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Antrag 85/II/2014 Mitnahme von Behindertenbegleithunden in alle Einrichtungen des öffentlichen Lebens in Berlin

14.10.2014

Die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus und der Senat werden aufgefordert, die gleichen rechtlichen Rahmenbedingungen für Behindertenbegleithunde wie für Blindenhunde zunächst auf Landesebene zu schaffen, da diese Art von Hunden immer mehr zum Einsatz kommt, sei es bei Contergan-Geschädigten oder als Begleithunde für an Epelepsie oder Diabetis erkrankte Menschen.

In einem zweiten Schritt wird der Berliner Senat aufgefordert, im Wege einer Bundesratsinitative zusammen mit anderen Bundesländern auch die entsprechenden bundesgesetzliche Regelungen dahin gehend anzupassen, dass der Behindertenbegleithund u.a. genauso in den Hilfsmittelkatalog der Gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen wird wie das beim Blindenhund bereits der Fall ist. Nur so ist eine umfängliche Teilhabe dieser Persongruppe gewährleistet und unsere Gesellschaft sollte sich dieser Verantwort nicht entziehen!

Antrag 87/II/2014 Inklusion sehbehinderter und blinder Menschen beschleunigen

14.10.2014

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats und des Abgeordnetenhauses werden aufgefordert, die Inklusion der sehbeeinträchtigten und blinden Menschen in Berlin verstärkt umzusetzen.

 

Folgende Erleichterungen für sehbeeinträchtigte und blinde Menschen sollen schnellstmöglich umgesetzt werden:

  1. in allen öffentlichen Gebäuden Berlins wird ein Wegeleitsystem angebracht,
  2. in allen öffentlichen Gebäuden werden die Zimmernummern für Menschen mit Sehbeeinträchtigung und Blinde lesbar/ ertastbar angebracht,
  3. in allen öffentlichen Gebäuden werden Fahrstühle mit Blindenschrift und Ansage versehen.
  4. Straßen- und Gehweg-Markierungen, Pfeiler auf Gehwegen sowie Säulen zur Abgrenzung vom Gehweg zur Straße farblich so zu gestalten, dass diese sich deutlich vom Untergrund abheben und somit auch für Menschen mit Sehbeeinträchtigungen erkennbar sind.

Antrag 22/II/2014 Umfassende Barrierefreiheit in Berliner Krankenhäusern

14.10.2014

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senates und Abgeordnetenhauses werden aufgefordert, zusammen mit der bevorstehenden Novellierung der Berliner Bauordnung parallel auch die Krankenhausverordnung einer Novellierung zu unterziehen.

 

Dies soll insbesondere unter dem Gesichtspunkt einer behindertengerechten baulichen und technischen Ausstattung der Krankenhausgebäude erfolgen, die die Anforderungen des Handbuches „Berlin – Design for all – Öffentlich zugängliche Gebäude“ enthält und damit auch die Belange der Gruppen der Sehbeeinträchtigten und Gehörlosen umfassend berücksichtigt. Die Berliner Behindertenverbände sind in die Novellierung mit einzubeziehen. Die novellierte Fassung der Krankenhausverordnung soll zeitnah mit der novellierten Berliner Bauordnung in Kraft treten. Krankenhäuser mit Landesbeteiligung sollen dabei eine Vorreiterrolle einnehmen.

Antrag 124/II/2014 Barrierefreier ÖPNV in Berlin

14.10.2014

Das Land Berlin trägt Verantwortung im Rahmen der Daseinsvorsorge für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und setzt sich zum Ziel mobilitäts- und wahrnehmungseingeschränkten Menschen ein umfassendes Angebot zu machen.

Die bereits gemachten Anstrengungen und erreichten Erfolge wie bspw. durch das Berliner Aufzugsprogramm, durch die Anschaffung von Niederflurbahnen oder durch die Einrichtung von Blindenleitsystemen an Bahnhöfen müssen dabei fortgesetzt und weiterentwickelt werden.

 

I. Weiterentwicklung der Barrierefreiheit im Berliner ÖPNV

Anforderungen an Busse und Bahnen

Das automatische Kneeling an Bushaltestellen wird beibehalten, weitere Feldversuche zur Prüfung des Bedarfskneelings finden nicht statt.

Die neu anzuschaffenden Gelenkbusse sollen über einen größeren Multifunktionsbereich verfügen, der es bspw. erlaubt drei statt wie bisher nur einem Rollstuhl Platz zu bieten. Die größeren Sonderflächen kommen gleichermaßen Menschen mit Kinderwagen oder mit Rollatoren zu Gute. Sie sind mit Klappstühlen zu versehen, sodass eine maximale Ausstattung mit Sitzplätzen besteht, sofern kein Bedarf zur Benutzung der Sonderflächen besteht.

 

Die Möglichkeit des barrierefreien Einstiegs durch den vorderen Eingang ist zu erhalten, damit bei schräg zur Haltestelle stoppenden Bussen (z.B. bei durch PkWs zu geparkten Haltestellen) ein alternativer Einstieg vorhanden ist.

Bis zur zweiten Tür sollen in Bussen keine Stufen mehr, den Zugang zu den Sitzen erschweren. Die Podeste im hinteren Bereich des Busses sind so niedrig wie möglich zu gestalten, um die Stolpergefahr zu mindern.

Bei der Ausschreibung für neue S- und U- Bahnen soll darauf geachtet werden, dass automatische Rampen zur Überwindung der Bahnsteigkante vorhanden sind.

 

Rücksichtnahmekampagne

Der Berliner Senat und die beteiligten Verkehrsunternehmen sollen außerdem eine Rücksichtnahmekampagne durchführen, die ein stärkeres Bewusstsein für die Einschränkungen bei der Nutzung des ÖPNV durch sensorisch und mobilitätseingeschränkte Menschen fördert und die Hilfsbereitschaft anregt. Schwerpunktmäßig soll rücksichtsvolles Verhalten in den Mehrzweckbereichen und beim Ein- und Ausstieg gefördert werden.

 

Fahrgastinformationen und Fahrgastkommunikation

Wahrnehmungsbehinderte Personen sollen wie andere Nutzer auch die notwendigen Informationen an den Service-Schaltern, in den Fahrzeugen des ÖPNV bzw. an den Bahnhöfen und Haltestellen möglichst problemlos erhalten können. Sehbehinderte sowie blinde und hörbehinderte (gehörlose, ertaubte und schwerhörige) Fahrgäste stellen dabei unterschiedliche Anforderungen an eine gelungene Fahrgastkommunikation.

An allen Bahnsteigen und –höfen sind akustische und optische Signalsysteme bereitzustellen. Größere Bahnhöfe müssen darüber hinaus  über ein Leit- und Informationssystem verfügen. Außerdem sind ertastbare Blindenleitsysteme an Bahnsteigen und Haltestellen notwendig.

Auch innerhalb der Busse müssen Fahrgastinformationen durch akustische und optische Signale für wahrnehmungsbehinderte Menschen verfügbar gemacht werden. Die Informationen sollen dabei leicht erkennbar und verständlich sein.

Die Verkaufs- und Serviceräume im Tarifsystem des Verkehrsverbundes Berlin Brandenburg sind auf ihre Barrierefreiheit zu überprüfen, insbesondere an Schaltern kann mehr Barrierefreiheit erreicht werden. Das Personal der Verkehrsunternehmen ist im Umgang mit Menschen mit Behinderung zu schulen.

An den Bahnhöfen ist die Anzahl barrierefreier Toiletten auszuweiten. Der Zustand der bereits verfügbaren barrierefreien Toiletten ist sowohl in hygienischer wie auch technischer Hinsicht auf eine einwandfreie Benutzbarkeit hin zu überprüfen.

 

Baustellen und Ersatzverkehre

Auch bei Dauerbaustellen und bei Schienenersatzverkehren müssen die Standards der barrierefreien Mobilität gelten. Dies gilt insbesondere für

  • optische und akustische Orientierungs- und Informationshilfen in Baustellenbereichen und bei Umleitungen;
  • den barrierefreien Zugang zu Bussen des Schienenersatzverkehrs;
  • Ausschreibungen für Baumaßnahmen von Bahnhöfen. Hierbei ist auf temporäre Hilfesysteme wie Fahrstühle zu

 

Mobilitätshilfen

  • Evaluierung des Sonderfahrdienstes für Menschen mit Behinderung, insbesondere hinsichtlich seiner Leistungsfähigkeit und seiner Flexibilität;
  • Ausweitung des VBB Begleitservices auf Zeiten von 6:30 bis 23:00 Uhr.

Beide Dienstleistungen sollen zukünftig weiterhin für die Zielgruppe entgeltfrei und mit dem Service Tür-zu-Tür zur Verfügung stehen.

Fahrgast- und Behindertenverbände sind über das Recht auf Anhörung hinaus an Entscheidungen zu den genannten Punkten zu beteiligen. Die Entscheidungsprozesse sollen transparent und langfristig nachvollziehbar sein.

 

II. Regelmäßige Berichterstattung der Verkehrsunternehmen durch spezifische Kapitel zu „Barrierefreiheit“ in den Geschäfts- und Rechenschaftsberichten

In den Geschäfts- und Rechenschaftsberichten der Berliner Verkehrsunternehmen sind entsprechende Kapitel über die Umsetzung von Anforderungen von Barrierefreiheit einzufügen. Verkehrsträger, Senatsverwaltung und Abgeordnetenhaus prüfen den Umsetzungsstand zur Zielerreichung Barrierefreiheit regelmäßig.

Antrag 12/II/2014 Hamburger Modell umsetzen

14.10.2014

Die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus und die sozialdemokratischen Mitglieder des Senates werden ersucht sich für eine schnellstmögliche Umsetzung des Hamburger Modells im Taxigewerbe einzusetzen.

Darunter zählen die Aufstockung des Personals im LaBo für den Bereich Personenbeförderung/Taxi sowie eine verpflichtende Einführung der Fiskaltaxameter und eine Bezuschussung von Unternehmen für die Umrüstung.