Archive

Antrag 50/II/2014 Ganztagsförderung in Kitas für Kinder von Eltern, die von Arbeitslosigkeit betroffen sind

14.10.2014

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses und die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft werden aufgefordert, dafür zu sorgen, dass Eltern, die als arbeitssuchend gemeldet sind, einen Anspruch auf eine Ganztagsförderung ihrer Kinder über 3 Jahren erhalten.

 

Antrag 111/II/2014 Quasi-Inländer/in

14.10.2014

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und die SPD- Abgeordnetenhausfraktion werden aufgefordert, durch die Änderung der Ausführungsvorschriften der Berliner Ausländerbehörde dafür Sorge zu tragen, dass jede/r Ausländer/in, die/der in Deutschland geboren und aufgewachsen ist, ausländerrechtlich als „Quasi-Inländer/in“  behandelt wird und nicht abgeschoben werden darf. Das gilt auch dann, wenn ein/e in Deutschland aufgewachsene/r Jugendliche/r straffällig geworden ist.

 

Antrag 107/II/2014 Tierschutz: Lebensbedingungen für Pferde auch in Berlin gesetzlich festlegen

14.10.2014

Die sozialdemokratischen Mitglieder der Abgeordnetenhausfraktion werden aufgefordert, eine Berliner Gesetzesinitiative zur Verbesserung der Haltungsbedingungen für Pferde einzubringen, die unter anderem:

 

  1. die tierschutzrechtlichen Vorgaben für den Mindest-Freilauf der Tiere gesetzlich festgelegt
  2. die Mindest-Größe der Pferdeboxen festschreibt
  3. die Einzelhaltung von Pferden untersagt
  4. die notwendigen fachlichen Qualifikationen der Tierbetreuerinnen vorschreibt
  5. die Unterscheidung zwischen gewerblichen Tierhalterinnen und sog. Pensionsbetrieben aufhebt
  6. die Mindest-Intervalle der tierärztlichen Betreuung vorschreibt
  7. und die ein generelles Verbot der Ständerhaltung darstellt.

.

Antrag 51/II/2014 Schulische Ausbildung im Ausland

14.10.2014

Die sozialdemokratischen Abgeordneten des Abgeordnetenhauses von Berlin werden aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die Berliner Ausländerbehörde auch durch Änderung ihrer Anwendungsrichtlinien zukünftig die Aufenthaltserlaubnisse von Kindern, die in Deutschland aufgewachsen sind und hier auch dauerhaft verbleiben wollen, nicht entzogen werden, wenn sie im Ausland, einschließlich ihres Herkunftslands, Teile ihrer Ausbildung absolvieren und erkennbar ist, dass damit keine negativen Folgen für ihre Integration in die deutsche Gesellschaftsordnung verbunden sind.

 

Insbesondere muss gewährleistet sein, ohne Verlust des Aufenthaltsrechts Teile des Studiums im Ausland zu absolvieren, wie dies für deutsche Studenten selbstverständlich, in bestimmten Studienfächern sogar unerlässlich ist.

Antrag 52/II/2014 Lebensunterhaltssicherung von Hochschulabsolventen

14.10.2014

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und die SPD- Abgeordnetenhausfraktion werden aufgefordert, durch die Änderung der Ausführungsvorschriften der Berliner Ausländerbehörde dafür Sorge zu tragen, dass jeder Ausländer, der in Deutschland erfolgreich studiert und damit das Recht erworben hat, eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, wenn er einen Arbeitsplatz nachweisen kann, in dem er seine im Studium erworbenen Kenntnisse einbringen kann und der diese Kenntnisse erfordert. Die Aufenthaltserlaubnis wird auch dann erteilt, wenn das Einkommen aus dieser beruflichen Tätigkeit nur ausreicht, um seinen Lebensunterhalt zu sichern.