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Antrag 126/I/2024 Mehrwertsteuersätze anpassen

21.04.2024

Soziale Gerechtigkeit steht im Mittelpunkt unserer sozialdemokratischen Vision. Als SPD setzen wir uns für eine gerechte Verteilung von Wohlstand, Chancengleichheit und sozialen Schutz für alle Bürger*innen ein. Angesichts der wirtschaftlichen und sozialen Herausforderungen, vor denen unser Land steht, sehen wir die Notwendigkeit, die Mehrwertsteuersätze anzupassen, beziehungsweise neu zu regeln:

 

  1. Der Mehrwertsteuersatz auf Trinkwasser, Obst, Gemüse, Nüsse, Getreide, Hülsenfrüchte, Knollen, Wurzeln, Müllereierzeugnisse, Tee, Kaffee, Gewürze, Backwaren, Hygieneartikel und Arzneimittel ist auf 0% zu setzen. Diese Warengruppe für Produkte des lebensnotwendigen, unmittelbaren Bedarfs ist eindeutig festzulegen.
  2. Entsprechend der aktuellen Lebensrealitäten ist die Liste der Waren und Dienstleistungen mit einer Besteuerung von 7% für die Bedarfe des täglichen Lebens und der Mehrwertsteuersatz von 19% für Konsumprodukte neu zu ordnen und anzupassen.
  3. Um unter anderem auch Steuerausfälle zu kompensieren, sind Produkte und Dienstleistungen zu definieren, die eindeutig zu zusätzlichen und sogenannten “Luxusbedarfen” zu zählen sind. Es gilt hier ebenfalls, ein besonderes Augenmerk auf gesundheits- und klimaschädliche Produkte und Dienstleistungen zu legen. Hier ist ein Mehrwertsteuersatz von 21 % einzuführen.
  4. Mit einer progressiven Steuerpolitik in Bezug zu Vermögen und Einkommen, die dem Anspruch einer echten Umverteilung folgt, somit ebenfalls dem Ziel einer deutlichen Anhebung des Höchststeuersatzes folgt und Freibeträge nach oben anpasst, kann eine über Konsumgüter regulierte Mehrwertsteuer in der Perspektive entfallen.

 

Antrag 110/I/2024 Aufarbeitung der deutschen Kolonialzeit ressortübergreifend angehen!

21.04.2024

Die deutsche Kolonialherrschaft über Teile Afrikas, Asiens und der Pazifikregion war ein Unrechtssystem, das also solches anerkannt werden muss. Der Bundespräsident hat kürzlich auf seiner Reise nach Tansania für deutsche Kolonialverbrechen um Verzeihung gebeten und die Bereitschaft Deutschlands zur Aufarbeitung der gemeinsamen Vergangenheit bekräftigt.  Die Aufarbeitung der deutschen Kolonialzeit ist ein Prozess, der in allen politischen Ressorts vorangetrieben werden muss. Wir fordern daher die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestags und der Bundesregierung auf folgende innen- und außenpolitischen Maßnahmen anzustoßen:

 

1. Internationale Zusammenarbeit

Diplomatische Anerkennung kolonialer Vergehen: Diplomatische Bemühungen, um koloniale Vergehen anzuerkennen und bilaterale Beziehungen zu Ländern zu stärken, die von der deutschen Kolonialherrschaft betroffen waren. Auf Ebene der Generalversammlung der Vereinten Nationen muss Deutschland sich für eine Resolution zur Reparation der Sklaverei und der Kolonialverbrechen einsetzen.

 

Förderung von Kultur- und Wissensaustausch: Unterstützung von kulturellen und wissenschaftlichen Austauschprogrammen zwischen Deutschland und ehemaligen Kolonien, um das Verständnis und die Zusammenarbeit zu fördern. Die Gründung von Jugendwerken mit ehemaligen deutschen Kolonien soll geprüft werden.

 

Förderung fairer Handelsbeziehungen: Sicherstellung, dass Handelsbeziehungen mit ehemaligen Kolonien fair und gerecht sind, um wirtschaftliche Ausbeutung zu verhindern. Unterstützung von Entwicklungsprojekten in diesen Ländern.

 

Überwindung kolonialer Kontinuitäten sowohl in der Wissensgenerierung und Wissenshoheit für Lösungsansätze in der EZ als auch der Instrumente und Institutionen, über die EZ umgesetzt wird zugunsten von Akteuren des Globalen Südens

 

2. Innen, Sicherheit und Justiz

Die Rechtsstellung und die Rechtsprechungspraxis muss für Rassismus sensibilisiert und ggfs. angepasst werden. Dies beginnt bereits im Jurastudium und wird über Förderprogramme bis ins Berufsleben von Richter*innen finanziert.

 

Juristische Aufarbeitung von Kolonialverbrechen: Die Justiz kann die Untersuchung von kolonialen Verbrechen und Menschenrechtsverletzungen während der deutschen Kolonialzeit unterstützen und gegebenenfalls Wiedergutmachungsmaßnahmen einleiten.

 

Bekämpfung von Rassismus und Diskriminierung: Stärkere rechtliche Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus und Diskriminierung, einschließlich struktureller Diskriminierung, können in der Justiz und Sicherheitsbehörden implementiert werden.

 

3. Kultur und Bildung

Dekolonisierung des Bildungssystems: Integration postkolonialer und dekolonialer Perspektiven in Lehrpläne und Bildungsmaterialien, um Schüler*innen ein besseres Verständnis der kolonialen Geschichte zu vermitteln.

 

Untersuchung an Institutionen mit Namensgebern, die kolonialrassistische Bezüge haben (z.B. Virchow, Hagenbeck etc.) im Rahmen des Sonderprogramm „Globaler Süden“

 

4. Gesundheit

Die Aufarbeitung deutscher Kolonialverbrechen im Gesundheitsbereich insbesondere von Menschenversuchen für die Medikamentenforschung (Robert Koch)

 

5. Wirtschaft

Die Aufarbeitung der Verflechtung deutscher Wirtschaftsbetriebe, insbesondere Reedereien, in den internationalen und insbesondere transatlantischen Versklavungshandel.

 

6. Die Bundesbeauftragte für Antirassismus wird diese Anliegen bündeln, koordinieren und kontrollieren.

Antrag 195/I/2024 Urheberrechte stärken bei Rechtsverletzungen für (rechts-)extremistische und diskriminierende Zwecke

21.04.2024

Die Bundestagsfraktion der SPD im Deutschen Bundestag wird aufgefordert, ein Änderungsgesetz zu § 97a Urheberrechtsgesetz (UrhG) einzubringen, indem geregelt ist, dass

 

  • Abmahnungen nach § 97a UrhG entbehrlich sind, wenn durch oder mit der Rechtsverletzung ein politisch extremistischer, insbesondere ein sexistischer, rassistischer, antisemitischer oder verfassungsfeindlicher Zweck verfolgt wird beziehungsweise wenn durch oder mit der Rechtsverletzung ein Mensch oder eine Gruppe von Menschen diskriminiert wird, insbesondere aufgrund ihrer Herkunft oder wegen körperlicher oder geistiger Einschränkungen.

 

Der Entwurf eines Änderungsgesetzes zu § 97a UrhG ist dem Antrag als Anlage beigefügt. Die farblich rot hervorgehobenen Passagen werden als Ergänzungen vorgeschlagen.

 

 

Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz)

  • 97a Abmahnung

(1) Der Verletzte soll den Verletzer vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens auf Unterlassung abmahnen und ihm Gelegenheit geben, den Streit durch Abgabe einer mit einer angemessenen Vertragsstrafe bewehrten Unterlassungsverpflichtung beizulegen. Eine Abmahnung ist entbehrlich, wenn durch oder mit der Rechtsverletzung ein politisch extremistischer, insbesondere ein sexistischer, rassistischer, antisemitischer oder verfassungsfeindlicher Zweck verfolgt wird. Eine Abmahnung ist auch entbehrlich, wenn durch oder mit der Rechtsverletzung ein Mensch oder eine Gruppe von Menschen diskriminiert wird, insbesondere aufgrund ihrer Herkunft oder wegen körperlicher oder geistiger Einschränkungen.