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Antrag 191/I/2024 Gerechte Strafjustiz nur bei Pflichtverteidiger:innen für alle!

21.04.2024

Die Strafprozessordnung wird dahingehend geändert, dass jeder/m Beschuldigten bzw. Angeklagten ein/e Pflichtverteidiger:in auf Staatskosten zugeordnet wird, sofern sie/er die Kosten eines eigenen Strafverteidigers nicht tragen kann, unabhängig von der Art und Schwere des Vorwurfs bzw. der Anklage. Die Auswahl der/s Pflichtverteidigers:in darf nur durch eine unabhängige Instanz außerhalb des zuständigen Strafgerichts ohne Einflussnahme durch die/den zuständigen Strafrichter:in erfolgen.

Antrag 110/I/2024 Aufarbeitung der deutschen Kolonialzeit ressortübergreifend angehen!

21.04.2024

Die deutsche Kolonialherrschaft über Teile Afrikas, Asiens und der Pazifikregion war ein Unrechtssystem, das also solches anerkannt werden muss. Der Bundespräsident hat kürzlich auf seiner Reise nach Tansania für deutsche Kolonialverbrechen um Verzeihung gebeten und die Bereitschaft Deutschlands zur Aufarbeitung der gemeinsamen Vergangenheit bekräftigt.  Die Aufarbeitung der deutschen Kolonialzeit ist ein Prozess, der in allen politischen Ressorts vorangetrieben werden muss. Wir fordern daher die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestags und der Bundesregierung auf folgende innen- und außenpolitischen Maßnahmen anzustoßen:

 

1. Internationale Zusammenarbeit

Diplomatische Anerkennung kolonialer Vergehen: Diplomatische Bemühungen, um koloniale Vergehen anzuerkennen und bilaterale Beziehungen zu Ländern zu stärken, die von der deutschen Kolonialherrschaft betroffen waren. Auf Ebene der Generalversammlung der Vereinten Nationen muss Deutschland sich für eine Resolution zur Reparation der Sklaverei und der Kolonialverbrechen einsetzen.

 

Förderung von Kultur- und Wissensaustausch: Unterstützung von kulturellen und wissenschaftlichen Austauschprogrammen zwischen Deutschland und ehemaligen Kolonien, um das Verständnis und die Zusammenarbeit zu fördern. Die Gründung von Jugendwerken mit ehemaligen deutschen Kolonien soll geprüft werden.

 

Förderung fairer Handelsbeziehungen: Sicherstellung, dass Handelsbeziehungen mit ehemaligen Kolonien fair und gerecht sind, um wirtschaftliche Ausbeutung zu verhindern. Unterstützung von Entwicklungsprojekten in diesen Ländern.

 

Überwindung kolonialer Kontinuitäten sowohl in der Wissensgenerierung und Wissenshoheit für Lösungsansätze in der EZ als auch der Instrumente und Institutionen, über die EZ umgesetzt wird zugunsten von Akteuren des Globalen Südens

 

2. Innen, Sicherheit und Justiz

Die Rechtsstellung und die Rechtsprechungspraxis muss für Rassismus sensibilisiert und ggfs. angepasst werden. Dies beginnt bereits im Jurastudium und wird über Förderprogramme bis ins Berufsleben von Richter*innen finanziert.

 

Juristische Aufarbeitung von Kolonialverbrechen: Die Justiz kann die Untersuchung von kolonialen Verbrechen und Menschenrechtsverletzungen während der deutschen Kolonialzeit unterstützen und gegebenenfalls Wiedergutmachungsmaßnahmen einleiten.

 

Bekämpfung von Rassismus und Diskriminierung: Stärkere rechtliche Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus und Diskriminierung, einschließlich struktureller Diskriminierung, können in der Justiz und Sicherheitsbehörden implementiert werden.

 

3. Kultur und Bildung

Dekolonisierung des Bildungssystems: Integration postkolonialer und dekolonialer Perspektiven in Lehrpläne und Bildungsmaterialien, um Schüler*innen ein besseres Verständnis der kolonialen Geschichte zu vermitteln.

 

Untersuchung an Institutionen mit Namensgebern, die kolonialrassistische Bezüge haben (z.B. Virchow, Hagenbeck etc.) im Rahmen des Sonderprogramm „Globaler Süden“

 

4. Gesundheit

Die Aufarbeitung deutscher Kolonialverbrechen im Gesundheitsbereich insbesondere von Menschenversuchen für die Medikamentenforschung (Robert Koch)

 

5. Wirtschaft

Die Aufarbeitung der Verflechtung deutscher Wirtschaftsbetriebe, insbesondere Reedereien, in den internationalen und insbesondere transatlantischen Versklavungshandel.

 

6. Die Bundesbeauftragte für Antirassismus wird diese Anliegen bündeln, koordinieren und kontrollieren.

Antrag 285/I/2024 Verzicht auf den Rückgriff auf die „Minderjährigenhaftung“ nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch bei Rückforderungen der Jobcenter

21.04.2024

Die SPD-Mitglieder der Bundesregierung und die SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag, im Verwaltungsverzug außerdem die SPD-Mitglieder im Berliner Senat und in den Bezirksämtern bzw. in den Gremien der Berliner Jobcenter werden aufgefordert, alle entsprechenden Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften so anzupassen, dass junge Erwachsene nicht mehr von Rückzahlungsaufforderungen der Jobcenter für überzahlte Leistungen betroffen werden,  die während ihrer Minderjährigkeit gezahlt wurden, die sie selbst aber gar nicht erhalten haben.

 

Dafür fordern wir:

  1. Die vollständige Abschaffung des Rückgriffs auf die in § 1629a BGB verankerte beschränkte Minderjährigenhaftung beim Betreiben von Rückzahlungsforderungen der Jobcenter für während der Minderjährigkeit der Kinder an ihre Eltern zu Unrecht gezahlte Leistungen.
  2. Sollte dies nicht umsetz- bzw. durchsetzbar sein, muss mindestens sichergestellt werden, dass die entsprechenden Schreiben der Jobcenter an die betroffenen volljährig gewordenen jungen Erwachsenen in verständlicher Form darauf hinweisen, dass nach der gegenwärtigen Rechtslage (BGB, SGB II) ein solcher haftungsrechtlicher Rückzahlungsanspruch nur in Frage kommt, sofern der oder die Jugendliche zum Zeitpunkt des Eintritts in die Volljährigkeit ein eigenes Vermögen von mehr als 15.000 Euro besitzt.
  3. Das Verfahren für den gegenwärtig erforderlichen Vermögensnachweis muss möglichst einfach gestaltet werden und in den Schreiben der Jobcenter verständlich beschrieben sein.
  4. Im Rahmen einer Altfallregelung soll auf das weitere Betreiben von Forderungen der Jobcenter, die aus der Zeit vor der Büger:innengeldgesetz-Reform stammen, verzichtet werden.
  5. Weiterhin mit Nachdruck, dass die von uns und der SPD beschlossene Kindergrundsicherung schnellstmöglich umgesetzt wird. Diese muss so ausgestaltet sein, dass eine Konfrontation der jungen Leute mit Rückforderungsaufforderungen ausgeschlossen ist. Die Kindergrundsicherung soll Kindern und Jugendlichen gleichwertige Startchancen ins Leben ermöglichen und das darf nicht durch Rückforderungsaufforderungen gefährdet werden.

 

 

Antrag 196/I/2024 Zivilgesellschaft vor hohen Kosten durch urheberrechtliche Abmahnungen schützen

21.04.2024

Die Bundestagsfraktion der SPD im Deutschen Bundestag wird aufgefordert, ein weiteres Änderungsgesetz zu § 97a Urheberrechtsgesetz (UrhG) einbringen, indem geregelt ist, dass

  • wenn eine Abmahnung erforderlich ist, diese nur dann Gebühren auslösen kann, wenn ihr nicht binnen einer Woche endgültig abgeholfen oder der Verletzter bereits wegen einer anderen und vergleichbaren Rechtsverletzung abgemahnt wurde
  • sich die Höhe des Ersatzes der erforderlichen Aufwendungen bei einer Gruppe mehrerer natürlicher Personen, einer schulische, universitären oder einer ehrenamtlichen Gliederung einer wohltätigen Einrichtung, einer politischen Partei oder eines Vereins auf die Höhe beschränkt, die für natürliche Personen gilt

und

  • ein Anspruch aus der Abmahnung auf Unterlassung und Ersatz erforderlicher Aufwendungen nur dann besteht, wenn die Abmahnung nicht rechtsmissbräuchlich ist.

 

Der Entwurf des weiteren Änderungsgesetzes zu § 97a UrhG ist dem Antrag als Anlage beigefügt. Die farblich grün hervorgehobenen Passagen werden als Ergänzungen vorgeschlagen.

 

Antrag 195/I/2024 Urheberrechte stärken bei Rechtsverletzungen für (rechts-)extremistische und diskriminierende Zwecke

21.04.2024

Die Bundestagsfraktion der SPD im Deutschen Bundestag wird aufgefordert, ein Änderungsgesetz zu § 97a Urheberrechtsgesetz (UrhG) einzubringen, indem geregelt ist, dass

 

  • Abmahnungen nach § 97a UrhG entbehrlich sind, wenn durch oder mit der Rechtsverletzung ein politisch extremistischer, insbesondere ein sexistischer, rassistischer, antisemitischer oder verfassungsfeindlicher Zweck verfolgt wird beziehungsweise wenn durch oder mit der Rechtsverletzung ein Mensch oder eine Gruppe von Menschen diskriminiert wird, insbesondere aufgrund ihrer Herkunft oder wegen körperlicher oder geistiger Einschränkungen.

 

Der Entwurf eines Änderungsgesetzes zu § 97a UrhG ist dem Antrag als Anlage beigefügt. Die farblich rot hervorgehobenen Passagen werden als Ergänzungen vorgeschlagen.

 

 

Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz)

  • 97a Abmahnung

(1) Der Verletzte soll den Verletzer vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens auf Unterlassung abmahnen und ihm Gelegenheit geben, den Streit durch Abgabe einer mit einer angemessenen Vertragsstrafe bewehrten Unterlassungsverpflichtung beizulegen. Eine Abmahnung ist entbehrlich, wenn durch oder mit der Rechtsverletzung ein politisch extremistischer, insbesondere ein sexistischer, rassistischer, antisemitischer oder verfassungsfeindlicher Zweck verfolgt wird. Eine Abmahnung ist auch entbehrlich, wenn durch oder mit der Rechtsverletzung ein Mensch oder eine Gruppe von Menschen diskriminiert wird, insbesondere aufgrund ihrer Herkunft oder wegen körperlicher oder geistiger Einschränkungen.