Der SPD-Mitglieder des Abgeordnetenhauses von Berlin werden aufgefordert, die Verkehrslenkung Berlin (VLB) verbindlich aufzufordern, Schulwegsanierungen prioritär und bei entsprechenden Drucksachen aus den Bezirken auch zeitnah zu behandeln.
Der SPD-Mitglieder des Abgeordnetenhauses von Berlin werden aufgefordert, die Verkehrslenkung Berlin (VLB) verbindlich aufzufordern, Schulwegsanierungen prioritär und bei entsprechenden Drucksachen aus den Bezirken auch zeitnah zu behandeln.
Die Mitglieder der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin werden dazu aufgefordert, dafür zu sorgen, dass die Verkehrslenkung Berlin (VLB) sowohl finanziell, als auch personell besser aufgestellt wird, um ihren Aufgaben endlich nachkommen zu können. Besonders die Verkehrssicherheit für Schulkinder muss jederzeit gewährleistet werden.
Die SPD Fraktionen im Berliner Abgeordnetenhaus und im Landtag Brandenburg werden aufgefordert, sich gegenüber dem Senat bzw. der Landesregierung dafür einzusetzen, dass
Die Berliner Feiertagsschutzverordnung dahingehend zu ändern oder aufzuheben, dass künftig kein Verbot von öffentlichen Musik- und Tanzdarbietungen an den darin genannten Tagen mehr festgeschrieben ist.
Diese Verordnung betrifft in Berlin ein Verbot von Musik- und Tanzveranstaltungen an drei Tagen im Jahr. Aber auch an diesen Feiertagen sollten insbesondere Familien den gleichen Freizeitaktivitäten nachgehen können wie sonst auch. Zum Beispiel hat sich das Osterwochenende mittlerweile als langes Wochenende eingebürgert. Eine Einschränkung der Freizeitaktivitäten an einem dieser freien Tage ist nicht mehr zeitgemäß.
Regelungen zu Ladenöffnungszeiten sollen aber unberührt bleiben.
Die SPD-Mitglieder des Abgeordnetenhauses, die von der SPD entsendeten Mitglieder im Senat, die SPD-Mitglieder des deutschen Bundestages und die SPD-Mitglieder der Bundesregierung sollen sich dafür einsetzen, dass in den Integrationskursen die Themenfelder Zwangsverheiratung, geschlechtliche Selbstbestimmung und häusliche Gewalt einschließlich der entsprechenden Hilfsangebote behandelt werden müssen.
Der Anregung des Deutschen Instituts für Menschenrechte zu folgen und sich für eine Änderung des § 37 Absatz 2 a Satz 1 Aufenthaltsgesetz (Aufenthalterlaubnis für aus der Bundesrepublik ausgereiste Personen wenn diese rechtswidrig mit Gewalt oder Drohung mit einem empfindlichen Übel zur Eingehung der Ehe genötigt und von der Rückkehr nach Deutschland abgehalten wurden) einzusetzen. Danach wird die dortige Kann-Bestimmung durch eine Soll-Bestimmung ersetzt werden.
Die sozialdemokratischen Mitglieder im Berliner Abgeordnetenhaus und Senat werden aufgefordert, sich dafür einsetzen, dass an den öffentlichen und privaten Schulen in Berlin die Themenfelder Zwangsverheiratung, geschlechtliche Selbstbestimmung und häusliche Gewalt einschließlich der entsprechenden Hilfsangebote behandelt werden.