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Antrag 86/I/2020 (Groß-)Elterngeld S(ystemrelevanz)

1.10.2020

Die sozialdemokratischen Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion und die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert, sich für die Einführung eines „Elterngeld S“ einzusetzen.

 

In bundesweiten Krisen- und Katastrophenzeiten sollen Partner*innen sowie Eltern und Schwiegereltern von in s.g. systemrelevanten Berufen arbeitenden Eltern Anspruch auf Elterngeld S für die heimische Betreuung und Unterstützung der Heimbeschulung von Kindern erhalten, sobald Einschränkungen des Kita- und Schulbetriebes staatlich verordnet werden.

 

Die Dauer des Anspruchs auf Bezug des Elterngeld S soll einen Monat nach Auslaufen der verordneten Einschränkungen enden. Der Anspruch endet mit dem Erreichen des vollendeten zwölften Lebensjahres zu betreuender Kinder. Die Höhe des Elterngeldes S entspricht dem Satz des Basiselterngeldes. Geschwisterboni sind zu berücksichtigen.

Eine Anrechnung auf Sozialleistungen soll nicht stattfinden.

 

(Beschluss LV 15.06.2020: Überweisung an FA IV und Vorlage LPT)

Antrag 31/I/2020 Schutz des migrantischen Berliner Gewerbes

1.10.2020

Antrag 94/I/2020 Berlin steht! Landesaufnahmeanordnung zur Beendigung der humanitären Notlage auf Lesbos und zur Verteidigung der europäischen Wertegemeinschaft

1.10.2020

Für uns in Berlin ist die Unveräußerlichkeit von Menschenrechten Grundlage des städtischen Zusammenlebens.

 

Die eskalierte Situation im Elendslager Moria und die dadurch veränderten Bedingungen, machen eine Erneuerung unserer Berliner Landesaufnahmeanordnung notwendig.

 

Wir fordern daher die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses von Berlin auf, sich einzusetzen für:

 

  • die sofortige Evakuierung aller vulnerablen Personen aus den griechischen Lagern.
  • Berlin muss eine neue Landesaufnahmeanordnung erlassen. Das Ziel der vollständigen Evakuierung von Moria zur Beendigung der humanitären Notlage macht es notwendig, die Anzahl der aufzunehmenden Personen an den freien Plätzen in den Unterkünften, mindestens jedoch an einer Größenordnung von 1500 Personen auszurichten.
  • Das verfassungsmäßig gegebene Recht des Landes Berlin auf ein Landesaufnahmeprogramm auf Grundlage § 23 AufenthG, auch vor dem Bundesverwaltungsgericht gegenüber Horst Seehofer durchzusetzen.
  • Die Anwendung aller in Frage kommenden weiteren rechtlichen Möglichkeiten zur Aufnahme der Menschen aus Moria durch das Land Berlin, insbesondere über § 22 AufenthG.
  • Die Bundesregierung zur Ausschöpfung der im Koalitionsvertrag beschlossenen Kontingente aufzufordern.

 

Antrag 160/I/2020 Für ein progressives Partizipations- und Migrationsgesetz (PartMigG)

1.10.2020

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin auf, ein Partizipationsgesetz voranzubringen, das Folgendes beinhaltet:

 

  1. Im Sinne der vereinbarten Ziele und Grundsätze des Partizipations- und Migrationsgesetzes (PartMigG) sollen Personen mit Migrationsgeschichte und mit Migrationshintergrund sowie Personen, die rassistisch diskriminiert werden und Personen, denen nach eigenen Angaben ein Migrationshintergrund zugeschrieben wird, gefördert werden.
  2. Für offene Stellen und Ausbildungsplätze in der Berliner Verwaltung, in landesunmittelbar öffentlich-rechtlichen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen sowie an juristischen Personen oder Personengesellschaften, an denen das Land Berlin unmittelbar oder mittelbar Mehrheitsbeteiligungen hat, gilt: Wenn Personen mit Migrationshintergrund unterrepräsentiert sind, müssen parallel zu den Regelungen in § 7 und § 8 des Landesgleichstellungsgesetzes offene Stellen und Ausbildungsplätze unter Wahrung der Einzelfallgerechtigkeit mindestens zu einem Anteil an Personen mit Migrationshintergrund vergeben werden, der ihrem Anteil an der Bevölkerung Berlins entspricht, sofern sie die geforderte Qualifikation für die Stelle besitzen und Bewerbungen von Personen mit Migrationshintergrund in ausreichender Zahl vorliegen.
  3. Der Erwerb von und die Weiterbildung in Diversity-Kompetenz sind für alle Beschäftigten durch Fortbildungsangebote und Qualifizierungsmaßnahmen sicherzustellen. Die Diversity-Kompetenz soll bei der Beurteilung der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung im Rahmen von Einstellungen und Aufstiegen der Beschäftigten im öffentlichen Dienst grundsätzlich berücksichtigt werden.
  4. Es wird ein Landesbeirat für Partizipation in der Migrationsgesellschaft gebildet, der den Berliner Senat in allen Fragen der Partizipation und Teilhabe von Menschen mit Migrationsgeschichte berät und aktiv beteiligt. Zur Wahrnehmung dieser Aufgabe ist der Landesbeirat bei Vorhaben, Maßnahmen und Programmen des Senats frühzeitig zu beteiligen.
  5. Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen an Unternehmen soll die interkulturelle Öffnung von Unternehmen als Kriterium für eine Vergabe berücksichtigt werden. Migrationsbeiräte in den Bezirken sollen vor der Einstellung von Integrationsbeauftragten und anderen bezirklichen Beauftragten verpflichtend angehört und aktiv beteiligt werden. Das Personalvertretungsgesetz soll so verändert werden, dass ein*e Diversitybeauftragte*r bei Personalentscheidungen mitentscheidet und im Sinne dieses Gesetzes agiert. Diese*r Beauftragte*r soll entsprechend der Frauenvertreterin im Landesgleichstellungsgesetz weitgehende Akteneinsichtsrechte und Befugnisse haben und die Einhaltung der unter 2. beschriebenen Quotenregelung einem Monitoring unterziehen.
  6. Das Partizipationsgesetz soll alle zwei Jahre evaluiert und die Ergebnisse der breiten Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Partizipation und Integration für alle Berliner*innen, muss als fortwährender Prozess begriffen werden. Als solcher muss er im Wahlprogramm der SPD Berlin eine zentrale Stellung erhalten.
  7. Mit der Reform wollen wir die strukturelle Förderung der Migratenorganisationen verbindlich regeln.
  8. Migrationsbeiräte in den Bezirken sollen parallel zu den Kommunalwahlen gewählt werden.

 

Antrag 40/I/2020 Krise als Chance – jetzt den lokalen Einzelhandel bei der Digitalisierung unterstützen

1.10.2020

Nicht erst seit der Corona-Pandemie haben es die Einzelhändler der Innenstädte und in den Kiezen schwer, sich gegen große Online-Plattformen zu behaupten. Während in manchen Orten die Innenstädte veröden, verwandeln sie sich andernorts weg von der Nahversorgung hin zu touristischen Hotspots mit entsprechenden auf Touristen zugeschnittenen Angeboten. Die mit der Corona-Pandemie einhergehenden Einschränkungen des öffentlichen Lebens haben diese Situation noch verschärft und teilweise zu einem verzerrten Wettbewerb zwischen stationärem Handel und Online-Handel geführt. Während letzterer von den Folgen der Pandemie weitestgehend verschont blieb, wurde der stationäre Einzelhandel massiv beeinträchtigt. Auch mit schrittweisen Lockerungen wird es für eine längere Zeit zu einem deutlich verminderten Kaufverhalten in den Ladengeschäften kommen. Es ist darüber hinaus auch davon auszugehen, dass ein Teil der Umsätze dauerhaft an den Online-Handel abgegeben und damit für den stationären Handel verloren sind. Der stationäre Einzelhandel war bereits vor der Corona-Krise im Wandlungsprozess begriffen. Diese Prozesse beschleunigen sich nun massiv und sind für viele Unternehmen nicht mehr zu bewältigen. Es drohen Unternehmensschließungen und Standortaufgaben.

 

Dabei hat der stationäre Einzelhandel neben der Grundfunktion der Nahversorung für alle Bevölkerungsteile auch eine soziale sowie eine touristische Funktion. Drastisch formuliert: „Stirbt der Handel, stirbt die Stadt“ (HDE Standortmonitor).

 

Ein starker lokaler Einzelhandel ist zudem nicht nur analog, sondern auch digital im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Ort wichtig. Neben der sozialen Funktion des Vor-Ort-Einkaufens profitieren Anwohnerinnen und Anwohnern von emissionsärmerem Lieferverkehr, der im Vergleich zu großen Plattformen deutlichen besseren Möglichkeiten, Beratung und Servicedienstleistungen wie Reparaturen mit dem bequemeren Onlineeinkauf zu verbinden sowie den sich aus der Nähe ergebenden Vorteilen in Bezug auf Schnelligkeit und Planbarkeit der Lieferungen.

 

Die Berliner SPD möchten der allgemeinen strukturellen Entwicklung der Nahversorgung durch Einzelhändler, die sich durch die Corona-Pandemie stark verschärft, etwas entgegensetzen und schlagen Maßnahmen zu dessen Unterstützung vor:

 

1. Unterstützt mit Fördermitteln des Senats, bspw. durch Förderprogramme der IBB und einer Machbarkeitsstudie sollen lokale Marktplätze (Online-Plattformen) entstehen, auf denen sich der lokale Einzelhandel präsentieren und seine Produkte anbieten kann.

 

Die Ziele einer Berliner Plattform bzw. „digitaler Einkaufsstraßen“ sind:

  • Alle Einzelhändler der Region können die Infrastruktur dieser Plattformen für ihr jeweiliges Einzugsgebiet nutzen und ihre Waren zusätzlich online anbieten.
  • Die Lieferung erfolgt durch einen gemeinsam von allen Händlern getragenen Lieferservice, der bevorzugt mittels (Lasten-)Fahrrad ausliefert und dessen Mitarbeiter*innen in guter Arbeit sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind.

 

2. Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsverwaltung, mit dem Handelsverband und der IHK die Coaching-, Qualifizierungs- und Fortbildungsangebote für ArbeitnehmerInnen des Einzelhandels auszubauen und konsequent auf die Anforderungen des geänderten, digitalen Handels auszurichten.

 

  • Hierbei soll auch geprüft werden, wie sich im Handel Ausbildungsverbünde schaffen und stärken lassen, welche mittelfristig den Nachwuchs an qualifizierten Fachkräften sichern. Das Fachkenntnis und Warenkunde sowie die Qualität der Beratung im stationären Einzelhandel hierbei von herausragender Bedeutung sind, muss sich auch in der Ausbildung und in Qualifizierungsmaßnahmen niederschlagen.

 

3. Die Angebote und Unternehmenspräsentationen der lokalen Online-Marktplätze werden mit den Maßnahmen der Tourismusförderung und des Stadtmarketings verzahnt.

 

4. Der Senat ergänzt seine Konzepte zum Wirtschaftsverkehr (City-Logistik) um nachhaltige, emissionsfreie Ansätze

    • zur Schaffung/Ausbau von Pick-up-Strukturen (Punkt- statt Flächenzustellungen, Haltezonen, usw.)
    • zur Steuerung der Zunahme bei KEP-Diensten/Einzelzustellungen und
    • zur Steigerung der Aufenthaltsqualität in den Einkaufsquartieren. Das vorhandene Instrument der BIG (auch sogenannte Business Improvement Districts) soll dahingehend erweitert werden, dass die kapitalträchtige Errichtung von BIGs auch von kleinen, finanzschwachen Händlergemeinschaften möglich wird. Hierzu sind entsprechende Förderinstrumente zu schaffen.

 

KEP-Dienste sollen gezielt bei der Anschaffung von Lastenfahrrädern sowie beim Umstieg auf eine CO2-neutrale Flotte unterstützt werden. Der Einsatz von emissionsverursachenden Lieferfahrzeugen soll stufenweise sanktioniert und in der Zukunft dann gänzlich untersagt werden.

 

5. Die derzeitigen Förderprogramme der IBB werden dahingehend evaluiert, ob sie derzeit auf die Anforderungen des sich digitalisierenden Einzelhandels passend sind. So sollen nicht nur Produktinnovationen sondern auch Serviceinnovationen und die Umstellung auf digitale Werkzeuge gefördert werden. Zusammenschlüsse von HändlerInnen zu Arbeitsgemeinschaften (sogenannte „Einkaufsstraßen-Arbeitsgemeinschaften“) als lose Kooperationsformen sowie Genossenschaften sollen für Förderanträge antragsberechtigt sein.
Es sollen ferner höhere Fördermöglichkeiten für Projekte vorgesehen werden, die gemeinnützig sind bzw. ihre Arbeitsergebnisse unter freien Lizenzen (z.B. OpenSource) zur Verfügung stellen.