Archive

Antrag 82/II/2017 Beweislast beim BerlinPass-BuT umkehren – Bildungszugang erleichtern!

14.10.2017

Kinder und Jugendliche aus Familien, die Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld (Hartz IV) nach SGB II beziehen, haben das Anrecht einen BerlinPass-BuT zu beantragen. Mit diesem erhalten Kinder und Jugendliche aus sozialbenachteiligten Familien über das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) Zuschüsse zum Schulmittagessen, zu Fahrtkosten oder persönlichen Schulbedarf, die Übernahme von Kosten für Kita- und Schulfahrten, Lernförderung oder Leistungen für die Teilnahme an sozialen und kulturellen Angeboten.

Die Gültigkeitsdauer eines BerlinPass-BuT ist jedoch gekoppelt an die Gültigkeitsdauer des jeweiligen Bewilligungsscheins, den die antragstellende Bedarfsgemeinschaft vom Jobcenter bekommt. Das heißt, dass der BerlinPass-BuT je nach Fall sechs Monate (bei Hartz IV-Empfänger*innen) bzw. zwölf Monate gültig ist. Der BerlinPass-BuT kann nur dann verlängert werden, wenn das Jobcenter einen neuen Bewilligungsschein ausstellt und dieser beim Bürgeramt vorgewiesen wird. Die Beweislast liegt somit bei der*dem Antragsteller*in.

Diese bürokratische Regelung führt in der Praxis allerdings oft dazu, dass aufgrund von verspäteter Ausstellungen des Bewilligungsscheins, Schwierigkeiten bei der Terminvergabe in Bürgerämtern oder verspäteter Beantragung der Verlängerung des BerlinPasses betroffene Kinder aus sozialbenachteiligten Familien über mehrere Wochen und Monate im Jahr nicht aus dem Bildungs- und Teilhabepaket gefördert werden können. In diesen Fällen kann diese bürokratische Regelung die Förderung von Bildungsgerechtigkeit und Teilhabe somit verhindern und mitunter negativ auf die Entwicklung und Bildung von Kindern und Jugendlichen wirken.

 

Um zu verhindern, dass Kinder und Jugendliche von dieser bürokratischen Kompetenzverteilung und Regelung betroffen sein können, fordern wir, dass die Beweislast bei der Verlängerung und Vergabe des BerlinPass-BuT umgekehrt wird.

 

Wir fordern, daher die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Berliner Senats dazu auf, sich dafür einzusetzen, dass

  • nach Erstantrag und -vergabe des BerlinPass-BuT dieser so lange gültig ist, bis ein Ablehnungsbescheid zum beantragten Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld (Hartz IV) nach SGB II vorliegt. Verlängerungen und die regelmäßige Vorlage von Bewilligungsscheinen beim Bezirksamt sind damit nicht mehr von der*dem Antragsteller*in zu leisten und somit hinfällig.

Antrag 83/II/2017 Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit, Teilhabe am Arbeitsmarkt, solidarisches Grundeinkommen

14.10.2017

für eine soziale Grundsicherung für Arbeitssuchende, für ein neues Sozialgesetzbuch II

Passiv-Aktiv-Transfer auch in Berlin einführen

Wir fordern das Förderinstrument „Passiv-Aktiv-Transfer“ (PAT) nachhaltig im System des Arbeitslosengeldes II (ALG-II) auf Landesebene zu integrieren.

Zielstellung des Passiv-Aktiv-Transfers ist die langfristige Integration von Menschen in den ersten Arbeitsmarkt auf Basis tarifgebundener, sozialversicherungspflichtiger Arbeitsverhältnisse zu fördern.

 

Antrag 85/II/2017 Abgeordnete in die gesetzliche Rentenversicherung

14.10.2017

Die SPD-Fraktionsmitglieder im Berliner Abgeordnetenhaus werden aufgefordert, sich im Abgeordnetenhaus dafür einzusetzen, dass die Abgeordneten in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden. Selbständigen soll es aus Gründen der Berufsfreiheit und zur Vermeidung einer Versorgungslücke ermöglicht werden soll, in ihre eigenen Versorgungswerke einzuzahlen, wenn diese der gesetzlichen Rentenversicherung gleichgestellt sind.

Antrag 07/I/2017 Prekäre Beschäftigung und tarifvertragsfreie Zonen im Verantwortungsbereich des Landes Berlin abschaffen

20.04.2017

Der SPD Landesvorstand Berlin, die SPD Fraktion im Abgeordnetenhaus und die Sozialdemokratischen Senatoren im Berliner Senat werden aufgefordert einen Plan vorzulegen, in dem definiert wird, wann und in welchem Betrieb welche Schritte unternommen werden, um prekäre Arbeit im öffentlichen Bereich aufzuheben.

 

Dazu gehört der Plan, wie die ausreichende Finanzierung zur Umsetzung gesichert wird.

 

 

Antrag 19/I/2017 Das Erfolgsmodell Sozialpartnerschaft stärken!

20.04.2017

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über ihre Vorteile aufklären! Gründung von Betriebsräten erleichtern!

 

Die Mitglieder der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion und Fraktion im Abgeordnetenhaus, sowie die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung sind aufgefordert eine gesetzliche Verpflichtung für Betriebe und Berufsschulen zu schaffen, die Vertreterinnen und Vertretern von Gewerkschaften, regelmäßig die Möglichkeit gibt, die Belegschaft, bzw. die Berufsschülerinnen und Berufsschüler, über ihre Arbeit, die Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und die Vorteile gewerkschaftlichen Engagements aufzuklären.

 

Daher fordern wir:

  1. Der Arbeitgeber wird verpflichtet, sofern in seinem Betrieb die Voraussetzungen für die Wahl eines Betriebsrates erfüllt sind, dieser aber noch nicht besteht, einmal im Kalenderjahr eine Mitarbeiterversammlung durchzuführen, auf der er über die Rechte und Pflichten nach dem Betriebsverfassungsgesetz informiert und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Gelegenheit zur Aussprache gegeben wird. Nach der Mitarbeiterversammlung ist eine geheime Wahl in Abwesenheit des Arbeitgebers zur Anberaumung einer Wahlversammlung zur Wahl des Wahlvorstandes durchzuführen. Für die Auszählung ist ein Versammlungsleiter unter den Anwesenden zu wählen. Vertreterinnen oder Vertreter einer im Betrieb vertretenden Gewerkschaft können an dieser Mitarbeiterversammlung teilnehmen und die Versammlungsleitung übernehmen.
  2. Das vereinfachte Wahlverfahren wird bei der Erstwahl eines Betriebsrates auch für Betriebe mit bis zu 100 Wahlberechtigten ohne Zustimmung des Arbeitgebers analog zum vereinfachten Wahlverfahren für Kleinbetriebe ermöglicht. Die Option auf vereinfachtes Wahlverfahren in Betrieben ab 200 MA soll es ebenfalls geben.

 

Immer weniger Betriebe ermöglichen es Arbeitnehmer*innen ihre Interessenvertretung gegenüber Arbeitgeber*innen wahrzunehmen, das liegt auch an systematischen Methoden auf Seite der Arbeitgeber*innen, die Gründung von Betriebsräten zu verhindern. Wir Sozialdemokrat*innen wissen um die allseitigen Vorteile einer starken Sozialpartnerschaft, aber auch um die Wichtigkeit dieser für den Schutz abhängig Beschäftigter.

 

Um das zu erreichen, wollen wir analog § 17 Abs. 3 Satz 1 Personalvertretungsgesetz eine jährliche Informationsveranstaltung für Betriebe ohne Betriebsräte verpflichtend machen. Oft scheitert es bereits am Wissen der Beschäftigten um ihre Rechte und an der Kenntnis der rechtlichen Grundlagen für eine Betriebsratsgründung.

 

Um die Gründung von Betriebsräten zu erleichtern, ist es sinnvoll, das vereinfachte und verkürzte Wahlverfahren aus der Betriebsverfassung auch für mittelgroße Betriebe zu ermöglichen.

 

Sinkende Mitgliederzahlen in Gewerkschaften (mit Ausnahme der IG Metall) sind betrüblich, nicht nur für die Gewerkschaften selbst oder für uns Sozialist*innen, sondern auch für die Stärke von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Deutschland insgesamt.

 

Klar ist, je stärker eine Gewerkschaft und je organisierter die Belegschaft, desto einfacher sind beispielsweise Tarifverhandlungen und desto arbeitnehmerfreundlicher der Betrieb in dem die Kolleginnen und Kollegen organisiert sind. Dabei liegt mangelnde Organisation häufig nicht am Unwillen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, oder an der Schwäche der Gewerkschaft insgesamt, häufig liegt fehlende Organisation an mangelnden Informationen der Belegschaft über gewerkschaftliche Arbeit und deren Vorteile.

 

Gerade in vielen Dienstleistungsunternehmen aber auch und vor allem in der sich schnell entwickelnden Start-Up Szene ist dies ein Problem und resultiert in geringen oder nicht vorhandenen Organisationsgraden in den Betrieben. Wenn wir für Auszubildende an den Berufsschulen und für die gesamte Belegschaft in den Betrieben, eine kollektive Informationsveranstaltung schaffen, in der Gewerkschaften ihre Arbeit, aber auch die Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern deutlich machen kann, wird die Mitgliederzahlen der Gewerkschaften aber auch die Organisation in einer Vielzahl von Betrieben sich spürbar positiv entwickeln.