sich Jugendliche den Freiwilligendienst leisten können. Die aktuelle Rechtslage sieht lediglich eine gesetzliche Obergrenze des Taschengeldes vor, welche sich an der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung orientiert (s. § 2 Abs. 1 Jugendfreiwilligendienstegesetz – JFDG). Während einige Länder bereits gesetzliche Untergrenzen für das Taschengeld eingeführt haben, ist diese in Berlin nicht benannt. Das führt dazu, dass Freiwillige bei 35-40 Arbeitsstunden die Woche teilweise nur 250 € verdienen, andere hingegen 500 €. Gerade in Berlin ist eine feste, faire Entlohnung wichtig, um die hohen Lebenshaltungskosten zu zahlen.

 

Zurzeit haben Freiwillige einen Anspruch auf unentgeltliche Unterkunft und Verpflegung. Wenn diese nicht geleistet werden können, sollen „entsprechende Geldersatzleistungen“ ausgezahlt werden. Diese decken jedoch nicht im Ansatz die Kosten, welche bei Freiwilligen monatlich allein für Wohnung und Verpflegung entstehen, weshalb die entsprechenden Zuschüsse dringend erhöht werden müssen. Ziel muss es sein, die bestehenden Freiwilligendienstplätze zugänglicher für junge Menschen zu machen, ohne die Streichung von Stellen aufgrund von Finanzierungsfragen bei der Einsatzstelle oder dem Träger zu riskieren.

 

Der Freiwilligendienst in seiner Umsetzung ist sozial sowie finanziell exklusiv und somit nicht für alle Jugendlichen unter den gleichen Bedingungen möglich. Jede*r junge Erwachsene soll das Angebot einer fairen und ausreichenden Berufsorientierung erhalten, ohne aufgrund der sozioökonomischen und finanziellen Verhältnisse benachteiligt zu werden.

 

Deshalb fordern wir:

 

  • Die Einführung einer gesetzlichen Untergrenze für das monatliche Taschengeld von 600 €
  • Im Falle, dass die Einsatzstelle keine Unterkunft stellt, ist ein angemessener Wohngeldzuschuss zu zahlen bzw. der Zugang zu Wohngeld sicherzustellen. Der monatliche Zuschlag für die Deckung der Unterkunftskosten soll sich an den durchschnittlichen Mieten in Berlin orientieren.
  • Das Deutschlandticket soll für alle Freiwillige*n unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden, damit ihre Mobilität während der Zeit in ihrem Freiwilligendienst gewährleistet werden kann
  • Der monatlich gezahlte Zuschlag für Verpflegung soll verpflichtend an die durchschnittlichen monatlichen Ausgaben für Lebensmitteleinkäufe (laut BMLEH 200 € pro Monat) angepasst werden, und 20% über dem Durchschnitt liegen, um auch die Verpflegung auf der Einsatzstelle, in der Kantine oder Supermarkt, finanziell zu unterstützen
  • Eine jährliche Bewertung der Aktualität der Zuschüsse und des Taschengeldes, um ggf. Anpassungen vornehmen zu können.
  • Die äuqivalente Anwendung der Forderungen für Personen, die einen internationale (weltwärts) und europäische Freiwilligendienste absolvieren.

     

    Diese Forderungen dienen zur schnellen Absicherung der Freiwilligen. Darüber hinaus bekräftigen wir perspektivisch die beschlossene Angleichung an den Mindestlohn.

     

    Antrag 28/II/2025 Bezahlbares Wohnen braucht europäische Antworten!

    9.10.2025

    Die SPD-Bundestagsfraktion und die SPD-Mitglieder in der Bundesregierung sowie die S&D-Fraktion im Europäischen Parlament werden aufgefordert, sich für folgende Ziele einzusetzen:

     

    Bezahlbares Wohnen braucht europäische Antworten!

    Wohnen ist ein Grundrecht – kein Spekulationsobjekt. In ganz Europa steigen Mieten und Kaufpreise seit Jahren rasant. Immer mehr Menschen finden keine bezahlbare Wohnung, werden verdrängt oder leben in unsicheren Wohnverhältnissen. Unsere Wohnraumkrise ist eine europäische Krise. Wir begrüßen deshalb ausdrücklich, dass das Europäische Parlament einen Sonderausschuss zur Wohnraumkrise eingesetzt hat. Jetzt braucht es klare Lösungsansätze für die gesamte Europäische Union. Auch die Bundesregierung muss sich auf europäischer Ebene mit Nachdruck für eine soziale Wohnungswende einsetzen. Sie soll sich im Rat der EU für die Stärkung kommunaler Handlungsspielräume und die Förderung bezahlbaren Wohnraums einsetzen.

     

    Wir fordern:

    1. Wohnen zu einem europäischen Schwerpunkt machen.

    Die EU muss bezahlbaren Wohnraum als soziale Aufgabe begreifen – nicht als Nebensache. Das Menschenrecht auf Wohnen gehört deshalb ins Zentrum der europäischen Politik.

     

    2. Städte und soziale Wohnungsakteure stärken.
    Kommunen, Genossenschaften und soziale Träger brauchen mehr Spielraum – auch im EU-Beihilferecht. Wir brauchen eine einheitliche Definition von sozialem Wohnraum im EU-Recht. Öffentliche Investitionen in den sozialen Wohnungsbau dürfen nicht ausgebremst werden.

    3. EU-Fördermittel gezielt für sozialen Wohnraum nutzen.
    Programme wie InvestEU oder die Struktur- und Kohäsionsfonds müssen einfacher und sozial gerechter gestaltet werden. Wir fordern, die Förderprogramme bei den Verhandlungen zum nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen zielgerichteter auf Wohnprogramme auszugestalten und den Zugang zu vereinfachen.

    4. Energieeffizienz darf nicht zur Verdrängung führen.
    Energetische Sanierungen dürfen nicht zur Verdrängung von Mieter*innen führen. Die Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie braucht soziale Leitplanken – damit Klimaschutz und Mieterschutz zusammengehen. Sozial gestaffelte Förderprogramme z. B. der KfW sollen fortgeführt werden können.

    Antrag 69/II/2025 Abschieben um jeden Preis? Keine Verhandlungen mit Terrorregimen!

    9.10.2025

    Die SPD-Mitglieder der Bundesregierung und die SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag werden aufgefordert sofort die Planungen des Bundesinnenministeriums zu stoppen, nach denen mit den Taliban als de facto Regime Afghanistans bezüglich Abschiebungen nach Afghanistan verhandelt werden soll. Entsprechend werden Abschiebungen und/oder sonstige Rückführungen nach Afghanistan sofort ausgesetzt und bleiben auch ausgesetzt. Afghanistan wird nicht als sog. “sicheres Herkunftsland” geführt oder de facto als solches behandelt. Diplomatische Beziehungen werden nicht mit der Taliban aufgenommen. Die  Aufnahme afghanischer Ortskräfte wird schnellstmöglich und mit Nachdruck umgesetzt; wie auch bereits seitens des VG Berlin in mehreren Verfahren entschieden.