30.04.2018
Während Berlin seinen in der Privaten Krankenversicherung (PKV) versicherten Beamten Beihilfe zahlt, müssen gesetzlich (GKV) Versicherte ihre Beiträge komplett alleine bestreiten, ohne jede finanzielle staatliche Unterstützung.
Die sozialdemokratischen Mitglieder in Senat und Abgeordnetenhaus werden deshalb aufgefordert, es den Berliner Landesbeamtinnen und Landesbeamten vergleichbar dem aktuellen Gesetzentwurf des Hamburger Senats zu ermöglichen, bei bestehendem Beamtenverhältnis ohne finanzielle Nachteile aus der PKV in die GKV zu wechseln oder sich zu Beginn der Berufslaufbahn für die GKV zu entscheiden, ohne hierbei im Vergleich zum PKV-Beihilfesystem finanzielle Nachteile zu erleiden.
Dabei soll auf Antrag an Stelle der Beihilfen eine Pauschale gewährt werden, wenn Beihilfeberechtigte freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung oder in entsprechendem Umfang in einer privaten Krankenversicherung versichert sind und ihren Verzicht auf ergänzende Beihilfen erklären. Die Pauschale bemisst sich nach der Hälfte des nachgewiesenen Krankenversicherungsbeitrags, bei privater Krankenversicherung jedoch höchstens nach dem hälftigen Beitrag einer Krankenversicherung im Basistarif und wird monatlich zusammen mit den Bezügen gewährt. Beiträge für berücksichtigungsfähige Angehörige, deren Aufwendungen nicht beihilfefähig sind, werden bei der Bemessung der Pauschale nicht berücksichtigt.
Bei einem Wechsel aus der Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung in ein Versicherungsverhältnis in der privaten Krankenversicherung oder umgekehrt oder bei Änderung des Krankenversicherungsumfangs wird die Pauschale höchstens in der vor der Änderung gewährten Höhe gewährt.
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30.04.2018
Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats werden aufgefordert, Ausnahmen vom Personalschlüssel des KitaFöG nur zeitlich streng limitiert zuzulassen.
Dem Abgeordnetenhaus ist regelmäßig, mindestens halbjährlich, zu berichten, mit welchen Mitteln eine ausreichende Zahl von Kitaplätzen erreicht werden soll und wie der Stand der Umsetzung dazu ist.
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30.04.2018
Die SPD-Fraktion des Abgeordnetenhauses wird aufgefordert, sich jeder Änderung des Berliner Neutralitätsgesetzes zu widersetzen, insbesondere einer Änderung der Bestimmung hinsichtlich des Tragens von sichtbaren religiösen oder weltanschaulichen Symbolen, die für die Betrachterin oder den Betrachter eine Zugehörigkeit zu einer bestimmten Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft demonstrieren, und auffallenden religiös oder weltanschaulich geprägten Kleidungsstücken. Die Verpflichtung des Staates zur Neutralität konkretisiert sich in der Verpflichtung seiner Amtsträger auf Neutralität.
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30.04.2018
Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses werden aufgefordert dafür Sorge zu tragen, dass Praktika in der Ausbildung von Alten- und Krankenpfleger*innen angemessen vergütet und refinanziert werden.
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30.04.2018
Die Mitglieder der sozialdemokratischen Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus, die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats und die Mitglieder der sozialdemokratischen Fraktionen in den Bezirksverordnetenversammlungen in Berlin werden aufgefordert, die bezirkliche Wohnungsaufsicht personell, finanziell und operativ so auszustatten, dass sie in der Lage ist, unverzüglich die Beseitigung angezeigter Mängel, die die Nutzung von Wohnraum einschließlich der Versorgungseinrichtungen wesentlich einschränken, durchzusetzen.
Insbesondere soll die Wohnungsaufsicht durch einen Fonds bei dem Senator für Finanzen in die Lage versetzt werden, wesentliche Mängel nach erfolgloser kurzer Fristsetzung durch Ersatzvornahme zu beseitigen und die Kosten dafür beizutreiben und in das Grundbuch zu vollstrecken.
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