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Antrag 164/I/2020 Kein Verkauf von Lebens- und Genussmitteln, wenn Heiligabend auf einen Adventsonntag fällt

30.09.2020

Alle sozialdemokratischen Mitglieder der Abgeordnetenhausfraktion sind aufgefordert sich noch in dieser Legislaturperiode dafür einzusetzen, dass zukünftig kein Verkauf von Lebens- und Genussmitteln mehr stattfindet, wenn Heiligabend auf einen Adventssonntag fällt. Hierzu bedarf es lediglich der Streichung von § 4 Abs. 1 Nr. 4 Berliner Ladenöffnungsgesetz (BerlLadÖffG). Um zu erreichen, dass bereits zum nächsten Heiligabend an einem Adventssonntag am 24.12.2023, die Läden geschlossen bleiben, bedarf es einer Umsetzung noch in dieser Legislaturperiode.

Antrag 116/I/2020 Überprüfung und Sicherstellung der „Spezialisierten Ambulanten Palliativversorgung“ (SAPV) in Berlin

30.09.2020

Offenbar ergeben sich in Berlin Probleme dabei, bei schwerst- und sterbenskranken Menschen den gesetzlichen Anspruch auf Leistungen der „Spezialisierten Ambulanten Palliativversorgung“ (SAPV) zu realisieren.

 

Die Sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats und Abgeordnetenhauses werden aufgefordert, entsprechende Probleme und deren Ursachen zu evaluieren und sich dafür einzusetzen, diese umgehend zu beseitigen. Dies umfasst auch die Aufforderung – falls zweckmäßig – gegenüber dem Bundesgesetzgeber aktiv zu werden. Hierbei sind neben den SAPV Angeboten auch die weiteren meist ehrenamtlichen Unterstützungsangebote in den Blick zu nehmen und zu prüfen, wie diese gestärkt werden können.

Antrag 79/I/2020 Forschen statt Verkaufen: Stärkere Grundfinanzierung von (Grundlagen-) Forschung

30.09.2020

Als eine der weltweit stärksten Forschungsnationen investierte Deutschland 2015 circa 3.1 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (dies entspricht etwa 115 Milliarden Euro) in Forschung und Entwicklung. Etwa ein Drittel dieser Ausgaben entfällt laut Forschungsatlas der Deutschen Forschungsgemeinschaft auf Universitäten und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.

 

Trotz dieser auf den ersten Blick hoch scheinenden Investitionen klagen Universitäten und Forschungseinrichtungen immer wieder über massive Finanzierungsprobleme. Investitionen von Seiten des Bundes sind aufgrund des Kooperationsverbots oft schwierig. Weil der Großteil der ‚garantierten‘ Finanzmittel für Administration und Aufrechterhaltung von Lehrbetrieb und Infrastruktur bei steigenden Student*innenzahlen verwendet werden müssen, zwingen diese Finanzierungsmängel Professor*innen, Doktorand*innen und wissenschaftliche Mitarbeiter*innen einen Großteil ihrer Arbeitszeit mit dem Einwerben von Drittmitteln zu verbringen um bestehende Stellen zu erhalten und neue – meist befristete – Anstellungsverhältnisse zu schaffen. Dies hat dazu geführt, dass die Drittmittelquote bei Universitäten knapp unter 30 Prozent, bei außeruniversitären Forschungseinrichtungen mittlerweile sogar über 30 Prozent liegt.

 

Bund, EU und staatlich finanzierte Förderorganisationen beteiligen sich neben Wirtschaftsunternehmen munter am Ausschreiben von befristeten Projekten mit Finanzierungssummen in Milliardenhöhe. Dies soll durch Wettbewerb unter den Forschenden die optimale Investition in die aussichtsreichsten Projekte garantieren, führt aber zu einer unproportionalen Verteilung der Forschungsgelder zu Gunsten von Professor*innen, Forschungseinrichtungen und Hochschulen, die besonders gut darin sind, sich selbst zu vermarkten. Beispielhaft dafür sind die Ergebnisse der dritten Runde der sogenannten Exzellenzinitiative, bei der kleinere Universitäten quasi chancenlos waren. Die dringend benötigten Fördermittel wurden an die großen namhaften Universitäten vergeben, bei denen immense Ressourcen in die Antragsarbeit gesteckt wurden.

 

Des Weiteren fokussieren sich bei dieser wettbewerbsartigen Vergabe von Forschungsmitteln – meist in Kooperation mit Industriepartner*innen – die Investitionen auf vermarktbare und gewinnversprechende Ideen. Auch die Wissenschaft schafft es nicht sich der kapitalistischen Verwertungslogik zu entziehen. Oft werden nur Kombinationen bereits erfolgreicher Forschung als innovativ verkauft und wegen hoher Erfolgsaussichten finanziert. Ideen, Visionen und Träume, die einst der Ursprung von wissenschaftlichem Fortschritt in allen Bereichen waren, gehen bei solchen Vergabeverfahren tendenziell eher leer aus, da die Aussichten auf Erfolg oft nicht kalkulierbar sind. Professor*innen und Wissenschaftler*innen, die zwar als Visionär*innen in ihren jeweiligen Fachgebieten Außergewöhnliches erreichen können, allerdings keine Drittmittel anwerben, werden für ihre Universitäten und Forschungseinrichtungen wertlos, da Kennzahlen und Statistiken die Leistungsbewertung dominieren und Wissenschaftler*innen ohne Finanzmittel weniger forschen und publizieren können.

 

Da die hier kurz dargestellte gegenwärtige Praxis im Wissenschaftsbetrieb eine bürokratische Ressourcenverschwendung ist, die der Grundlagenforschung, dem wissenschaftlich präzisen Arbeiten und Innovation im Weg steht, fordern wir zunächst erneut, dem beschlossenen Antrag C14 – Umdenken bei der Hochschulfinanzierung vom BuKo 2013 folgend:

 

  • Eine vollständige Aufhebung des Kooperationsverbotes zwischen Bund und Ländern um zielgerichtete Forschungsfinanzierung zu erleichtern.
  • Eine Reduzierung der Drittmittelfinanzierung – bei gleichzeitiger Erhöhung der Grundfinanzierung von Forschungseinrichtungen und Universitäten.
  • Eine Überwindung von privaten Drittmittelinvestitionen an öffentlichen Forschungseinrichtungen, um die Freiheit der Forschung zu erhalten.

 

Des Weiteren fordern wir:

  • Die Schaffung von Forschungseinrichtungen mit allen wissenschaftlichen Freiheiten und großzügigen finanziellen Mitteln, losgelöst von ständiger Kontrolle von Erfolgen und Profitabilität, zur Versammlung von führenden Wissenschaftler*innen welche auf ihren Fachgebieten und interdisziplinär zivile Forschung nach Grundregeln wissenschaftlicher Ethik für eine freiere und gerechtere Gesellschaft betreiben.
  • Eine Minimierung der Verwaltungstätigkeit für Forschende. Der Akademische Karriereweg mit einer fortschreitenden Entfernung von Forschung und Entwicklung hin in Administrative Positionen kann nicht der einzig finanziell logische sein. Dafür müssen Arbeitsverträge entfristet werden und eine gerechte Bezahlung für Wissenschaftler*innen in allen Stufen ihrer Karriere garantiert werden.
  • Studentische Hilfskräfte leisten einen wichtigen Beitrag für Lehre und Forschung an den Hochschulen. Um faire Arbeitsbedingungen zu gewährleisten, müssen auch studentische Beschäftigte in die Personalvertretungsgesetze der Länder aufgenommen werden. Wissenschaftler*innen sowie studentische Beschäftigte haben außerdem einen Anspruch auf tarifvertraglichen Schutz. Wir fordern daher mit Bezugnahme auf das Templiner Manifest der GEW die Ausdehnung des Geltungsbereichs der Flächentarifverträge des öffentlichen Dienstes auf alle Beschäftigten in Lehre und Forschung.
  • Eine Abschaffung der Exzellenzinitiative zur Forschungsförderung. Die finanziellen Mittel sollen stattdessen für die bedingungslose Ausfinanzierung von Universitäten, Fachhochschulen und Forschungseinrichtungen verwendet werden.
  • Eine Abkehr der Beurteilung von wissenschaftlichem Erfolg anhand von rein quantitativen Größen im Allgemeinen. Bei den immer weiter steigenden Zahlen an Veröffentlichungen, Konferenzen und Konferenzbeiträgen, ist eine Qualitätssicherung und -beurteilung meist schwierig, wenn nicht sogar unmöglich.

 

Eine Erhöhung der Investitionen und Zuschüsse für frei zugängliche Veröffentlichung von Forschungsergebnissen und Rohdaten, um wissenschaftlichen Austausch zu stärken und Forschung dadurch zu beschleunigen. Hierbei sollen kleine und sozial- und geisteswissenschaftliche Fachgebiete genauso berücksichtigt werden, wie große- und MINT-Fachgebiete. Wissenschaftler*innen sollten nicht im Wettbewerb gegeneinander antreten, sondern vereint die Forschung vorantreiben. Die Bereitschaft dafür wird aber durch den Wettbewerb um Fördergelder eingeschränkt.

Antrag 119/I/2020 “Juckt’s im Schritt? Lass dich testen.“ Und zwar für lau!

30.09.2020

„Juckt’s im Schritt? Lass dich auf sexuell übertragbare Krankheiten testen.“ Diesen und andere Sprüche hat die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) in U-Bahnhöfen und Co. plakatiert. Solche Kampagnen sind wichtig und haben einen sichtbaren Effekt. Das gilt für die Kampagnen für HIV-Prävention wie für die Kampagnen gegen übermäßigen Alkoholkonsum.

Sexuell übertragbare Krankheiten („sexually transmitted infections“ – STIs) sind stigmatisiert, oft ist das Wissen nur gering und es wird nicht genügend über sie gesprochen. Und eben oft auch nicht früh oder oft genug zur Ärztin gegangen. Das gefährdet nicht nur die Betroffenen selbst, sondern eben auch alle anderen, die sich potenziell anstecken können. Entsprechend hat die gesamte Gesellschaft ein Interesse daran, dass sich alle möglicherweise Betroffene testen lassen, auch präventiv und regelmäßig.

Wer nun aber der Kampagne Folge leistet und sich testen lässt, macht das in der Regel auf eigene Kosten. HIV-Tests gibt es bei manchen Gesundheitsämtern oder bei der AIDS-Hilfe gebührenfrei, STI-Tests können kostengünstig bis kostenfrei bei wenigen Gesundheitsämtern gemacht werden, aber Termine sind dort teilweise schwer zu bekommen. Die Kosten für den Chlamydientest übernehmen einmal im Jahr die Krankenkassen, aber nur die im Vergleich unsichere Variante des Urintests und nur für Frauen bis 25. Der Grund für diese Altersgrenze ist die Annahme, dass die meisten Menschen ab 25 bis an ihr Lebensende in monogamen Beziehungen leben würden. Entsprechend könnten sich also gar nicht neu anstecken. Wer aber nicht so lebt, sondern wechselnde Geschlechtspartner*innen hat und auch nach 25 von regelmäßigen Tests profitieren würde, wird hier nicht mitgedacht. Es darf nicht sein, dass sich die Gesundheitsversorgung nur an ein paar bestimmten Lebensentwürfen orientiert und die Versorgung schlechter wird für diejenigen, die einen anderen Lebensentwurf haben.

Die Krankenkassen müssen sich endlich der Lebensrealität der Menschen anpassen. Es kann nicht sein, dass Menschen, die ein verantwortungsvolles Sexleben führen wollen, dafür selbst bezahlen müssen. Tests, die alle schützen, müssen einfach und kostenfrei zur Verfügung stehen, damit sie von möglichst vielen Menschen angenommen werden.

 

Deswegen fordern wir:

  1. dass Tests auf sexuell übertragbare Krankheiten von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Dazu gehören HIV, Gonokokken, Hepatitis B und C, Herpes, Chlamydien, Syphilis und HPV.
  2. dass STI-Tests Teil der regulären gynäkologischen Vorsorgeuntersuchung werden bzw. einmal im Jahr bei einem Besuch bei der*dem Hausärzt*in oder Dermatolog*in angeboten werden.
  3. weiterhin flächendeckende Kampagnen in der Öffentlichkeit und in der Schule. Sie sind elementar, um ein Bewusstsein für die Wichtigkeit von Kondomen und Lecktüchern und den entsprechenden STI-Tests zu schaffen.

 

Antrag 83/I/2020 Demokratiebildung? Jugendbeirat!

30.09.2020

Die Wahlbeteiligung gerade bei Erst- bzw. Jungwähler*innen geht zurück bzw. stagniert. Ein Grund hierfür ist die mangelnde Partizipation von Kindern und Jugendlichen sowie eine mangelhafte Erziehung und Förderung von Jugendvereinen, die das Demokratieverständnis für Kinder und Jugendliche fördern und damit einen Beitrag leisten, die jungen Menschen zu mündigen Demokrat*innen zu erziehen. Damit ein Teil dazu beigetragen wird, diesem Trend entgegengewirkt wird und um Kindern und Jugendlichen die Vertretung ihrer eigenen politischen Interessen zu ermöglichen, fordern wir, dass ein Jugendbeirat auf Bezirks- und Landesebene etabliert wird.

 

Jugendbeirat – aber warum? 

Erst einmal was ist überhaupt ein Jugendbeirat und was sind seine Aufgaben?

 

Ein Jugendbeirat ist ähnlich wie ein Seniorenbeirat ein Beirat, der von Jugendlichen im Alter von 12-18 Jahre gewählt wird und sich aus Jugendlichen in diesem Alter zusammensetzt. Bei der Zusammensetzung muss dabei auf die Quotierung geachtet werden. Wahlberechtigt sind alle Jugendlichen im Bezirk bzw. der Stadt.

 

Die Mitglieder des Beirats erhalten hier die Möglichkeit an den politischen Prozessen aktiv zu partizipieren und ihre Ideen einzubringen. Sie dürfen Anträge bzw. Anfragen stellen und erhalten Rederecht in Ausschüssen und BVV- Versammlungen.

 

Ein Jugendbeirat ist gelebte Demokratie und es ist überfällig eben jenen in Berlin einzuführen. Zudem sollte dort wo ein Seniorenbeirat existiert auch ein Jugendbeirat partizipieren dürfen.

 

Deshalb fordern wir, dass sich die SPD-Mitglieder der Bezirksfraktionen und des Abgeordnetenhauses dafür einsetzen, dass das Bezirksverwaltungsgesetz um eine Norm ergänzt wird:

  • Kinder- und Jugendbeteiligung: Der Bezirk muss bei Planungen und Vorhaben die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, diese in angemessener Weise beteiligen. Zur Wahrnehmung dieser Interessen soll ein Kinder-und Jugendbeirat gebildet werden. Der Beirat ist parteipolitisch und konfessionell neutral. Die Mitglieder sind ehrenamtlich tätig.

 

  • Im Rahmen des Aufgabenbereiches des Kinder-und Jugendbeirates unterstützen die Organe des Bezirks den Beirat in seinem Wirken. Sie beziehen ihn zur Beteiligung der Kinder 25und Jugendlichen beiallen Planungen und Vorhaben in die Entscheidungsfindung ein.

 

Der Kinder-und Jugendbeirat erhält eine genaue Satzung, welche folgende Bereiche umfasst: Aufgaben, Zusammensetzung, Wahlzeit, Wahlverfahren, Geschäftsordnung, Vorstandstätigkeiten, Finanzierung und Datenverarbeitung. Änderungen der Satzung kann vom gewählten Kinder-und Jugendbeirat vorgenommen werden. Bedarf jedoch die einfache Zustimmung der Bezirksversammlung.