Antrag 86/II/2014 Die Änderung der Berliner Bauordnung als Chance für einen verantwortungsvollen und fortschrittlichen Umgang mit Barrierefreiheit nutzen

Status:
Überweisung

Die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin und das für Bauen zuständige Mitglied des Senats werden aufgefordert, die aktuell stattfindende Novellierung der Berliner Bauordnung dazu zu nutzen, eine fortschrittliche, verlässliche und umsetzungsfreundliche Gesetzesgrundlage für barrierefreies Bauen in Berlin zu schaffen.

 

Im Sinne einer zukunftsorientierten und fortschrittlichen Gesetzgebung soll die Bauordnung für Berlin neben den aktuell existierenden Regelungen zur Barrierefreiheit um folgende Aspekte ergänzt werden:

 

  • Barrierefreiheit ist als eine jener Anforderung in die Bauordnung aufzunehmen, für die ein bautechnischer Nachweis zu erbringen ist.
  • In der Berliner Bauordnung sind Prüfsachverständige für Barrierefreiheit zu verankern, die von den Bauaufsichtsbehörden hinzugezogen werden, um eine korrekte Umsetzung der bauordnungsrechtlichen Bestimmungen für Barrierefreiheit zu gewährleisten. Mangelnde Kontrolle ist derzeit die Hauptursache für fehlende Barrierefreiheit im Neubau.
  • In jenen Gebäuden, für die der Einbau eines Aufzugs laut Berliner Bauordnung ohnehin verpflichtend ist, sind die Türen und Räume in den so bereits barrierefrei erreichbaren Wohnungen so zu bauen, dass auch alle Teile der Wohnung mit dem Rollstuhl zugänglich Dies muss in erster Linie bei der Planung berücksichtigt werden und erfordert kaum Mehrkosten.
  • In die allgemeinen Anforderungen der Berliner Bauordnung ist aufzunehmen, dass bauliche Anlagen so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten sind, dass alle Menschen sie nutzen können.

 

Folgende Rückschritte in der Berliner Bauordnung müssen vermieden werden:

 

  • Die im Gesetz selbst festgeschriebenen Bestimmungen für Barrierefreiheit dürfen nicht wie derzeit geplant in Technische Baubestimmungen ausgelagert werden.
    Werden die Anforderungen aus dem Gesetzestext gestrichen, steigt das Risiko der Nichtbeachtung und die schon jetzt große Kluft zwischen den bauordnungsrechtlichen Verpflichtungen und deren praktischen Umsetzung droht weiter zu wachsen. Zudem darf ein für die Gleichberechtigung wichtiges Instrument wie die Herstellung von Barrierefreiheit nicht der Verantwortung des Gesetzgebers entzogen werden, indem es in Technische Baubestimmungen ausgelagert wird.
  • Es ist davon abzusehen, die Verpflichtung zu Barrierefreiheit in öffentlichen Gebäuden nur auf die Bereiche des Besucher- und Benutzerverkehrs zu beschränken.
    Eine solche Regelung stünde der Verpflichtung zur Gleichberechtigung entgegen und würde die Arbeitsmarktchancen von Menschen mit Behinderungen weiter verschlechtern.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisung an AH-Fraktion (Konsens)
Stellungnahme(n):
  Stellungsnahme der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin Die Ziele des Antrags zur Barrierefreiheit werden von der Fraktion in der aktuellen Beratung berücksichtigt. Derzeit findet die parlamentarische Beratung der Novelle der Berliner Bauordnung statt. Bis zum Sommer 2016 soll die Novellierung abgeschlossen sein.