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Antrag 303/II/2023 Zukunftsfähige und klimafreundliche Mobilitätspolitik in Berlin

24.09.2023

Die SPD-Abgeordnetenhausfraktion und die Mitglieder des Senats werden aufgefordert, die Änderungsvorschläge der CDU-Fraktion am bestehenden Berliner Mobilitätsgesetz entschieden abzulehnen und sich für eine konsequente Weiterentwicklung des Mobilitätsgesetz im Sinne einer sozialen und ökologisch nachhaltigen Verkehrswende stark zu machen. Dabei sind die drei V‘s der Verkehrsplanung: Verkehr vermeiden, Verkehr auf den Umweltverbund (ÖPNV, Fuß- und Radverkehr) verlagern und den verbleibenden Verkehr verträglich abwickeln, ist nach wie vor gültig.

 

Besonders wichtig sind dabei folgende Punkte

  • Der Umweltverbund hat Vorrang. Er bildet das Rückgrat der Verkehrswende und schützt das Klima. Zum Umweltverbund zählen der öffentliche Personennahverkehr, der Fußverkehr und der Radverkehr.
  • Die Ziele des Stadtentwicklungsplans Mobilität und Verkehr (u. a. 82% Umweltverbund bis 2030) haben weiterhin ihre Gültigkeit.
  • Straßenbahnen sind für uns wichtiger Bestandteil einer nachhaltigen Verkehrspolitik, wie sie im Nahverkehrsplan und im Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr festgeschrieben sind. Auch Straßenbahn-Vorhalteflächen bleiben bestehen.
  • Der im November 2021 beschlossene Radverkehrsplan behält im Grundsatz nach wie vor seine Gültigkeit.
  • Sichere und von der Fahrbahn abgetrennte Rad- und Fußwege mit entsprechenden Breiten, wie im Gesetz festgeschrieben, motivieren die Menschen in unserer Stadt sich zu bewegen, schützen das Klima und tragen zu einer deutlich höheren Verkehrssicherheit bei, die vor allem die Schwächsten in den Blick nimmt.
  • Rad- und Fußwege sind getrennt voneinander zu errichten, damit Menschen sicher auf diesen Wegen unterwegs sein können.
  • Bei Baustellenmarkierungen wird der Umweltverbund gegenüber dem motorisierten Individualverkehr bevorzugt.

 

  • Ampelschaltungen werden so programmiert, dass eine Querung durch den Fußverkehr nicht durch Mittelinseln unterbrochen werden muss, sondern die komplette Fahrbahn in einer Grünphase sicher überquert werden kann.

 

  • Verbände werden an möglichen Gesetzesänderungen über einen Beteiligungsprozess eingebunden werden.
  • Die bezirkliche Planung von Rad- und Fußwegen muss durch ausreichendes Personal sichergestellt werden.
  • Es sind ausreichend Haushaltsmittel vorzusehen, um den Bezirken eine konsequente Umsetzung des MobG zu ermöglichen.

 

Hintergrund:

Das Mobilitätsgesetz ist eine wichtige Grundlage für die Mobilitätswende. Die SPD hat den Vorschlag für das Gesetz damals in die Koalitionsverhandlungen eingebracht. Das Gesetz hat national und international gute Presse bekommen. Es war das erste Gesetz dieser Art in Deutschland. Berlin etablierte sich damit zum Vorreiter für die Mobilitätswende in Deutschland. Nun muss dieses Gesetz konsequent in Richtung sozial gerechter und ökologisch nachhaltiger Mobilität weiterentwickelt werden. Aufgrund des aktuellen Änderungsvorschläge der CDU-Fraktion am Mobilitätsgesetz und die Notwendigkeit darauf angemessen zu reagieren, wird dieser Antrag als Initiativantrag eingereicht.

Antrag 304/II/2023 Kein Aderlass für Schulen mit besonderen Herausforderungen

24.09.2023

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und die Mitglieder der SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus setzen sich umgehend dafür ein, dass die gezielte Zuweisung von Lehrkräften an Schulen mit besonderen Bedarfen und die gezielte Zuweisung von Lehrkräften an Schulen mit unterdurchschnittlicher Personalausstattung wieder eingeführt wird.

Antrag 305/II/2023 Wassermangel jetzt begegnen: Überregionale Strategien zum Umgang mit Wassernotstand mit unseren Nachbarn entwickeln

24.09.2023

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses sowie des Senats setzen sich für die Ergänzung des Masterplans Wasser um eine überregionale Strategie mit den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und den Freistaat Sachsen an, die noch in der laufenden Legislaturperiode beschlossen werden soll. Diese 4-Länder-Wassermangelstrategie soll unter Beteiligung der Umweltausschüsse der Landtage erarbeitet werden und einen Fokus auf den Umgang mit den uns verbindenden Lebensadern Spree, Dahme und Havel legen.

Antrag 307/II/2023 Landesamt für Einwanderung – Strukturreform statt Warteschlange

24.09.2023

Das Landesamt für Einwanderung Berlin LEA hat seit 2015/2016 ein gestiegenes Kund*innen-Aufkommen zu bewältigen. Durch die Corona-Pandemie hat sich ein riesiger Bearbeitungsstau im LEA gebildet, der bis heute nicht abgearbeitet ist und der durch ein erhöhtes Antragsaufkommen infolge des Brexit, des Ukraine-Kriegs, der Einführung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes und anderer Rechtsänderungen weiter angewachsen ist.

 

Eine fristgerechte Antragsbearbeitung ist im LEA spätestens seit Beginn der Corona Pandemie nicht mehr gewährleistet (z.B. für die Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltsdokumenten, Zustimmung zur Beschäftigung, Zustimmung zur Änderung der Wohnsitzauflage usw.). Die Betroffenen haben größte Schwierigkeiten, die Behörde zu erreichen und warten häufig monatelang auf die Bearbeitung ihres Anliegens.

 

Da keine Entspannung der Lage in Sicht ist, fordern wir die sozialdemokratischen Mitglieder in Senat und Abgeordnetenhaus auf, sich dringend für eine Strukturreform einzusetzen, welche folgende Punkte beinhaltet:

  • Überarbeitung der digitalen Infrastruktur (Dass das System häufig abstürzt und die Behörde nicht arbeitsfähig ist, ist nicht hinnehmbar
  • Verstärkung durch dezentrales Kundencenter für eine telefonische und passgerechte Terminvergabe
  • Postalische Zusendung von Fiktionsbescheinigung und anderen geeigneten Dokumenten ohne erneutes Vorsprechen
  • Verlängerung von Duldungsfristen und Nutzung weiterer gesetzlicher Spielräume
  • Verpflichtende Schulung der interkulturellen Kompetenz aller Personalebenen inklusive der Leitung sowie verstärkte Bemühungen bei Neubesetzung und Neuanstellung zur Stärkung der Diversität im Sinne des PartMigG

 

Antrag 308/II/2023 Förderung der Temporären Spielstraßen im gewohnten Umfang beibehalten

24.09.2023

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhaus Berlin und des Senats auf, bei den jetzigen Haushaltsverhandlungen sich dafür einzusetzen, dass die vorgesehenen Kürzungen der Haushaltstitel für Spielstraßen zurückgenommen werden, um die berlinweite Förderung Temporärer Spielstraßen weiter sicherzustellen. Ferner fordern wir die Umsetzung des Leitfadens des Senats von Berlin zur Einrichtung temporärer Spielstraßen.