Archive

Antrag 236/I/2018 Hoffnung für Wohnungslose – Neuausrichtung der Sozialhilfe nach §§ 67 ff. SGB XII

30.04.2018

Wir fordern die Mitglieder der SPD im Berliner Senat, im Abgeordnetenhaus und im Deutschen Bundestag dazu auf, sich für Folgendes einzusetzen:

 

Einführung eines Wohnungslosenhilfe-Konzeptes mit sozialpolitischem Schwerpunkt:

  • Am Beginn der „Hilfekette“ der Hilfsmaßnahmen nach §§ 67 ff. SGB XII, muss die Wohnung mit normalem Mietvertrag stehen („Housing First“). Für den Mietvertrag und dessen Kündigung, gelten die regulären Gesetzesbestimmungen. Folgende Kriterien sollen Geltung finden:
    – dezentrale Wohnung in normaler Nachbarschaft
    – nicht mehr als 20% der Wohnungen eines Blocks
    – Trennung von Wohnversorgung und persönlicher Hilfe
  • Voraussetzung für die in Inanspruchnahme der Leistung durch den Rechtsträger ist die Einwilligung zu einem wöchentlichen Hausbesuch durch Sozialarbeiter*innen.
  • Eine Nachrangigkeit der Hilfsmaßnahmen zur eigenen Wohnung vor anderen Hilfsmaßnahmen (z.B. Gemeinschaftsunterkunft, betreutes Wohnen mit befristeter Aufenthaltsdauer), muss beendet werden.

 

Ausbau der Wohnungsstruktur für die Vermeidung und den Abbau von Obdachlosigkeit

  • Das „geschützte Marktsegment“ zur  Versorgung wohnungslos gewordener Menschen, ist weiter auszubauen und die Kooperationsverträge mit den kommunalen Wohnungsunternehmen und städtischen Wohnungsbaugesellschaften sind so zu gestalten, dass eine Nichterfüllung der Vereinbarungen sanktionspflichtig wird.
  • Die kommunalen Wohnungsunternehmen dürfen nicht länger das Recht haben, die von der zuständigen Koordinierungsstelle beim Landesamt für Gesundheit und Soziales vermittelten Marktsegment-Berechtigten abzulehnen. Das Primat der Politik muss durchgesetzt werden.
  • Partner des Berliner Rahmenvertrages wie z.B.  „GEBEWO – Soziale Dienste – Berlin gGmbH“ oder entsprechende kommunale Träger, sind finanziell so auszustatten, dass sie vermehrt auf dem privaten Wohnungsmarkt Wohnungen anmieten oder erwerben kann, um diese an Wohnungslose weiter zu vermieten. Auch private Wohnungsunternehmen müssen stärker verpflichtet werden, Wohnungen in diesem Sinne zur Verfügung zu stellen.

 

Schaffung der Rahmenbedingungen für koordinierte Hilfsangebote

  • Entscheidend zur erfolgreichen Konzeption des hier dargelegten „Housing First“- Ansatzes ist der begleitende Aus-und Aufbau von ambulanten Hilfsangeboten für multidimensionale Problemlagen, wie z.B. der Gemeindepsychiatrie, Suchtberatung, etc. Daher muss es hier zu einem zielgerichteten Einsatz in der finanziellen Ausstattung kommen.
  • Die Hilfepläne nach § 67 ff. SGB XII sind mit den Eingliederungsvereinbarungen der Jobcenter abzustimmen. Für eine dementsprechende Schnittstellenkooperation auf Verwaltungsebene sind  Hilfskonferenzen in kontinuierlichem Turnus zu institutionalisieren bzw. zu verstetigen.
  • Die Mitglieder der SPD im Berliner Senat und im Abgeordnetenhaus Berlin, werden aufgefordert, zur Finanzierung des dargelegten Konzeptes unter stärkerer Einbeziehung von Bundesmitteln, eine Bundesratsinitiative in diesem Sinne anzustoßen.
  • Die Mitglieder der SPD Bundestagsfraktion werden aufgefordert, zur Finanzierung des dargelegten Konzeptes unter stärkerer Einbeziehung von Bundesmitteln, im Bundestag tätig zu werden.

 

Antrag 32/I/2018 Ausbildungssituation in Berliner-Startup-Wirtschaft verbessern

30.04.2018

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses von Berlin werden aufgefordert, folgende Forderungen umzusetzen:

 

Ausbildungssituation in Berliner-Startup-Wirtschaft verbessern
Wir fordern Wirtschafts- und Sozialpartner, Politik und Verwaltung der Stadt Berlin dazu auf, alles dafür zu tun, damit sich mehr junge innovative Unternehmen für die Ausbildung des Fachkräftenachwuchses engagieren und die Voraussetzungen dafür erfüllen.

 

Ausbildung in Startup-Betrieben

Die im Bundesvergleich geringe Beteiligung Berliner Unternehmen an der Ausbildung steht im Zusammenhang mit der hiesigen Betriebsstruktur: sie ist nicht nur kleinbetrieblich, sondern weist zudem kurze Lebenszyklen und hohe Fluktuation auf. In einer so jungen Unternehmenslandschaft ist die Tradition der dualen Ausbildung nur schwach verankert.
Kleine Unternehmen erfüllen einerseits häufig nicht die fachlichen und formalen Anforderungen an Ausbildungsbetriebe – sie benötigen Lösungen, um den Anforderungen gerecht zu werden. Andererseits sind ihnen häufig die erheblichen Gestaltungsspielräume bei der Berufsausbildung nicht bekannt – hier lassen sich durch Information und Beratung vermeintliche Hürden aus dem Weg räumen.

Wir fordern deshalb einen Dreiklang in der Ausbildungspolitik des Senats:

  • Gemeinsam mit den Wirtschafts- und Sozialpartnern junge Unternehmen umfassend über die Chancen der Berufsausbildung für die eigene Fachkräftesicherung informieren und mit finanzieller Förderung gezielt ermuntern, selbst auszubilden,
  • Unterstützungsmöglichkeiten entwickeln und anbieten, damit junge Unternehmen den der Qualitätssicherung in der Berufsausbildung dienenden Regeln gerecht werden,
  • mit finanzieller Förderung gezielt kooperative Ausbildungsformen (“Verbünde”) stärken, um kleinen Unternehmen die Ausbildungsbeteiligung zu erleichtern.

 

Gemeinsam mit Start-ups soll ermittelt werden, in welchen Ausbildungsbereichen verstärkt ausgebildet werden soll, um ihren künftigen Fachkräftebedarf zu decken. Die Initiativen sollten flexibel genug sein, den schnellen Änderungen in der digitalen und kreativen Wirtschaft proaktiv zu begegnen.

 

Verbundausbildung
In der Verbundausbildung agieren bisher überwiegend große ausbildungserfahrene Unternehmen als Leitbetriebe. Sie tragen im Verbund diejenigen Bausteine einer Berufsausbildung bei, zu denen kleinere Betriebe aus Gründen ihres jeweils eingeschränkten Geschäftsfeldes nicht in der Lage sind. Die Verbundausbildung in dieser Form hat sich bundesweit bewährt, verharrt aber dennoch auf einem relativ niedrigen quantitativen Niveau und wird für die Einbeziehung von Start-ups in die Berufsausbildung kaum genutzt. Es gilt, die fachlichen, organisatorischen und finanziellen Voraussetzungen für die Verbundausbildung zu schaffen und sie auszubauen. Dies geschieht entweder in Ausbildungskonsortien oder gemeinsam mit Leitbetrieben.

 

Berlin braucht Ausbildungskonsortien und Leitbetriebe in der Verbundausbildung
Der Ausbau der Verbundausbildung in Berlin kann nur gelingen, wenn sich Ausbildungskonsortien junger Unternehmen dieser Aufgabe stellen und Leitbetriebe zur Verfügung stehen. Die Gründung von Ausbildungskonsortien muss angestoßen und begleitet werden. Potenzielle Leitbetriebe müssen gezielt angesprochen und entwickelt werden. Dies ist mit Aufwand (Organisation des Verbundes) und Risiken verbunden. Deshalb bedarf es in der Startphase finanzieller Unterstützung in Form einer Anschubfinanzierung und gegebenenfalls organisatorischer Hilfe.
Dies kann in der Form eines Pilotprojektes im Rahmen der Richtlinien zur Förderung der Berufsausbildung im Land Berlin erprobt werden.

 

Landeseigene Betriebe als Vorbilder aufbauen
Viele landeseigene Unternehmen verfügen über eigene Ausbildungswerkstätten mit hochwertiger Ausstattung. Die Stadt Berlin soll mit ihren landeseigenen Betrieben als gutes Beispiel vorangehen und sie zu Leitbetrieben in der Verbundausbildung aufbauen. Aus haushaltsrechtlichen Gründen müssen eventuelle finanzielle Mehrbedarfe durch die jeweils zuständige Senatsverwaltung sichergestellt werden.

 

Förderung von Start-ups
Start-ups, die für ihre Berufsausbildung mit einem Leitbetrieb, anderen Betrieben, überbetrieblichen Berufsbildungsstätten, freien Trägern, schulischen oder hochschulischen Einrichtungen als Verbundpartner kooperieren, können bereits jetzt die Berliner Landesförderung für die Verbundausbildung nutzen. Für Startups und kleine Unternehmen generell stellt die Finanzierung von Ausbilderkapazitäten eine Hürde dar. Es ist zu prüfen, ob zusätzlich dazu in einer Pilot-Phase junge Unternehmen einmalig finanziell gefördert werden können, wenn sie innerhalb der ersten Jahre nach der Gründung entweder selbst ausbilden oder sich als Kooperationspartner an einer Berufsausbildung eines anderen Betriebes beteiligen. Eine solche Regelung sollte auf einen Zeitraum von 3 Jahren befristet werden.

 

Externes Ausbildungsmanagement, organisatorische Unterstützung, Ausbildungspersonal
Gerade in der Startphase ist der Organisationsaufwand für die eigenständige Berufsausbildung und für die Verbundausbildung hoch. Hierfür müssen in hinreichendem Maße Unterstützungsleistungen entweder durch einen Kooperationspartner oder einen externen Dienstleister zur Verfügung gestellt und finanziert werden.

Nach den geltenden Rechtsvorschriften des Bundes für die Berufsbildung müssen auch kleine, neugegründete Betriebe alle Anforderungen an die Eignung eines Betriebes für die Berufsausbildung vollständig erfüllen. Dazu gehört auch, dass der Ausbildungsbetrieb fachlich und pädagogisch geeignetes Ausbildungspersonal beschäftigt. Dies ist oft noch nicht der Fall.

 

Der Senat wird aufgefordert den Ausbau der Aus- und Weiterbildung von AusbilderInnen zu initiieren und zu fördern. Die Aus- und Weiterbildung der AusbilderInnen muss einen besonderen Schwerpunkt auf die Vermittlung digitaler Kompetenzen legen.
Für eine Übergangszeit soll jungen Unternehmen die Möglichkeit eröffnet werden, Ausbildungspersonal auch in Nebenbeschäftigung (z.B. ehemalige Ausbilder im Ruhestand oder Ausbilder aus anderen Unternehmen) zu rekrutieren. Dies kann im Rahmen von Kooperationsnetzwerken vorangetrieben werden. Ziel dabei ist, Fachwissen und zur Ausbildung qualifiziertes Personal in diesen Unternehmen aufzubauen und gleichzeitig die Qualität der Ausbildung sicherzustellen.

 

Die Ausbildungsberatung der Kammern hat auch eine Qualitätssicherungsfunktion: Betriebe müssen auch nach Zulassung als Ausbildungsbetrieb in regelmäßigen Abständen im Hinblick auf die Qualität ihrer Berufsausbildung überprüft werden. Dies gilt auch für die Berufsausbildung in der Verbundausbildung und in Kooperationsnetzwerken. Die Beratung soll hier mit gezielten Informationen über die Fördermöglichkeiten für Verbundausbildung, für Ausbildungsbetriebe sowie gegebenenfalls für die Verbesserung der Ausbildungsqualität (z.B. durch Qualifizierung des Ausbildungspersonals) verbunden werden.

 

Förderung von Ausbildungskooperationen in Verbünden
Die an der Berufsbildung Beteiligten sollen aktiv Ausbildungskooperationen anregen und deren Umsetzung fördern. Dies kann z.B. durch öffentliche Veranstaltungen, Netzwerktreffen, Betriebsbesuche geschehen und auf der Grundlage positiver Erfahrungen der Verbundausbildung in Ausbildungskooperationen erheblich verstärkt werden.
In Ausbildungskooperationen sollen auch Leitbetriebe als Vertragspartner der Auszubildenden agieren. Sie tragen dann die übergreifende Verantwortung für die gesamte Berufsausbildung. Sie kann in diesem Fall auch weitergeführt werden, wenn ein Start-up als Kooperationspartner ausfällt. Dabei muss aber gewährleistet sein, dass der Leitbetrieb rasch auf einen Ersatzbetrieb im Verbund-Netzwerk zurückgreifen kann.

Regelmäßig soll öffentlich über die Erfahrungen mit der Verbundausbildung informiert werden, um das Modell bekannt zu machen und mehr Betriebe einzubeziehen.

Antrag 216/I/2018 Neue S-Bahn-Fahrzeuge müssen barrierefrei sein

30.04.2018

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und die Fraktion im Abgeordnetenhaus werden beauftragt, darauf hinzuwirken, dass die SBahn Berlin GmbH in den  neuen S-Bahn-Fahrzeugen BR 483/484  die  Barrierefreiheit  gewährleistet. Dazu muss die bisher geplante Konzeption  folgendermaßen verbessert werden:

  • der Mehrzweckbereich für Rollstuhlfahrer soll vergrößert werden, indem die Doppelsitze entfernt werden, stattdessen sollen weitere Klappsitze angebracht werden
  • in den Mehrzweckbereichen für Rollstuhlfahrer sollen nur Rollstuhlpiktogramme angebracht werden
  • der Vorraum an jeder Tür soll vergrößert werden, damit Rollstuhlfahrer in der Nähe der Tür stehen bleiben können
  • alle Türen sollen mit Spaltüberbrückungen ausgestattet werden, damit ein problemloser Einstieg für Rollstühle und Rollatoren möglich ist (an allen Mehrzweckabteilen lt. Vorgabe durch das Fahrzeuglastenheft mit automatischen, an allen anderen Eingängen mit feststehenden Spaltüberbrückungen).
  • alle vertikalen Haltestangen sollen entfernt werden und die Fahrzeuge durchgehend mit horizontalen Haltestangen ausgestattet werden

 

Antrag 147/I/2018 Mobilität für Menschen mit Mobilitätsbehinderung auch bei Fahrverboten für Dieselfahrzeuge sichern

30.04.2018

Die Fraktion im Abgeordnetenhaus und die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats werden beauftragt, dafür zu sorgen, dass bei einem eventuell drohenden Fahrverbot für Dieselfahrzeuge in Berlin dieselben Ausnahmen gelten, die beim Befahren der Umweltzone heute schon für Menschen mit Sonderparkausweis gelten, da sie im Alltag auf ihren PKW angewiesen sind.

 

Gemäß Anhang 3 Nr. 6 i.V.m. §2 (3) der 35. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sind „Kraftfahrzeuge, mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die außergewöhnlich gehbehindert, hilflos oder blind sind und dies durch […] im Schwerbehindertenausweis eingetragenen Merkzeichen „aG“, „H“ oder „Bl“ nachweisen…“ unabhängig von ihrer Umweltplakette auch innerhalb der Umweltzonen zugelassen.“

 

Dies muss auch bei Dieselfahrverboten durch eine Ausnahmeregelung gültig bleiben. Der Senat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die Berliner Beamtenschaft bei der Polizei und Mitarbeiterschaft in den Ordnungsämtern entsprechend geschult sind.

Antrag 220/I/2018 Nachhaltige Lenkung der Pendler*innenströme nach Berlin durch gezielte kurz- und mittelfristige Maßnahmen

30.04.2018

Die SPD-Abgeordnetenhausfraktion und die SPD-Mitglieder des Senats von Berlin sowie die SPD-BVV-Fraktionen und SPD-Stadträte werden aufgefordert, sich für eine nachhaltige Lenkung der Pendler*innenströme nach Berlin einzusetzen.

 

Um die Auswirkungen der Pendler*innenströme auf die Anwohner*innen und Nutzer*innen des öffentlichen Raums zu minimieren, sind auf Bezirks-, Landes- und Bundesebene folgende Maßnahmen zu ergreifen:

1. Die Attraktivität des Angebots im Umweltverbund für Pendler*innen ist – gemeinsam mit dem Land Brandenburg und dem VBB – durch gezielte Werbemaßnahmen und Informationskampagnen, Taktverdichtungen und barrierefreie Umsteigebedingungen weiter zu
erhöhen;
2. In der Tarifzone A ist eine deutliche Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung notwendig;
3. In den Berliner Bezirken der Tarifzone B ist mindestens im Umkreis von 300 Metern an den Schnellbahnhöfen eine Parkraumbewirtschaftung einzuführen, um dort das massenhafte Abstellen der Fahrzeuge von Pendler*innen aus dem Umland zu reduzieren;
4. Auf eine Ausweitung des Tarifbereichs AB auf den Bereich C ist zu verzichten;
5. Das Land Berlin setzt sich

  • bei der gemeinsamen Landesplanung Berlin-Brandenburg dafür ein, den ÖPNV als Zubringer zum SPNV zu verbessern und geeignete Bahnhöfe in Brandenburg, gegebenenfalls mit der DB AG, für die Einrichtung von B&R und P&R-Plätzen zu identifizieren;
  • im Bundesrat dafür ein, Job-Tickets für Arbeitnehmer*innen steuerfrei zu stellen (Wegfall der monatlichen 44 EUR-Grenze bei Sachbezügen) und die sogenannten Pendler*innenpauschale sowie das Dienstwagenprivileg abzuschaffen;
  • in Kooperation mit den Industrie- und Handelskammern und den Handwerkskammern dafür ein, ein Anreizsystem für die Einrichtung eines nachhaltigen und gesundheitsfördernden Mobilitätsmanagements in den Betrieben zu erarbeiten, das die Nutzung des Umweltverbundes und von Fahrgemeinschaften fördert, und auch den Wegfall von firmeneigenen Mitarbeiter*innen-Parkplätzen beinhaltet.