1.05.2018
Spätestens seit dem Starkregen im Sommer 2017 ist auch in Berlin das Problem der schnellen Abführung großer Regenmengen zu einer neuartigen Herausforderung für die Stadtgesellschaft geworden.
Selten vorkommende Starkregenereignisse, für die die öffentlichen Entwässerungssysteme nicht ausgelegt sind, werden bisher nicht in den üblichen Planungsverfahren berücksichtigt. Ihre Häufigkeit und noch vielmehr ihre Ausmaße werden voraussichtlich zunehmen. Dieses erfordert eine vorsorgende, langfristige Risiko-Planung des öffentlichen und privaten Raums, um Überflutungsvorsorge und Starkregenmanagement gewährleisten zu können.
Daher werden die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Berliner Abgeordnetenhauses aufgefordert, sich unter Einbindung der Bezirke und der Berliner Wasserbetriebe(BWB) dafür einzusetzen, dass den Auswirkungen des Klimawandels in Berlin, insbesondere denen von Starkregenereignissen mit folgenden Maßnahmen entgegengewirkt wird:
- Starkregenrisikomanagement muss konsequent bei Neubau- wie auch in Bestandsquartieren umgesetzt werden. Dabei sind geltende Normen und Regelwerke wie z.B. DIN 1986 (Planung und Ausführung von Entwässerungsanlagen) sowie DWA-Merkblatt M 119 „Risikomanagement in der kommunalen Überflutungsvorsorge – Analyse von Überflutungsgefährdungen und Schadenspotenzialen zur Bewertung von Überflutungsrisiken“, welche planerischen Vorgaben für Starkregenmanagement im privaten und im öffentlichen Raum enthalten, zu beachten. Ziel ist eine Berlinweite, flächendeckende Überflutungs- und Risikoprüfung einzuführen, auch für den öffentlichen Raum, wie z.B. Straßen, nach den Beispielen von New York, Amsterdam u. w. Wichtige Erkenntnisse des KURAS-Forschungsprojektes sind dabei in der Praxis zu berücksichtigen
- Es bedarf einer verbindlichen Festlegung der Zuständigkeiten zwischen Senat, Bezirken und den Berliner Wasserbetrieben zur Umsetzung geeigneter Maßnahmen einschließlich deren dauerhaften Betriebs. Dazu ist u.a. ein Akteurskreis „Starkregen“ unter Beteiligung der zuständigen Senatsverwaltungen (SenUVK, SenSW, SenInn), Bezirken, BWB, Feuerwehr u.w. nachhaltig zu installieren.
- Die zuständigen Stellen, sowohl auf Senats- wie auch auf Bezirksebene erhalten zügig und dauerhaft eine angemessene Ausstattung, damit sie zuverlässig die stadtweite Umsetzung der Maßnahmen und deren dauerhaften Betrieb und die Pflege, wie z.B. die ober-und unterirdischer Anlagen gewährleisten zu können.
- Abstimmung der Maßnahmen mit Brandenburg auf allen Ebenen.
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30.04.2018
Die sozialdemokratischen Mitglieder im Senat und im Abgeordnetenhaus werden aufgefordert, sich für die Wiedereinführung von kostenlosen Sperrmüllabholungen für Privathaushalte einzusetzen. Beispielhaft könnte dabei die in anderen Städten bewährte Praxis sein, in denen jeder Haushalt zwei Sperrmüllkarten erhält. Diese berechtigen dazu, zweimal jährlich zwei Kubikmeter oder einmal jährlich vier Kubikmeter Sperrmüll vom kommunalen Entsorger kostenlos abholen zu lassen.
Zudem mögen sich die sozialdemokratischen Mitglieder im Senat und im Abgeordnetenhaus dafür stark machen, dass die BSR Privathaushalten zusammen mit diesen Sperrmüllkarten eine Liste mit Kontaktdaten von karitativen Organisationen zukommen lässt, die noch brauchbare Gegenstände kostenfrei abholen. Aushänge mit diesen Kontaktdaten sollten den Hausverwaltungen und Immobilienbesitzer*innen kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Im Gegenzug sollten sie dazu verpflichtet sein, diese im Haus oder den Müllräumen auszuhängen.
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30.04.2018
Wir fordern, dass sich die sozialdemokratischen Mitglieder des Deutschen Bundestags, die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung und des Abgeordnetenhauses dafür einsetzen, dass der bereits vorliegende Landesparteitagsbeschluss (Antrag 201/I/2015) zur Entkriminalisierung des Fahrens ohne Fahrschein in der aktuellen Legislaturperiode umgesetzt wird. In Zukunft soll das Fahren ohne Fahrschein als Ordnungswidrigkeit behandelt werden.
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30.04.2018
Landeseigenen Unternehmen soll es nicht mehr länger gestattet werden, sich dem Anwendungsbereich des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) zu entziehen, selbst wenn sie sich vollständig in der Hand des Landes Berlin befinden bzw. unternehmerische Entscheidungen allein vom Land Berlin getroffen werden. Die sozialdemokratischen Mitglieder von Senat und Abgeordnetenhaus werden aufgefordert, gesetzgeberisch entsprechend tätig zu werden.
Hierzu wird das IFG Berlin dahingehend ergänzt, dass der Anwendungsbereich des Gesetzes auf öffentliche Stellen auch Private – insbesondere juristische Personen des Privatrechts – umfasst, an denen die öffentliche Hand zu mehr als 50 % beteiligt ist.
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30.04.2018
Die SPD-Bundestagsfraktion und die Landesregierungen mit sozialdemokratischer Beteiligung werden aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass die Ziele der Insolvenzordnung in § 1 InsO so gefasst werden, dass bei Unternehmen auch deren Sanierung und der damit verbundene Erhalt von Arbeitsplätzen als Verfahrensziele im Gesetz verankert werden.
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