Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestages auf sich dafür einzusetzen, dass ein Zeugnisverweigerungsrecht für Sozialarbeiter*innen geschaffen wird.
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Antrag 95/II/2023 Zeugnisverweigerungsrecht für Mitarbeiter*innen der Sozialen Arbeit
21.08.2023Sozialarbeiter*innen sind darauf angewiesen, dass ihre Klient*innen ihnen ihre Lebenswelten öffnen, die oft von Armut und Ohnmachtsgefühlen, aber auch von Gewalt und Straffälligkeit geprägt sind. In persönlichen Notlagen werden persönliche Geheimnisse anvertraut, weil die Sozialarbeiter*innen oft der letzte Anker möglicher gesellschaftlicher Hilfen und Intervention sind. Diese Arbeit basiert auf Vertrauen. Ohne darauf vertrauen zu können, dass das von ihnen Gesagte nicht gegen sie verwendet wird, können Konfliktlösungen und wirksame Hilfen nicht begleitet werden. Um diese wichtige Arbeit zu ermöglichen, ist es notwendig, das erarbeitete Vertrauen zwischen Sozialarbeiter*innen und ihren Klient*innen durch ein Zeugnisverweigerungsrecht zu schützen.
Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestages auf, durch eine Reform des § 53 Strafprozessordnung (StPO) durch Aufnahme der Mitarbeiter*innen der Sozialen Arbeit in die geschützten Berufsgruppen des § 53 Absatz 1 StPO das Zeugnisverweigerungsrecht zu erweitern.
Antrag 26/II/2023 Jungen Menschen Wohnraum gewähren - bedingungslos und adäquat
21.08.20231. Die SPD bekennt sich zu der sozialdemokratischen und staatlichen Aufgabe, für eine Versorgung junger Volljähriger mit angemessenem, dauerhaften Wohnraum zu sorgen und stellt sich dieser. Die Versorgung muss bedingungslos gewährleistet werden. Sofern erforderlich, müssen hier staatliche Sicherungssysteme greifen.
2. Die SPD erkennt das SGB VIII als zentrales „sozialstaatliches Auffangnetz“, um jungen Menschen im Bedarfsfall angemessenem, dauerhaften Wohnraum zu gewähren. Ein Abschieben auf andere staatliche Leistungen/Leistungssysteme darf es nicht geben.
3. Die sozialdemokratischen Amtsträger:innen in Regierung und Parlament werden aufgefordert,
a) gesetzgeberische Initiativen anzustreben, um einen subjektiv einklagbaren Anspruch junger Volljähriger, denen der Verlust von Wohnraum droht, einzuführen. Diesem Anspruch entspricht die entsprechende staatliche Verpflichtung, Wohnraum durch staatliche Instrumente zu gewährleisten. Auch diese staatliche Verpflichtung ist gesetzgeberisch zu schaffen.
b) sich für die Einrichtung staatlicher Kontingente an Wohnraum einzusetzen, der jungen Volljährigen zur Verfügung gestellt wird, wenn ihnen andernfalls Wohnungslosigkeit droht. Ergänzend sind Gespräche mit den städtischen Wohnungsbaugesellschaften aufzunehmen, um diese in die Pflicht zu nehmen und entsprechende Kooperationen anzustreben.
c) Unterstützend bedarf es der Einrichtung einer Jugendwohnagentur an der Jugendberufsagentur, die insbesondere sozial benachteiligte junge Menschen, die in beengten Wohnverhältnissen leben, bei der Vermittlung von Wohnraum unterstützt.
Antrag 103/II/2023 Ein starkes Recht auf Verschlüsselung zum Schutz der Bürger:innen und sensibler Unternehmensdaten
21.08.2023Die Mitglieder der SPD-Fraktion im Bundestag und des Europaparlaments werden aufgefordert, folgenden Beschluss umzusetzen:
Wir bekennen uns klar zum Recht auf sichere Kommunikation und wirksame Verschlüsselung für alle Bürger:innen, Unternehmen und Institutionen: Als Bürger:innen haben wir das Recht, unsere persönlichen Informationen, Kommunikation und Daten durch Nutzung von Verschlüsselungstechnologien vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Wir verlangen, dass das im Koalitionsvertrag auf Bundesebene vereinbarte Recht auf Verschlüsselung ohne Einschränkungen auf Bundes- und EU-Ebene umgesetzt wird.
Starke Verschlüsselungstechnologien werden aufgrund der zunehmenden Digitalisierung aller Lebensbereiche immer wichtiger. Sie schützen unsere private Kommunikation und persönliche Daten, schützen vor Massenüberwachung und Cyberkriminalität. Wir verlangen daher, dass die Politik Maßnahmen ergreift, um sicherzustellen, dass die Lebensbereiche online genauso geschützt sind wie offline.
Zum Recht auf sichere Kommunikation und wirksame Verschlüsselung gehört auch der Schutz der Kommunikation vor staatlicher Kontrolle. Eine Aufweichung oder Aushebelung der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung durch freiwilliges oder verpflichtendes Client-Side-Scanning bei Anbietern verschlüsselter Kommunikationsplattformen ist daher nicht akzeptabel.
Im Einzelnen werden wir uns für die folgenden Punkte einsetzen:
- Das grundlegende Schutzniveau muss gestärkt statt abgeschwächt werden: Es ist der staatliche Auftrag, die Schutzmechanismen aller zu erhöhen, statt sie zu begrenzen oder abzuschwächen. Regulierungen, die den Einbau von staatlichen Hintertüren als „goldene Schlüssel“ in Verschlüsselungstechnik oder andere generelle Abschwächungen des Schutzniveaus mit sich bringen würden, etwa zur Bekämpfung von Kriminalität, lehnen wir ab. Aktivitäten auf Bundes- oder EU-Ebene, die Verschlüsselung schwächen und umgehen, sind unzulässig, da sie die Sicherheit aller Bürger:innen und unserer Wirtschaft einem enormen Risiko aussetzen. Entsprechend werden auch aktuelle Bestrebungen auf EU-Ebene abgelehnt, die im Rahmen einer hochrangigen Expertengruppe (HLEG) im Juni 2023 durch die Ratspräsidentschaft eingerichtet wurde und technische Vorschläge für eine Regulierung zu Kryptoprodukten und -diensten zu entwickeln.
- Wir wollen die technische Verfügbarkeit von Verschlüsselungstechnologie sicherstellen und erhöhen: Auf EU- und Bundesebene sollen künftig gezielt Open-Source-Projekte gefördert werden, die sich auf sichere Kommunikation und Verschlüsselungstechnologien konzentrieren oder sie beinhalten. Das erfolgt insbesondere durch finanzielle Mittel, Wettbewerbe, Auszeichnungen und Belohnungssysteme für die Suche nach Softwarefehlern (Bug Bounty). In dem Zusammenhang sollen auch Partnerschaften mit Unternehmen und Organisationen der Zivilgesellschaft gefördert werden. Forschungsprojekte im Bereich der Verschlüsselung sollen stärker gefördert werden. Wir unterstützen die Entwicklung und Nutzung von sicheren Kommunikations-Plattformen, die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung bieten. Im Rahmen einer offenen Beschaffungspolitik müssen Lösungen für sichere und verschlüsselte Kommunikation, die auf offenen Standards und Open Source basieren, bei der Beschaffung von Software und Technologie für staatliche Einrichtungen bevorzugt werden. Zusätzlich müssen Maßnahmen ergriffen werden, damit entsprechende Software-Projekte durch Förderung, Sandbox-Nutzungen in Behörden etc. entsprechende Marktreife erreichen können.
- Kampagnen zur Sensibilisierung und Aufklärung über die Vorteile von sicherer Kommunikation und Verschlüsselung und die Bedeutung der digitalen Sicherheit für Bürger:innen, mittelständische Unternehmen, Freiberufler:innen und Organisationen der Zivilgesellschaft, mit dem Ziel der stärkeren Nutzung entsprechender Technologien. Verschlüsselung muss die Regel werden, darf nicht die Ausnahme bleiben.
- Starke Verschlüsselung als außenpolitisches Mittel zum weltweiten Schutz vor Zensur und Unterdrückung: Starke Verschlüsselung ermöglicht es Menschen, vertraulich und sicher miteinander zu kommunizieren, ohne Angst vor Überwachung oder Repressalien zu haben. Dies ist besonders wichtig in Ländern mit restriktiven Regimen, in denen die Meinungsfreiheit eingeschränkt ist. Menschen in zensierten Ländern helfen diese Techniken, auf Informationen und Nachrichten zuzugreifen, die sonst durch Zensurbehörden blockiert würden. Entsprechend sind diplomatische Kanäle zu nutzen, internationale Foren genutzt werden, Aktivist:innen und Zivilgesellschaft in entsprechenden Ländern Unterstützung angeboten werden.
- Kommunikation und persönliche Daten müssen bereits heute durch zukunftstaugliche quantenresistente kryptografische Verfahren abgesichert werden: Angriffe auf heutige Verschlüsselungstechnik werden im Laufe der Zeit immer besser. Damit heute verschlüsselte Daten auch bei der Verfügbarkeit von Quantencomputern geschützt bleiben, muss Kommunikation bereits heute durch quantenresistente kryptografische Verfahren abgesichert werden. Insbesondere Bürger:innen, mittelständische Unternehmen, Freiberufler:innen und Organisationen der Zivilgesellschaft sind über quantenresistente Kommunikation und Speicherung aufzuklären und deren Einsatz ist zu fördern.
Antrag 45/II/2023 Geschlechtergerechtigkeit bei Unterhaltszahlungen
18.08.2023Die sozialdemokratischen Mitglieder des Deutschen Bundestages werden aufgefordert, zu prüfen, inwieweit es technisch leistbar und verfassungsrechtlich tragfähig ist, ein rechtliches Instrument zu entwickeln, mit dem sich der Unterhalt von dazu gesetzlich Verpflichteten von staatlichen Stellen direkt vom Arbeitgeber abführen und dem Unterhaltsberechtigten zuleiten lässt. Dies darf nicht zu Leistungseinschränkungen der Unterhaltsberechtigten führen.
Wenn ein solches Instrument gefunden wird, werden die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestages beauftragt, die dafür zuständigen Ministerien per Gesetz zu Verordnungen zu ermächtigen, die die Einrichtung und Ausübung der nötigen Kompetenzen möglich machen. Insbesondere soll nach dem Vorbild Bayerns eine Zentralstelle (entweder des Bundes oder der jeweiligen Bundes-länder) eingerichtet werden, um die logistische Arbeit besser leisten zu können. Die Zentralstelle(n) soll(en) auch eingerichtet werden, wenn sich der oben genannte Vorschlag nicht realisieren lässt, um insbesondere für eine bessere Verfolgung von Unterhaltssäumigen zu sorgen.
Mithin soll geprüft werden, ob und inwieweit eine Schärfung der bereits vorhandenen strafrechtlichen Instrumente bei widerrechtlich und in besonders verwerflicher Art und Weise (§ 170 StGB) unterhaltsverweigernden Personen verhältnismäßig und zielführend sind. Die generelle Unterstrafestellung der widerrechtlichen und vorsätzlichen Vorenthaltung von Unterhalt gegenüber dem sorgerechtlich verantwortlichen Elternteil des Kindes sollte geprüft werden.